Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
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Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 451/26
14.08.26
Fz
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
Bundesrepublik Deutschland Berlin, 14. August 2026
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
hiermit übersende ich gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und § 50 Absatz 3 Satz 1 des
Haushaltsgrundsätzegesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz
Inhaltsverzeichnis
1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1.2 Ausblick auf 2027. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.3 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.3.1 Produktionspotenzial. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1.3.3 Ergebnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2 Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
3 Haushaltspolitische Schwerpunkte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.1 Investitionen des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
3.1.1 Investitionen im Kernhaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
3.1.2 Investitionen im SVIK. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3.1.3 Investitionen im KTF. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
3.2 Innere und äußere Sicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.3 Haushaltskonsolidierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
4 Ausgaben des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
4.1 Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
4.2 Bereichsausnahmen gemäß Artikel 109, 115 GG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
4.3 Wesentliche Politikbereiche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
4.3.1 Soziale Sicherung im Alter sowie Gesundheit und Pflege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
4.3.2 Arbeitsmarkt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4.3.3 Bildung und Familienpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
4.3.4 Innenpolitik, Asyl und Zuwanderung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4.3.5 Verteidigung einschließlich NATO-Quote. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
4.3.6 Internationale Zusammenarbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4.3.7 Digitales und Staatsmodernisierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4.3.8 Forschung, Technologie und Raumfahrt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
4.3.9 Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
4.3.10 Verkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4.3.11 Wirtschaft und Energie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
4.3.12 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
4.3.13 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
4.3.14 Sport und kulturelle Angelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
4.3.15 Sonstige Maßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
4.4 Allgemeine Finanzwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
4.4.1 Zinsausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
4.4.2 Versorgungsausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
4.5 Sondervermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Finanzplan
– I –
4.5.1 Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
4.5.2 Klima- und Transformationsfonds (KTF). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
4.5.3 Bundeswehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
4.5.4 Weitere Sondervermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
4.6 Öffentlich Private Partnerschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
4.7 Verpflichtungsermächtigungen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
4.8 Finanzhilfen des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
4.9 Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
4.10 Ziel- und Wirkungsorientierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
5 Einnahmen des Bundes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
5.1 Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
5.2 Steuereinnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
5.2.1 Ergebnisse der Steuerschätzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
5.2.2 Steuerpolitische Vorhaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
5.3 Sonstige Einnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
5.3.1 Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
5.3.2 Beteiligungspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
5.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
5.4 Kreditaufnahme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
6 Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
6.1 Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
6.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
6.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
6.2.2 Bundesergänzungszuweisungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
6.3 Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den EU-
Haushalt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Abkürzungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Investitionen im Regierungsentwurf 2027. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Abbildung 2: Verteilung der bis 2030 vorgesehenen Investitionen des SVIK (Bundessäule). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Abbildung 3: Die Ausgaben des Bundes im Regierungsentwurf des Haushaltsjahres 2027 nach Einzelplänen (anteilig
am Gesamthaushalt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Abbildung 4: Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Abbildung 5: Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Abbildung 6: Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2018 bis 2030 (Kapitel 3205). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Abbildung 7: Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 30. Subventionsberichts für 2024 bis
2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Finanzplan
– II –
Abbildung 8: Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Abbildung 9: Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 2018 bis 2027. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Abbildung 10: Einnahmestruktur des Bundes im Jahr 2027. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Abbildung 11: Entlastung der Haushalte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 2026 jeweils im Vergleich zu
2016. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Abbildung 12: Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen in Prozent 2008 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Tabelle 4: Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im
Finanzplanungszeitraum bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Tabelle 5: Investitionen des Bundes 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Tabelle 6: Investitionsausgaben des Bundes 2025 bis 2030 im Kernhaushalt - aufgeteilt nach Ausgabearten. . . . . . . . . . . . . 14
Tabelle 7: Investitionsausgaben des Bundes 2025 bis 2030 im Kernhaushalt - nach den größten
Einzelaufgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Tabelle 8: Die Ausgaben des Bundes 2025 bis 2030 nach Aufgabenbereichen im Kernhaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Tabelle 9: Aufteilung der Ausgaben 2025 bis 2030 nach Ausgabearten im Kernhaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Tabelle 10: Ausgaben der Bereichsausnahme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Tabelle 11: Flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundeshaushalts bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Tabelle 12: Versorgungsausgaben des Bundes 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Tabelle 13: Übersicht zum Finanzplan Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Tabelle 14: Übersicht zum Finanzplan Klima- und Transformationsfonds 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Tabelle 15: Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Tabelle 16: Steuereinnahmen des Bundes 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Tabelle 17: Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Tabelle 18: Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2027. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Tabelle 19: Kreditfinanzierungsübersicht 2025 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Tabelle 20: Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2026 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Tabelle 21: Tatsächliche Anteile am Gesamtsteueraufkommen in Prozent 2009 bis 2030. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Finanzplan
– III –
1
Gesamtwirtschaftliche
Entwicklung 2026 bis 2030
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2026 bis 2030 Finanzplan
Drucksache 451/26
1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist im Jahr 2025 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr nur
leicht gestiegen. 1) Unter anderem belasteten die Nachwirkungen der Krisen der vergangenen Jahre, aber auch
das ungünstigere geopolitische Umfeld sowie strukturelle Probleme (Demografie, Wettbewerbsfähigkeit, etc.) das
wirtschaftliche Geschehen bis zuletzt.
Dieses Jahr wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wohl kurzfristig merklich durch die Auswirkungen des
Konflikts im Nahen Osten gedämpft, bei gleichzeitig aufwärtsgerichteter Dynamik staatlicher Aktivität. Die
Bundesregierung rechnet in ihrer Frühjahrsprojektion vom April 2026 mit einem jahresdurchschnittlichen Anstieg des
preisbereinigten BIP von +0,5 % im laufenden Jahr.
Auf der Verwendungsseite dürften Wachstumsimpulse im weiteren Jahresverlauf vor allem von der
Inlandsnachfrage ausgehen. Der private Konsum (+0,4 %) bleibt eine Stütze der konjunkturellen Entwicklung. Der
Energiepreisanstieg führt kurzfristig zwar zu Kaufkraftverlusten bei den privaten Haushalten, im Projektionszeitraum wird
jedoch von einer allmählichen Normalisierung der Energiepreise und einer Stabilisierung auf dem Arbeitsmarkt
ausgegangen. Auch der Staatskonsum dürfte mit +2,0 % weiterhin kräftig expandieren.
Aufgrund der fiskalischen Impulse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), dem
Sondervermögen Bundeswehr und der Bereichsausnahme u.a. für Verteidigungsausgaben dürfte insbesondere mit
einer Belebung der öffentlichen Ausrüstungs- und Bauinvestitionen zu rechnen sein, während die private
Investitionstätigkeit infolge des Energiepreisanstiegs, der geopolitischen Unsicherheiten und ungünstigerer
Finanzierungsbedingungen erst im späteren Jahresverlauf eine Trendwende vollziehen dürfte, zu der auch die steuerlichen
Investitionsanreize beitragen. Insgesamt ist mit einer Belebung der Bruttoanlageinvestitionen (+1,6 %) zu rechnen,
wobei die Ausrüstungsinvestitionen um 1,1 % und die Bauinvestitionen um 1,0 % zunehmen dürften.
Die deutschen Exporte dürften im Prognosezeitraum allmählich zulegen. Aber die insgesamt verhaltene globale
Nachfrage und strukturelle Wettbewerbsdefizite stehen einer deutlicheren Belebung entgegen. Positive Impulse
ergeben sich teilweise durch die europäischen Absatzmärkte. Insgesamt dürften vom Außenhandel – bei
aufwärtsgerichteter Importentwicklung – in den Jahren 2026 und 2027 rein rechnerisch noch leicht negative
Wachstumsbeiträge für die BIP-Entwicklung ausgehen.
Durch die leicht stärker als erwartet ausgefallene Zuwachsrate des BIP im ersten Quartal 2026 ist die
Frühjahrsprojektion der Bundesregierung aktuell gut nach unten abgesichert, wie auch die jüngsten Prognosen der führenden
Wirtschaftsforschungsinstitute ausweisen.
Die wirtschaftliche Schwäche der letzten Jahre zeigt sich auch weiter am Arbeitsmarkt. Für die Erwerbstätigkeit
wurde in der Frühjahrsprojektion im Jahresdurchschnitt 2026 von einem Rückgang um 100 000 Personen
ausgegangen (-0,2 %). Für die Zahl der Arbeitslosen wird in diesem Jahr mit einem jahresdurchschnittlichen Anstieg um
30 000 Personen gerechnet (Arbeitslosenquote: 6,3 %). Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Bruttolöhne
und -gehälter je Arbeitnehmer in diesem Jahr um durchschnittlich 3,5 % zunehmen.
Die Inflationsrate ist von 5,9 % im Jahr 2023 sehr deutlich auf je 2,2 % in den Jahren 2024 und 2025 zurückgegangen.
Im Zuge des Konflikts im Nahen Osten ist sie 2026 von 1,9 % im Februar auf bis zu 2,9 % im April angestiegen,
insbesondere infolge stark gestiegener Kraftstoffpreise. Entsprechend hat die Bundesregierung ihre Inflationsprojekti
1) Die hier dargestellten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten entsprechen dem Datenstand bei der Erstellung der Frühjahrsprojektion im April 2026
sowie der Detailmeldung des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im ersten Quartal 2026 vom 22. Mai 2026. Der
Aufstellung des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans lag die Frühjahrsprojektion 2026 zugrunde. Die am 30. Juli 2026 (mit der ersten Schätzung
für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2026) vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten revidierten Ergebnisse für
vergangene Zeiträume sind nicht widergespiegelt.
Finanzplan Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2026 bis 2030
Drucksache 451/26
on (gemessen am Verbraucherpreisindex VPI) nach oben angepasst: für das Jahr 2026 auf jahresdurchschnittlich
2,7 %.
Die kurzfristige Wirtschaftsentwicklung in Deutschland bleibt weiterhin unsicher und hängt entscheidend von
Dauer und Ausmaß der Krisensituation ab.
1.2 Ausblick auf 2027
Für das Jahr 2027 erwartet die Bundesregierung laut Frühjahrsprojektion eine Zunahme der preisbereinigten
Wirtschaftsleistung um 0,9 %, getragen durch eine fortgesetzte Erholung der Konsum- und Investitionsentwicklung
sowie fiskalischer Impulse.
Der private Konsum sollte infolge weiter ansteigender Reallöhne im Jahr 2027 voraussichtlich um 0,5 %
expandieren. Die Binnennachfrage – insbesondere auch getragen durch staatliche Impulse – und eine wieder steigende
Auslandsnachfrage dürften im kommenden Jahr zu einer Belebung der Investitionstätigkeit führen. Für die
Ausrüstungsinvestitionen wird ein merklicher Anstieg um 4,4 % erwartet und für die Bauinvestitionen ein Zuwachs
um 1,9 %. Insgesamt wird eine Zunahme der preisbereinigten Bruttoanlageinvestitionen um 3,0 % angenommen.
Beim Außenhandel wird im nächsten Jahr mit einer moderat positiven Dynamik gerechnet. So dürften die
preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen im Zuge der weltwirtschaftlichen Erholung voraussichtlich
um 1,3 % steigen. Die Importe dürften aufgrund der Entwicklung der Binnennachfrage mit 1,8 % etwas stärker
expandieren, wodurch sich rechnerisch erneut ein leicht negativer Wachstumsbeitrag von -0,2 %-Punkten ergibt.
Zwar dürfte infolge der konjunkturellen Belebung die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen in einigen
Branchen wieder spürbar zunehmen, jedoch wird der Beschäftigungsaufbau durch die demografische Entwicklung und
eine strukturelle Diskrepanz zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage spürbar gedämpft. Im kommenden
Jahr wird daher eine Stagnation der Erwerbstätigkeit und ein Rückgang der Arbeitslosigkeit um ca. 30 000 Personen
erwartet.
Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer dürften um 3,2 % zunehmen und die Inflationsrate wird 2027
jahresdurchschnittlich bei 2,8 % erwartet. Es wird angenommen, dass sich der Energiepreisanstieg infolge des
Krieges im Nahen Osten in einer erhöhten Kerninflation niederschlägt.
Die Unsicherheit bleibt insgesamt deutlich erhöht. Die wirtschaftlichen Perspektiven hängen wesentlich von der
weiteren Entwicklung des Konflikts im Nahen Osten ab. Selbst wenn es zu einer zeitnahen Lösung und Öffnung
der Straße von Hormus käme, dürfte eine Normalisierung der Produktions- und Transportkapazitäten angesichts
der Zerstörung der dortigen Produktionskapazitäten und des Rückstaus durch Lieferengpässe bei Energie- und
anderen Rohstoffen noch eine längere Zeit erfordern und die Energie- und Rohstoffpreise auf einem erhöhten
Niveau bleiben. Die belastenden Effekte auf die deutsche Wirtschaft dürften damit auch im Jahresverlauf 2027
spürbar bleiben.
1.3 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis
1.3.1 Produktionspotenzial
Zentrale Grundlage für die mittelfristigen Projektionen sind Berechnungen des gesamtwirtschaftlichen
Produktionspotenzials, das - angebotsseitig betrachtet - die gesamtwirtschaftliche Aktivität bei Normalauslastung der
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2026 bis 2030 Finanzplan
Drucksache 451/26
Produktionsfaktoren beschreibt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenregel
werden die Schätzungen hierzu in Übereinstimmung mit der gemeinsamen EU-Methode („EU’s commonly agreed
method“) durchgeführt. Dieser methodische Rahmen beinhaltet eine gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion,
in der die Produktion von Waren und Dienstleistungen sowohl vom Einsatz der Faktoren Arbeit und Kapital als
auch vom technologischen Fortschritt der Volkswirtschaft abhängt. Die mit dem Produktionsfunktionsansatz
ermittelte strukturelle Trend-Wirtschaftsleistung der Volkswirtschaft entspricht einer konjunkturellen Normallage.
Für den mittelfristigen Projektionszeitraum 2028 bis 2030 wird in der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung
mit einem durchschnittlichen Anstieg des preisbereinigten Produktionspotenzials von 0,4 % p.a. gerechnet.
Insbesondere die demografische Alterung wirkt in zunehmendem Maße dämpfend auf das Potenzialwachstum, der
erwartete Wachstumsbeitrag der Produktivitätszuwächse erholt sich im Projektionszeitraum leicht, jedoch auf
einem weiterhin schwachen Niveau im Vergleich zum längerfristigen Durchschnitt. Insgesamt ist die weitere
Entwicklung auch angesichts von Schocks und strukturellen Umbrüchen mit erhöhter Unsicherheit behaftet.
Tabelle 1: Erw rbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
Tabelle 1: Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
Jahr
Erwerbstätige
(Inland)
Beschäftigte
Arbeitnehmer
(Inland)
Arbeitszeit je
Erwerbstätigen
Bruttoinlandsprodukt
preisbereinigt, Kettenindex
in
jeweiligen
Preisen
Deflator
insgesamt
je
Erwerbstätigen
je
Erwerbstätigenstunde
Mio. Stunden 2020=100 Mrd. € 2020=100
2020 44,966 40,927 1.314 100 100 100 3.450,7 100
2025* 45,982 42,316 1.332 104,6 102,3 100,9 4.469,9 123,8
2030** 46,0 42,3 1.336 108,9 106,5 104,7 5.205 138,5
Veränderungen insgesamt in Prozent
2025/20* 2,3 3,4 1,4 4,6 2,3 0,9 29,5 23,8
2030/25** 0 0 1/4 4 1/4 41/4 3 3/4 16 1/2 11 3/4
Jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2025/20* 0,4 0,7 0,3 0,9 0,5 0,2 5,3 4,4
2030/25** 0 0 0 3/4 3/4 3/4 3 21/4
* vorläufiges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 2026
** Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, Stand: Frühjahrsprojektion vom 22. April 2026
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Rundungsdifferenzen möglich.
1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Für gesamtwirtschaftliche Projektionen ist eine Reihe teils technischer Annahmen zum außen- und
binnenwirtschaftlichen Umfeld zugrunde zu legen. Für den kurzfristigen Schätzzeitraum wurden für die deutsche Wirtschaft
folgende Rahmenbedingungen angenommen:
Basierend auf den Einschätzungen internationaler Organisationen wurde mit einem globalen
Wirtschaftswachstum i.H.v. 2,9 % in diesem Jahr und 3,0 % im Jahr 2027 gerechnet. Mit Blick auf das Zollumfeld wurde unterstellt,
dass Zölle, die bis Anfang April 2026 in Kraft getreten bzw. vereinbart sind, bestehen bleiben. Für die Entwicklung
der Energiepreise wurde eine technische Annahme auf Basis von Terminnotierungen (Stichtag: 10. April) getroffen.
