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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)

dip / rede 14.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521) Wie wurde seitens der Bundespolizei sichergestellt, dass die im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 1 193 gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG zurückgewiesenen und 58 gemäß § 18 Absatz 3 AsylG zurückgeschobenen Personen (vergleiche https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aktuelles/Pressemitteilungen/20260101_Pressemitteilung_uE_Dezember_2025.pdf, Seite 3) nicht zu einem späteren Zeitpunkt nach einem weiteren, dann nicht festgestellten Einreiseversuch trotz vorheriger Zurückweisung bzw. Zurückschiebung dann doch noch einen Asylantrag in Deutschland stellen konnten und somit zunächst einmal in Deutschland verbleiben, und wie viele derart gelagerte Fälle (von den insgesamt 1 251 Personen) sind der Bundesregierung bekannt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen werden lageanpasst zeitlich und örtlich flexibel durchgeführt. Erneute Einreiseversuche nach vorherigen einreise- oder aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sind nicht auszuschließen. Zurückweisungen und Zurückschiebungen erfasst die Bundespolizei grundsätzlich unter anderem im Ausländerzentralregister. Dadurch ist gewährleistet, dass bei künftigen Feststellungen die jeweils zuständigen Behörden von diesen Maßnahmen Kenntnis erlangen und daraufhin eigene aufenthaltsbeendende Maßnahmen prüfen und treffen können. Statistische Daten hierüber im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.

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