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Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

dip / drucksache 04.12.2025 · WP 21 · 21/3295 · Unterrichtung · Original ↗

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Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3295 21. Wahlperiode 04.12.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder Inhal tsübersicht Seite A. Stellungnahme der Bundesregierung .............................................. 2 I. Einleitung ............................................................................................ 2 II. Berichtsauftrag .................................................................................... 2 III. Berichtsausführung .............................................................................. 3 IV. Ergebnisse ........................................................................................... 3 1. Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote steigt moderat, gleichzeitig steigt auch der Elternbedarf ......................................................................................... 3 2. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich weiter reduziert ............... 4 3. Die Ausbaugeschwindigkeit muss beibehalten werden, um zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen ........................................... 5 4. Ganztagsangebote sollen aus Elternsicht verlässlich und flexibel sein und die Kompetenzen ihrer Kinder fördern .................... 5 V. Ausblick .............................................................................................. 6 B. Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII ......................................................................... 9 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 3. Dezember 2025 gemäß § 24a des Achten Buches Sozialgesetzbuch. A. Stellungnahme der Bundesregierung I. Einleitung Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten – ein dreiviertel Jahr vorher liegt mit dem hier vorliegenden GaFöG-Bericht erneut ein Zwischenstand über die Entwicklung des Ganztagsausbaus in Deutschland vor. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wird durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021 stufenweise ab dem 1. August 2026, beginnend mit Kindern der Klassenstufe eins, eingeführt. Er gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Er gilt für alle Kinder im Grundschulalter, und zwar unabhängig von der besuchten Schulform, das heißt an Grund- und Förderschulen gleichermaßen. Kinder im Grundschulalter haben dann einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche, die Unterrichtszeiten werden angerechnet. Grundsätzlich besteht auch in unterrichtsfreien Zeiten ein Anspruch auf Betreuung. Eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen (nicht notwendigerweise zusammenhängend) im Jahr während der Schulferien kann das Landesrecht regeln. Die Inanspruchnahme von Ganztagsbetreuung ist freiwillig. Der hier vorliegende 3. GaFöG-Bericht zeichnet ein zuversichtliches Bild zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2029/2030: der Platzausbau schreitet dynamisch voran und der prognostizierte zusätzliche Ausbaubedarf hat sich grundsätzlich verringert, in den ostdeutschen Ländern und Hamburg wird der Bedarf schon jetzt nahezu vollständig gedeckt, und auch in den westdeutschen Ländern kann der Bedarf perspektivisch gedeckt werden, wenn die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten wird. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote fördern Bildungsgerechtigkeit und stärken die Teilhabe von Kindern, während sie gleichzeitig Familien entlasten. Durch gut ausgebaute, qualitativ hochwertige und inklusiv gestaltete Ganztagsangebote entstehen Räume, in denen Kinder unabhängig von ihrer Herkunft individuell gefördert werden, Talente entdecken können und stabile Beziehungen zu Bezugspersonen entwickeln. Gleichzeitig ermöglicht der Ganztag eine verlässliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie, da er Familien – insbesondere Müttern – ermöglicht, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Damit ist der Ganztag nicht mehr nur ein Thema der Betreuung, sondern hat sich zu einem strategischen Hebel für die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen, modernen Bildungslandschaften und zukunftsfähigen Kommunen entwickelt. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter finden vor allem in gebundenen oder offenen Ganztagsschulen oder in Tageseinrichtungen (Horte) statt. Schulen und Horte können auch mit Dritten kooperieren, wie zum Beispiel mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen, Musikschulen oder anderen in vergleichbarer Weise geeigneten Kooperationspartnern. Für anspruchserfüllende Angebote gilt die Erlaubnispflicht nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII besteht davon eine Ausnahme, wenn eine entsprechende gesetzliche Aufsicht besteht, wozu insbesondere die Schulaufsicht gehört (Bundestagsdrucksache 19/29764, Seite 28). In der Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei dem erforderlichen Infrastrukturausbau mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Um den zusätzlichen laufenden Belastungen bei den Betriebskosten der Länder infolge des Rechtsanspruchs Rechnung zu tragen, wurde zudem eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder geregelt, von 135 Mio. Euro in 2026 stufenweise ansteigend auf 1,3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2030. Von den im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau bereitgestellten Finanzhilfen haben die Länder bereits 49,5 Prozent der Mittel bewilligt (zum Stichtag 28. August 2025). II. Berichtsauftrag § 24a SGB VIII sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen hat (sogenannter GaFöG-Bericht). Dieser Bericht wird im Jahr 2025 zum dritten Mal vorgelegt, federführend ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mit der Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. III. Berichtsausführung Mit der Erstellung der ersten drei GaFöG-Berichte wurde die Prognos AG in Kooperation mit dem Institut für Theorie und Empirie des Sozialen (ITES) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung beauftragt. Die Autorinnen und Autoren des Berichts sind für die Prognos AG Gwendolyn Huschik, Sören Mohr, Dr. Anna Marina Schmidt, Paula Kostrzewa und Dr. Dagmar Weßler-Poßberg sowie für das Institut für Theorie und Empirie des Sozialen Laurin Bremerich, Isabella Fabianski, Dr. Eva Marr, Prof. Dr. Markus Sauerwein und Prof. Dr. Nina Thieme. Prognos/ITES greift für den Bericht auf einschlägige Datenquellen zurück und führte eigene Befragungen durch (z. B. bei Länderverantwortlichen und Expertinnen und Experten aus dem Feld). Der dritte GaFöG-Bericht umfasst die – Darstellung des Ausbaustands der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sowie des Bedarfs der Eltern an solchen Angeboten, – Vorausberechnung des Ausbaubedarfs an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030, – Darstellung und Analyse der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs und – Perspektive von Eltern, dargestellt im Themenschwerpunkt „Ganztag aus Elternperspektive“ auf Grundlage qualitativer Interviews mit Eltern. Der dritte GaFöG-Bericht zeigt den Stand des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Er berechnet – auf Basis der prognostizierten Elternbedarfe – die Spannbreite an Ganztagsplätzen, die bis zu den Schuljahren 2026/2027 und 2029/2030 voraussichtlich benötigt werden. Grundlage dafür sind bestehende Statistiken aus den Bereichen Schule und Kindertagesbetreuung. Zugleich macht der Bericht auch deutlich, an welchen Stellen derzeit noch Datenlücken bestehen. Diese sollen künftig durch die GaFöG-Statistik gem. § 99 Absatz 7c SGB VIII geschlossen werden. Die große Vielfalt in der Ausgestaltung ganztägiger Angebote zwischen und in den Ländern wird in den Darstellungen ausdrücklich berücksichtigt. Zum zweiten Mal enthält der Bericht eine tabellarische Übersicht über die Angebotsstruktur in den einzelnen Ländern (Anhang C). Die Bundesregierung konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf die Feststellungen und Empfehlungen des Berichts, die ihr von besonderer Bedeutung erscheinen. Zu Aussagen und Schlussfolgerungen, zu denen sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme nicht äußert, kann weder von ihrer Zustimmung noch von ihrer Ablehnung ausgegangen werden. Alle seitens der Bundesregierung befürworteten Maßnahmen, auch wenn sie mit ihren finanziellen Auswirkungen bereits im geltenden Finanzplan abgebildet sind, stehen für den Bundeshaushalt unter dem Vorbehalt der Finanzierung und sind daher nur finanzierbar, soweit für diese eine Finanzierungszuständigkeit des Bundes besteht und sie im jeweiligen Einzelplan beziehungsweise Politikbereich unmittelbar, vollständig und dauerhaft gegenfinanziert werden. IV. Ergebnisse 1. Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote steigt moderat, gleichzeitig steigt auch der Elternbedarf Laut Bericht nehmen immer mehr Familien Ganztagsangebote in Anspruch – im Schuljahr 2023/2024 besuchten rund 1,9 Millionen bzw. 57 Prozent aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um erneut einen Prozentpunkt. Allerdings sind die westdeutschen und ostdeutschen Länder differenziert zu betrachten: Während die Inanspruchnahmequote in Ostdeutschland im Schuljahr 2023/2024 bei 84 Prozent lag und ein konstant hohes Niveau aufweist, stellt sich die Inanspruchnahmequote in Westdeutschland mit 51 Prozent auf einem niedrigeren Niveau und einem im Vergleich zum Bevölkerungswachstum eher langsamen Wachstum dar. Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung, d. h. an Betreuung bis mindestens 14 Uhr, ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen. Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nimmt zwar moderat zu, jedoch kann die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwächst. Allerdings betrifft auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte. 2. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich weiter reduziert Um ein für den stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können, muss der Platzausbau fortgesetzt werden. Im Bericht wurden zwei Szenarien zum elterlichen Bedarf berechnet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden bis zum Schuljahr 2026/2027 166.000 zusätzliche Plätze benötigt. Sollte der elterliche Ganztagsbedarf künftig deutlich um 10 Prozentpunkte steigen, würden 284.000 zusätzliche Plätze benötigt, das heißt, im Mittel 225.000 zusätzliche Plätze. Diese Zahl umfasst sowohl die Plätze für Erstklässlerinnen und Erstklässler, die zur Erfüllung des dann für die erste Klassenstufe bereits geltenden Rechtsanspruchs erforderlich sind, als auch den zusätzlichen Platzbedarf für die Klassenstufen zwei bis vier, der sich aus der Annahme eines gleichmäßigen klassenstufenspezifischen Ausbaus bis zur vollständigen Bedarfsdeckung im jeweiligen Schuljahr des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs ergibt. Zum Schuljahr 2029/2030 liegt der zusätzliche Platzbedarf im Mittel bei 264.000 Plätzen. Im Vergleich zum ersten und zweiten GaFöG-Bericht (2023 und 2024) liegt der prognostizierte Ausbaubedarf für das Schuljahr 2026/2027 im aktuellen, dritten GaFöG-Bericht allerdings deutlich niedriger. Während 2023, bei einem konstant bleibenden Elternbedarf wie er sich auch bisher darstellt, noch berechnet wurde, dass 393.000 zusätzliche Plätze im Schuljahr 2026/2027 benötigt würden, hat sich diese Zahl im 2. GaFöG-Bericht bereits auf 271.000 Plätze infolge des zwischenzeitlichen Ausbaus reduziert. Der 3. Bericht geht nun von einem Ausbaubedarf in Höhe von 166.000 benötigten, zusätzlichen Plätzen aus. Gleiches gilt für den prognostizierten Ausbaubedarf bis zum Schuljahr 2029/2030. Die Bundesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass der Ausbaubedarf im Vergleich zum ersten und zweiten GaFöG-Bericht erheblich gesenkt werden konnte. Zum einen lässt dies darauf schließen, dass die Investitionsprogramme von Bund und Ländern und die sich daran anschließenden Ausbaubemühungen der Kommunen Wirkung zeigen. Mit den Mitteln aus dem Beschleunigungsprogramm und dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau konnten die Länder neue Ganztagsplätze schaffen und bestehende Ganztagsplätze erhalten. Aktuell ist mit 49,5 Prozent rund die Hälfte der Finanzhilfen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau rechtsverbindlich bewilligt (Stichtag 28. August 2025). Laut Bericht ist ein entscheidender Faktor jedoch auch die nach unten korrigierte tatsächliche Entwicklung des Bevölkerungsstandes. Der prognostizierte Ausbaubedarf reduziert sich auch weiter, weil die Zahl der Kinder im Grundschulalter entgegen der ursprünglichen Vorausberechnung zur Entwicklung der Kinderzahlen, weniger stark anwächst als ursprünglich erwartet. In den ostdeutschen Ländern ist der Anstieg der Inanspruchnahmequote sogar gänzlich auf die rückläufigen Kinderzahlen zurückzuführen. Da für Ostdeutschland auch für die kommenden Jahre prognostiziert wird, dass die Zahl der Kinder im Grundschulalter weiter abnimmt, könnte dort der qualitative Ausbau stärker in den Vordergrund rücken. Schließlich ist – wie in den ersten beiden GaFöG-Berichten – auch im dritten GaFöG-Bericht darauf hinzuweisen, dass sich die Zahl der Kinder im Grundschulalter, die ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen, auf Basis der bestehenden KMK- und der KJH-Statistik nur näherungsweise abbilden lässt. Die sogenannte GaFöG-Statistik gemäß § 98 Absatz 1 Nummer 1a, § 99 Absatz 7c SGB VIII hat zum Ziel, die Entwicklung des Ausbaustands genau nachzuzeichnen und zu ermöglichen, dass Ganztagsbetreuung datengestützt weiterentwickelt werden kann. Sie soll u. a. die Dauer der Betreuung in den jeweiligen Angeboten für Grundschulkinder, die Art der Angebote und die Inanspruchnahme von ganztägigen Angeboten in der Primarstufe an Förderschulen für Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier erheben. Die hierzu erforderlichen Daten wurden bisher nur von einzelnen Ländern geliefert, so dass die Statistik im vorliegenden Bericht noch nicht genutzt werden konnte. 3. Die Ausbaugeschwindigkeit muss beibehalten werden, um zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, d. h. flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können. Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt. Die meisten westdeutschen Länder konnten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liegt zwischen 165.000 (+12,3 Prozent) im Status-Quo-Szenario und 271.000 (+20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um 10 Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. Gleichzeitig sind von den Ländern abweichende Einschätzungen der kommunalen Ebene ernst zu nehmen, da regional z. B. Herausforderungen in ländlichen Räumen oder ein erhöhter Ausbaubedarf in Zuwanderungsregionen bestehen. Auch kritische Hinweise einzelner Länder zu Problemen bei der Personalgewinnung und -qualifikation sind zu berücksichtigen. Um zukünftig ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, sind in Westdeutschland die vom Bund unterstützten Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem erreichten Niveau fortzusetzen. Der sehr geringe Ausbaubedarf in den ostdeutschen Ländern und in Hamburg ist auf das bereits umfangreichere Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter (teilweise in Verbindung mit einem langjährig bestehenden Recht auf Ganztagsbetreuung) zurückzuführen. In Ostdeutschland haben ganztägige Formen der Schulkind-Betreuung im Primarbereich eine jahrzehntelange Tradition und entsprechend etablierte Systeme sind dort vorhanden. Zudem trifft der Beginn des Rechtsanspruchs nun auf sinkende Kinderzahlen ab 2025/26 in den ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin). Hier böte sich ein Fokus auf qualitative Verbesserungen des Ganztags für Kinder im Grundschulalter durch die Förderung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau an. Um beide Ausbauziele, die Schaffung und den Erhalt von Plätzen sowie die qualitative Verbesserung von Ganztagsplätzen, zu erreichen, haben Bund und Länder die Fristen für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau bis 2029 um zwei Jahre verlängert. Das Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau wurde als erstes Gesetz der neuen Bundesregierung und auf vielfachen Wunsch von Ländern und Kommunen umgesetzt. Die Fristverlängerung schafft zeitliche Spielräume für eine verlässliche Umsetzung von geplanten Maßnahmen für den Ganztagsausbau. 4. Ganztagsangebote sollen aus Elternsicht verlässlich und flexibel sein und die Kompetenzen ihrer Kinder fördern Die Befragung von Eltern im Rahmen des diesjährigen Themenschwerpunkts des Berichts zeich- net ein klares Bild: Eltern wünschen sich einen verlässlichen und flexiblen Ganztag. Dieser ist für sie essentiell, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen hier die Betreuungszeiten, aber auch die Erledigung der Hausaufgaben. Auch sind flexible Bring- und Abholzeiten für Familien wesentlich, damit sie durch den Ganztag Entlastung erfahren. Und gleichzeitig werden qualitativ gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote gewünscht. Das heißt Eltern wünschen sich einen Ganztag, der Lern- und Lebensort ist und ihre Kinder in ihren Fähigkeiten und ihrer Kompetenzentwicklung stärkt. Nur wenn es ihren Kindern im Ganztag gut geht und die Kinder für sich spannende Bildungserfahrungen sammeln können, nehmen Eltern Ganztagsangebote für ihre Kinder gerne in Anspruch. Sowohl die kompetenzförderliche Wirkung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote als auch die Inanspruchnahme von Ganztagsbetreuung hängen entscheidend von der Qualität der Ganztagsangebote ab. Für die Gestaltung und Umsetzung schulischer Bildung und deren Qualität sowie für etwaige Standardsetzungen sind die Länder zuständig. Der Bund begrüßt die 2023 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter und ihre Umsetzung in den Ländern. Kooperative Raumnutzungskonzepte, mit Flächen für Bewegung, Spiel und Rückzug, gesundes Essen und Trinken unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards, sowie die professionsübergreifende Zusammenarbeit auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses zählen zu den Qualitätsmerkmalen guter und kindgerechter ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Bundesregierung unterstützt innerhalb ihrer grundgesetzlich verankerten Kompetenzen den Ganztagsausbau und entwickelt Formate für den ressort- und ebenenübergreifenden Austausch und die Zusammenarbeit. So begleitet die Geschäftsstelle Ganztagsausbau des BMBFSFJ das in der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau geregelte Bund-Länder-Koordinierungsgremium und dessen Arbeitsgruppe „Umsetzung & Qualität“ fachlich und organisatorisch. Der Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen dienen auch thematisch fokussierte Veranstaltungen, die das BMBFSFJ ressortübergreifend unter enger Einbeziehung von Ländern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft organisiert. Der jährlich stattfindende Ganztagskongress stellt hierfür ein wichtiges Forum dar. Auch leisten Studien und Fachveranstaltungen des Bundes einen weiteren wichtigen Beitrag, indem sie Impulse setzen und innovative Wege für die Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung aufzeigen. Im ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ wird mit einer zusätzlichen Programmlinie „Ganz- tag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ in der Förderperiode 2021 bis 2027 die intrakommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert. Mit der Förderrichtlinie „Nexus Ganztag – Netzwerk und externe Unterstützung im Ganztag“ fördert das BMBFSFJ themenspezifische Austausch-, Weiterbildungs- und Veranstaltungsreihen, die Träger von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter bei der zielgerichteten Bewältigung ihrer akuten Aufgaben unterstützen und so die Qualität der Ganztagsangebote vor Ort verbessern. Das BMBFSFJ hat zudem die Gesamtstrategie „Fachkräfte für Kitas und Ganztag“ gestartet und leistet damit einen Beitrag, den Fachkräftebedarf für die Erziehungsberufe zu sichern. 2024 wurden die Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung veröffentlicht und konkrete Vereinbarungen für Maßnahmen getroffen. Für den Ganztag relevant sind u. a. Maßnahmen der beruflichen Orientierung mit der „Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen mit bundesweiter Hotline“, die Steigerung der Attraktivität von Aus- und Weiterbildungen, die Gewinnung von potenziellen Berufs- gruppen und die Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen des Personals. Ein zentrales Instrument ist die Qualifizierung von nicht-pädagogisch Beschäftigten, die heute schon im Ganztag arbeiten. Dazu wurde „Kompetent im Ganztag. Das Qualifizierungskonzept für Mitarbeitende ohne pädagogische Erstausbildung“ durch das Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Arbeit und Qualifikation und das Sozialwerk für Bildung und Jugend entwickelt. Es soll die vorhandenen Qualifikationen und Fähigkeiten der Teilnehmenden erweitern und damit die pädagogische Qualität der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote stärken. So zahlt sie auch ein auf die Qualitätsentwicklung in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter. V. Ausblick In Vorbereitung des Rechtsanspruchs stellt der GaFöG-Bericht eine wertvolle Grundlage für die Aktivitäten von Bund, Länder und Kommunen sowie von freien Trägern und zivilgesellschaftlichen und fachpolitischen Organisationen dar. Die Bundesregierung begrüßt die fortschreitenden Anstrengungen der Länder und Kommunen, den quantitativen und qualitativen Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter voranzubringen. Der quantitative Ausbaustand lässt sich allerdings weiterhin nur näherungsweise darstellen auf Basis der KMK- und der KJH-Statistik. Die sogenannte GaFöG-Statistik („Kinder in den Klassenstufen eins bis vier“) nach § 98 Absatz 1 Nummer 1a SGB VIII, deren Erhebung erstmalig zum 1. März 2024 hätte erfolgen sollen, wird bislang nur von einzelnen Ländern durchgeführt und kann daher weiterhin nicht herangezogen werden. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, zukünftig die Entwicklung des Ausbaustands bei der Ganztagsbetreuung datengestützt und somit besser evaluieren zu können. Wichtig dafür ist, dass alle Länder künftig auch die Daten für die gesetzlich geregelte GaFöG-Statistik erheben. Nach den vorliegenden Zahlen wird deutlich, dass der kontinuierliche Ausbau der Ganztagsplätze in den letzten Jahren zu einer verbesserten Deckung der Betreuungsbedarfe beiträgt. Gleichwohl bleibt eine Lücke zwischen elterlichem Betreuungsbedarf und den vorhandenen Ganztagsplätzen bestehen. Die Ausbaudynamik sollte insbesondere in den westdeutschen Ländern beibehalten werden, um den stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch zu erfüllen. Die Einschätzung der Landesverantwortlichen gibt Grund zur Zuversicht: alle Befragten geben an, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können. In den ostdeutschen Bundesländern ist der Bedarf sogar grundsätzlich gedeckt. Dies schafft die Möglichkeit finanzielle Mittel in den Erhalt und in die Qualität zu investieren. Denn Eltern wünschen sich qualitativ gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Diese sind für die Verbesserung von Bildungschancen von Kindern entscheidend. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim qualitativen und quantitativen Ausbau im Rahmen seiner Zuständigkeit. Gemeinsam tragen Bund, Länder und Kommunen im Sinne eines guten kooperativen Föderalismus zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter bei. B. Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII Autorinnen und Autoren Prognos AG Gwendolyn Huschik Paula Kostrzewa Sören Mohr Dr. Anna Marina Schmidt Dr. Dagmar Weßler-Poßberg Institut für Theorie und Empirie des Sozialen Laurin Bremerich Isabella Fabianski Dr. Eva Marr Prof. Dr. Markus Sauerwein Prof. Dr. Nina Thieme Im Auftrag Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Abschlussmonat und -jahr Dezember 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 11 – Seite I Das Unternehmen im Überblick Prognos – wir geben Orientierung. Die Prognos AG ist eines der ältesten Wirtschaftsforschungsunternehmen Europas. An der Universität Basel gegründet, forschen Prognos-Expertinnen und -Experten seit 1959 für verschiedenste Auftraggeber aus dem öffentlichen und privaten Sektor – politisch unabhängig, wissenschaftlich fundiert. Die bewährten Modelle der Prognos AG liefern die Basis für belastbare Prognosen und Szenarien. Mit über 200 Expertinnen und Experten ist das Unternehmen an zehn Standorten vertreten: Basel, Berlin, Bremen, Brüssel, Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, München, Stuttgart und Wien. In Wien sitzt die Prognos Europe GmbH, unsere Tochtergesellschaft in Österreich. Die Projektteams arbeiten interdisziplinär, verbinden Theorie und Praxis, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Geschäftsführer Christian Böllhoff Präsident des Verwaltungsrates Dr. Jan Giller Handelsregisternummer Berlin HRB 87447 B Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 122787052 Rechtsform Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht; Sitz der Gesellschaft: Basel-Stadt Handelsregisternummer CH-270.3.003.262-6 Gründungsjahr 1959 Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Französisch Hauptsitz der Prognos AG in der Schweiz Prognos AG St. Alban-Vorstadt 24 4052 Basel Weitere Standorte der Prognos AG in Deutschland Prognos AG Goethestr. 85 10623 Berlin Prognos AG Domshof 21 28195 Bremen Prognos AG Werdener Straße 4 40227 Düsseldorf Prognos AG Heinrich-von-Stephan-Str. 17 79100 Freiburg Prognos AG Rödingsmarkt 9 (c/o Mindspace | 2. Etage) 20459 Hamburg Prognos AG Nymphenburger Str. 14 80335 München Prognos AG Eberhardstr. 12 70173 Stuttgart Standort der Prognos AG in Belgien Prognos AG Résidence Palace, Block C Rue de la Loi 155 1040 Brüssel Tochtergesellschaft in Österreich Prognos Europe GmbH Walcherstraße 11 1020 Wien Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 12 – Seite II ITES: Institut für Theorie und Empirie des Sozialen – Werkstatt für sozialpädagogisches Denken Das Institut für Theorie und Empirie des Sozialen ist ein Zusammenschluss von über 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Fachkräften im Bereich der Sozial- und Erziehungswissenschaften, Sozialen Arbeit und Frühpädagogik und versteht sich als gemeinsame und solidarische Denk- und Arbeitswerkstatt. Die einzelnen Mitglieder arbeiten über die Grenzen Deutschlands hinaus in unterschiedlichen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Praxisfeldern und finden im Institut einen demokratisch organisierten Raum des partizipativen und dialogischen Arbeitens. Uns verbinden gemeinsame Ideen, Interessen und Schwerpunkte, viele Erfahrungen in Forschung, Lehre und gemeinsamen Projekten und uns bereichern die jeweils ganz unterschiedlichen Perspektiven unserer einzelnen Mitglieder. Das ITES ist als eingetragener und gemeinnütziger Verein mit Sitz in Kassel organisiert. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 1. die Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit zu Fragen des Sozialen aus aktueller und historischer Perspektive, insbesondere in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit und außerunterrichtlichen Bildung, in Bezug auf Kindheit und Jugend, soziale Ungleichheiten sowie die kritische Begleitung, Beratung und Kommentierung sozialpädagogisch- professioneller, politischer wie gesellschaftlicher Prozesse und Dynamiken (hierzu sollen demokratische und dialogische Transformationen wissenschaftlich angeregt, begleitet und evaluiert werden), 2. die Aufbereitung und Vermittlung theoretischer und empirischer Erkenntnisse etwa in Form von Publikationen, Gutachten und Stellungnahmen, 3. wissenschaftliche Tagungen und Workshops, 4. wissenschaftliche Forschungs- und Modellvorhaben, 5. Angebote der dialogischen Fort- und Weiterbildung für (sozial-)pädagogische Fachkräfte und 6. fachliche Beratung von Einrichtungen und Verbänden. Vorstand Prof. Dr. Julian Sehmer (Sprecher), Dr. Stephanie Simon, Prof. Dr. Ina Kaul, Prof. Dr. Leonie Wagner, Prof. Dr. Peter Cloos Sitz ITES: Institut für Theorie und Empirie des Sozialen – Werkstatt für sozialpädagogisches Denken Königstor 53 34119 Kassel Rechtsform Eingetragener und gemeinnütziger Verein Gründungsjahr 2020 Handelsregisternummer VR 5563 im Amtsregister Kassel ganztag@ites-werkstatt.de |www.ites-werkstatt.de Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 13 – Seite III Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung IV 1 Einleitung 1 2 Ausbaustand der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter 3 3 Vorausberechnung des Ausbaubedarfs der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter 18 4 Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs 26 5 Themenschwerpunkt: Ganztag aus Elternperspektive 46 6 Fazit 64 Anhang VIII A Verzeichnisse IX B Abbildungen und Tabellen XVIII C Skizzierung der Angebotslandschaft in den Ländern XXIV D Modellierung des Ausbaubedarfs XLII E Weitere Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich ganztägiger Bildung und Betreuung für Grundschulkinder – Überblick XLV F Glossar LVIII Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 14 – Seite IV Zusammenfassung Ausbaustand der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzte sich im Schuljahr 2023/2024 mit anhaltender Dynamik fort. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter nutzten in diesem Schuljahr laut Ganztagsschulstatistik der Kultusministerkonferenz (KMK-Statistik) und der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik)1 ein entsprechendes Angebot. Dies entspricht einer Zunahme um 69.000 (+3,8 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt besuchten im Schuljahr 2023/2024 rund 57 Prozent aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung2 eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um erneut einen Prozentpunkt. Die Inanspruchnahme von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist weiterhin von einem starken Ost-West-Gefälle geprägt. Während die ostdeutschen Länder ein konstant hohes Niveau aufweisen, verzeichnen die meisten westdeutschen Länder trotz leichter Zuwächse eine heterogene und im Vergleich zum Bevölkerungswachstum eher langsame Entwicklung der Inanspruchnahmequote. In Ostdeutschland lag diese im Schuljahr 2023/2024 bei 84 Prozent, in Westdeutschland bei 51 Prozent. Die Länder verfolgen unterschiedliche Ausbaustrategien. Während die ostdeutschen Länder angesichts des hohen, bereits erreichten Ausbaustandes tendenziell den qualitativen Ausbau des bestehenden Angebots priorisieren, steht in den westdeutschen Ländern eher der quantitative Ausbau im Fokus. Die meisten westdeutschen Länder verfolgen dabei schulzentrierte Ansätze, teils in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe. Demgegenüber steht eine Minderheit westdeutscher Länder, die auf ein breiteres Spektrum an Angebotsformen setzen und neben Angeboten in Schulen und/oder Tageseinrichtungen weitere Angebotsformen ausbauen. Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter Im Jahr 2024 wünschten sich einer repräsentativen Elternbefragung3 zufolge bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter stieg damit erstmals nach einer längeren Phase der Stagnation leicht um einen Prozentpunkt an. Inwieweit dies der Beginn einer Wachstumsphase ist, bleibt abzuwarten. Ein solcher Trend deutet sich zum zweiten Mal infolge beim Bedarf an Übermittagsbetreuung an. Dieser ist zwischen 2023 und 2024 moderat um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen. Trotz des anhaltenden Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter können noch immer nicht alle Eltern, die sich ein Bildungs- und Betreuungsangebot für ihr Kind wünschen, dieses auch in Anspruch nehmen. Dies gilt vorrangig für die westdeutschen Länder. Dort konnte die Differenz zwischen Inanspruchnahme und elterlichem Bedarf zwischen 2023 1 Teilerhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen“. 2 Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. 3 Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) (Kapitel 2.3, Infobox). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 15 – Seite V und 2024 nicht reduziert werden. Auch in den Ferien mangelt es in den westdeutschen Ländern teils an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter. Vorausberechnung des Ausbaubedarfs der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Um unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der Betreuungswünsche der Eltern und des stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs ein bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können, müssen bis zum Schuljahr 2029/2030 bundesweit etwa 264.000 Plätze neu geschaffen werden. Im Schuljahr 2026/2027 liegt der zusätzliche Platzbedarf bereits bei 225.000 Plätzen.4 Der quantitative Ausbaubedarf beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die westdeutschen Länder. In den ostdeutschen Ländern stellt sich dagegen aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen zunehmend die Frage nach dem Erhalt des bestehenden Angebots sowie dem Umgang mit demografisch bedingten Überkapazitäten. Der im Vergleich zum zweiten GaFöG-Bericht merklich niedrigere Ausbaubedarf ist nicht nur auf den zwischen den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 erfolgten Ausbau zurückzuführen, sondern auch auf nach unten korrigierte Bevölkerungsstände. Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs Zur Vorbereitung auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch haben Bund und Länder ihre gemeinsamen Anstrengungen weiter intensiviert. Der Bund unterstützt den quantitativen und qualitativen Ausbau mit Finanzhilfen aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro im Zeitraum 2020 bis 2029. Nach dem initialen Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Beschleunigungsprogramm; rund 500 Millionen Euro) stehen im Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) weitere rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030 angepasst. Im Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind zum Datenstichtag 28. August 2025 49,5 Prozent der bereitgestellten Bundesmittel von den Ländern bewilligt. Der Stand der Bewilligungen unterscheidet sich stark zwischen den einzelnen Ländern. Die teilweise niedrige Bewilligungsquote lässt sich insbesondere auf den vormalig kurzen Förderzeitraum im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, Unsicherheiten bei der Durchführung größerer Bauvorhaben, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen sowie auf das späte Inkrafttreten einzelner Länderprogramme zurückführen. Lediglich acht Prozent der Mittel waren zum Stichtag abgerufen. Die geringe Abrufquote ist dadurch bedingt, dass die Auszahlung im Bausektor in der Regel nachschüssig – also erst nach Rechnungsstellung – erfolgt. Der Mittelabfluss schließt sich folglich zeitlich an die Bewilligungen an und spiegelt stets den bereits erreichten Baufortschritt wider und nicht die Höhe der gebundenen Mittel. Vor dem Hintergrund des im Juli 2025 verkündeten Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau und der damit verbundenen erhöhten Planungssicherheit wird in den kommenden Monaten mit einer Beschleunigung der Umsetzung und einem Anstieg der Bewilligungen gerechnet. 4 Es wurden zwei Szenarien zum elterlichen Bedarf berechnet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/2027 (2029/2030) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt, das heißt, im Mittel 225.000 (264.000) zusätzliche Plätze. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 16 – Seite VI In den meisten Ländern werden die Bundesmittel durch eigene Landesmittel ergänzt, um neue Plätze zu schaffen, bestehende Plätze zu erhalten oder um die Finanzierung der laufenden Betriebskosten zu unterstützen. Flankierend wurden in einigen Ländern gesetzliche und untergesetzliche Regelungen als direkte Folge des GaFöG neu eingeführt oder angepasst, etwa zu Schließzeiten in den Ferien sowie zu Kooperationen mit außerschulischen Partnern. In vielen weiteren Ländern bestehen darüber hinaus Regelungen, die bereits vor dem GaFöG etabliert wurden (zum Beispiel Kinderschutzkonzepte für den Ganztagsbereich sowie Regelungen zur Elternmitwirkung). Die Ergebnisse der Online-Befragung von Landesverantwortlichen zeigen, dass alle Länder das Platzangebot zum Befragungszeitpunkt als (eher) bedarfsdeckend einschätzen. Auch für das Schuljahr 2026/2027 wird von allen Ländern eine Deckung des Platzbedarfs erwartet. Auf der anderen Seite berichten einzelne Länder von Herausforderungen und Unsicherheiten, die sich insbesondere aus Rückmeldungen der kommunalen Ebene ergeben. Es wird auf regionale Unterschiede und einen erhöhten Ausbaubedarf in Regionen mit hoher Zuwanderung verwiesen. Viele Länder bewerten auch die Personalausstattung in allen relevanten Betreuungsbereichen als durchweg positiv. Zugleich sehen einige Länder die aktuelle Personalsituation kritischer und erwarten auch künftig keine Entspannung. Sowohl hinsichtlich des quantitativen Bedarfs als auch der Qualifikation des Personals besteht weiterhin Handlungsbedarf. Themenschwerpunkt Ganztag aus Elternperspektive Die im Rahmen des GaFöG-Berichts verwendeten amtlichen Statistiken und Maßnahmenberichte der Länder geben zentrale Informationen zum quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Wie demgegenüber der Ganztag von Eltern als wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Ganztag wahrgenommen wird, bleibt in diesen Darstellungen offen. Deshalb werden im Themenschwerpunkt des vorliegenden GaFöG-Berichts die Perspektiven von Eltern auf die ganztägige Bildung und Betreuung ihrer Kinder mittels qualitativer, leitfadengestützter Interviews erfasst. Die Befunde verdeutlichen, dass der Ganztag von den Eltern als elementarer und entlastender Bestandteil des Familienlebens wahrgenommen wird. Darüber hinaus schätzen sie es, wenn ihre Kinder im Ganztag nicht nur betreut, sondern in vielfältigen Ganztagsangeboten kindliche Bildungsprozesse angeregt werden und die Erziehung ihrer Kinder unterstützt wird. Um diese in den Interviews identifizierten zwei Schwerpunkte gruppieren sich weitere, für Eltern relevante Themen. Diese sind: die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Angebote, die Hausaufgaben (betreuung), das Essen, das Personal und Inklusion im Ganztag. In der Auseinandersetzung mit diesen Themen wird die positive Sicht von Eltern auf ganztägige Bildung und Betreuung deutlich, sie stellen aber auch einzelne Verbesserungsbedarfe heraus. Zu den positiv hervorgehobenen Aspekten zählt, dass ■ ganztägige Bildung und Betreuung von Eltern als selbstverständlicher Bestandteil des Familienalltags erlebt wird, der sowohl das eigene familiale Leben strukturiert als auch kindliches Wohlbefinden unterstützt. ■ Eltern den Ganztag nicht nur als Betreuungsangebot verstehen, sondern als Unterstützung der Bildung und Erziehung ihrer Kinder, durch die die Selbständigkeit, soziale Kompetenzen und demokratische Teilhabe gefördert werden können. ■ der Ganztag eine Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ermöglicht, nicht nur über die Betreuungszeiten, sondern auch, indem der Ganztag Eltern bei der Verpflegung (vor allem in Form eines warmen Mittagessens) und der Erledigung von Hausaufgaben entlastet. Dadurch Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 17 – Seite VII haben Eltern mehr frei gestaltbare Zeit mit ihren Kindern zur Verfügung. Insbesondere Alleinerziehende profitieren stark von einem verlässlichen und guten Ganztag. ■ die Kommunikation mit den Fachkräften über technische Applikationen unkompliziert möglich ist, wenn es um einfache Absprachen geht, und darüber hinaus Fachkräfte als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Zu verbessern ist aus Elternperspektive, dass ■ bei personellen Engpässen und/oder eingeschränkten Öffnungszeiten eine verlässliche Betreuung nicht immer gewährt werden kann. Ebenso werden in solchen Zeiten bestimmte Angebote nicht umfänglich vorgehalten, auch leidet die Lernunterstützung bei den Hausaufgaben, ebenso wie die Beziehungsqualität zu dem Personal. ■ der Ganztag mit teilweise eher festen Öffnungs- und Schließzeiten für die elterlichen Bedarfe nicht flexibel genug gestaltet wird. Durch die Dynamisierung der Erwerbsarbeit benötigen Eltern an einigen Tagen (spontan) mehr Betreuung, an anderen Tagen können sie ihre Kinder aber auch früher abholen. ■ das schulische Mittagessen vielfach organisatorisch oder qualitativ Anlass zur Kritik bietet – sei es aufgrund von Preisstruktur, mangelnder Auswahl oder geringer pädagogischer Rahmung. Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Interviews, dass sich Eltern einen Ganztag wünschen, der kindzentriert, verlässlich, bildungsorientiert und inklusiv ausgestaltet ist – und dabei sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch den Anforderungen des Familienalltags gerecht wird. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 18 – Seite 1 1 Einleitung Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter jahrgangsweise in Kraft treten, beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die Länder in der Lage sein werden, bis dahin ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Der aktuelle Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter kann nach wie vor nur näherungsweise abgebildet werden. Aktuelle Daten für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 verweisen jedoch auf einen kontinuierlichen Ausbau der Ganztagsangebote. Insbesondere in den westdeutschen Ländern bleiben dabei Herausforderungen bestehen. Hier führen ungedeckte Betreuungsbedarfe sowie eine wachsende Bevölkerungszahl zu einem anhaltenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen. Die Länder reagieren darauf mit unterschiedlichen Ansätzen, sei es durch schulzentrierte Modelle oder vielfältigere Angebotsformen. Im Gegensatz dazu sind die Ausgangsbedingungen in den ostdeutschen Ländern oft günstiger. Dank des bereits hohen Ausbaustands und einer weniger dynamischen demografischen Entwicklung sind die quantitativen Hürden hier tendenziell geringer. Vor dem geschilderten Hintergrund verfolgt der vorliegende dritte GaFöG-Bericht das übergeordnete Ziel den Ausbaustand ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter darzustellen. Mit Ausnahme des Themenschwerpunkts knüpft er dabei an die ersten beiden GaFöG-Berichte (Dezember 2023, Dezember 2024) an. Im Einzelnen werden folgende Teilziele adressiert: 1. Darstellung des Ausbaustands der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sowie des Bedarfs der Eltern an solchen Angeboten 2. Quantifizierung des Ausbaubedarfs an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030 3. Darstellung und Analyse der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs 4. Darstellung zentraler Befunde der in zwei Kommunen durchgeführten Elternbefragung im Rahmen des diesjährigen Themenschwerpunkts Ganztag aus Elternperspektive. Der Bericht gliedert sich wie folgt: ■ Kapitel 2 beleuchtet den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in Deutschland auf Basis der Ganztagsschulstatistik der Kultusministerkonferenz (KMK-Statistik) und der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik). Daneben stellt es die elterlichen Bedarfe an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter anhand von Ergebnissen der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) dar. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 19 – Seite 2 ■ Kapitel 3 bestimmt die Zahl der Ganztagsplätze, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis zum Schuljahr 2029/2030 zusätzlich benötigt werden. Zentrale Datengrundlagen für diese Vorausberechnung sind die Ergebnisse zum aktuellen Ausbaustand aus Kapitel 2, eine eigene Bevölkerungsfortschreibung der relevanten Jahrgänge bis zum Schuljahr 2029/2030 sowie die Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie zum Ganztagsbedarf der Eltern. ■ Kapitel 4 stellt die Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs dar. Zentrale Datenquellen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung der Landesverantwortlichen im ersten beziehungsweise zweiten Quartal 2025 sowie Daten aus der Verwaltung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau. ■ Kapitel 5 beleuchtet den Themenschwerpunkt des diesjährigen Berichts Ganztag aus Elternperspektive. Zentrale Datengrundlage des Kapitels ist eine Erhebung der Perspektiven von Eltern auf die ganztägige Bildung und Betreuung ihrer Kinder mittels qualitativer, leitfadengestützter Interviews in zwei ausgewählten Kommunen. ■ Kapitel 6 enthält ein Fazit, in dem Herausforderungen und Verbesserungspotenziale im Hinblick auf den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau aufgezeigt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 20 – Seite 3 2 Ausbaustand der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter Das nachfolgende Kapitel stellt zunächst den bisherigen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter auf Basis einschlägiger Statistiken überblicksartig dar. Betrachtet werden sowohl die Inanspruchnahme von Angeboten in Ganztagsgrundschulen und Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung (Hortangebote) als auch deren Bestand. Vorab wird die bis zum Zeitpunkt der Berichtslegung verfügbare Datenlage dargestellt. Im dritten Abschnitt werden die elterlichen Betreuungsbedarfe für Kinder im Grundschulalter aufgezeigt und mit dem bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebot abgeglichen. Die Analysen erfolgen überwiegend sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene und je nach Datenverfügbarkeit für den Zeitraum 2005/2006 bis 2023/2024. 2.1 Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter 2.1.1 Darstellung der Datenlage Die Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind sehr vielfältig (siehe tabellarische Darstellung der auf Landesebene vorhandenen Angebotsformen in Anhang C sowie Autor:innengruppe Nationale Bildungsberichterstattung 2024, Tabelle D3-1web). Grundsätzlich können vier Formen unterschieden werden (ebd., Huschik et al. 2024): 1. Angebote in Verantwortung der Schule (Ganztagsschulen) Gemäß der KMK-Definition gelten Schulen als Ganztagsschulen, wenn sie den Schülerinnen und Schülern an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot im Umfang von mindestens sieben Zeitstunden am Tag inklusive Mittagessen bieten (Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2025). Der von der KMK für Ganztagsschulen definierte, zeitliche (Mindest-)Umfang ist damit geringer als der im GaFöG definierte Umfang des ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs (acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche). 2. Angebote in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe (Tageseinrichtungen) Tageseinrichtungen lassen sich unterscheiden in Einrichtungen, in welchen ausschließlich Schulkinder betreut werden (eigenständige Hortangebote) und Einrichtungen, in welchen neben Schulkindern auch Kinder vor dem Schuleintritt betreut werden (altersgemischte Kindertageseinrichtungen). Diese befinden sich entweder direkt in Gebäuden oder auf Grundstücken von Grund- und Förderschulen oder auch räumlich entfernt von diesen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 21 – Seite 4 3. Angebote in Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe Die KMK-Definition schulischer Ganztagsangebote wurde zum Schuljahr 2016/2017 erweitert. Seitdem gelten auch Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Trägern als schulische Ganztagsangebote, bei welchen Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung lediglich eine Mitverantwortung für das Angebot trägt. 4. Weitere Angebote In fast allen westdeutschen Ländern gibt es weitere Angebotsformen – also außerunterrichtliche Angebote, die weder in der Verantwortung der Schulen noch in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe liegen. Hierzu zählen beispielsweise Angebote von sogenannten Übermittagsbetreuungen. Im Vergleich zu den Angeboten in Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen weisen diese weiteren Angebote meist einen geringeren zeitlichen Umfang auf und sind flexibler sowie niedrigschwelliger. Zur Abbildung der Inanspruchnahme von und des Bestands an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter werden auch im vorliegenden dritten GaFöG-Bericht aufgrund anhaltender Schwierigkeiten bei der Umsetzung der sogenannten GaFöG-Statistik (Infobox) weiterhin die Ganztagsschulstatistik5 der Kultusministerkonferenz (KMK-Statistik) sowie die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik6 (KJH-Statistik) herangezogen.7 Die KMK-Statistik erfasst schulische Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter nach der KMK-Definition und die daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler jeweils zu Beginn des Schuljahres im Herbst. Zum konkreten zeitlichen Umfang der Angebote und der Klassenstufen der daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler liefert die KMK-Statistik hingegen keine Informationen. Die in der KMK-Statistik erfassten Ganztagsangebote können grundsätzlich sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Insbesondere in Ländern, in denen in der Vergangenheit Angebote in Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe (Hortangebote) in die Schulen integriert wurden, können auch Angebote enthalten sein, die gemeinsam mit externen Trägern wie der Kinder- und Jugendhilfe organisiert werden. Teilweise werden auch Angebote der 5 Statistik zu den allgemeinbildenden Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. 6 Teilerhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen“. 7 Dies entspricht der Vorgehensweise im Nationalen Bildungsbericht (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2024, Tabelle D3-5web). Stand der GaFöG-Statistik Das GaFöG sieht eine Änderung der Kinder- und Jugendhilfestatistik zur jährlichen Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier vor. Diese sogenannte GaFöG-Statistik hat zum Ziel, die Datengrundlage zur Betreuungssituation von Kindern im Grundschulalter zu verbessern. Ursprünglich war geplant, die GaFöG-Statistik erstmals zum 1. März 2023 (Stichtag) durchzuführen. Aufgrund von offenen technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen auf Länderebene wurde die erstmalige Erhebung der GaFöG-Statistik jedoch auf das Jahr 2024 verschoben. Zu dieser Erhebung lieferten wiederum nur einzelne Länder Daten, die jedoch teilweise den Anforderungen nicht entsprechen. i Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 22 – Seite 5 (Über-)Mittagsbetreuung erfasst, soweit sie der KMK-Definition schulischer Ganztagsangebote entsprechen. Die KJH-Statistik erfasst Angebote in Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung (Hortangebote) im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder, die diese Einrichtungen besuchen, jeweils zum Stichtag 1. März (bis 2008: 15. März). Die Zahl der Kinder im Grundschulalter, die ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen, lässt sich auf Basis der KMK- und der KJH-Statistik nur näherungsweise abbilden. Dies liegt unter anderem daran, dass beide Statistiken nicht aufeinander abgestimmt sind und es daher in einigen Ländern zu Doppelzählungen von Kindern kommt, beispielsweise bei der Organisation des Ganztags über beide Systeme. Solche Doppelzählungen sind für vier Länder – Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt – erkennbar. Sie werden nachfolgend nach dem in der folgenden Infobox beschriebenen Verfahren bereinigt. Weitere Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, wie beispielsweise die (Über-)Mittagsbetreuung, werden bundesweit bislang nicht eigenständig statistisch erfasst.8 Die Erweiterung der KMK-Definition schulischer Ganztagsangebote zum Schuljahr 2016/2017 hat in einigen Ländern allerdings dazu geführt, dass auch Schulen mit (Über-)Mittagsbetreuung als schulische Ganztagsangebote gemeldet werden. In den Veröffentlichungen der KMK-Statistik werden diese Angebote nicht gesondert ausgewiesen. Auch die Primarstufe an Förderschulen wird in der KMK-Statistik nicht differenziert erhoben. 2.1.2 Entwicklung der Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzte sich im Schuljahr 2023/2024 mit anhaltender Dynamik fort. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter nutzten in diesem Schuljahr laut KMK- und KJH-Statistik ein entsprechendes Angebot (Abbildung 1), was einer Zunahme um 69.000 (+3,8 Prozent) gegenüber dem Vorjahr entspricht. 8 Einige Länder haben jedoch eigene landesspezifische Statistiken, in welchen diese Angebotsformen berücksichtigt werden (z. B. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2024): Bayerns Schulen in Zahlen 2023/2024. Reihe A. Bildungsstatistik. Heft 77. München). Bereinigung erkennbarer Doppelzählungen in der KMK- und der KJH-Statistik Die Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter, die nach der KMK-Statistik Ganztagsschulen beziehungsweise nach der KJH-Statistik Tageseinrichtungen besuchen, wurde wie im Nationalen Bildungsbericht ermittelt: Die in beiden Statistiken gemeldeten Kinder wurden zunächst addiert. Die sich daraus ergebende Summe an Kindern im Grundschulalter in Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen wurde dann der Gesamtbevölkerung im Alter von sechseinhalb bis unter zehneinhalb Jahren gegenübergestellt. Für die Länder, in denen die Summe der in der KMK- und der KJH- Statistik gemeldeten Kinder größer als die Gesamtzahl der Sechseinhalb- bis unter Zehneinhalbjährigen in der Bevölkerung war – es also zu Doppelzählungen von Kindern in den beiden Statistiken gekommen sein musste –, wurde nur die Statistik berücksichtigt, in der die jeweils größere Zahl an Kindern erfasst war. Solche Doppelzählungen waren zuletzt (im Schuljahr 2023/2024) für vier Länder erkennbar. Trotz dieses Bereinigungsverfahrens können Unter- beziehungsweise Überschätzungen der Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden. i Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 23 – Seite 6 Insgesamt besuchten im Schuljahr 2023/2024 rund 57 Prozent aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung. Die Inanspruchnahmequote stieg damit zum dritten Mal infolge um rund einen Prozentpunkt. Dieser vergleichsweise geringe Anstieg begründet sich mit dem seit 2021/2022 überdurchschnittlich starken Wachstum der Gesamtzahl an Kindern im Grundschulalter in Deutschland. Abbildung 1: Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in Tageseinrichtungen, 2006 bis 2024 links: Anzahl in Tausend; rechts: Anteil an der 6,5- bis unter 10,5-jährigen Gesamtbevölkerung in Prozent Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Einschließlich rückwirkender Korrekturen für Nordrhein- Westfalen. Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025 tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik; Destatis – Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember (Zensus 2011); eigene Berechnung und Darstellung Die Zahl der in der KMK- und der KJH-Statistik erfassten Kinder im Grundschulalter ist zwischen 2022/2023 und 2023/2024 in den meisten Ländern gestiegen (Abbildung 2). Die höchsten Zuwächse verzeichneten Hessen (+zehn Prozent) und Niedersachsen (+sieben Prozent), gefolgt von Bremen (+sechs Prozent), Nordrhein-Westfalen (+sechs Prozent), Brandenburg und Rheinland- Pfalz (jeweils +fünf Prozent). In Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und dem Saarland nahm die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zwischen 2022/2023 und 2023/2024 um jeweils vier Prozent, in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern um jeweils drei Prozent zu. Einige Länder verzeichneten ein geringes Wachstumstempo beziehungsweise ein stagnierendes Wachstum bei der Inanspruchnahme. Unklar bleibt hierbei, zu welchen Anteilen diese Veränderungen auf veränderte Kapazitäten oder veränderte statistische Meldepraktiken zurückzuführen sind. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 24 – Seite 7 Abbildung 2: Anzahl der Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in Tageseinrichtungen nach Ländern, 2006 bis 2024 Anzahl in Tausend Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Für die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen- Anhalt liegen in der KMK-Statistik keine Angaben über private Ganztagsangebote vor. Für Rheinland-Pfalz wurden in der KMK-Statistik 2021/2022 die Vorjahreswerte gemeldet, die Angaben für 2022/2023 sind aufgrund einer technischen Umstellung nur bedingt mit denen früherer Jahre vergleichbar. Für Mecklenburg-Vorpommern wird die erweiterte Definition der Ganztagsschulen in der KMK- Statistik erst seit 2019 berücksichtigt. Für Nordrhein-Westfalen enthalten die Daten der KMK-Statistik Nachmeldungen für die Jahre 2019 bis 2023. Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025 tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik; eigene Berechnung und Darstellung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 25 – Seite 8 Bevölkerung im Grundschulalter Bevölkerungsentwicklung zwischen 2022/2023 und 2023/2024 Die Zahl der Kinder im Grundschulalter ist in Deutschland zwischen den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 um rund 84.000 gestiegen, was einem Zuwachs von 2,6 Prozent entspricht. Damit setzte sich der Wachstumstrend der Vorjahre fort, fiel jedoch nur etwa halb so stark aus wie im Vorjahreszeitraum. Zwischen 2021/2022 und 2022/2023 belief sich der Zuwachs auf 5,4 Prozent, was maßgeblich auf die überdurchschnittlich hohe Nettozuwanderung zurückzuführen war. Das Wachstum im Schuljahr 2023/2024 war in den westdeutschen Ländern mit einem Anstieg von 2,9 Prozent doppelt so stark wie in den ostdeutschen Ländern (1,5 Prozent). Auf Ebene der Länder bewegte sich das Wachstum in einer Spanne von 0,6 Prozent in Thüringen und 4,4 Prozent in Bremen. Datengrundlage im GaFöG-Bericht 2025 Die Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter wird, wie in den vorherigen GaFöG-Berichten, als Gruppe der sechseinhalb- bis unter zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Für die Berichtsjahre 2022/2023 und 2023/2024 standen hierfür zwei alternative Bevölkerungsfortschreibungen zur Verfügung: die Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 sowie jene auf Basis des Zensus 2022. Ein Vergleich beider Datenreihen zeigt systematische Unterschiede. Die Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2022 fällt in nahezu allen Ländern niedriger aus als jene auf Basis des Zensus 2011 (Anhangsabbildung 1). Bundesweit ergibt sich daraus für das Berichtsjahr 2022/2023 eine Differenz von rund 89.000 und für 2023/2024 von rund 95.000 Kindern. Wenn die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 zugrunde gelegt wird, fällt die Inanspruchnahmequote ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote entsprechend höher aus. Im Schuljahr 2022/2023 liegt sie bei 58 statt 56 Prozent, im Schuljahr 2023/2024 bei 59 statt 57 Prozent (Anhangsabbildung 2). Das vorliegende Kapitel verwendet dennoch für die Kinder im Grundschulalter einheitlich die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Maßgeblicher Grund hierfür ist die Gewährleistung der methodischen Kompatibilität bei der Gegenüberstellung der Inanspruchnahmequote mit der Ganztagsbedarfsquote aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS). Da deren bevölkerungsbezogene Gewichtungsfaktoren für die Erhebungen 2023 und 2024 ebenfalls auf dem Zensus 2011 beruhen, ist dies für einen validen Vergleich von Angebot und Bedarf unerlässlich. Diese Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit dem BMBFSFJ und steht im Einklang mit der Publikationspraxis des Statistischen Bundesamtes zum Berichtszeitpunkt. Eine synchronisierte Umstellung der Berichterstattung auf den Zensus 2022 wird voraussichtlich im nächsten GaFöG-Bericht erfolgen. i Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 26 – Seite 9 Die Inanspruchnahme von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist weiterhin von einem starken Ost-West-Gefälle geprägt. Während die ostdeutschen Länder ein konstant hohes Niveau aufweisen, verzeichnen die meisten westdeutschen Länder trotz leichter Zuwächse eine heterogene und im Vergleich zum Bevölkerungswachstum eher langsame Entwicklung. In Ostdeutschland lag die Inanspruchnahmequote im Schuljahr 2023/2024 bei 84 Prozent. Die länderspezifischen Werte variierten zwischen 77 Prozent in Sachsen-Anhalt und 88 Prozent in Sachsen. In den meisten ostdeutschen Ländern stiegen die Inanspruchnahmequoten zum Schuljahr 2023/2024 leicht an, da die Anzahl der in der KMK- und der KJH-Statistik erfassten Kinder stärker zunahm als die Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter. Lediglich in Sachsen und Thüringen waren die Inanspruchnahmequoten geringfügig rückläufig, lagen aber bundesweit weiterhin an der Spitze (hinter Hamburg). In den westdeutschen Ländern stellt sich die Situation anhaltend heterogen dar. Mit Ausnahme von Hamburg (99 Prozent) bewegten sich die Inanspruchnahmequoten im Schuljahr 2023/2024 in einer Spanne von 34 Prozent in Bayern bis 63 Prozent im Saarland. Insgesamt stieg die Inanspruchnahmequote in Westdeutschland zum Schuljahr 2023/2024 von 50 auf 51 Prozent an. Grund für diesen moderaten Anstieg der Inanspruchnahmequote ist, dass zwischen 2022/2023 und 2023/2024 nicht nur die Zahl der Kinder in Ganztagsangeboten, sondern auch die Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter zunahm. Von der Gesamtentwicklung der westdeutschen Länder heben sich insbesondere Hessen und Niedersachsen durch signifikante Steigerungen zwischen 2022/2023 und 2023/2024 ab. Im Gegensatz dazu stehen die Entwicklungen in Baden- Württemberg und Bayern. Dort waren die Inanspruchnahmequoten nahezu gleichbleibend. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 27 – Seite 10 Abbildung 3: Anteil der Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in Tageseinrichtungen nach Ländern, 2006 bis 2024 Anteil an der 6,5- bis unter 10,5-jährigen Gesamtbevölkerung in Prozent Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Für die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen- Anhalt liegen in der KMK-Statistik keine Angaben über private Ganztagsangebote vor. Für Rheinland-Pfalz wurden in der KMK-Statistik 2021/2022 die Vorjahreswerte gemeldet, die Angaben für 2022/2023 sind aufgrund einer technischen Umstellung nur bedingt mit denen früherer Jahre vergleichbar. Für Mecklenburg-Vorpommern wird die erweiterte Definition der Ganztagsschulen in der KMK- Statistik erst seit 2019 berücksichtigt. Für Nordrhein-Westfalen enthalten die Daten der KMK-Statistik Nachmeldungen für die Jahre 2019 bis 2023. Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025 tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik; Destatis – Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember (Zensus 2011); eigene Berechnung und Darstellung Eine differenzierte Analyse der Inanspruchnahmequote nach der KMK- und der KJH-Statistik (Abbildung 4) ist nach wie vor nicht für alle Länder möglich. Aufgrund der erkennbaren Doppelzählungen in beiden Statistiken kann insbesondere für die ostdeutschen Flächenländer mit Ausnahme Thüringens nicht ausgeschlossen werden, dass Angebote im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe auch in der KMK-Statistik erfasst werden. In diesen Ländern lassen sich deshalb die jeweiligen quantitativen Anteile der Angebotsformen „Ganztagsschulen“ und „Tageseinrichtungen“ an den ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten insgesamt anhand der beiden Statistiken nicht valide ermitteln.9 9 In Sachsen-Anhalt ist beispielsweise das Ganztagsbetreuungsangebot traditionell ganz überwiegend von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geprägt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 28 – Seite 11 Für die anderen Länder ergibt die Analyse der Inanspruchnahme nach Angebotsform, dass zwischen 2022/2023 und 2023/2024 nahezu alle Länder weiterhin vorrangig oder ausschließlich schulische Ganztagsangebote ausgebaut haben. Bayern baute dagegen als einziges westdeutsches Land, wie im Vorjahr, das Bildungs- und Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung nennenswert aus (Zunahme der Inanspruchnahme um vier Prozent). Auch perspektivisch verfolgen die Länder unterschiedliche Ausbaustrategien (Anhang C). Angesichts ihres hohen, bereits erreichten Ausbaustands priorisieren die ostdeutschen Länder tendenziell den Erhalt beziehungsweise qualitativen Ausbau ihres bestehenden Angebots. In den westdeutschen Ländern steht dagegen der quantitative Ausbau im Fokus, wobei unterschiedliche Ausbaustrategien verfolgt werden. Die meisten westdeutschen Länder (u. a. Hessen und Niedersachsen) verfolgen dabei schulzentrierte Ansätze, wobei teilweise Kooperationen von Schule und Kinder- und Jugendhilfe angestrebt werden (u. a. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein). Demgegenüber stehen Länder, die auf Vielfalt setzen und neben Angeboten in Schulen und/oder Tageseinrichtungen weitere Angebotsformen ausbauen. Hierzu gehören Baden-Württemberg und Bayern. Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote wies in diesen beiden Ländern zwischen 2022/2023 und 2023/2024 ein geringeres Wachstumstempo auf beziehungsweise stagnierte. Im Falle Bayerns könnte zu dieser statistischen Entwicklung beigetragen haben, dass die verschiedenen Angebotsformen in Bayern im Rahmen der KMK-Statistik unterschiedlich erfasst werden. Dies führte dazu, dass sie nicht vollumfänglich gezählt wurden, wodurch das Wachstum in der Statistik geringer ausfällt als es tatsächlich ist.10 10 Die Anzahl der gemeldeten Kinder in offener Ganztagsbetreuung ergibt sich in Bayern aus zwei unterschiedlichen Angebotsformen, wobei eines der beiden Angebote nicht in der Verantwortung der Schulleitung liegt und damit nur bedingt Eingang in die für die KMK- Statistik relevante Erfassung im Rahmen des Schulverwaltungsprogramms findet. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 29 – Seite 12 Abbildung 4: Anteil der Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in Tageseinrichtungen nach Angebotsform und Land, 2006 sowie 2022 bis 2024 Anteil an der 6,5- bis unter 10,5-jährigen Gesamtbevölkerung in Prozent Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Für die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen- Anhalt liegen in der KMK-Statistik keine Angaben über private Ganztagsangebote vor. Für Rheinland-Pfalz wurden in der KMK-Statistik 2021/2022 die Vorjahreswerte gemeldet, die Angaben für 2022/2023 sind aufgrund einer technischen Umstellung nur bedingt mit denen früherer Jahre vergleichbar. Für Mecklenburg-Vorpommern wird die erweiterte Definition der Ganztagsschulen in der KMK- Statistik erst seit 2019 berücksichtigt. In Sachsen-Anhalt ist traditionell das Ganztagsangebot im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dominant. Für Nordrhein-Westfalen enthalten die Daten der KMK-Statistik Nachmeldungen für die Jahre 2019 bis 2023. Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025 tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik; Destatis – Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember (Zensus 2011); eigene Berechnung und Darstellung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 30 – Seite 13 Die Frage, an welchen Tagen und zwischen welchen Uhrzeiten Kinder im Grundschulalter Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen, kann auf Basis der verfügbaren Statistiken nach wie vor nicht beantwortet werden.11 Zur Annäherung an eine Antwort auf diese Frage werden deshalb wie im letzten GaFöG-Bericht Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie (Kapitel 2.3) genutzt. Demnach nutzten im Jahr 2024 jeweils 47 Prozent der Kinder im Grundschulalter, die ein Bildungs- und Betreuungsangebot besuchten, einen Ganztagsplatz im Umfang von über 35 Wochenstunden beziehungsweise einen erweiterten Halbtagsplatz im Umfang von über 25 bis 35 Wochenstunden. Einen Halbtagsplatz im Umfang von bis zu 25 Wochenstunden nahmen sechs Prozent in Anspruch.12 Ein Vergleich der genutzten Betreuungsumfänge mit den Vorjahren ist aufgrund einer Änderung der Abfrage nicht möglich.13 2.2 Bestand an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter Nach einer längeren Wachstumsphase sank die Zahl der Ganztagsgrundschulen nach der KMK- Definition im Schuljahr 2023/2024 bundesweit erstmals leicht von 11.190 auf 11.136 (Abbildung 5). Der Anteil an allen Grundschulen blieb mit 73 Prozent jedoch konstant. Die bundesweite Entwicklung resultierte aus drei unterschiedlichen, teils gegenläufigen Entwicklungen in den Ländern. Maßgeblich für den Rückgang des Bestands an erfassten Ganztagsgrundschulen im Bundesgebiet war die statistische Erfassung in Bayern, wo die Zahl der erfassten Ganztagsgrundschulen zwischen 2022/2023 und 2023/2024 um 169 (–elf Prozent) abnahm. Die verschiedenen Angebotsformen in Bayern werden im Rahmen der KMK-Statistik unterschiedlich erfasst. Dies führte dazu, dass die Ganztagsgrundschulen nicht vollumfänglich gezählt wurden, wodurch das Wachstum in der Statistik geringer ausfällt als es tatsächlich ist. Gleichzeitig stagnierte der Ausbau erwartungsgemäß in den meisten Ländern mit einem entsprechenden, bereits flächendeckend ausgebauten Angebot. Diese Gruppe umfasst die Länder Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Diesen Entwicklungen stand eine teils hohe Ausbaudynamik in den verbleibenden Ländern gegenüber. Insbesondere Hessen (+43), Niedersachsen (+27), Nordrhein-Westfalen (+19) und Baden-Württemberg (+17) federten den bundesweiten Rückgang mit ihrem Ausbau der Ganztagsgrundschulen ab. Auch im Schuljahr 2023/2024 waren die meisten Ganztagsgrundschulen in Deutschland (87 Prozent) als offene Ganztagsgrundschulen organisiert. Das bedeutet, dass die Teilnahme an ihren Angeboten freiwillig ist. 11 Der Grund hierfür ist, dass die KMK-Statistik, in der die weitaus größere Zahl an Kindern im Grundschulalter erfasst ist, den Stundenumfang nicht erhebt. 12 Die genannten Wochenstundenzahlen schließen jeweils die Unterrichtszeit ein. 13 Bis 2023 wurden die genutzten Umfänge in „Stunden pro Woche“ abgefragt. Seit 2024 werden für jeden Tag die Anfangs- und die Endzeit abgefragt. Erste Analysen deuten darauf hin, dass Rundungen auf Seiten der Eltern bei der Zahl der Wochenstunden zu der Verschiebung führten (Wieschke et al. 2025). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 31 – Seite 14 Abbildung 5: Ganztagsgrundschulen in Deutschland, 2006 bis 2024 links: Anzahl; rechts: Anteil an allen Grundschulen in Prozent Quelle: Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der © Prognos/ITES 2025 Bundesrepublik; eigene Berechnung und Darstellung 2.3 Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter Im Jahr 2024 hatten nach der DJI-Kinderbetreuungsstudie (Infobox) deutschlandweit knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Eltern eines Kindes im Grundschulalter einen Ganztagsbedarf (Abbildung 6). Einen so genannten Bedarf an einer Übermittagsbetreuung14 äußerten zwölf Prozent der Eltern. Der Ganztagsbedarf ist nach einer längeren Phase der Stagnation im Jahr 2024 erstmals leicht um einen Prozentpunkt gestiegen. Inwieweit dies der Beginn einer Wachstumsphase ist, bleibt abzuwarten. Ein solcher Trend deutet sich zum zweiten Mal infolge beim Bedarf an Übermittagsbetreuung an. Dieser ist zwischen 2023 und 2024 moderat um einen Prozentpunkt gestiegen. 14 Abweichend vom restlichen Bericht wird hier und im Rest von Kapitel 2.3 von „Übermittagsbetreuung“ statt von „(Über-) Mittagsbetreuung“ sowie von „Horten“ statt von „Tageseinrichtungen“ gesprochen. Dies begründet sich damit, dass in der Elternbefragung zur DJI-Kinderbetreuungsstudie, auf der Kapitel 2.3 basiert, bei der Erhebung der Betreuungsform explizit die Begriffe „Übermittagsbetreuung“ und „Hort“ verwendet wurde. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 32 – Seite 15 Abbildung 6: Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter aus Elternsicht, 2020 bis 2024 Anteil in Prozent Quelle: DJI – Kinderbetreuungsstudie 2020 bis 2024; eigene Darstellung © Prognos/ITES 2025 Bedingt durch die unterschiedlichen Traditionen der Schulkindbetreuung zeigen sich auch beim elterlichen Bedarf weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den ost- und den westdeutschen Ländern. So äußerten Eltern in Ostdeutschland mit 89 Prozent deutlich häufiger einen Ganztagsbedarf als Eltern in Westdeutschland (59 Prozent) (Abbildung 7). Im Gegenzug wünschten Eltern in Westdeutschland häufiger eine Übermittagsbetreuung für ihr Kind im Grundschulalter (14 Prozent versus zwei Prozent). DJI-Kinderbetreuungsstudie Die Analysen zum elterlichen Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter basieren auf der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI-Kinderbetreuungsstudie). Diese erhebt seit 2016 in einer jährlichen und repräsentativen Befragung von Eltern in den 16 Ländern, deren Kind(er) die Grundschule (erste bis vierte Klasse) besucht/besuchen, unter anderem die elterlichen Betreuungswünsche. Auf der Grundlage der Angaben der Eltern zur gewünschten Angebotsform und zum gewünschten Angebotsumfang lässt sich der elterliche Betreuungsbedarf in den so genannten Ganztagsbedarf und den so genannten Bedarf an Übermittagsbetreuung differenzieren. Einen Ganztagsbedarf haben definitionsgemäß Eltern, die eine ganztägige Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einem Hort oder einer anderen Angebotsform wünschen, soweit diese im Durchschnitt länger als bis 14.30 Uhr benötigt wird. Einen Bedarf an Übermittagsbetreuung haben dagegen Eltern, die kürzere Angebotsumfänge in anderen Angebotsformen als Ganztagsschulen und Horten wünschen. i Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 33 – Seite 16 Abbildung 7: Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter aus Elternsicht im Vergleich mit der Inanspruchnahmequote von Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen nach Art des Bedarfs, 2024 Anteil in Prozent, Differenz in Prozentpunkten Quellen: DJI – Kinderbetreuungsstudie 2024; Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder © Prognos/ITES 2025 und tätige Personen in Tageseinrichtungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern der Bundesrepublik; eigene Berechnung und Darstellung Wird der auf Basis der DJI-Kinderbetreuungsstudie ermittelten Quote der Eltern, die sich ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot für ihr Kind im Grundschulalter wünschen, die auf Basis der KMK- und KJH-Statistik ermittelte Inanspruchnahmequote von Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen gegenübergestellt, ergeben sich Anhaltspunkte für den ungedeckten Ganztagsbedarf. Die Differenz zwischen beiden Kennzahlen belief sich im Schuljahr 2023/2024 in Westdeutschland wie im Vorjahr auf acht Prozentpunkte, in Ostdeutschland auf fünf Prozentpunkte (Anhangsabbildung 3).15 Beachtenswert mit Blick auf das nahende Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für die erste Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027 ist nicht nur die Bedarfsdeckung an Schultagen, sondern auch während der Ferien. Hier verweisen die Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie auf ein unzureichend ausgebautes Angebot in den westdeutschen Ländern. Dort konnte rund ein Fünftel der Kinder im Grundschulalter im Jahr 2022 kein entsprechendes Angebot nutzen, obwohl die Eltern dies wünschten (Hüsken et al. 2022). Die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Angebotsform und des Angebotsumfangs haben sich zwischen 2023 und 2024 nur geringfügig verändert. In Ostdeutschland favorisierten 63 Prozent der Eltern von Kindern im Grundschulalter zuletzt Bildungs- und Betreuungsangebote in Horten. Dies sind rund drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr (Abbildung 8). Im Gegenzug ging der Anteil der Eltern, die eine Ganztagsschule bevorzugten, von 24 auf 21 Prozent zurück.16 Der durchschnittlich gewünschte Angebotsumfang war mit 38 Wochenstunden (einschließlich Unterrichtszeit) nach wie vor relativ hoch. 15 Eine Differenz zwischen Ganztagsbedarf und Inanspruchnahmequote ergibt sich nach dem beschriebenen Verfahren auch für Länder, in denen das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder bereits flächendeckend ausgebaut ist. Hierzu zählen aufgrund eines landesspezifisch geltenden Rechtsanspruchs oder eines ausgebauten Ganztagsschulangebots die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ursächlich für die eher geringe Differenz zwischen Ganztagsbedarf und Inanspruchnahmequote in diesen Ländern dürfte neben konzeptionellen Unterschieden zwischen der KMK-Statistik, der KJH-Statistik und der DJI- Kinderbetreuungsstudie sowie (stichprobenbedingten) Ungenauigkeiten in den genannten Erhebungen auch sein, dass trotz der ausreichenden Verfügbarkeit von Angeboten beispielsweise auch deren Qualität, Kosten und Erreichbarkeit Einfluss auf die Inanspruchnahme haben. 