Demnach wird für das Jahr 2026 ein durchschnittlicher Rohölpreis für ein Fass der Sorte Brent von rund 84 $
unterstellt, 2027 dürfte der Durchschnittspreis gemäß Terminnotierungen bei 76 $ liegen. Für Gas wird für den
Finanzplan Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2026 bis 2030
Drucksache 451/26
Jahresdurchschnitt 2026 ein Preis von 46 € pro MWh angenommen. Im Jahr 2027 dürfte der durchschnittliche
Gaspreis dann auf 38 € pro MWh zurückgehen. Der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank
liegt aktuell bei 2,4 %. Für das Jahr 2026 wird auf Basis von Experteneinschätzungen ein jahresdurchschnittlicher
Zinssatz von 2,4 % unterstellt, für 2027 von 2,7 %.
Für den mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum ging die Bundesregierung in der Frühjahrsprojektion auf Basis
von (technischen) Annahmen von folgenden Rahmenbedingungen aus:
Die globale Wirtschaftsleistung wird in den Jahren 2028 bis 2030 – in Anlehnung an Einschätzungen
internationaler Organisationen – jährlich um real rd. 3 % steigen. Mittelfristig dürfte das Welthandelsvolumen mit
durchschnittlich rd. 3 % pro Jahr zunehmen, so dass Welthandel und Weltwirtschaft in ähnlicher Größenordnung
expandieren. Für Energie und Rohstoffe werden im mittelfristigen Projektionszeitraum keine angebotsseitigen
Versorgungsengpässe oder -schocks unterstellt. Es wird rein technisch angenommen, dass die Produktionslücke
sich im mittelfristigen Projektionszeitraum schließt.
Der Finanzsektor bleibt stabil.
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
Jahr
Bruttoinlandsprodukt
Konsumausgaben Bruttoinvestitionen
AußenbeitragPrivate
Haushalte
Staat insgesamt Anlagen
Vorratsveränderung
2020 3.450,7 1.748,8 769,0 749,8 736,5 13,3 183,1
2025* 4.469,9 2.377,9 1.006,4 980,3 908,0 72,4 105,3
2030** 5.205 2.763 1.178 1.201 1.118 83 63
Anteile am Bruttoinlandsprodukt in Prozent
2020 100 50,7 22,3 21,7 21,3 0,4 5,3
2025* 100 53,2 22,5 21,9 20,3 1,6 2,4
2030** 100 53 22 3/4 23 21 1/2 1 1/2 1 1/4
Veränderungen insgesamt in Prozent
2025/20* 29,5 36,0 30,9 30,7 23,3 - -
2030/25** 16 1/2 16 1/4 17 22 1/2 23 1/4 - -
Jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2025/20* 5,3 6,3 5,5 5,5 4,3 - -
2030/25** 3 3 3 1/4 4 1/4 4 1/4 - -
* vorläufiges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 2026
** Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, Stand: Frühjahrsprojektion vom 22. April 2026
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Rundungsdifferenzen möglich.
1.3.3 Ergebnisse
Unter den genannten Annahmen ging die Bundesregierung in der Frühjahrsprojektion von folgenden Ergebnissen
für zentrale gesamtwirtschaftliche Kenngrößen aus: Im Jahr 2026 befindet sich die deutsche Wirtschaft mit einer
Produktionslücke von rd. ‑1,8 % des Produktionspotenzials noch in einer deutlichen Unterauslastung. Im Jahr 2027
dürfte sich die Produktionslücke im Zuge der erwarteten BIP-Zunahme auf rund ‑1,3 % betragsmäßig verringern,
aber weiterhin außerhalb des Korridors der Normalauslastung liegen.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2026 bis 2030 Finanzplan
Drucksache 451/26
Aufgrund der technischen Annahme der graduellen Schließung der Produktionslücke im mittelfristigen Zeitraum
2028 bis 2030 liegen die projizierten Zuwachsraten des preisbereinigten BIP mit durchschnittlich 0,9 % p.a. höher
als die Zuwachsrate des Produktionspotenzials. Das nominale BIP nimmt im selben Zeitraum um durchschnittlich
3,0 % p.a. zu.
Der Arbeitsmarkt bleibt mittelfristig relativ robust, gleichzeitig zeigen sich angebotsseitige Auswirkungen des
demografischen Wandels. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen wird in der mittleren Frist, auch demografiebedingt,
wohl leicht sinken und am Ende des Projektionszeitraums ein Niveau von etwa 2,8 Mio. Personen erreichen.
Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte werden im mittelfristigen Projektionszeitraum
voraussichtlich um durchschnittlich 2,9 % p.a. zunehmen. Rein rechnerisch wird das Wirtschaftswachstum von der
Inlandsnachfrage getragen.
Finanzplan Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2026 bis 2030
Drucksache 451/26
Bundeshaushalt 2027 und
Finanzplan bis 2030 im
Überblick
Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 im Überblick Finanzplan
Drucksache 451/26
Die Herausforderungen, vor denen unser Land steht, bleiben angesichts der globalen Unsicherheiten und
Krisen enorm. Noch immer ist kein Ende des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine absehbar. Außerdem
ist Deutschland mit erheblichen hybriden Bedrohungen konfrontiert. Auch die Folgen der kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und Iran wirken fort. Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre
Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres
Landes zu überwinden.
Um Freiheit, Beschäftigung und Wohlstand in unserem Land langfristig zu sichern, setzt die Bundesregierung
weiterhin auf einen Dreiklang von Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung:
1. Investitionen für neues und schnelles Wachstum und die Modernisierung Deutschlands sowie in die Stärkung
der äußeren und inneren Sicherheit;
2. Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und
Unternehmen, auch durch schnellere Verfahren und weniger Bürokratie;
3. Konsolidierung des Haushalts: strikter Finanzierungsvorbehalt, konkrete Einsparungen und Überprüfung aller
staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit.
Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und der Finanzplanung bis 2030 führt die
Bundesregierung die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit sowie ihre Investitionsoffensive zur Modernisierung
des Landes weiter fort. Die in der Koalition vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen setzt die Bundesregierung
Schritt für Schritt um.
Wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft bleibt die Investitionsoffensive der Bundesregierung. So sind
aus dem Kernhaushalt (ohne finanzielle Transaktionen), dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK) sowie aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KFT) in 2027 insgesamt rd. 117,7 Mrd. €
für Investitionen vorgesehen. Damit setzt die Bundesregierung unter den derzeit herausfordernden
Rahmenbedingungen wichtige Impulse zur Modernisierung des Landes, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stabilisierung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Diese Investitionsoffensive wird auch in den Folgejahren konsequent
weitergeführt.
Dabei spielt das SVIK eine besondere Rolle. Die erheblichen Investitionen sind ein Beitrag dazu, dass Deutschland
stärker, aber auch gerechter wird. Investitionen in eine funktionierende Infrastruktur kommen allen Menschen in
Deutschland zugute, unabhängig von ihrem Einkommen oder davon, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben.
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Ausgaben 524,5 555,4 588,2 597,8 635,4
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent +6,0 +5,9 +5,9 +1,6 +6,3
Einnahmen 524,5 555,4 588,2 597,8 635,4
Steuereinnahmen 387,2 394,7 406,4 416,6 437,3
Nettokreditaufnahme (NKA) 98,0 118,7 148,8 152,0 167,3
NKA ohne Bereichsausnahme 40,4 33,4 23,5 19,1 15,6
nachrichtlich:
Finanzplan Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 im Überblick
Drucksache 451/26
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (Fortsetzung)
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Investitionen 58,4 56,3 50,8 50,2 49,2
davon finanzielle Transaktionen 10,5 6,3 1,0 0,4 0,3
bereinigte Investitionsquote in %* 10,5 10,8 10,8 10,7 10,1
* Investive Ausgaben ohne finanzielle Transaktionen in Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts ohne finanzielle Transaktionen und ohne Ausgaben der
Bereichsausnahme oberhalb von 1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres.
Rundungsdifferenzen möglich.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus weitreichende Entscheidungen für Reformen getroffen, damit
Deutschlands Wirtschaft wieder wächst, Beschäftigung gesichert ist und die Sozialsysteme zukunftsfest aufgestellt werden.
Dazu gehören die Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Beschluss, die Empfehlungen der
Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket bis Endes 2026 zu verabschieden, sowie das im Koalitionsausschuss
vom 1. Juli 2026 beschlossene umfangreiche Programm für Aufschwung und Beschäftigung.
Ein wichtiger Impuls für mehr Wachstum wird dabei von der beschlossenen Reform der Einkommensteuer
ausgehen. Die Reform trägt dazu bei, dass sich Arbeit mehr lohnt, und macht unser Steuersystem gerechter. Mit
der Reform der Einkommensteuer sowie der Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld werden vor allem
Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – ein
höheres verfügbares Einkommen haben.
Die am 29. April 2026 im Kabinett beschlossenen Eckwerte des Regierungsentwurfs 2027 und des Finanzplans bis
2030 bildeten die Grundlage für das weitere regierungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren. Mit den Eckwerten
verblieb zunächst ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf. Zur weiteren Konsolidierung wurde mit den
Eckwerten ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Es wurde vereinbart, dass die fachlich zuständigen Ressorts
die Maßnahmen bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 so weit umsetzen, dass sie
etatreif sind.
Der in der letzten Finanzplanung ausgewiesene haushaltspolitische Handlungsbedarf von 34 Mrd. € im Jahr 2027
wird mit dem beschlossenen Regierungsentwurf 2027 vollständig aufgelöst. Mit dem Finanzplan bis 2030 werden
die hohen Handlungsbedarfe der bisherigen Finanzplanung in den Finanzplanjahren ab 2028 erheblich reduziert.
Die zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel wird in jedem Jahr des neuen
Finanzplans vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Einnahmen aus Krediten für die Ausgaben der
Bereichsausnahme gemäß Art. 115 S. 4 GG, die 1 % des BIP übersteigen. Diese belaufen sich im Jahr 2027 auf rd. 85,4 Mrd. € und
steigen auf rd. 151,8 Mrd. € in 2030 an. Der Anstieg der Ausgaben der Bereichsausnahme bildet im Wesentlichen
den Hochlauf der Verteidigungsausgaben ab.
Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 im Überblick Finanzplan
Drucksache 451/26
Tabelle 4: Ber chnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im Finanzplanungszeitraum bis 2030
Tabelle 4: Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im Finanzplanungszeitraum bis 2030
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres 4.469,8 4.596,4 4.768,9 4.910,2
Nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme
(0,35 % des BIP des Vorjahres)
15,6 16,1 16,7 17,2
abzüglich Konjunkturkomponente* -12,3 -8,0 -3,9 0,0
abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen -5,4 0,6 1,5 1,6
Tilgung nach Art. 115 Abs. 2 Satz 8 GG** - - - -
Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme 33,4 23,5 19,1 15,6
*Unterschreitung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials (Erhöhung der zulässigen Nettokreditaufnahme gemäß § 5 Art. 115-Gesetz)
**Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag eine Formulierungshilfe für einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Ersetzung des
Tilgungsplans vom 30. Mai 2022 (BT-Drs. 20/2036) vorschlagen. Die Formulierungshilfe wird einen Einstieg in die Tilgung im Jahr 2033 und die vollständige
Tilgung bis zum Jahr 2060 vorsehen. Dies ist hier bereits berücksichtigt.
Rundungsdifferenzen möglich.
Finanzplan Bundeshaushalt 2027 und Finanzplan bis 2030 im Überblick
Drucksache 451/26
Haushaltspolitische
Schwerpunkte
Haushaltspolitische Schwerpunkte Finanzplan
Drucksache 451/26
3.1 Investitionen des Bundes
Abbildung 1: Investitionen im Regierungsentwurf 2027
Wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft bleibt die Investitionsoffensive der Bundesregierung. Aus dem
Kernhaushalt, dem SVIK sowie aus dem KTF stehen in 2027 insgesamt rd. 124,0 Mrd. € für investive Ausgaben
zur Verfügung; bereinigt um finanzielle Transaktionen ist geplant, 117,7 Mrd. € zu investieren. Bereinigt um
finanzielle Transaktionen entfallen 50,0 Mrd. € auf den Kernhaushalt, 44,9 Mrd. € auf das SVIK und 22,8 Mrd. € auf
den KTF. Mit diesen umfangreichen Investitionen setzt die Bundesregierung unter den derzeit herausfordernden
Rahmenbedingungen wichtige Impulse zur Modernisierung des Landes, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur
Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Diese Investitionsoffensive wird auch in den Folgejahren
konsequent weitergeführt.
Unser Land soll damit wieder auf Wachstumskurs gebracht und die Arbeitsplätze der Zukunft in Deutschland
geschaffen werden. Dafür wird in Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft ebenso wie in Sicherheit und Resilienz
investiert.
Finanzplan Haushaltspolitische Schwerpunkte
Drucksache 451/26
Tabelle 5: Investitionen des Bundes 2026 bis 2030
Tabelle 5: Investitionen des Bundes 2026 bis 2030
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Bund insgesamt 128,8 124,0 120,0 120,3 112,6
Investitionen Kernhaushalt 58,4 56,3 50,8 50,2 49,2
davon finanzielle Transaktionen 10,5 6,3 1,0 0,4 0,3
Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität*
(SVIK)
48,1 44,9 46,7 47,9 42,2
Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 22,3 22,8 22,5 22,2 21,2
* Ohne Zuweisung an den KTF. Annahme Aufteilung Länderanteil gleichmäßig auf 12 Jahre.
Rundungsdifferenzen möglich.
3.1.1 Investitionen im Kernhaushalt
Aus dem Kernhaushalt stehen in 2027 rd. 56,3 Mrd. € für investive Ausgaben zur Verfügung. Der Anstieg um
7,7 Mrd. € gegenüber der bisherigen Finanzplanung geht insbesondere auf ein zusätzliches Darlehen an die
Bundesagentur für Arbeit sowie die sachgerechte Veranschlagung weiterer verteidigungsrelevanter
Verkehrsinvestitionen im Einzelplan 14 zurück. Die verteidigungsrelevanten Anteile der Investitionen in Straße, Schiene
und Brücken werden nun gebündelt im Einzelplan 14 veranschlagt. Der Großteil der Investitionen entfällt mit
12,8 Mrd. € auf den Verkehrshaushalt.
2027 wird das dritte Jahr in Folge mit Investitionen auf Rekordniveau. Im gesamten Finanzplanungszeitraum bis
2030 wird die bereinigte Investitionsquote im Kernhaushalt bei über 10 Prozent liegen. Die Bundesregierung setzt
Mittel gezielt für Zukunftsinvestitionen ein.
Die Ausgaben des Bundes sind mit Blick auf ihre Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe in laufende und
investive Ausgaben gegliedert. Investive Ausgaben im Sinne des § 10 Abs. 3 Nr. 2 HGrG sind Ausgaben der
Hauptgruppe 7 (Baumaßnahmen) und 8 (Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
des Gruppierungsplans. Die übrigen Ausgaben werden im Folgenden als laufende Ausgaben bezeichnet, auch
wenn diese im Einzelfall durchaus investiven Charakter haben können. Die reine Betrachtung der Ausgabenseite
ist im Übrigen nicht vollständig, da der Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem Umfang auch auf der
Einnahmenseite ausübt, z. B. durch Einnahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen Investitionsförderung und
im Rahmen von Zuweisungen an die Länder.
Der Fokus der Bundesregierung liegt in dieser Legislaturperiode auf der Investitionsoffensive. Diese beinhaltet
nicht nur Investitionen aus dem Kernhaushalt, sondern auch aus den beiden Sondervermögen SVIK und KTF. Dazu
ins Verhältnis zu stellen sind die laufenden Ausgaben bezogen auf den Kernhaushalt.
Nach Maßgabe des § 10 StabG i. V. m. § 50 Abs. 5 HGrG wird im Folgenden näher auf Volumen und Struktur der
Investitionsausgaben im Kernhaushalt des Bundes im Finanzplanzeitraum eingegangen. Die Investitionen lassen
sich in Sachinvestitionen und Finanzierungshilfen sowie nach Aufgabenbereichen gliedern.
Investive Ausgaben des Kernhaushalts nach Ausgabearten
Im Finanzplanzeitraum 2026 bis 2030 liegen die Investitionsausgaben des Kernhaushalts auf hohem Niveau.
Der Rückgang der Gesamtinvestitionen in 2028 ist insbesondere auf eine geringere Darlehensvergabe und eine
geringere Inanspruchnahme aus Gewährleistungen zurückzuführen.
