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Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde Der Abgeordnete Hahn hat die Frage gestellt, wie es um die Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland bestellt ist und inwiefern von der vorgesehenen Bürgergeldreform Flüchtlinge aus der Ukraine betroffen sind. Die vorgesehene Bürgergeldreform, die neue Grundsicherung, ist am 17. Dezember im Kabinett verabschiedet worden und wird morgen in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Damit startet das parlamentarische Verfahren, an dessen Abschluss dann hoffentlich die Verabschiedung des Gesetzes steht. Damit ist klar, dass alle Menschen aus der Ukraine, die in der Grundsicherung sind, von der Grundsicherungsreform betroffen sind, wie alle, die diese Leistung beziehen. Im aktuellen Berichtsmonat September 2025 befanden sich rund 660 000 ukrainische Staatsangehörige im Leistungsbezug nach SGB II, davon rund 477 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 184 000 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Am 19. November – das ist das zweite Gesetz, von dem die Ukrainerinnen und Ukrainer betroffen sind – wurde das Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Bundeskabinett beschlossen; auch dazu erfolgt morgen die erste Lesung im Deutschen Bundestag. Das betrifft den sogenannten Rechtskreiswechsel, mit dem wir gewährleisten, dass alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die ab dem Stichtag 1. April 2025 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

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