Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Wird das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis zum Stichtag 1. August 2026 sicherstellen, dass der vom Bundesministerium erstellte Dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztätigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII (GaFöG-Bericht) ausgewiesene Mangel von rund 30 000 Ganztagesplätzen – bzw. bis zu 65 000 im sogenannten dynamischen Szenario – rechtzeitig mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgeglichen wird, damit Familien den ihnen zugesicherten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum Schuljahr 2026/2027 wahrnehmen können, insbesondere in westdeutschen Bundesländern und finanzschwachen Kommunen, in denen die Schaffung oder Finanzierung der nötigen Infrastruktur gefährdet ist, und, wenn nein, warum nicht, und, wenn ja, in welchem Umfang, und wie?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wird ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung eingeführt. Der konkrete Ausbaubedarf für das Schuljahr 2026/27 lässt sich im sogenannten GaFöG-Bericht auf Grundlage der bestehenden Datenlage nur grob quantifizieren. Der Bericht zeigt aber auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, ein flächendeckend bedarfsgerechtes ganztägiges Angebot für Erstklässlerinnen und Erstklässler bereitzustellen.
Entscheidend hierfür ist die Beibehaltung der Ausbaugeschwindigkeit. Zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt der Bund den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung Finanzhilfen nach Artikel 104c des Grundgesetzes in Höhe von 3,5 Milliarden Euro im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von 70 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils. Die konkrete Bewilligung der Mittel erfolgt auf Grundlage von Länderprogrammen, in denen die Länder unter anderem eine Auswahl der förderfähigen Maßnahmen treffen können.
Vor dem Hintergrund der laufenden Belastungen, also der Betriebskosten, die durch die jahrgangsweise Einführung des Rechtsanspruchs bei den Ländern entstehen, entlastet der Bund zudem durch geänderte Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder.
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