Haushaltspolitische Schwerpunkte Finanzplan
Drucksache 451/26
Tabelle 6 stellt die investiven Ausgaben des Kernhaushalts nach Ausgabearten dar. Die Sachinvestitionen betragen
im Jahr 2027 rd. 8,5 Mrd. €. In den Finanzplanjahren bis 2030 bleiben die Sachinvestitionen konstant auf diesem
Niveau (rd. 8,3 Mrd. € in 2028, rd. 8,2 Mrd. € in 2029, rd. 8,3 Mrd. € in 2030). Der Anteil der Sachinvestitionen,
der auf Baumaßnahmen entfällt, macht im Jahr 2027 und den weiteren Finanzplanjahren bis 2030 etwa die Hälfte
aus. Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen liegen im Jahr 2027 bei rd. 4,0 Mrd. € und bleiben in
den Folgejahren auf dem Niveau zwischen 3,9 und 4,1 Mrd. €. Im Jahr 2027 sind 0,2 Mrd. € für den Erwerb von
unbeweglichen Sachen vorgesehen, in den Finanzplanjahren jeweils noch 0,1 Mrd. €.
Nicht unter den Begriff „Sachinvestitionen“ fallen die Ausgaben für militärische Beschaffungen, Materialerhaltung,
Wehrforschung und -entwicklung sowie für militärische Anlagen. Für diese Ausgaben der Obergruppe 55 sind
rd. 55,8 Mrd. € im Jahr 2027 vorgesehen. Im Finanzplanzeitraum steigen diese Ausgaben deutlich an: im Jahr 2028
sind insgesamt 96,6 Mrd. €, im Jahr 2029 rd. 103,3 Mrd. € und im Jahr 2030 rd. 121,5 Mrd. € vorgesehen. Die
damit einhergehende Stärkung der Verteidigungsausgaben wird maßgeblich durch die Grundgesetzänderung und
die damit geschaffene Bereichsausnahme (siehe hierzu Ziffer 4.2) ermöglicht. Hintergrund der im Kernhaushalt ab
dem Jahr 2028 erheblich aufwachsenden Ausgaben ist, dass das Sondervermögen Bundeswehr gemäß der Planung
im Jahr 2027 ausgeschöpft wird, sodass ab dem Jahr 2028 die Bedarfe vollständig aus dem Bundeshaushalt getragen
werden.
Die eigenen Sachinvestitionen des Bundes machen nur einen relativ geringen Teil der gesamten öffentlichen
Investitionen aus. Das Schwergewicht liegt bei den investiven Finanzierungshilfen zugunsten Dritter. Daneben
tragen auch die Kreditinstitute des Bundes (z. B. die KfW) in erheblichem Umfang zu öffentlichen und privaten
Investitionen bei.
Als investive Finanzierungshilfen des Bundes sind im Kernhaushalt rd. 39,7 Mrd. € im Jahr 2027 vorgesehen. In den
folgenden Jahren bleiben sie auf ähnlichem Niveau von rd. 39,7 Mrd. € in 2028, 40,1 Mrd. € in 2029 und 39,0 Mrd. €
im Jahr 2030. Die investiven Finanzierungshilfen teilen sich auf in Hilfen für den öffentlichen Bereich und für
sonstige Bereiche (rd. 10,4 Mrd. € bzw. rd. 29,2 Mrd. € in 2027).
Tabelle 6: Investitionsausgaben des Bundes 2025 bis 2030 im Kernhaushalt - aufgeteilt nach Ausgabearten
Tabelle 6: Investitionsausgaben des Bundes 2025 bis 2030 im Kernhaushalt - aufgeteilt nach Ausgabearten
Ist
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
1. Sachinvestitionen 7,6 9,8 8,5 8,3 8,2 8,3
1.1 Baumaßnahmen.......................................................... 4,5 6,0 4,3 4,1 4,0 4,2
- Hochbau.................................................................... 0,6 2,4 1,7 1,5 1,4 1,3
- Tiefbau....................................................................... 3,9 3,5 2,6 2,6 2,7 3,0
1.2 Erwerb von beweglichen Sachen............................ 3,0 3,6 4,0 4,1 4,0 3,9
1.3 Erwerb von unbeweglichen Sachen....................... 0,1 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
2. Finanzierungshilfen 47,8 48,5 47,8 42,5 42,0 40,9
2.1 Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich....... 13,0 18,9 15,6 10,8 11,4 11,3
- Darlehen.................................................................... 4,2 9,5 5,2 0,0 0,0 0,0
- Zuweisungen............................................................ 8,8 9,4 10,4 10,8 11,4 11,3
2.2 Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche 34,8 29,7 32,1 31,7 30,6 29,6
- Darlehen.................................................................... 3,2 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3
- Zuschüsse.................................................................. 19,5 25,2 29,2 29,0 28,7 27,7
- Beteiligungen............................................................ 8,8 0,8 0,8 0,8 0,2 0,1
- Inanspruchnahme aus Gewährleistungen......... 3,3 3,4 1,8 1,7 1,4 1,5
Investive Ausgaben insgesamt 55,4 58,4 56,3 50,8 50,2 49,2
Finanzplan Haushaltspolitische Schwerpunkte
Drucksache 451/26
Rundungsdifferenzen möglich.
Investive Ausgaben des Kernhaushalts nach Einzelaufgaben
Im Kernhaushalt des Bundes bilden die Investitionen in Verkehrsmaßnahmen (Bundesfernstraßen, -schienenwege
und -wasserstraßen sowie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) auch im Jahr 2027 den
größten investiven Ausgabenblock (insg. 18,1 Mrd. €, siehe Tabelle 7).
Weitere Schwerpunkte der Investitionstätigkeit des Bundes liegen im Einzelplan des BMZ; hier sind für
Entwicklungshilfe rd. 5,9 Mrd. € in 2027 vorgesehen. Auch werden für Bildung und Forschung in 2027 investive Ausgaben
i.H.v. rd. 4,3 Mrd. € getätigt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ nach Art.
91b GG, wofür der Bund rd. 2,21 Mrd. € zur Verfügung stellt.
Der soziale Wohnungsbau soll zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiterhin bundesseitig unterstützt
werden. Die Zuständigkeit für sozialen Wohnungsbau ist im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 zwar
vollständig auf die Länder übergegangen. Nach Art. 104d GG kann der Bund den Ländern jedoch Finanzhilfen
für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
gewähren. Im Jahr 2027 sind hierfür Ausgaben i.H.v. rd. 3,3 Mrd. € vorgesehen. Darüber hinaus sind weitere
Investitionen für Wohnungsbau und Städtewesen vorgesehen, insgesamt rd. 4,9 Mrd. € in 2027.
Tabelle 7: Investitionsausgaben des Bundes 2025 bis 2030 im Kernhaushalt - nach den größten Einzelaufgaben
Tabelle 7: Investitionsausgaben des Bundes 2025 bis 2030 im Kernhaushalt - nach den größten Einzelaufgaben
Ist
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
1. Bundesfernstraßen*.................................................. 7,2 7,8 8,5 8,5 8,6 8,5
2. Bundesschienenwege*.............................................. 12,5 3,1 7,1 7,3 7,3 7,2
3.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden........................................................................
1,9 2,0 2,1 2,1 2,1 2,2
4. Bundeswasserstraßen............................................... 1,6 1,4 0,5 0,5 0,5 0,5
5. Digitale Infrastruktur................................................. 2,0 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
6. Entwicklungshilfe....................................................... 6,4 6,1 5,9 5,8 5,9 5,8
7. Bildung und Forschung............................................. 2,1 4,1 4,3 3,8 3,6 3,7
8. Wohnungsbau und Städtewesen............................ 4,4 4,7 4,9 5,8 6,4 6,6
9. Gewährleistungen...................................................... 3,1 3,4 1,7 1,7 1,4 1,5
10.
Überregionale Forschungsförderung im
Hochschulbereich ................................................................
0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
11. Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz......... 1,4 1,7 1,7 1,6 1,6 1,6
12. GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“...................... 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
13.
Förderung Kohleregionen gem.
Strukturstärkungsgesetz (StStG)...................................................
0,4 3,1 3,7 3,4 2,9 2,1
14. GA ”Agrarstruktur und Küstenschutz” ................. 0,5 0,6 0,7 0,6 0,6 0,6
15. Innere Sicherheit........................................................ 0,9 1,4 1,6 1,6 1,7 1,6
16. Kulturelle Angelegenheiten..................................... 0,5 0,7 0,5 0,5 0,4 0,4
17. Verteidigung................................................................ 0,6 1,3 1,8 1,8 1,5 1,8
18. Zukunftsinvestitionsprogramm.............................. 0,2 0,2 - - - -
* Einschließlich verteidigungsrelevanter Anteile.
Rundungsdifferenzen möglich.
3.1.2 Investitionen im SVIK
Die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur blieben in den vergangenen Jahren hinter den Bedarfen zur
Erhaltung einer qualitativ gleichwertigen Infrastruktur zurück. In der Folge wurde der über die vergangenen Jahre
angewachsene Investitionsstau im ganzen Land sichtbar.
Haushaltspolitische Schwerpunkte Finanzplan
Drucksache 451/26
Das SVIK bildet neben den Investitionen aus dem Kernhaushalt und KTF einen elementaren Bestandteil der
Investitionsoffensive der Bundesregierung in die öffentliche Infrastruktur. Mit dem SVIK schafft die Bundesregierung
die notwendigen finanziellen Spielräume, um langfristig die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich
voranzutreiben und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Auch Länder und Kommunen können durch
das SVIK zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität leisten.
Die Qualität der öffentlichen Infrastruktur ist ein zentraler Standortfaktor und damit wesentlich für die
Wettbewerbsfähigkeit und die Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft. Das über zwölf Jahre angelegte und
insgesamt 500 Mrd. € umfassende Sondervermögen verbessert maßgeblich die Planungssicherheit für öffentliche
sowie private Investitionen und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung setzt dadurch wichtige Impulse für die Attraktivität des Standortes, der
Produktivitätsentwicklung sowie zur Stärkung der Wachstumsaussichten und der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die Investitionen aus dem SVIK fließen in die Verkehrsinfrastruktur, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,
Digitalisierung sowie Forschung und Entwicklung. Darüber hinaus sind Investitionen aus dem SVIK in die
Transformation Deutschlands zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Volkswirtschaft sind ebenso zu nennen wie
die Investitionen in den Wohnungsbau sowie die in die Energie- und die Sportinfrastruktur.
Ganz entscheidend für den Erfolg des SVIK ist eine zielgerichtete und effiziente Umsetzung der Investitionen.
Deshalb wurde ein ressortübergreifendes Monitoring des SVIK geschaffen, das systematisch Fortschritte und
Wirkungen der Investitionen erfasst. Parallel ergreift die Bundesregierung Maßnahmen zur Planungs- und
Vergabebeschleunigung.
Im ersten Jahr des SVIK sind bereits rd. 14 Mrd. € für zusätzliche Investitionen des Bundes (sog. Bundessäule)
abgeflossen. Davon sind u. a. rd. 10,4 Mrd. € in die Verkehrsinfrastruktur und rd. 1,5 Mrd. € in die Digitalisierung
investiert worden. Darüber hinaus sind im Jahr 2025 auch Mittel aus dem SVIK an den KTF i.H.v. 10 Mrd. €
abgeflossen. An die Länder flossen im Jahr 2025 noch keine Mittel, da die entsprechenden Vereinbarungen erst kurz
vor Ende des Jahres 2025 bzw. Anfang 2026 geschlossen wurden.
Im Jahr 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung der geplanten Investitionen. Insgesamt sind im Jahr 2026 Investitionen
aus dem SVIK i.H.v. 58,1 Mrd. € vorgesehen (inkl. Länderanteil und KTF-Anteil). In der Bundessäule liegen die
Schwerpunkte der Investitionen auf der Verkehrsinfrastruktur (Soll: rd. 22 Mrd. €), der Krankenhausinfrastruktur
(Soll: 6 Mrd. €) sowie der Digitalisierung (Soll: rd. 6 Mrd. €).
Der Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für 2027 wird als Anlage zum Bundeshaushalt 2027 mit
dem Haushaltsgesetz festgestellt. Er sieht Ausgaben aus der Bundessäule in Höhe von rd. 36,6 Mrd. € vor. Allein aus
der Bundessäule sind Investitionen in Höhe von rd. 17,7 Mrd. € in die Verkehrsinfrastruktur – rund die Hälfte der
in der Bundessäule veranschlagten Mittel – geplant, sowie rd. 9 Mrd. € in die Digitalisierung, rd. 2,5 Mrd. € in die
Energieinfrastruktur und rd. 1,7 Mrd. € in Forschung und Entwicklung. Zusammen mit der jährlichen Zuweisung
i.H.v. 10 Mrd. € an den KTF sowie an die Länder und Kommunen i.H.v. 8,3 Mrd. € ergeben sich für 2027 geplante
Investitionen aus dem SVIK von insgesamt rd. 54,9 Mrd. €.
Für den gesamten Finanzplanzeitraum (2026 bis 2030) sind Investitionen aus dem SVIK i.H.v. 279,8 Mrd. €
vorgesehen (davon rd. 188,1 Mrd. € aus der Bundessäule). Bis Ende 2030 sollen damit 303,8 Mrd. € aus dem SVIK verausgabt
sein. Nicht verausgabte Mittel können in den Folgejahren nachveranschlagt werden.
Finanzplan Haushaltspolitische Schwerpunkte
Drucksache 451/26
Abbildung 2: Verteilung der bis 2030 vorgesehenen Investitionen des SVIK (Bundessäule)
Für Näheres zu den Grundlagen des SVIK siehe Abschnitt 4.5.1.
3.1.3 Investitionen im KTF
Die im KTF für das Jahr 2027 geplanten Investitionen betragen 22,8 Mrd. €. Die größte investive Maßnahme ist
die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) mit einem geplanten Ansatz von 12,6 Mrd. €. Der Anstieg
des Ansatzes um 0,6 Mrd. € gegenüber dem Jahr 2026 erklärt den Anstieg der geplanten Investitionen insgesamt
(+0,5 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr).
Weitere zentrale investive Ausgaben sind – im Bereich „Klimafreundliche Mobilität“ – der Ausbau der Tank- und
Ladeinfrastruktur (1,6 Mrd. €) sowie die sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen (0,8 Mrd. €). Im Bereich „Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft“ kommen insbesondere die Förderung
des Wasserstoffeinsatzes in der Industrieproduktion (1,6 Mrd. €) und die Umsetzung der nationalen
Wasserstoffstrategie (1,3 Mrd. €) hinzu. Im Bereich „Transformation der Industrie“ sind die Förderung von Energieeffizienz in
Industrie und Gewerbe (0,9 Mrd. €) und im Bereich Internationaler Klimaschutz die „Investitionen zum Schutz des
Klimas und der Biodiversität“ (0,6 Mrd. €) die zentralen investiven Maßnahmen.
Im Zeitraum 2027 bis 2030 betragen die geplanten investiven Ausgaben insgesamt rd. 88,8 Mrd. €. Nach 22,8 Mrd. €
im Jahr 2027 sind im Jahr 2028 rd. 22,5 Mrd. €, im Jahr 2029 rd. 22,2 Mrd. € und im Jahr 2030 rd. 21,2 Mrd. €
vorgesehen. Die leicht rückläufige Entwicklung der investiven Ausgaben resultiert aus der Entwicklung der geplanten
Ausgaben für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) infolge der jüngsten Reform der BEG und der
sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, welche bis 2029 beschränkt
ist. Diese leicht rückläufige Entwicklung der investiven Ausgaben im KTF wird jedoch überkompensiert durch die
umfangreichen Entlastungen sowohl der Unternehmen als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den
Energiekosten. Damit wird auch zusätzlicher Spielraum für private Investitionen geschaffen.
Haushaltspolitische Schwerpunkte Finanzplan
Drucksache 451/26
3.2 Innere und äußere Sicherheit
Innere Sicherheit
Innere Sicherheit umfasst den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren, die innerhalb des Landes
entstehen. Sie zu gewährleisten ist angesichts der Vielfalt von Gefahren, die auch aus internationalen Entwicklungen
und ihren Rückwirkungen auf das Inland resultieren, noch herausfordernder und komplexer geworden. Es gilt,
vielfältigen Bedrohungen durch politischen Extremismus, Terrorismus und organisierter Kriminalität zu begegnen.
Dabei spielt Kriminalität im Internet eine zunehmende Rolle. In diesem Zusammenhang sind auch die immer
unverhohleneren Bedrohungen durch feindlich gesinnte Staaten in den Blick zu nehmen, die an einer
Destabilisierung der Sicherheitslage in Deutschland interessiert sind.
