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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)

dip / rede 04.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298) Inwiefern kommt es im Rahmen der durch die neue Bundesregierung beschlossenen Grenzschutzmaßnahmen auf Anweisung der Ausländerbehörden auch zur Umsetzung von rechtlich möglichen Zurückschiebungen von illegal eingereisten und um Asyl nachsuchenden Personen, die erst außerhalb des grenznahen Bereichs von der Bundespolizei oder der jeweiligen Landespolizei aufgegriffen werden (vergleiche § 19 Absatz 3 des Asylgesetzes in Verbindung mit § 57 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes) und somit zunächst in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Im Rahmen der Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 an die Bundespolizei und damit auch an alle Grenzbehörden anlässlich der intensivierten Binnengrenzkontrollen obliegt der Bundespolizei die Zurückweisung und Zurückschiebung unerlaubt eingereister Personen im unmittelbaren Grenzbereich (30 Kilometer). Personen, die außerhalb dieses Bereichs festgestellt werden, fallen in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landes.

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