polradar

Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Katja Mast (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde Frau Abgeordnete Köktürk, grundsätzlich ist der Schutz von Kindern für die Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Kinder und Jugendliche werden sowohl bei Leistungsminderung bei einem Elternteil als auch bei der neuen Regelung zur Nichterreichbarkeit im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch geschützt. So wird wahrscheinlich nur der Regelbedarf der erwachsenen Person gemindert, nicht der der Kinder. Weil immer wieder diskutiert wird, dass mit Blick auf die alten Regelungen bei Arbeitsverweigerung und bei Meldeversäumnissen die neue Regelung mit Blick auf die Mietsituation schwierig sein wird, will ich darauf explizit eingehen. Wir haben geregelt, dass die Mietkosten, wenn es eine Bedarfsgemeinschaft ist – das ist es ja dann, wenn Kinder in der Familie leben; ich selbst bin übrigens auch in Sozialhilfe aufgewachsen und weiß ziemlich gut, worüber ich spreche –, in diesem Fall für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden. Ist ja logisch; denn die können ja nicht betroffen sein von dem Fehlverhalten einer erwachsenen Person in der Bedarfsgemeinschaft. Im Übrigen gibt es natürlich –

Relationen