Dementsprechend ist ein weiterer prioritärer Baustein der inneren Sicherheit der Schutz der Zivilbevölkerung
in Krisen- und Katastrophenfällen einschließlich des Spannungs- und Verteidigungsfalles. Eine ganze Reihe von
Maßnahmen wurden und werden dabei umgesetzt und finanziell abgesichert.
Dies betrifft insbesondere - und entsprechend der verfassungsrechtlich herausgehobenen Bedeutung - die
finanzielle Ausstattung des Technischen Hilfswerks und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
So wird insbesondere sichergestellt, dass das Technische Hilfswerk hinsichtlich Baulichkeiten und Ausrüstung
seinen Aufgaben noch besser gewachsen sein wird. Das THW-Bauprogramm mit geplanten und zum Teil in der
Umsetzung befindlichen 200 Maßnahmen ist hierbei besonders hervorzuheben.
Aber auch bei den Sicherheitsbehörden im engeren Sinne ist eine Vielzahl von Maßnahmen von Bedeutung, u. a.
die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GATZ Hybrid) im Juni 2026,
dessen Aufgabe die Abwehr hybrider Spionage, Sabotage, Desinformation und Staatsterrorismus ist. Das GATZ
Hybrid folgt der Einrichtung des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums im Dezember 2025 in Berlin. Beiden
Einrichtungen ist die enge Verzahnung von Bund-/Länderbehörden gemein.
Sie ergänzen das bereits bestehende Nationale Cyber-Abwehrzentrum und das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum.
Die zunehmenden Bedrohungen von außen dürfen aber nicht den Blick auf die wachsenden Gefahren vom
inländischen Rechts- und Linksextremismus verstellen, die u. a. zu immer zahlreicheren antisemitischen Straftaten
oder Straftaten gegen andere Minderheiten führen.
Die herausfordernden Aufgaben im Rahmen der inneren Sicherheit bedürfen einer angemessenen personellen
Ausstattung. Die Planungen des Bundes sehen daher einen zielgerichteten, bedarfsorientierten Aufbau von
Personalkapazitäten bei den Sicherheitsbehörden vor.
Äußere Sicherheit
Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch den im Februar 2022 begonnenen völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erstmals seit Jahrzehnten wieder ernsthaft militärisch bedroht. Die
Verteidigung von Freiheit und Sicherheit wird durch den abgestimmten Einsatz von zivilen und militärischen,
staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und Organisationen und darüber hinaus in multinationalen Bündnissen
und Partnerschaften gewährleistet. Die Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO), die Europäische Union
(EU), die Vereinten Nationen (VN) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
bilden gemeinsam mit bi- und multilateralen Formaten europäischer und transatlantischer Kooperation den Rahmen
des sicherheitspolitischen Handelns Deutschlands. Die transatlantische und die europäische Partnerschaft bilden
eine entscheidende Grundlage für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die äußere Sicherheit
Deutschlands.
Finanzplan Haushaltspolitische Schwerpunkte
Drucksache 451/26
Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung unterstreicht die Notwendigkeit umfassender
Investitionen in die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands über das Sondervermögen Bundeswehr hinaus.
Im Juni 2025 haben die Alliierten der NATO angesichts des substantiell geänderten sicherheitspolitischen
Umfelds neue, anspruchsvolle Fähigkeitsziele beschlossen. Diesen Beschlüssen folgend haben sich die Alliierten beim
NATO-Gipfel in Den Haag im Jahr 2025 verpflichtet, 5 % der Wirtschaftsleistung, aufgeteilt in zwei
Aufgabenbereiche, in die Verteidigung zu investieren. Die Beschlüsse von Den Haag sehen vor, jährlich mindestens 3,5 % des
BIP für Kernverteidigungsausgaben bereitzustellen und jährlich bis zu 1,5 % des BIP für verteidigungs- und
sicherheitsrelevante Ausgaben aufzuwenden. Diese Ziele wollen die Alliierten spätestens bis zum Jahr 2035 erreichen.
Die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist angesichts des strategischen Umfelds vordringlich und ein klares Signal an
Verbündete, Partner und Herausforderer.
Nach der Grundgesetzänderung im März 2025, mit der die Möglichkeit der Bereichsausnahme von der
„Schuldenregel“ insbesondere für Verteidigungsausgaben geschaffen wurde, plant die Bundesregierung mit dem Haushalt
2027 und dem Finanzplan 2028 bis 2030 im Einzelplan 14, der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung sowie
mit verteidigungsbezogenen Ausgaben weiterer Einzelpläne im Jahr 2027 den Aufwuchspfad fortzusetzen. Die
Ukraine soll weiterhin gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern unterstützt werden. Dafür
sind im Jahr 2027 rd. 11,6 Mrd. € im Einzelplan 60 eingeplant.
Darüber hinaus bekennt sich die Bundesregierung zu ihren internationalen Verpflichtungen aus der
Bündnisfähigkeit in der NATO sowie innerhalb der Europäischen Union. Die NATO-Quote wird bis 2029 ansteigen und dann die
Zielquote von 3,5 % des BIP erreichen.
3.3 Haushaltskonsolidierung
Trotz der internationalen Krisen – insbesondere des Iran-Kriegs, dessen Auswirkungen Deutschland wirtschaftlich
erheblich schaden – und der schwierigen wirtschaftlichen Lage ist es gelungen, die Haushaltskonsolidierung
deutlich voranzubringen.
Der in der letzten Finanzplanung ausgewiesene haushaltspolitische Handlungsbedarf von rd. 34 Mrd. € im Jahr
2027 wird vollständig aufgelöst. Die hohen Handlungsbedarfe der bisherigen Finanzplanung werden in den
Finanzplanjahren ab 2028 erheblich reduziert: für das Jahr 2028 von rd. 64 Mrd. € auf rd. 22 Mrd. € und für das Jahr
2029 von rd. 74 Mrd. € auf rd. 39 Mrd. €. Im Jahr 2030 beträgt der Handlungsbedarf rd. 48 Mrd. €.
Dafür hat sich die Bundesregierung auf umfangreiche Maßnahmen zur strukturellen Konsolidierung des
Bundeshaushalts geeinigt. Diese Maßnahmen setzt die Bundesregierung Schritt für Schritt um.
Ausgabeseitig erfolgen beispielsweise Einsparungen durch konsequente Aufgabenkritik und Ziel- und
Wirkungsorientierung. Die Einsparungen werden von den Ressorts entsprechend ihres Anteils an den Gesamtausgaben
erbracht. Die Bundesregierung wird diesen Prozess weiter fortführen. Mit Blick auf den Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2027 konnten so bereits strukturelle Einsparungen im Bundeshaushalt von rund 4 Mrd. € pro
Jahr erzielt werden. Mit der Finanzplanung erhöht die Bundesregierung ihr Ambitionsniveau noch weiter, um
zusätzliche strukturelle Einsparungen von rund 8 Mrd. € ab 2028 durch die Kombination aus Aufgabenkritik und
Ziel- und Wirkungsorientierung zu erzielen.
Ein weiterer Teil des mit den Eckwerten beschlossenen umfangreichen Maßnahmenpakets ist der Abbau von
Finanzhilfen. Der Abbau von disponiblen – also noch nicht durch Zusagen gebundenen – Finanzhilfen erstreckt
sich auf den gesamten Finanzplanzeitraum. Hierbei kommt dem KTF eine zentrale Rolle zu. Infolge einer
konsequenten anteiligen Kürzung von Finanzhilfen im KTF und der damit verbundenen zielgenaueren Ausrichtung
und Priorisierung der Maßnahmen wird die finanzielle Situation des KTF verbessert und Spielräume für die
Haushaltspolitische Schwerpunkte Finanzplan
Drucksache 451/26
notwendigen Entlastungen des Bundeshaushalts geschaffen. Somit wird ein Konsolidierungsbeitrag erwirtschaftet,
ohne bereits zugesagte Förderungen anzutasten. Die entsprechende Anpassung des KTF-Gesetzes ist Bestandteil
des Haushaltsbegleitgesetzes 2027.
Auch im Kernhaushalt erfolgt ein Abbau von Finanzhilfen anteilig in Bezug auf die disponiblen - also noch nicht
gebundenen - Mittel der jeweiligen Finanzhilfe. Im Bundeshaushalt ist der Abbau von Finanzhilfen sowohl im
Regierungsentwurf 2027 als auch im Finanzplan bis 2030 abgebildet.
Zudem werden ausgabeseitig die folgenden Anpassungen vorgenommen:
● Mit dem Kabinettbeschluss zu den Eckwerten des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des
Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 wurde das BMDS beauftragt, in enger Abstimmung mit dem BMF,
dem BMI und dem Bundeskanzleramt ein Konzept für Effizienzmaßnahmen zu erarbeiten, mit dem Ziel
einer strukturellen Entlastung des Bundeshaushaltes. Die strukturelle Entlastung beträgt 1,2 Mrd. € für den
Bundeshaushalt 2027.
● Das Elterngeld wurde bedarfsgerecht sowohl an die rückläufige Entwicklung der Geburtenzahlen als auch
hinsichtlich einer geplanten Reform des Elterngeldes mit dem Ziel einer gleichmäßigeren partnerschaftlichen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf angepasst.
● Aufgrund der Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung konnte der Bundeszuschuss abgesenkt
werden.
● Entlastende Finanzwirkungen aus der Weiterentwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung wurden im
Finanzplanzeitraum berücksichtigt.
● Darüber hinaus wird durch Anpassungen im SGB XII im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 zum
einstufigen Fortschreibungsmechanismus bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen und der prozentualen
Ankopplung der Höhe von Mehrbedarfen an die Regelbedarfsstufen sowie der entsprechenden Fortschreibung
der Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zurückgekehrt. Die Frage des Bestandsschutzes
wird im Rahmen der Novellierung des Regelbedarfsmittlungsgesetzes aufgegriffen werden; dieses Gesetz soll
zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
● Mit der Reform des Wohngeldes werden weitere Einsparungen ab dem Jahr 2027 erzielt.
Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Einnahmeseite:
● Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen
sind fester Bestandteil der Arbeit der Bundesregierung. Das BMF setzt in dieser Legislaturperiode einen
besonderen Schwerpunkt im Bereich Finanz- und Steuerkriminalitätsbekämpfung. Zur wirksameren Bekämpfung
von Finanz- und Steuerkriminalität soll insbesondere die Effizienz und Effektivität des Steuervollzugs, u. a.
durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder, die Nutzung von Daten
und den Ausbau des Einsatzes von IT-Verfahren gestärkt werden. Durch das Zusammenwirken der
gesetzlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen werden die Finanzverwaltungen insgesamt effizienter
und effektiver und es wird somit das Entdeckungsrisiko für Steuerkriminalität in Deutschland nachhaltig
erhöht. Im Zusammenwirken aller Maßnahmen kann damit das Steuer- und Abgabenaufkommen von Bund,
Ländern und Kommunen gesichert und vor allem hinsichtlich der gesetzlichen Einnahmebasis gestärkt
werden.
● Neben der Umsetzung des Schwarzarbeitsmodernisierungsgesetzes und dem Aktionsplan zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität werden u. a. ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, die Einführung der
Registrierkassenpflicht sowie die Umsetzung weiterer Maßnahmen im Rahmen eines Aktionsplans zur Finanz- und
Steuerkriminalitätsbekämpfung zur Steuergerechtigkeit beitragen und eine gerechte und verlässliche Einnahmebasis für
die öffentlichen Haushalte ermöglichen.
Finanzplan Haushaltspolitische Schwerpunkte
Drucksache 451/26
● Die Bundesregierung wird die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin im Privatvermögen mit konkreten
und modernen Vorschriften reformieren. Im privaten Bereich werden solche Kryptowerte derzeit als sonstige
Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG (laufende Einkünfte) oder aus privaten Veräußerungsgeschäften
nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (Verkäufe) steuerlich behandelt. Veräußerungen außerhalb der Jahresfrist des
§ 23 EStG sind somit steuerfrei. Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur
Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge
versteuert. Gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregelungen werden die Akzeptanz einer Reform in der
Bevölkerung deutlich steigern. Daher sollen künftig für eine gerechte und nachvollziehbare Besteuerung die
im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden.
Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Mit diesen Änderungen
wird die Reform der Kryptobesteuerung zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen.
● Weitere Konsolidierungsbeiträge erzielt die Bundesregierung durch eine Anpassung der Alkohol- sowie der
Tabaksteuer. Geplant ist eine Anpassung der Alkoholsteuer, der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer
sowie der Alkopopsteuer. Hierbei soll eine Erhöhung der jeweiligen Steuersätze um 20 % erfolgen. Dabei
werden sowohl die Regelsteuersätze als auch, soweit vorhanden, die ermäßigten Steuersätze überarbeitet. Diese
Änderungen sind Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes. Die Anpassung der Tabaksteuer erfolgt in einem
eigenen Gesetzgebungsverfahren.
● Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts eine
Plastiksteuer einzuführen. Mit einer Verbrauchsteuer auf Kunststoff-Verpackungen soll dauerhaft ein Betrag in
Höhe des EU-Eigenmittelbeitrags für den Bundeshaushalt vereinnahmt werden. Die Steuer kann zudem eine
ökologische Lenkungswirkung hin zu besser recycelbaren Verpackungsmaterialien bewirken. Das Vorhaben
wird im Regierungsentwurf sowie im Finanzplan einnahmeseitig berücksichtigt.
● Die Bundesregierung hat sich zudem darauf verständigt, eine Zuckergetränkesteuer einzuführen. Hierdurch
sollen baldmöglichst spürbare Haushaltseinnahmen für den Bund erzielt werden.
Weiterhin wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Formulierungshilfe für einen Beschluss des
Deutschen Bundestages zur Ersetzung des Tilgungsplans vom 30. Mai 2022 (BTDrs. 20/2036) vorschlagen. Die
Formulierungshilfe wird einen Einstieg in die Tilgung im Jahr 2033 und die vollständige Tilgung bis zum Jahr 2060
vorsehen. Mit der Änderung des Bundeswehrfinanzierungs und -sondervermögensgesetzes im
Haushaltsbegleitgesetz 2027 wird ein Einstieg in die Tilgung des Sondervermögens Bundeswehr im Jahr 2033 vorgesehen.
Haushaltspolitische Schwerpunkte Finanzplan
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Ausgaben des Bundes
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
4.1 Überblick
Die Gesamtausgaben im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 betragen 555,4 Mrd. €. Im weiteren
Finanzplanungszeitraum steigen die Gesamtausgaben im Jahr 2028 zunächst auf 588,2 Mrd. €, im Jahr 2029 auf 597,8 Mrd.
€ und im Jahr 2030 auf 635,4 Mrd. €.
Die Anteile der Ressorteinzelpläne an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts 2027 sind in Abbildung 3
dargestellt. Dabei bilden die Ausgaben des BMAS, insbesondere aufgrund der Leistungen des Bundes an die Deutsche
Rentenversicherung, den Schwerpunkt der Ausgaben im Bundeshaushalt 2027 ab (36.3 %). Fast ein Fünftel der
Gesamtausgaben des Bundes werden in 2027 durch das BMVg zur Stärkung der äußeren Sicherheit verausgabt
(19,8 %).
Abbildung 3: Die Ausgaben des Bundes im Regierungsentwurf des Haushaltsjahres 2027 nach Einzelplänen (anteilig am Gesamthaushalt)
In Tabelle 8 sind die absoluten Ausgaben nach Einzelplänen dargestellt. Im Finanzplanzeitraum zeigt sich der
kontinuierliche Ausgabenzuwachs im Einzelplan 11 auf rd. 233,1 Mrd. €, der insb. im Anstieg der Bundesleistungen
an die Rentenversicherung begründet ist. Durch die weitere Erhöhung der Verteidigungsausgaben im
Finanzplanzeitraum (109,8 Mrd. € in 2027, 153,9 Mrd. € in 2028, 162,9 Mrd. € in 2029 und 183,7 Mrd. € in 2030) plant
die Bundesregierung in erster Linie eine deutliche Verbesserung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit.
Die Entwicklung im Einzelplan 32 (rd. 43,6 Mrd. € in 2027; rd. 56,8 Mrd. € in 2028; rd. 69,4 Mrd. € in 2029
und rd. 82,2 Mrd. € in 2030) ist auf den Anstieg der Zinsausgaben im Finanzplanzeitraum zurückzuführen. Die
Entwicklung im Einzelplan 60 (rd. 46,9 Mrd. € in 2027, rd. 7,9 Mrd. € in 2028, rd. -8,5 Mrd. € in 2029 und
rd. -15,5 Mrd. € in 2030) ist auf die Globalansätze zurückzuführen. Dies betrifft insbesondere die in den
Finanzplanjahren ausgewiesenen Handlungsbedarfe, die in einer Globalen Minderausgabe im Einzelplan 60 abgebildet sind.
