Schriftliche Frage 122 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der repräsentativen Umfrage der forsa-Gesellschaft für Sozialforschung und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 122 von Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der repräsentativen Umfrage der forsa-Gesellschaft für Sozialforschung und…
Frage 122 (Dr. Anja Reinalter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der repräsentativen Umfrage der forsa-Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung e. V. (VBE), wonach ein Viertel der befragten Schulleitungen angab, dass sie für das Schuljahr 2026/2027 nicht für alle Kinder, die an ihrer Schule eingeschult werden, einen Platz in der Ganztagsbetreuung anbieten können, u. a. aufgrund fehlender Räume (vgl. https://table.media/bildung/news/rechtsanspruch-f ehlende-raeume-und-fachkraefte-verzoegern-ganz tagsausbau), und wann bringt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Erhöhung der Investitionsmittel für den Ganztag (vgl. S. 98) auf den Weg?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Mareike Lotte Wulf vom 5. Februar 2026:
Die Bundesregierung sieht den Ganztagsausbau grundsätzlich auf einem guten Weg, das Platzangebot in Schulen und Horten ist in den letzten Jahren deutlich angewachsen. Die aktuelle forsa-Studie im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung e.V. (VBE) bestätigt diesen Trend: Zwei Drittel der befragten Schulleitungen gehen davon aus, dass für alle im Schuljahr 2026/2027 eingeschulten Kinder ein Ganztagsangebot bereitgestellt werden kann – ein Anstieg um 11 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2023. Dies deckt sich mit dem Trend, der im Dritten Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (3. GaFöG-Bericht, veröffentlicht im Dezember 2025) erkennbar ist. Gleichzeitig zeigt der 3. GaFöG-Bericht auch, dass nicht alle Eltern einen Bedarf für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote äußern. Daher ist es Ziel, zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026/2027, ein bedarfsgerechtes und verlässliches Platzangebot für diejenigen Kinder, die ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote benötigen, zur Verfügung zu stellen. Die Landesverantwortlichen blicken im 3. GaFöG-Bericht insgesamt zuversichtlich auf den stufenweisen Start des Rechtsanspruchs zum 1. August 2026. Der Ausbau muss dennoch auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen weiter vorangetrieben werden, denn regional bestehen weiter Herausforderungen, insbesondere bei baulichen Maßnahmen und der Bedarf an Fachkräften ist weiterhin hoch. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen sowohl beim quantitativen als auch beim qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote. Daneben tragen Bund und Länder aktiv zur Umsetzung der Empfehlungen aus der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ zur Gewinnung und Sicherung von Personal bei. Für Investitionen stellt der Bund den Ländern bis zum Jahr 2029 insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Zusätzlich werden die Länder ab dem Jahr 2026 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung vor dem Hintergrund der laufenden Belastungen, welche durch die Einführung des Rechtsanspruchs entstehen, schrittweise entlastet – stufenweise aufsteigend ab dem Jahr 2026 und dauerhaft ab dem Jahr 2030 mit 1,3 Mrd. Euro jährlich. Zudem stellt der Bund den Ländern über das Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz erhebliche zusätzliche Mittel für Investitionen zur Verfügung, die von Ländern und Kommunen auch für Investitionen in den Ganztagsausbau eingesetzt werden können.
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