Weitere Ausführungen zu den jeweiligen Schwerpunkten der Ressortausgaben finden sich in Kapitel 4.3.
Ausgaben des Bundes Finanzplan
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Tabelle 8: Die Ausgaben des Bundes 2025 bis 2030 nach Aufgabenbereichen im Kernhaushalt
Tabelle 8: Die Ausgaben des Bundes 2025 bis 2030 nach Aufgabenbereichen im Kernhaushalt
Ist
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Epl. 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 0,048 0,067 0,070 0,070 0,071 0,073
Epl. 02 Deutscher Bundestag 1,167 1,276 1,276 1,312 1,357 1,359
Epl. 03 Bundesrat 0,033 0,041 0,041 0,052 0,054 0,053
Epl. 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 3,974 4,998 5,164 5,156 4,983 4,855
Epl. 05 Auswärtiges Amt 5,774 6,025 5,958 5,964 5,964 5,964
Epl. 06 Bundesministerium des Innern 15,781 15,762 16,713 16,739 16,688 16,655
Epl. 07
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz
1,145 1,213 1,209 1,203 1,197 1,196
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen 10,775 10,823 11,066 11,042 11,001 10,986
Epl. 09
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
8,691 5,903 5,550 5,522 5,507 5,384
Epl. 10
Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
6,599 6,993 6,973 6,909 6,883 6,950
Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 189,541 197,341 201,461 215,726 221,348 233,062
Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr 38,206 27,901 26,430 26,371 26,225 26,100
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung 59,379 82,687 109,750 153,921 162,936 183,658
Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit 19,081 21,774 14,337 15,310 14,920 14,664
Epl. 16
Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
2,499 2,772 2,741 2,764 2,735 2,655
Epl. 17
Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
13,830 16,664 15,478 14,509 13,718 13,792
Epl. 19 Bundesverfassungsgericht 0,045 0,046 0,049 0,049 0,050 0,049
Epl. 20 Bundesrechnungshof 0,201 0,202 0,219 0,223 0,227 0,227
Epl. 21
Die Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit
0,051 0,052 0,058 0,057 0,057 0,057
Epl. 22 Unabhängiger Kontrollrat 0,010 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015
Epl. 23
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
10,238 10,056 9,469 9,211 9,174 9,161
Epl. 24
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung
- 1,360 1,444 1,475 1,415 1,466
Epl. 25
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
7,551 7,746 7,509 8,014 8,617 8,599
Epl. 30
Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
22,437 21,818 21,966 21,841 21,797 21,648
Epl. 32 Bundesschuld 34,664 33,649 43,611 56,833 69,418 82,189
Epl. 60 Allgemeine Finanzverwaltung 43,215 47,354 46,878 7,883 -8,514 -15,453
Gesamt 494,935 524,540 555,436 588,172 597,843 635,364
Rundungsdifferenzen möglich.
In Tabelle 9 sind die Ausgaben des Bundeshaushalts nach unterschiedlichen Aufgabenbereichen dargestellt. Auch
hier zeigen sich der Anstieg der Verteidigungsausgaben (siehe 1.2.2 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.),
Zinsausgaben (siehe 1.3), der Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung (siehe 1.4.2. Laufende Zuweisungen
und Zuschüsse an andere Bereiche – Sozialversicherung) sowie der Globalansätze (siehe 3.).
Finanzplan Ausgaben des Bundes
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Tabelle 9: Aufteilung der Ausgaben 2025 bis 2030 nach Ausgabearten im Kernhaushalt
Tabelle 9: Aufteilung der Ausgaben 2025 bis 2030 nach Ausgabearten im Kernhaushalt
Ist
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
1. Laufende Rechnung
1.1 Personalausgaben 44,6 48,0 51,6 52,6 53,9 57,4
1.1.1 Aktivitätsbezüge......................................................... 33,1 36,6 39,3 40,0 40,9 44,2
1.1.2 Versorgung................................................................... 11,6 11,4 12,4 12,6 13,0 13,2
1.2 Laufender Sachaufwand 48,3 71,5 91,3 133,7 141,2 160,5
1.2.1 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens.... 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4
1.2.2 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw............ 20,1 38,2 55,8 96,6 103,3 121,5
1.2.3 Sonstiger laufender Sachaufwand.......................... 26,8 31,9 34,0 35,7 36,4 37,6
1.3 Zinsausgaben 29,9 30,2 41,8 55,1 68,0 80,6
1.3.1 an Verwaltungen......................................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1.3.2 an andere Bereiche..................................................... 29,9 30,2 41,8 55,1 68,0 80,6
1.4 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse 313,4 323,4 323,6 341,7 346,5 358,1
1.4.1 an Verwaltungen......................................................... 45,4 45,2 43,9 44,7 45,8 46,8
- Länder........................................................................ 34,7 34,1 34,0 34,8 36,0 36,9
- Gemeinden................................................................ 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
- Sondervermögen..................................................... 10,6 11,1 9,9 9,9 9,8 9,9
- Zweckverbände........................................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1.4.2 an andere Bereiche..................................................... 268,0 278,2 279,7 297,0 300,8 311,3
- Unternehmen........................................................... 51,6 53,3 53,5 53,2 53,2 52,9
- Renten, Unterstützungen u. Ä. an natürliche
Personen.......................................................................
42,0 43,2 42,4 42,7 43,3 44,5
- Sozialversicherung.................................................. 151,5 155,4 158,4 179,3 182,9 192,7
- private Institutionen ohne Erwerbscharakter.. 4,9 4,6 4,3 4,1 3,8 3,6
- Ausland...................................................................... 18,0 21,6 21,1 17,7 17,5 17,7
- Sonstige..................................................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe Ausgaben der laufenden Rechnung 436,1 473,2 508,3 583,1 609,6 656,7
2. Kapitalrechnung**................................................
2.1 Sachinvestitionen 7,6 9,8 8,5 8,3 8,2 8,3
2.1.1 Baumaßnahmen 4,5 6,0 4,3 4,1 4,0 4,2
2.1.2 Erwerb von beweglichen Sachen............................ 3,0 3,6 4,0 4,1 4,0 3,9
2.1.3 Grunderwerb............................................................... 0,1 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
2.2 Vermögensübertragungen 30,0 36,4 41,5 41,4 41,8 40,7
2.2.1 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 28,3 34,6 39,7 39,7 40,1 39,0
2.2.1.1 - an Verwaltungen...................................................... 8,8 9,4 10,4 10,8 11,4 11,3
- Länder........................................................................ 8,3 8,5 9,5 10,3 11,0 10,8
- Gemeinden und Gemeindeverbände.................. 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4
- Sondervermögen..................................................... 0,0 0,5 0,5 0,0 0,0 0,0
2.2.1.2 - an andere Bereiche.................................................. 19,5 25,2 29,2 29,0 28,7 27,7
- Sonstige - Inland..................................................... 12,2 18,1 22,4 22,2 21,7 20,8
- Ausland...................................................................... 7,3 7,1 6,9 6,8 7,0 6,9
2.2.2 Sonstige Vermögensübertragungen...................... 1,7 1,8 1,8 1,7 1,6 1,6
2.3 Darlehensgewährung, Erwerb von
Beteiligungen
19,5 13,9 8,1 2,8 1,9 1,9
2.3.1 Darlehensgewährung 10,8 13,1 7,3 2,0 1,7 1,8
2.3.1.1 - an Verwaltungen...................................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2.3.1.2 - an andere Bereiche.................................................. 10,8 13,1 7,3 2,0 1,7 1,8
- Sonstige - Inland (auch Gewährleistungen)...... 6,3 3,4 1,8 1,7 1,4 1,6
- Ausland...................................................................... 0,2 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3
2.3.2 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen......... 8,8 0,8 0,8 0,8 0,2 0,1
- Inland......................................................................... 8,6 0,6 0,7 0,7 0,1 0,1
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Tabelle 9: Aufteilung der Ausgaben 2025 bis 2030 nach Ausgabearten im Kernhaushalt (Fortsetzung)
Ist
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
- Ausland...................................................................... 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,0
Summe Ausgaben der Kapitalrechnung* 57,1 60,2 58,1 52,5 51,8 50,8
3. Globalansätze 0,0 -8,8 -10,9 -47,5 -63,5 -72,1
4. Ausgaben zusammen** 493,3 524,5 555,4 588,2 597,8 635,4
* Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht-investiven Vermögensübertragungen, welche
den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. § 13 BHO
auch die nicht-investiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.
** Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Rundungsdifferenzen möglich.
4.2 Bereichsausnahmen gemäß Artikel 109, 115 GG
Mit einer Änderung des Grundgesetzes hat der Verfassungsgesetzgeber die Bereichsausnahme in Art. 109 Abs. 3
S. 5 bzw. Art. 115 Abs. 2 S. 4 GG geschaffen (BGBl. 2025 I Nr. 94 vom 24.03.2025). Diese lässt eine über die durch
die Schuldenregel des Bundes begrenzte Kreditaufnahme hinausgehende Kreditaufnahme in dem Umfang zu, in
dem die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die
Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig
angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 bzw. im Finanzplan bis 2030 sind die in der Tabelle 10
dargestellten Ausgaben der Bereichsausnahme vorgesehen.
Für die Bemessung der Überschreitung von 1 % des nominalen BIP wird das dem jeweiligen Jahr der
Haushaltsaufstellung vorangegangene BIP zugrunde gelegt. Für den geltenden Haushalt 2026 ist es das BIP des Jahres 2024. Für
den Haushaltsentwurf 2027 ist es das BIP des Jahres 2025. Für die übrigen Haushaltsjahre werden die jeweiligen
Prognosen für das BIP des der Haushaltsaufstellung vorgehenden Jahres aus der Frühjahrsprojektion 2026 der
Bundesregierung verwendet.
Tabelle 10: Ausgaben der Bereichsausnahme
Tabelle 10: Ausgaben der Bereichsausnahme
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Ausgaben der Bereichsausnahme 100,9 130,1 171,3 180,6 200,9
Verteidigung 82,2 109,0 153,2 162,8 183,6
Zivilschutz- und Bevölkerungsschutz 2,1 2,8 2,7 2,8 2,8
Nachrichtendienste 2,2 2,7 2,8 2,9 2,8
Schutz der informationstechnischen Systeme 2,8 3,9 4,0 3,7 3,2
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
Tabelle 10: Ausgaben der Bereichsausnahme (Fortsetzung)
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 11,5 11,6 8,5 8,5 8,5
Abzüglich 1 % des nominalen BIP des der Haushaltsaufstellung
vorangegangenen Jahres
43,3 44,7 46,0 47,7 49,1
Bei der Schuldenregel nicht zu berücksichtigende Kreditaufnahme
nach Art. 115 Abs. 2 S. 4 GG
57,6 85,4 125,3 132,9 151,8
Rundungsdifferenzen möglich.
4.3 Wesentliche Politikbereiche
4.3.1 Soziale Sicherung im Alter sowie Gesundheit und Pflege
Die Sozialausgaben des Bundes (Abgrenzung: Hauptfunktion 2 des Funktionenplans) stellen den mit Abstand
größten Ausgabenbereich des Bundeshaushalts dar. Die Sozialausgaben sind in der Vergangenheit stetig gestiegen.
Mit dem Haushalt 2027 kann dieser Trend insbesondere aufgrund der vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen
durch die Wohngeld- und Elterngeldreform, durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und
Anpassungen im Bereich der Rentenversicherungsleistungen gestoppt werden. So sind im Jahr 2027 Sozialausgaben von
rd. 238,9 Mrd. € und damit rd. 6,2 Mrd. € weniger als im Haushalt 2026 vorgesehen. Die Sozialausgabenquote
liegt im Jahr 2026 bei rd. 46,7 %. Im Jahr 2027 sinkt sie auf 43,0 %. Sie wird bis zum Jahr 2030 kontinuierlich um
43 % liegen. Dabei sind die entlastenden Finanzwirkungen aus der Weiterentwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung im Finanzplanzeitraum noch nicht berücksichtigt.
Rentenversicherungsleistungen
Die Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung aus dem Einzelplan 11 sind seit Jahren die größte
Ausgabeposition im Bundeshaushalt. Den Hauptanteil dieses Ausgabenblocks bilden die Bundeszuschüsse an die
allgemeine und knappschaftliche Rentenversicherung. Hinzu kommen noch insbesondere die Beitragszahlungen
für Kindererziehungszeiten und Erstattungszahlungen an die Rentenversicherung.
Im Regierungsentwurf 2027 sind für die Bundesleistungen an die Rentenversicherung insgesamt rd. 132 Mrd. €
vorgesehen (siehe Abbildung 4). Der Ausgabenzuwachs setzt sich auch in den Folgejahren fort und die
Bundesleistungen erreichen am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2030 insgesamt rd. 164,5 Mrd. €. Diese steigende
Tendenz ist insbesondere auf die positive Bruttolohnentwicklung und die Dynamik der Umsatzsteuereinnahmen
zurückzuführen. Im Jahr 2027 wirkt sich die im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 vorgesehene einmalige
Minderung des zusätzlichen Bundeszuschusses um weitere 1 Mrd. € ausgabedämpfend aus. Auch der konstante
Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2027 (18,6 %) hat einen stabilisierenden Effekt. Ab dem
Finanzplanjahr 2028 trägt dann der perspektivisch steigende Beitragssatz zum Ausgabenzuwachs zusätzlich bei.
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Abbildung 4: Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2026 bis 2030
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Der Bund leistet zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche
Aufgaben einen Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds. Dieser wird mit dem vom Bundeskabinett am 29. April
2026 beschlossenen Entwurf des GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und den darin vorgesehenen
Maßnahmen ab dem Jahr 2027 um 2 Mrd. € auf 12,5 Mrd. € abgesenkt. Zudem werden die dem Gesundheitsfonds in
den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen i.H.v. insgesamt 5,6 Mrd. €, abweichend zu § 13 Abs. 4
Haushaltsgesetz 2025 und § 13 Abs. 4 und 5 Haushaltsgesetz 2026, nunmehr erst in den Jahren 2035 bis 2039
zurückzuzahlen sein. Die Veranschlagung legt den Stand des Regierungsentwurfs zugrunde.
Um die freiwillige private Pflegevorsorge zu unterstützen, wird jährlich ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag
(in den Jahren 2027 bis 2030: jeweils rd. 56 Mio. €) für die Zahlung einer staatlichen Zulage zur Verfügung gestellt.
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den Kommunen und Ländern getragen. Im Jahr 2003 beteiligte
sich der Bund erstmals an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
übernahm sie nach schrittweiser Erhöhung in den Folgejahren ab 2014 vollständig (§ 46a SGB XII). Seither wird
diese Aufgabe von den Kommunen im Auftrag des Bundes durchgeführt. Im Regierungsentwurf 2027 sind 13,06
Mrd. € veranschlagt (2028: 13,96 Mrd. €; 2029: 14,80 Mrd. €; 2030: 15,75 Mrd. €).
4.3.2 Arbeitsmarkt
Die Bundesausgaben für den Arbeitsmarkt werden im Jahr 2027 mit insgesamt rd. 56,5 Mrd. € veranschlagt. Hierin
enthalten ist auch ein überjähriges Darlehen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Auf der Grundlage der Frühjahresprojektion der Bundesregierung werden für das Grundsicherungsgeld und für
die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2027 insgesamt 40,85 Mrd. €
veranschlagt.
Das Gesamtbudget SGB II gemäß § 46 Abs. 1 SGB II zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und für
Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Haushaltsjahr 2027 mit 9,95 Mrd. € veranschlagt.
Die sogenannte Resteregelung beim Eingliederungsbudget SGB II wird fortgeführt. Damit kann das Gesamtbudget
um bis zu 350 Mio. € zu Lasten aller Einzelpläne verstärkt werden. Zudem wird der nunmehr gesetzlich verankerte
Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für den sozialen Arbeitsmarkt mit 700 Mio. € beim Grundsicherungsgeld beibehalten.
Allerdings erfolgt eine Ausweitung des PAT auf weitere Arbeitsinstrumente (§ 44f Abs. 6 SGB II). Jedes einzelne
Jobcenter entscheidet in eigener Verantwortung, ob je nach Situation vor Ort die Unterstützung von Arbeitslosen
zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt über Eingliederungsmaßnahmen - zulasten des Eingliederungsbudgets - oder
eher über eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters - zulasten des Verwaltungsbudgets -
im Einzelfall zielführend ist. Zudem werden den Jobcentern weitere 10 Mio. € von der BA am Jahresanfang im
Rahmen der Regelung nach § 459 SGB III zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienen der Ausfinanzierung von
Maßnahmen für die Förderung beruflicher Weiterbildung und Betreuung von Rehabilitanden, die spätestens im
Jahr 2024 begonnen worden sind und durch die Jobcenter zu Ende administriert werden.
Für die Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt werden im Jahr 2027 für die
berufsbezogene Deutschsprachförderung 400 Mio. € veranschlagt.
Nach derzeitiger Prognose schließt die BA auch das Jahr 2027 mit einem Defizit ab und wird daher erneut ein
überjähriges Darlehen des Bundes in Anspruch nehmen. Hierfür sind 5,2 Mrd. € veranschlagt.
Im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2030 steigen die Bundesausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die Bundesregierung rechnet mit höheren Ausgaben beim Grundsicherungsgeld, flankiert mit einem stabilen
SGB II-Gesamtbudget. Der Ausgabenanstieg liegt u.a. in den finanziellen Auswirkungen infolge von
Konsolidierungsmaßnahmen bei vorgelagerten Leistungssystemen begründet. Zudem steht noch die Neufestsetzung der
Regelbedarfe und das Ergebnis der Entlastung infolge des Rechtskreiswechsels Geflüchteter aus der Ukraine aus.
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Abbildung 5: Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2030
4.3.3 Bildung und Familienpolitik
Der Plafond des BMBFSFJ (Einzelplan 17) beträgt für 2027 rd. 15,5 Mrd. €. Aufgrund bedarfsgerechter
Anpassungen und geplanter Reformen im Bereich der gesetzlichen Leistungen wird der Plafond bis zum Ende des
aktuellen Finanzplanzeitraums absinken. Das Elterngeld wird bedarfsgerecht sowohl an die rückläufige
Entwicklung der Geburtenzahlen als auch hinsichtlich einer geplanten Reform des Elterngeldes angepasst. Die Mittel
für den Bereich des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden, trotz der Abschaffung des Sofortzuschlags
im Kinderzuschlag, weiterhin auf hohem Niveau zur Verfügung stehen. Weiterhin werden Teilnehmende nach
dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz an Meisterlehrgängen und bei vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen
finanziell unterstützt.
Für die vielfältigen Programme und investiven Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Familie, Jugend, Senioren,
Frauen und Zivilgesellschaft wie auch für die Wohlfahrtspflege werden ab 2027 rd. 2,0 Mrd. € zur Verfügung stehen.
Zahlreiche wichtige Programme der Kinder- und Jugendpolitik, im Bereich des Bildungswesens und zur Stärkung
der Zivilgesellschaft können so auch ab 2027 und in den Folgejahren auf einem hohen Niveau finanziert werden.
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll im Rahmen eines Gesetzes für gutes Aufwachsen und
Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland die verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden,
mit den Ländern vereinbarten Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands eingeführt werden. Bei
ermitteltem Förderbedarf werden von den Ländern geeignete, verpflichtende Fördermaßnahmen und -konzepte nach
bundeseinheitlichen Standards erwartet. Dafür wird ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) eingeführt und das
KiTa-Qualitätsgesetz abgelöst. Die Unterstützung der Länder soll durch eine Änderung der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung zu Lasten des Bundes erfolgen. Im Jahr 2027 beläuft sich die Belastung des Bundes auf 1,5 Mrd. €.
Der Bund unterstützt die Länder zudem über das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € beim investiven Ausbau der
kommunalen Bildungsinfrastruktur, um den ab Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise geltenden Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder umzusetzen (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG). Auch den zusätzlichen
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
Betriebskosten der Länder wird Rechnung getragen. Die Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab
2026 aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € p.a. ab dem Jahr 2030 angepasst (2027: 460 Mio. €).
Das Startchancen-Programm ist das zentrale Vorhaben für mehr Bildungsgerechtigkeit und Aufstiegschancen.
Hierfür stellt der Bund von 2024 bis 2034 insgesamt 10 Mrd. € zur Verfügung. Für die Umsetzung der Säule I
werden im Einzelplan 60 jährlich 400 Mio. € Finanzhilfen bereitgestellt. Um den finanziellen Folgen der Maßnahmen
der Säulen II und III auf Seiten der Länder Rechnung zu tragen, wird der Umsatzsteueranteil der Länder um jeweils
600 Mio. € jährlich zu Lasten des Bundes erhöht.
Beginnend mit dem Jahr 2026 werden aus dem SVIK zusätzliche Mittel für die Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur i.H.v. insgesamt 6,5 Mrd. € für den Kita-Ausbau und Hochschulbau sowie für den Digitalpakt 2.0 zur
Verfügung gestellt.
4.3.4 Innenpolitik, Asyl und Zuwanderung
Im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern werden im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027
Ausgaben i.H.v. rd. 16,7 Mrd. € veranschlagt. Auch für die Folgejahre sind Beträge zwischen 16,6 und 16,7 Mrd. €
vorgesehen.
Für die innere Sicherheit sind unter Berücksichtigung der Ausgaben für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und den Digitalfunk im Jahr 2027 insgesamt rd. 8,9 Mrd. € vorgesehen. Damit erreichen
die Ausgaben einen weiteren neuen Höchststand, der im Finanzplanungszeitraum bei rd. 9 Mrd. € p.a. verstetigt
wird. Die Soll-Ausgaben 2027 allein für die Bundespolizei belaufen sich auf knapp 5,2 Mrd. €, für das
Bundeskriminalamt sind rd. 1,36 Mrd. € vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist der Bevölkerungsschutz bei Katastrophen und Krisen entsprechend seiner
verfassungsrechtlich herausgehobenen Bedeutung ein wesentlicher Schwerpunkt der Finanzplanung. Hierfür stehen
allein im Jahr 2027 2,8 Mrd. € zur Verfügung. Damit hat sich die Mittelbereitstellung binnen zwei Jahren annähernd
verdoppelt. Auch in den Folgejahren sind Mittel i.H.v. 2,7 bis 2,8 Mrd. € p.a. eingeplant. Insgesamt stehen also bis
zum Jahr 2030 rd. 11 Mrd. € zur Verfügung.
Der Zugang geflüchteter Menschen nach Deutschland hat sich zuletzt deutlich verringert. Die geplanten Ausgaben
für die Integration im Jahr 2027 belaufen sich auf rd. 0,95 Mrd. €, hiervon entfallen rd. 0,6 Mrd. € auf die
Durchführung von Integrationskursen und rd. 0,15 Mrd. € auf die Förderung der freiwilligen Ausreise. Für das
Jahr 2028 sind rd. 0,9 Mrd. € vorgesehen, in den Jahren 2029 und 2030 jeweils rd. 0,8 Mrd. €. Insgesamt stehen
für den Themenkomplex Integration, Migration, Migrationsverwaltung sowie den Schutz kultureller, sprachlicher
und religiöser Minderheiten im Jahr 2027 rd. 2,1 Mrd. €, im Jahr 2028 rd. 2 Mrd. € und in den Folgejahren jeweils
rd. 1,9 Mrd. € zur Verfügung.
Die in Tabelle 11 ausgewiesenen Beträge umfassen die gesamten flüchtlingsbezogenen Ausgaben und
Mindereinnahmen des Bundes und nicht nur die Veränderungen infolge der besonderen Flüchtlingssituation ab dem Jahr
2025. Für die mit der hohen Zahl der in 2015 und in den Folgejahren nach Deutschland gekommenen Geflüchteten
verbundenen Aufgaben hat der Bund von Anfang an seine gesamtstaatliche Verantwortung wahrgenommen.
Deshalb entlastet der Bund die Länder und Kommunen in diesem Bereich bei ihren originären Ausgaben.
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Tabelle 11: Flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundeshaushalts bis 2030
Tabelle 11: Flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundeshaushalts bis 2030
Ist
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in Mrd. € -
Fluchtursachenbekämpfung 6,4 6,3 5,7 5,8 5,7 5,7
Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im
Asylverfahren
1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4
Integrationsleistungen 2,6 2,4 2,0 1,8 1,8 1,8
Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren 13,2 12,9 12,9 12,8 12,8 12,8
Flüchtlingsbezogene Entlastung Länder und
Kommunen
1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3
Bundeshaushalt gesamt 24,8 24,4 23,2 23,1 23,0 23,0
Eine genaue Abgrenzung, ob und in welchem Umfang die Leistungen ausschließlich flüchtlingsbezogen sind, ist aufgrund der Vielschichtigkeit der
Aufgabenwahrnehmung nicht in jedem Einzelfall möglich.
Rundungsdifferenzen möglich.
4.3.5 Verteidigung einschließlich NATO-Quote
Deutschlands Sicherheits- und Verteidigungspolitik steht neben der Bedrohung durch Russland weiterhin vor
vielfältigen, sich wandelnden Herausforderungen, wie zwischenstaatlichen Konflikten, transnationalem Terrorismus,
Angriffen aus dem Cyber- und Informationsraum, Bedrohungen durch die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen sowie durch hybride Kriegsführung. Deutschlands sicherheitspolitisches Umfeld ist in den vergangenen
Jahren zunehmend komplexer, volatiler sowie dynamischer und damit immer schwieriger vorhersehbar geworden.
Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch die Entwicklung des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine in zunehmendem Maße militärisch bedroht. Die nationale Sicherheitsvorsorge wird durch
den gemeinsamen Einsatz von zivilen und militärischen, staatlichen und nicht-staatlichen Stellen und
Organisationen im multinationalen Verbund gewährleistet.
Gemäß der Nationalen Sicherheitsstrategie ist die Landes- und Bündnisverteidigung der Kernauftrag der
Bundeswehr, dem sich die weiteren Aufgaben unterordnen. Auf diesen Kernauftrag werden die Fähigkeiten und
Strukturen der Bundeswehr prioritär ausgerichtet. Deutschland ist dabei in den Verteidigungsplanungen der NATO und
der EU fest verankert. Somit bilden die transatlantische und die europäische Partnerschaft eine entscheidende
Grundlage für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Im Hinblick auf die personelle Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit in Vorbereitung auf einen etwaigen
Spannungs- und Verteidigungsfall sind im Bundeshaushalt 2027 daher 228 477 Planstellen für Berufs- und
Zeitsoldatinnen und ‑soldaten vorgesehen. Hinzu kommen 7 500 den Reservistendienst Leistende. Für zivile Beschäftigte sind
79 416 Planstellen und Stellen ausgebracht.
Die im Bundeshaushalt 2027 für den Einzelplan des BMVg vorgesehenen Ausgaben liegen bei insgesamt
109,75 Mrd. € und damit 16,40 Mrd. € über dem Ansatz des zuvor geltenden Finanzplans für das Jahr 2027. Für das
Finanzplanjahr 2028 sind Ausgaben von 153,92 Mrd. € und damit 17,44 Mrd. € über dem zuvor geltenden
Finanzplan vorgesehen. Für das Finanzplanjahr 2029 sind Ausgaben in Höhe von 162,94 Mrd. € und damit 10,11 Mrd. €
über dem zuvor geltenden Finanzplan vorgesehen. Für das Jahr 2030 sind 183,66 Mrd. € vorgesehen. Daneben
sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr für das Jahr 2027 rd. 29,96 Mrd. € an Ausgabemitteln
vorgesehen (näheres zum Sondervermögen Bundeswehr unter 4.5.3).
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
Mit dem Gipfelbeschluss von Den Haag wurde eine neue NATO-Quote in Höhe von jährlich 5 % des BIP vereinbart.
Sie setzt sich aus den Kernverteidigungsausgaben mit einer Zielhöhe von jährlich mindestens 3,5 % des BIP und
verteidigungs- und sicherheitsbezogenen Ausgaben mit einer Zielhöhe von jährlich bis zu 1,5 % des BIP zusammen.
Zusammen mit Kernverteidigungsausgaben gem. NATO-Kriterien in weiteren Einzelplänen ergibt sich auf
Grundlage der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 22. April 2026 im Jahr 2026 eine Kernverteidigungsquote
von rd. 2,7 % des BIP.
Die verteidigungs- und sicherheitsbezogenen Ausgaben werden gem. NATO-Kriterien einzelplanübergreifend
ermittelt und erfüllen in 2026 die Zielhöhe von 1,5 % des BIP. Die Ermittlung der Quote für das Jahr 2027 beginnt
nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Haushaltsgesetzes.
Die NATO-Quote wird im Jahr 2027 und im Finanzplanzeitraum bis 2030 weiter ansteigen.
4.3.6 Internationale Zusammenarbeit
Die deutsche Entwicklungspolitik unterstützt das Ziel, allen Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit zu
bieten und dabei zugleich die natürlichen Grenzen unserer Erde zu respektieren. Die nachhaltigen Entwicklungsziele
(„Sustainable Development Goals/Agenda 2030“) der VN sind der zentrale internationale Referenzrahmen für die
deutsche Entwicklungspolitik. Zudem leistet Entwicklungspolitik einen unverzichtbaren Beitrag zu einer Politik
der integrierten Sicherheit, wie sie auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie verankert ist, indem sie Krisen
vorbeugt, Krisenländer stabilisiert, den Wiederaufbau sowie Geflüchtete und deren Aufnahmeländer unterstützt.
Die internationalen Klimaziele erfordern mehr Anstrengung. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert
an. Die Lage im Nahen Osten sowie die Schließung der Straße von Hormus gefährdet weiterhin die
Ernährungssicherheit von Millionen Menschen. Weltweit wurden durch Pandemie- und Kriegsfolgen sowie neue Krisen
entwicklungspolitische Erfolge der letzten Jahre zunichte gemacht oder sind in Gefahr.
Im Bundeshaushalt 2027 betragen die Mittel des BMZ rd. 9,5 Mrd. €. In den Jahren 2028 bis 2030 sind jeweils
Ausgaben in Höhe von über 9 Mrd. € vorgesehen. Zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen („Official
Development Assistance“; ODA) entsprechend der Definition des Entwicklungsausschusses der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) tragen neben den Ausgaben aus dem Einzelplan des BMZ
auch Leistungen anderer Ressorts, Institutionen auf gesamtstaatlicher, Länder- und kommunaler Ebene bei. 2025
erreichte Deutschland eine vorläufige ODA-Quote von rd. 0,56 % des BNE. Mit den im Bundeshaushalt 2027
vorgesehenen Mitteln wird Deutschland voraussichtlich weiter zu den größten Gebernationen gehören.
4.3.7 Digitales und Staatsmodernisierung
Das BMDS verfügt seit dem Haushalt 2026 über einen eigenen Einzelplan 24 (Volumen 2026: 1,36 Mrd. €). Der
Plafond des Einzelplans 24 liegt im Jahr 2027 bei 1,44 Mrd. € und auch in der weiteren Finanzplanung (2028 bis
2030) auf dem Niveau von 1,4 Mrd. €.
Wesentliche Themen des BMDS gliedern sich in die folgenden Bereiche:
● Digitalpolitik, digitale Innovationen und digitale Wirtschaft
● Digitale Konnektivität
● IT-Infrastruktur des Bund
● Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Das BMDS bündelt zentrale Zukunftsthemen: Von der Modernisierung und Digitalisierung des Staates und dem
Deutschland-Stack über Künstliche Intelligenz, Digitale Infrastrukturen und Digitale Souveränität bis zur Digitalen
Wirtschaft.
Der Deutschland-Stack bildet die Grundlage für die vernetzte digitale Verwaltung in Deutschland. Bestandteil
davon ist ein digitaler Rahmen mit Standards und Schnittstellen für flächendeckende Verwaltungslösungen in
Deutschland, die interoperabel, sicher und anschlussfähig an europäische Standards werden. Insgesamt stehen für
die IT-Infrastruktur des Bundes rd. 1,1 Mrd. € für das Jahr 2027 und in den Folgejahren 2028 bis 2030 rd. 1 Mrd. €
jährlich zur Verfügung.
Im Bereich der Digitalen Wirtschaft will das BMDS Deutschland als führenden Innovationsstandort in Europa
entwickeln. Dazu zählt die Nutzung des großen Potenzials von digitalen Technologien zum Wohle der Wirtschaft,
Gesellschaft und Verwaltung. Künstliche Intelligenz ist dabei einer der Schlüssel für zukünftiges Wachstum und
Wohlstand. Deutschland soll zu einem führenden KI-Standort werden. Die digitalen Infrastrukturen müssen mit
den Anforderungen der Zukunft Schritt halten, um Deutschland zukunftsfähig zu machen. Das BMDS verbessert
dazu die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfaser und 5G und stärkt den Wettbewerb. Denn digitale
Infrastrukturen bilden das Fundament für die digitale Transformation. Für die Bereiche Digitalpolitik, digitale
Innovationen und digitale Konnektivität stehen in 2027 208 Mio. € zur Verfügung. Dieser Betrag wird in den
Folgejahren verstetigt.
Bei der Staatsmodernisierung ist das Ziel ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland. Das BMDS
treibt dazu den Modernisierungsprozess an. Mit der „Modernisierungsagenda Bund“ und der
„Modernisierungsagenda Föderal“ hat das BMDS einen Rahmen geschaffen, um die notwendigen Schritte der Staatsmodernisierung
gemeinschaftlich anzugehen. Im Einzelplan 24 sind für die Staatsmodernisierung und den Bürokratierückbau für
das Jahr 2027 Mittel in Höhe von rd. 63 Mio. € vorgesehen. Im Finanzplanzeitraum sollen sie auf diesem Niveau
verbleiben.
Zudem wird das Thema Digitalisierung im Bundeshaushalt auch künftig weiterhin über andere Einzelpläne
abgedeckt und ergänzend im Rahmen der spezifischen Fachpolitiken, die nicht im BMDS verortet sind, vorangetrieben
und umgesetzt.
4.3.8 Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zur Sicherung der technologischen Souveränität treibt das BMFTR Forschung und Innovation in digitalen und
industriellen Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik,
Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität.
Sie bilden als Schlüsseltechnologien die Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Im Fokus stehen die Umsetzung
der Technologie-Roadmaps sowie zentrale Hebel zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland, darunter der
beschleunigte Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und die Schaffung innovationsfreundlicher
Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Innovationen schneller zur Marktreife zu bringen, Wertschöpfung zu steigern
und die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Deutschlands zu stärken. Ergänzt wird die Agenda
durch die Förderung in strategischen Forschungsfeldern.
Die Raumfahrt gilt als wichtiger Innovationstreiber bei der Entstehung von Zukunftstechnologien. Ein besonderer
Fokus liegt auch hier auf dem Transfer von Raumfahrttechnologien in die Industrie, Start-Ups und Gründungen
und der stärkeren Einbindung privater Akteure, um Innovationen und Wertschöpfung in Deutschland
hervorzubringen. Im Bereich der Raumfahrt einschließlich Erdbeobachtung und Satellitennavigation werden (ohne DLR) im
Jahr 2027 rd. 1,74 Mrd. € (bzw. rd. 1,8 Mrd. € mit den Mitteln aus dem SVIK) zur Verfügung gestellt.
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
Zur Förderung von Forschung und Innovationen in den Lebenswissenschaften sieht das BMFTR 2027 in der
Projektförderung insgesamt rd. 646 Mio. € vor, für die Jahre 2027-2030 sind rd. 660 Mio. € pro Jahr vorgesehen.
Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die fortgesetzte Stärkung der Grundfinanzierung des Wissenschafts- und
Forschungssystems durch den Pakt für Forschung und Innovation. Für dessen aktuelle Laufzeit bis 2030 wird mit
den Ländern ein gemeinsam getragener Aufwuchs von 3 % pro Jahr angestrebt. So stellt der Bund in 2027 Mittel
von insgesamt 8,9 Mrd. € für die großen Wissenschaftsorganisationen bereit.
Für den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ stellt das BMFTR 2027 rd. 2,2 Mrd. € bereit. An der
Exzellenzstrategie zur Förderung der universitären Spitzenforschung beteiligt es sich mit bis zu 600 Mio. €. Zur
Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen hat es rd. 121 Mio. € vorgesehen.
Mit dem 1.000-Köpfe-Plus-Programm (Global Minds Initiative) bietet das BMFTR internationalen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Perspektive in Deutschland und positioniert unser Land als exzellenten und
sicheren Hafen der Wissenschaftsfreiheit. 2027 sind hierfür 50 Mio. € im Einzelplan 30 vorgesehen, hinzu
kommen 75 Mio. € für investive Beiträge im SVIK. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Talenten und
hochqualifizierten Fachkräften in Zeiten des demografischen Wandels. Das BAföG finanziert das BMFTR 2027 mit
rd. 1,8 Mrd. €. Mit den Stipendien der Begabtenförderung fördert es besonders leistungsfähige und engagierte
Studierende und Promovierende sowie Auszubildende und junge Berufseinsteiger.
4.3.9 Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Der Bund kann auf Grundlage von Art. 104d GG den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame
Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren.
Die Programmmittel für den sozialen Wohnungsbau werden im Jahr 2027 gegenüber dem Vorjahr um 1 Mrd. €
auf insgesamt 5 Mrd. € aufgestockt. Damit bilden die Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau
weiterhin den Schwerpunkt im Einzelplan 25.
Auf der Grundlage von Art. 104b GG gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Städtebauförderung. Die
Städtebauförderung wird für das Jahr 2027 mit nochmals deutlich höheren Programmmitteln von nunmehr
1,2 Mrd. € ausgestattet und damit gegenüber 2026 um 200 Mio. € erhöht. Bis 2029 steigen die Programmmittel für
die Städtebauförderung deutlich auf 1,58 Mrd. € an.
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird einkommensschwächeren Haushalten zur Sicherung angemessenen
und familiengerechten Wohnens gewährt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Mit der
beabsichtigten Reform des Wohngeldes sollen ab dem Jahr 2027 erhebliche Einsparungen erzielt werden, für das Wohngeld
werden im Jahr 2027 Bundesmittel i.H.v. 1,812 Mrd. € veranschlagt. In den weiteren Finanzplanjahren werden die
Einsparungen in voller Höhe wirksam, so dass mit geringeren Ausgaben gerechnet wird (2028: 1,402 Mrd. €; 2029:
1,490 Mrd. €; 2030: 1,350 Mrd. €).
Für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum ist im Jahr 2027 eine neue
Programmscheibe i.H.v. 15 Mio. € eingeplant. Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Finanzierung des
erstmaligen Erwerbs bzw. der vollständigen Einzahlung von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft. Hiermit
wird ein Anreiz zur Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft und Sicherung dauerhaften und bezahlbaren
Wohnraums gesetzt.
Die Förderung des erstmaligen Erwerbs von Wohneigentum für Familien mit Kindern (Baukindergeld) wird seit
2023 ausfinanziert. Im Jahr 2027 stehen dafür 730 Mio. € zur Verfügung.
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Bund insbesondere Beiträge an Bausparkassen, wenn das Einkommen
der Bausparenden eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Im Jahr 2027 sind 210 Mio. € Ausgaben für
Zahlungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz vorgesehen.
4.3.10 Verkehr
Die Ausgaben für Verkehr wurden mit dem Bundeshaushalt 2025 neu strukturiert. Neben den Investitionen aus
dem Einzelplan des BMV werden erhebliche Ausgaben aus dem SVIK zur Verfügung gestellt. Die
verteidigungsbezogenen Kostenanteile bei Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur werden im Einzelplan
des BMVg veranschlagt.
Die Neustrukturierung der Ausgaben für Verkehr wird mit dem Bundeshaushalt 2027 in zwei Punkten konsequent
weitergeführt. Im SVIK stehen künftig neben Mitteln für Erhaltungsmaßnahmen an Brücken und Tunneln im
Bestandsnetz der Bundesfernstraßen und für Erhaltungs- und Digitalisierungsmaßnahmen im Bestandsnetz der
Bundesschienenwege auch Mittel für Erhaltungsmaßnahmen im Bestandsnetz der Bundeswasserstraßen zur
Verfügung. Damit bleibt es wie im Koalitionsvertrag vereinbart beim Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Zudem sind
mit dem Bundeshaushaushalt 2027 weitere verteidigungsbezogene Kostenanteile i.H.v. rd. 4 Mrd. € neu in den
Einzelplan des BMVg aufgenommen worden, die bisher im SVIK veranschlagt waren.
Für Investitionen in die klassischen Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße stehen im Zeitraum 2027 bis
2030 insgesamt rd. 135,5 Mrd. € zur Verfügung, davon rd. 84 Mrd. € für die Schiene, rd. 44,5 Mrd. € für die Straße
und rd. 6,8 Mrd. € für die Bundeswasserstraßen.
Die Förderung des Radverkehrs und des Fußverkehrs als besonders klimafreundliche Formen des
Individualverkehrs wird seit 2026 aus dem KTF finanziert.
Der Bund reicht zudem Mittel an die Länder und für Gemeinden zur Förderung von Verkehr und Mobilität aus. Der
Bund gibt Finanzhilfen an die Länder für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Diese Mittel wurden zum Jahr 2025 auf 2 Mrd. € verdoppelt
und werden seit 2026 mit 1,8 % jährlich dynamisiert. Darüber hinaus erhalten die Länder für den öffentlichen
Personennahverkehr gemäß Art. 106a GG einen Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes, da ihnen im
Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 die Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr
übertragen worden ist. Diese Regionalisierungsmittel werden jährlich mit 3 % dynamisiert. 2027 erhalten die Länder
12,3 Mrd. €, die bis 2031 auf 13,8 Mrd. € anwachsen. Zusätzlich stellt der Bund zum Ausgleich finanzieller Nachteile
durch das Deutschlandticket von 2023 bis einschließlich 2030 jährlich 1,5 Mrd. € bereit. Die Länder beteiligen sich
in gleicher Höhe.
4.3.11 Wirtschaft und Energie
Die Förderpolitik des BMWE ist darauf ausgerichtet, durch die gezielte Förderung anwendungsorientierter
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Impulse für ein dauerhaftes und tragfähiges Wirtschaftswachstum zu setzen.
Hervorzuheben sind im Finanzplanzeitraum 2026 bis 2030 das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand und
das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen mit 2,57 Mrd. € sowie die Förderung der
Industrieforschung mit insgesamt rd. 1,16 Mrd. €. Im Bereich deutscher Spitzen- und Schlüsseltechnologien sind
im Finanzplanzeitraum 2026 bis 2030 insgesamt rd. 843 Mio. € für die Förderung von Technologievorhaben der
Luftfahrt vorgesehen. Die maritime Branche wird mit insgesamt rd. 395 Mio. € im Finanzplanzeitraum 2026 bis
2030 unterstützt, u. a. durch die gezielte Förderung von innovativen maritimen Technologielösungen und ‑
anwendungen. Start-ups sind ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Unternehmenslandschaft. Die Förderung in
der Gründungs- bzw. Frühphase wird im Rahmen der „innovativen Unternehmensgründungen“ mit insgesamt
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
853 Mio. € im Zeitraum 2026 bis 2030 gefördert. Darüber hinaus ist das Handwerk eine wesentliche Säule des
deutschen Mittelstands. Um die hohe Qualität der Ausbildung zu sichern, sind für die berufliche Bildung im
Finanzplanzeitraum 2026 bis 2030 Mittel i.H.v. insgesamt rd. 627 Mio. € vorgesehen.
Durch gezielte Investitionsförderung sollen regionale Wachstumsimpulse in strukturschwachen Regionen gesetzt
werden. Zu diesem Zweck stehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ Mittel i.H.v. insgesamt rd. 3,34 Mrd. € im Zeitraum 2026 bis 2030 bereit. Um die sozialen Folgen der
Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer abzufedern, sind Mittel im Rahmen des sog. Anpassungsgeldes für 2026 bis 2030 i.H.v. mehr als
1,33 Mrd. € vorgesehen.
Die Energiepolitik ist ein zentrales Thema des BMWE. Einen Schwerpunkt bildet hier die energiepolitische
Zusammenarbeit mit der Ukraine mit einem Volumen von 272 Mio. € im Finanzplanzeitraum. Daneben hält das
BMWE Beteiligungen, z.B. an den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, TransnetBW sowie TenneT. Diese dienen
insbesondere dazu, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, z.B. den bedarfsgerechten Netzausbau, zu
erreichen. Allein für diese Beteiligungen sind im Finanzplanzeitraum 2026 bis 2030 insgesamt 1,13 Mrd. € etatisiert.
Ziel der Außenwirtschaftsförderung des BMWE ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung
und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstützen und für Deutschland als Standort für ausländische
Investitionen zu werben. Zur Erschließung von Auslandsmärkten stehen insgesamt rd. 437 Mio. € in den Jahren 2026 bis
2030 zur Verfügung. Das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die Germany Trade & Invest werden
mit insgesamt rd. 530 Mio. € in den Finanzplanjahren 2026 bis 2030 gefördert. Zur Sicherung der Versorgung
mit kritischen Rohstoffen sind für die Finanzierung der Kosten der KfW für Beteiligungen an strategischen
Rohstoffprojekten i.H.v. bis zu 1,5 Mrd. € knapp 240 Mio. € im Finanzplanzeitraum im Einzelplan 09 vorgesehen.
4.3.12 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Die Ziele einer aktiven Umweltpolitik sind gerichtet auf den Schutz, die Bewahrung und die Wiederherstellung
der elementaren Lebensgrundlagen, die Vorbeugung von künftigen Umweltbelastungen und die Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung.
Für die Umsetzung umweltpolitischer Ziele verfügt der Bund über eine grundgesetzlich verankerte
Gesetzgebungskompetenz. Durchführung und Finanzierung der Gesetze im Umweltbereich liegen entsprechend der im
Grundgesetz vorgesehenen Aufgabenverteilung grundsätzlich bei den Ländern.
Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Politikbereiche betrifft. Der Bund engagiert sich finanziell
im Umwelt- und Naturschutz unter anderem in Form von Förderprogrammen. Dabei entfällt nur ein Teil der
Ausgaben des Bundes für die Umweltpolitik auf den Haushalt des BMUKN. Im Einzelplan 16 sind im Jahr 2027 für
die Bereiche Umweltschutz (im engeren Sinne), Naturschutz, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sowie sichere
Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt Mittel von rd. 2 Mrd. € vorgesehen.
Im Bereich des Umweltschutzes sind in 2027 die Investitionen zur Vermeidung von Umweltbelastungen sowie das
Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee zum Bau der Munitionsbergungsplattform zur Bergung
und Entsorgung von Altmunition von großer Bedeutung. Um den Schutz von Natur und biologischer Vielfalt
entscheidend voranzubringen, sind für den Bundesnaturschutzfonds Mittel i.H.v. 100 Mio. € vorgesehen. Der
Großteil entfällt hier mit 48,2 Mio. € auf das Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
Für die Finanzierung und Durchführung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie des
Standortauswahlverfahrens in der Verantwortung des Bundes sind im Jahr 2027 sowie im Finanzplanzeitraum insgesamt
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
jeweils rd. 1,5 Mrd. € vorgesehen, die weitgehend über den Fonds zur kerntechnischen Entsorgung (KENFO)
refinanziert werden.
Für den Einzelplan 16 sind im Jahr 2027 Gesamtausgaben von rd. 2,74 Mrd. € vorgesehen, die in den Jahren 2028
und 2029 auf ähnlichem Niveau fortgeführt und im Jahr 2030 auf rd. 2,65 Mrd. € abgesenkt werden sollen.
4.3.13 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Das BMLEH nimmt die Regierungsaufgaben auf den Gebieten Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei,
Ernährung, gesundheitlicher Verbraucherschutz, ländliche Räume und Heimat wahr. Es wirkt an der Gestaltung der
Europäischen Politiken und des Rechtsrahmens für diese Politikbereiche mit. Es unterstützt eine nachhaltige
flächendeckende Land- und Forstwirtschaft, die Entwicklung ländlicher Räume und eine leistungsfähige
Ernährungswirtschaft, die die Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgreift, die Erfordernisse des
Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt und die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren in den
Blick nimmt.
Im Haushaltsentwurf 2027 sind im Einzelplan 10 insgesamt rd. 7 Mrd. € veranschlagt. Wesentliche
Ausgabenschwerpunkte bilden die Leistungen des Bundes für die landwirtschaftliche Sozialpolitik sowie die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Mit einem Ansatz von rd. 4,3 Mrd. € bleibt die Agrarsozialpolitik im Haushaltsentwurf 2027 das finanziell
bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Sie umfasst im Wesentlichen die Zuschüsse zur Alterssicherung
und Krankenversicherung der Landwirte. Mit fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die
landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Landwirte
zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt das wichtigste
nationale Förderinstrument des Bundes zur Koordinierung der Agrarstrukturpolitik in Deutschland dar. Ziel ist
es, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten
sowie den präventiven Hochwasser- und Küstenschutz zu verbessern. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der
GAK an der Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der Agrarstrukturverbesserung und des präventiven
Hochwasserschutzes mit 60 %; bei Maßnahmen zur Verbesserung des Küstenschutzes mit 70 %. Die Durchführung des
Rahmenplans ist Aufgabe der Länder. Sie entscheiden, welche Fördermaßnahmen im jeweiligen Land angeboten
werden und setzen damit eigene Förderschwerpunkte. Für die GAK sind im Einzelplan 10 des Haushaltsentwurfs
2027 rd. 853 Mio. € vorgesehen zzgl. rd. 170 Mio. € aus dem KTF.
Forschung und Innovation nehmen bei der Bewältigung von Herausforderungen wie Ernährungssicherung,
Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen eine zentrale Rolle ein. Für diese
Bereiche sind im Haushaltsentwurf 2027 insgesamt rd. 798 Mio. € eingeplant.
Darüber hinaus ist das BMLEH federführend für die Ernährungspolitik und den gesundheitlichen
Verbraucherschutz im Bereich der Lebensmittelsicherheit und bei verbrauchernahen Produkten zuständig. Für diese Aufgaben
sind im Haushaltsentwurf 2027 insgesamt rd. 302 Mio. € veranschlagt.
4.3.14 Sport und kulturelle Angelegenheiten
Sport
Für die Förderung des deutschen Spitzensports stehen im Sporthaushalt des Bundeskanzleramtes im
Regierungsentwurf 2027 rd. 361,7 Mio. € sowie weitere rd. 12 Mio. € für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft zur
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
Verfügung. Der überwiegende Anteil entfällt auf zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports (rd. 235,7 Mio. €
in 2027), hierunter fallen insbesondere Maßnahmen der Verbände zur Vorbereitung der Athletinnen und Athleten
auf die Olympischen und Paralympischen Spiele 2028 und weitere internationale Wettkämpfe sowie die Förderung
von Stützpunkten und Trainingsstätten. Ergänzend sind in anderen Ressorthaushalten Mittel vorgesehen, die
der Sportförderung dienen, bspw. für ressortspezifische Sportförderungen. Im SVIK sind zudem Mittel für das
Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ veranschlagt: Hierfür sind bis 2028 insgesamt 1,25 Mrd. €
vorgesehen (Ausgabe der Mittel in drei Tranchen: Jahrestranche 2026/27, Jahrestranche 2028/29 und Tranche
Schwimmbäder).
Das vom Kabinett beschlossene Sportfördergesetz (SpoFöG) regelt die Spitzensportförderung erstmals gesetzlich
und überträgt Teile davon auf eine neu zu gründende Spitzensport-Agentur. Ziel sind mehr Transparenz, Effizienz
und Qualität, u. a. durch verbindliche Zielvorgaben mit Verbänden. Für den Zeitraum 2027 bis 2030 sind zum
Aufbau dieser Agentur gestaffelte Mittel vorgesehen, beginnend 2027 mit rd. 1,1 Mio. €.
Für das Zentrum für Safe Sport sind ab 2027 jährlich bis zu 5 Mio. € im Bundeshaushalt vorgesehen.
Gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer deutschen
Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044. Für den weiteren
Olympiabewerbungsprozess sind im Haushalt 2027 Ausgaben von 6 Mio. € veranschlagt.
Kulturelle Angelegenheiten
Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 für den BKM umfasst insgesamt rd. 2,36 Mrd. €. Der BKM
fördert unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder Angelegenheiten von Kultur und Medien von gesamtstaatlicher
Bedeutung.
Ein Fokus liegt u. a. auf Medienpolitik und Filmförderung. Im Zuge einer Reform der Filmförderung sieht das vom
Kabinett beschlossene MediendiensteInvestitionsverpflichtungsGesetz (MedienInvestVG) vor, dass
Streamingdienste und Fernsehsender zu Investitionen in europäische Film- und Serienproduktionen verpflichtet werden,
um Vielfalt und unabhängige Produktionen zu fördern. Für die Filmförderung sind im Regierungsentwurf 2027
insgesamt rd. 289,8 Mio. € veranschlagt.
Das Bundesarchiv ist das zentrale Staatsarchiv der Bundesrepublik Deutschland. Durch zusätzliche
Aufgabenübernahmen entstand eine standortübergreifende Struktur, die derzeit konsolidiert und modernisiert wird. Für den
fortlaufenden Betrieb des Bundesarchivs sind im Jahr 2027 rd. 209,6 Mio. € vorgesehen.
Einen großen Anteil am BKM-Etat bilden die Ausgaben für den Auslandsrundfunk „Deutsche Welle“ (DW). Dieser
beträgt im Bundeshaushalt 2027 rd. 413,1 Mio. €.
Ergänzend unterstützen weitere Ressorts zahlreiche Maßnahmen im Bereich Kunst und Kultur, etwa die
auswärtige Kultur- und Bildungspolitik durch das AA mit rd. 1,2 Mio. € in 2027 sowie Maßnahmen zur Förderung der
Forschung zum kulturellen Erbe durch das BMFTR (rd. 11,8 Mio. € in 2027).
4.3.15 Sonstige Maßnahmen
Die Maßnahmen im Bereich Ehrenamt und Engagement dienen der Stärkung des freiwilligen Engagements sowie
der Unterstützung der hierfür relevanten zivilgesellschaftlichen Strukturen. Im Regierungsentwurf 2027 sind im
Einzelplan des Bundeskanzleramtes für den Bereich Ehrenamt und Engagement rd. 26,9 Mio. € veranschlagt.
Der überwiegende Anteil entfällt auf den Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
i.H.v. 20 Mio. € im Jahr 2027. Zusätzlich ist ein entsprechender Zuschuss im Einzelplan des BMLEH i.H.v. 10 Mio. €
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
in 2027 etatisiert. Dem gesetzlichen Auftrag der DSEE folgend (§ 2 Abs. 1 DSEE-Gesetz) zielt der Zuschuss des
BMLEH darauf ab, bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt insbesondere in ländlichen Räumen zu stärken
und zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Strukturstärkung von Engagement und Ehrenamt in
diesen Regionen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 DSEE-Gesetz).
4.4 Allgemeine Finanzwirtschaft
4.4.1 Zinsausgaben
Im Bundeshaushalt 2027 sind rd. 41,9 Mrd. € für Zinsausgaben veranschlagt. Die Ansätze für 2028 bis 2030 steigen
von 55,2 Mrd. € über 68,1 Mrd. € auf 80,7 Mrd. € an (s. auch Abbildung 6). Die Zinsausgaben für das SVIK sind
Bestandteil der hier ausgewiesenen Zinsausgaben. Zudem sind die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen
Bundeswehr aufgenommenen Kredite nach dessen geplantem Auslaufen zum 1. Januar 2028 berücksichtigt.
Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren auf dem bestehenden Schuldenportfolio des Bundeshaushalts und
der o.g. Sondervermögen, auf der geplanten Bruttokreditaufnahme zur Finanzierung der Nettokreditaufnahme
und der Tilgungen, auf den bestehenden und geplanten Swapverträgen und auf der Kassenfinanzierung. Sie
berücksichtigen ferner die aktuelle Zinssituation und die historisch durchschnittliche Schwankungsbreite der Zinsen.
Der Anstieg der Zinsausgaben ist wesentlich auf den erhöhten Schuldenstand sowie auf gestiegene Renditen
für Bundeswertpapiere zurückzuführen, die sich aufgrund des Irankriegs und der damit gestiegenen Inflation
bzw. Inflationserwartung erhöht haben. Letztere Entwicklung ließ insbesondere die Zinsausgaben für Anleihen
mit kurzer Laufzeit sowie die geplanten Zuführungen zum Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für
inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ ansteigen.
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
Abbildung 6: Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2018 bis 2030 (Kapitel 3205)
4.4.2 Versorgungsausgaben
Die Versorgungsausgaben des Bundes (ohne Bahn und Post)
Die Versorgungsausgaben (siehe Tabelle 12) umfassen insbesondere Versorgungsbezüge und Beihilfen in
Krankheits- und Pflegefällen an ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und
Berufssoldaten des Bundes sowie an Versorgungsberechtigte nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der unter Art. 131 GG fallenden Personen (G 131) und an deren Hinterbliebene. Die Gesamtzahl der
Versorgungsberechtigten wird im Finanzplanungszeitraum sukzessive auf 200.500 Personen ansteigen. Die Ausgaben des Bundes
steigen von 11,6 Mrd. € im Jahr 2026 auf rd. 13,4 Mrd. € im Jahr 2030.
Zur Dämpfung der Haushaltsbelastungen durch zukünftige Versorgungsausgaben ist ein Sondervermögen
„Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet worden. Diese Rücklage soll den Bundeshaushalt in Zeiten der höchsten
Empfängerzahlen von Versorgungsausgaben entlasten. Sie wird seit dem Jahr 1999 durch verminderte Besoldungs-
und Versorgungsanpassungen finanziert. Die Hälfte der Einsparungen, die aufgrund weiterer
versorgungsmindernder Maßnahmen (Versorgungsänderungsgesetz 2001) erzielt werden, wird ebenfalls der Versorgungsrücklage
zugeführt. Ende des Jahres 2025 betrug der Marktwert des Sondervermögens rd. 25,9 Mrd. €.
Für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten des Bundes wurde darüber hinaus das auf Dauer angelegte Sondervermögen
„Versorgungsfonds des Bundes“ eingerichtet. Für diese Beschäftigten werden Zuweisungen an das Sondervermögen
zwischen 27,9 % und 36,9 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge geleistet. Ende des Jahres 2025 betrug der
Marktwert dieses Sondervermögens rd. 19,6 Mrd. €.
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Der Bund erbringt zudem Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für die
geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundesländern (2026: rd. 2,7 Mrd. €). Die Ausgaben sind in
der Tabelle 7 unter „Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich“ erfasst.
Die Versorgungsausgaben bei der Bahn
Beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) werden im Jahresdurchschnitt 2026 voraussichtlich für 72.400
Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger und 44.280 Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie Beihilfen,
Unterstützungen u. Ä. gezahlt. Hieraus entstehen Belastungen des BEV i. H. v. rd. 6,0 Mrd. €. Die Anzahl der
Versorgungsberechtigten des BEV ist rückläufig. Im Finanzplanzeitraum sinken die Versorgungsausgaben des BEV auf rd. 5,5 Mrd. €.
Der Bund ist verpflichtet, die sich aus den Einnahmen und Ausgaben des BEV ergebenden Defizite zu decken.
Die Versorgungsausgaben bei den Postnachfolgeunternehmen
Ehemalige Postbeamtinnen und -beamte erhalten Versorgungs- und Beihilfeleistungen von der
Postbeamtenversorgungskasse. Die Finanzierung tragen der Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Dabei beträgt der
Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen seit dem Jahr 2000 33 % der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamtinnen
und Beamten sowie der fiktiven Bruttobezüge ihrer ruhegehaltfähig beurlaubten Beamtinnen und Beamten. Der
größere Finanzierungsanteil entfällt auf den Bund, der gesetzlich zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der
Postbeamtenversorgungskasse verpflichtet ist. Da die Anzahl der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der
ruhegehaltfähig beurlaubten Beamtinnen und Beamten kontinuierlich sinkt, verringert sich der
Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunternehmen bei gleichzeitigem Anstieg des Bundeszuschusses. Im Finanzplanungszeitraum
reduziert sich der Finanzierungsanteil der Unternehmen von rd. 466,3 Mio. € im Jahr 2026 auf rd. 274,6 Mio. € im
Jahr 2030. Gleichzeitig steigt der Bundeszuschuss von rd. 10,3 Mrd. € im Jahr 2026 auf rd. 11,1 Mrd. € im Jahr 2030.
Tabelle 12: Versorgungsausgaben des Bundes 2026 bis 2030
Tabelle 12: Versorgungsausgaben des Bundes 2026 bis 2030
2026 2027 2028 2029 2030
- in Mrd. € -
ehemalige Beamte, Richter und Soldaten 11,5 12,5 12,8 13,1 13,4
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 193.900 195.400 197.000 198.600 200.200
G 131-Fälle.............................................................................................................. 0,1 0,05 0,05 0,04 0,04
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 800 700 500 400 300
Summe Bund 11,6 12,5 12,8 13,1 13,4
ehemalige Bahnbeamte........................................................................................ 6,0 5,6 5,5 5,5 5,5
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 116.680 112.710 108.820 104.850 101.080
ehemalige Postbeamte......................................................................................... 10,3 10,7 10,8 11,0 11,1
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 249.700 246.200 241.500 236.900 232.200
Summe Bahn und Post 16,3 16,3 16,3 16,5 16,6
Summe Bund, Bahn und Post 27,9 28,8 29,1 29,6 30,0
Nachrichtlich
Leistungen für die Sonderversorgungssysteme in den neuen
Bundesländern
2,6 2,7 2,8 2,8 2,9
Einschl. Beihilfen und Versorgungsrücklage.
Rundungsdifferenzen möglich.
Finanzplan Ausgaben des Bundes
Drucksache 451/26
4.5 Sondervermögen
Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit einer eigenen Wirtschaftsführung.
Sie werden durch Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes errichtet und sind zur Erfüllung einzelner
Aufgaben des Bundes bestimmt.
Nachfolgend wird eine Auswahl von Sondervermögen des Bundes aufgeführt. Eine umfassendere Übersicht über
die Sondervermögen findet sich in den Übersichten zum Finanzbericht oder im Band 1 der jährlichen
Haushaltsrechnung des Bundes.
4.5.1 Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
Damit Bund, Länder und Kommunen schnell und in ausreichendem Maße investieren und so die Basis für
langfristiges Wirtschaftswachstum legen können, wurde im März 2025 mit Art. 143h GG die verfassungsrechtliche
Grundlage für die Errichtung eines Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von 500 Mrd. €
gelegt. Dazu wurde mit einem entsprechenden Errichtungsgesetz noch im Jahr 2025 das SVIK geschaffen, um die in
Deutschland seit Jahren bestehende Investitionslücke zu schließen. Das SVIK ermöglicht zusätzliche Investitionen
in die Infrastruktur und trägt zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bei. Gemäß § 2 des Gesetzes
zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und aufgrund des Inhalts der
finanzierten Maßnahmen handelt es sich bei allen aus dem SVIK finanzierten Maßnahmen um Investitionen.
Das Sondervermögen umfasst drei Säulen: 100 Mrd. € gehen an die Länder zur Unterstützung der
Investitionsbedarfe im Aufgabenbereich der Länder und Kommunen (sog. Ländersäule). Weitere 100 Mrd. € stehen für
Investitionen des KTF bereit und werden diesem über 10 Jahre anteilig zugeführt (sog. KTF-Säule). Für zusätzliche
Investitionen des Bundes sind 300 Mrd. € verfügbar (sog. Bundessäule). Die Investitionen aus dem SVIK können
innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Die durch dieses Sondervermögen mögliche Investitionsoffensive bildet einen integralen Bestandteil einer
umfassenden Wachstumsagenda der Bundesregierung. Die aus dem Sondervermögen ermöglichten Investitionen
sind ein wichtiger Schritt, um das mittelfristige Wirtschaftswachstum der deutschen Volkswirtschaft spürbar zu
stärken.
Erstmals wurde für das Sondervermögen auch ein Finanzplan für die Jahre bis 2030 aufgestellt, um die
Planungssicherheit für Maßnahmen, die aus dem SVIK finanziert werden, weiter zu erhöhen. Die Investitionen aus der
Bundessäule des SVIK sollen im Rahmen des weiteren Investitionshochlaufs 2028 rd. 38,4 Mrd. €, 2029 rd. 39,5 Mrd. €
und 2030 rd. 33,9 Mrd. € betragen. Unter Einschluss der KTF- sowie der Ländersäule sind somit im SVIK 2028
rd. 56,7 Mrd. €, 2029 rd. 57,9 Mrd. € und 2030 rd. 52,2 Mrd. € vorgesehen.
Tabelle 13: Übersicht zum Finanzplan Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 2026 bis 2030
Tabelle 13: Übersicht zum Finanzplan Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 2026 bis 2030
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in T€ -
Einnahmen
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 58.067.704 54.924.922 56.721.468 57.882.497 52.205.306
Einnahmen gesamt 58.067.704 54.924.922 56.721.468 57.882.497 52.205.306
Ausgaben
Zuweisung gemäß LuKIFG (an die Länder) 8.333.333 8.333.333 8.333.333 8.333.333 8.333.333
Zuweisung an den KTF 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000
Ausgaben des Bundes Finanzplan
Drucksache 451/26
Tabelle 13: Übersicht zum Finanzplan Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 2026 bis 2030 (Fortsetzung)
Soll
Entwurf
Finanzplan
2028 2029 2030
- in T€ -
Programmausgaben Bund 39.734.371 36.591.589 38.388.135 39.549.164 33.871.973
davon
Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur 22.002.861 17.724.189 17.727.157 17.989.026 16.957.500
Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung 6.000.000 3.500.000 3.500.000 3.500.000 2.500.000
Tgr. 02 Investitionen in die
Krankenhausinfrastruktur
2.091.400 2.499.055 3.027.938 3.076.917 2.940.562
Tgr. 03 Investitionen in die Energiei
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