16 Die Begriffe, mit welchen Eltern genutzte oder gewünschte Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter benennen, können von den rechtlich beziehungsweise statistisch verwendeten Begriffen abweichen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 34 – Seite 17 In Westdeutschland wünschte ein anhaltend hoher Anteil (33 Prozent) der Eltern ein Bildungs- und Betreuungsangebot in einer Ganztagsschule. Dagegen stieg der Anteil der Eltern, die sich ein entsprechendes Angebot in einer Übermittagsbetreuung oder einem Hort wünschten, um jeweils einen Prozentpunkt an. Eltern in Westdeutschland, die eine Übermittagsbetreuung favorisierten, wünschten sich mit durchschnittlich 30 Wochenstunden (einschließlich Unterrichtszeit) deutlich kürzere Angebote als Eltern, die Ganztagsschulen oder Horte bevorzugten (jeweils durchschnittlich 35 Wochenstunden). Abbildung 8: Gewünschte Formen und Umfänge von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter aus Elternsicht, 2024 Anteil in Prozent; in Klammern: durchschnittlich gewünschte Stundenzahl pro Woche (einschließlich Unterrichtszeit) Quelle: DJI – Kinderbetreuungsstudie 2024; eigene Darstellung © Prognos/ITES 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 35 – Seite 18 3 Vorausberechnung des Ausbaubedarfs der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter In den ersten beiden GaFöG-Berichten wurde mit Blick auf das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter zwischen den Schuljahren 2026/2027 bis 2029/2030 untersucht, welches quantitative Angebot in Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter bis dahin zusätzlich geschaffen werden muss, um ein bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können. Angesichts des zwischenzeitlich erfolgten und statistisch erfassten Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und nicht antizipierter demografischer Entwicklungen stellt sich die Frage, wie sich dies auf den weiteren Ausbaubedarf ausgewirkt hat. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt nachfolgend erneut eine Vorausberechnung des zukünftigen Ausbaubedarfs. Grundlage hierfür sind eine eigene Projektion der Entwicklung der Bevölkerung im Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/203017 und Annahmen zur Entwicklung des Anteils der Kinder mit elterlichem Ganztagsbedarf auf Grundlage aktueller Daten. Das methodische Vorgehen wird zusätzlich in Anhang D im Detail erläutert. 3.1 Hintergrund: Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung Für die Vorausberechnung des Bedarfs an zusätzlichen Ganztagsangeboten bis zum Schuljahr 2029/2030 wurde zunächst eine Projektion der Bevölkerung im Grundschulalter für die 16 Länder erstellt. So konnten die jüngsten demografischen Entwicklungen berücksichtigt werden. Die erstellte Bevölkerungsprojektion hebt sich damit von der zum Berichtszeitpunkt vorliegenden 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes ab, in der insbesondere die Geburtenentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 (erheblich) überschätzt wurde. Als Ausgangsbasis der Projektion dient der Bevölkerungsbestand am Ende des Jahres 2023, differenziert nach Land und Alter. Dieser wird unter Berücksichtigung von Wanderungsströmen bis zum Ende des Jahres 2029 fortgeschrieben. Die Sterblichkeit kann bei der betrachteten Altersgruppe vernachlässigt werden (vgl. Hühn 2020). Ebenso spielen die Geburten keine Rolle, da die Kinder, die bis zum Ende des Projektionszeitraums im Grundschulalter sein werden, im Ausgangsjahr 2023 bereits geboren waren. Die Projektion basiert ausschließlich auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Als Datengrundlage für die Bevölkerung zwischen sechs und unter elf Jahren dient die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 aus den in Kapitel 2.1.2 beschriebenen Gründen. Für die Bevölkerung im Alter von unter sechs Jahren – also den künftigen Kindern im Grundschulalter – wird dagegen die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Die Wanderungsströme werden auf Basis der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes abgebildet. Die folgende Tabelle stellt die verwendeten Daten im Überblick dar. 17 Die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes konnte für die vorliegende Berechnung des Ausbaubedarfs nicht verwendet werden, da sie nicht rechtzeitig zur Verfügung stand. Von einer Nutzung der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wurde aufgrund des veralteten Datenstandes abgesehen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 36 – Seite 19 Tabelle 1: Datengrundlagen der Bevölkerungsprojektion Variable Zeitrahmen Differenzierung Zeitliche Entwicklung Quelle Ausgangsbestand der Bevölkerung 2023 Land, Alter / Bevölkerungsfortschreibung (DESTATIS)* Fortzugsquoten ins Ausland 2018, 2019, 2024 konstante landes- und altersspezifische Fortzugsquoten ins Ausland Wanderungsstatistik, Bevölkerungsfortschreibung (DESTATIS) Zuzugsquoten aus dem Ausland konstante landes- und altersspezifische Zuzugsquoten aus dem Ausland Fortzugsquoten innerhalb Deutschlands konstante landes- und altersspezifische Fortzugsquoten in andere Bundesländer Zuzugsquoten innerhalb Deutschlands Land (Alter) konstante landes- und altersspezifische Zuzugsquoten in andere Bundesländer * Für die Kinder im Alter von sechs bis unter elf Jahren auf Basis des Zensus 2011 und © Prognos/ITES 2025 für die Kinder im Alter von unter sechs Jahren auf Basis des Zensus 2022. Quelle: eigene Darstellung Die Wanderungsbewegungen unterliegen dabei vielfältigen Einflussfaktoren. Insbesondere die Wanderungsbewegungen über die Außengrenzen Deutschlands sind geprägt von starken Schwankungen (Abbildung 9). Phasen mit hoher Zuwanderung, beispielsweise durch die Zuwanderung Schutzsuchender aus Syrien (2015) oder der Ukraine (2022), wechseln sich mit Phasen niedriger Zuwanderung, beispielsweise während der Pandemie (2020), ab. Entsprechend schwierig ist es, das Wanderungsgeschehen vorherzusagen. Im Rahmen der vorliegenden Projektion wird unterstellt, dass sich die alters- und landesspezifischen Außenfortzugs- und Außenzuzugsquoten im Projektionszeitraum konstant auf das durchschnittliche Niveau der Jahre 2018, 2019 und 2024 belaufen. Damit wurden zwei Jahre mit „gewöhnlichen“ Wanderungsquoten (2018, 2019) sowie ein Jahr mit einer dynamischeren Entwicklung (2024) berücksichtigt.18 Ebenso wird angenommen, dass sich die Binnenfortzugs- und Binnenzuzugsquoten konstant auf dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2018, 2019 und 2024 liegen. 18 Eine größere Unsicherheit besteht dabei dahingehend, welche Wanderungsströme insbesondere zwischen Deutschland und der Ukraine zu erwarten sind. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 37 – Seite 20 Abbildung 9: Wanderungen von Kindern im Alter von unter 11 Jahren über die Außengrenzen Deutschlands, 2013 bis 2024 links: Anzahl in Tausend, rechts: Anteil an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung in Prozent Quelle: Destatis – Wanderungsstatistik und Bevölkerungsfortschreibung (verschiedene Jahre) © Prognos/ITES 2025 Abbildung 10 stellt die Ergebnisse der Projektion der Bevölkerung im Grundschulalter bis zum Jahresende 2029 dar. Sie zeigt, dass diese Bevölkerungsgruppe unter den gesetzten Annahmen bis 2025 geringfügig anwächst und im Anschluss bis zum Jahr 2029 spürbar zurückgeht. Hinter dieser gesamtdeutschen Entwicklung verbergen sich jedoch stark gegenläufige Trends in den ost- und den westdeutschen Ländern. In den westdeutschen Ländern steigt die Anzahl der Kinder im Grundschulalter von 2,66 Millionen (2023) bis zum Jahresende 2025 auf 2,72 Millionen (+2,1 Prozent) leicht an. Im Anschluss sinkt sie bis zum Ende des Betrachtungszeitraums im Jahr 2029 auf 2,64 Millionen eher geringfügig ab. Sie liegt damit auf 99 Prozent ihres Ausgangsbestands im Jahr 2023. Im Gegensatz zu dieser relativ stabilen Entwicklung in den westdeutschen Ländern sinkt die Anzahl der Kinder im Grundschulalter in den ostdeutschen Ländern im Zeitverlauf kontinuierlich und deutlich ab. Ausgehend von 0,63 Millionen Kindern im Jahr 2023 sinkt ihre Zahl bis 2029 auf 0,53 Millionen ab. Sie liegt damit auf nur 85 Prozent ihres Ausgangsbestands im Jahr 2023. Im Vergleich zum zweiten GaFöG-Bericht fallen die für den Projektionszeitraum berechneten Bevölkerungsstände für die Kinder im Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030 im dritten GaFöG- Bericht um bis zu vier Prozent geringer aus (Abbildung 10, geklammerte Prozentwerte). Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass in der damals verwendeten 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung die Zahl der Kinder, die in den nächsten Jahren das Grundschulalter erreichen werden, überschätzt wurde.19 19 Der in Variante G2-L2-W2 für das Jahr 2023 berechnete Bestand an unter sechsjährigen Kindern liegt mit rund 4,8 Millionen deutlich höher (+4,5 Prozent) als in der Bevölkerungsfortschreibung auf Zensus-2022-Basis (4,6 Millionen). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 38 – Seite 21 Abbildung 10: Ergebnisse der Projektion der Bevölkerung im Alter von 6,5 bis 10,5 Jahren, 2023 bis 2029 (jeweils am Jahresende) links: Anzahl (in Mio.), in Klammern Veränderung zur 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (V2, 2021) rechts: indexierte Veränderung zu 2023 (in Prozent, 2023 = 100) Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025 3.2 Ergebnisse zum Ausbaubedarf Zur zukünftigen Entwicklung des elterlichen Ganztagsbedarfs für Kinder im Grundschulalter wurden, wie in den ersten beiden GaFöG-Berichten, zwei Szenarien berechnet. Im ersten Szenario wurde unterstellt, dass der elterliche Ganztagsbedarf in den kommenden Jahren auf dem heutigen Niveau verbleibt (Status-quo-Szenario). Im zweiten Szenario wurde angenommen, dass der elterliche Ganztagsbedarf bis zum klassenstufenspezifischen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs um zehn Prozent, höchstens jedoch auf 95 Prozent, steigt (dynamisches Szenario).20 Die Ergebnisse der Bevölkerungsprojektion werden in Anhangstabelle 1, die klassenstufenspezifischen Zielquoten für den elterlichen Ganztagsbedarf in Anhangstabelle 2 (Status-quo-Szenario) und Anhangstabelle 3 (dynamisches Szenario) ausgewiesen. Um den elterlichen Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter bis zum vollständigen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 decken zu können, müssen im Status-quo- Szenario deutschlandweit zusätzlich zu den im Schuljahr 2023/2024 bereits vorhandenen Angeboten rund 190.000 weitere Plätze geschaffen werden. Dies entspricht einem Zuwachs von 10,1 Prozent gegenüber den bereits vorhandenen Angeboten (Tabelle 2). Im Schuljahr 2026/2027 liegt der zusätzliche Platzbedarf im Status-quo-Szenario bei 166.000 Plätzen (+8,8 Prozent).21 Sollte der elterliche Ganztagsbedarf künftig um circa zehn Prozent steigen, werden im Schuljahr 2029/2030 20 Abweichend hiervon wurde für Hamburg unterstellt, dass der elterliche Ganztagsbedarf, der den Ergebnissen der DJI- Kinderbetreuungsstudie (KiBS) zufolge im Jahr 2024 bei 99 Prozent lag, im dynamischen Szenario nicht steigt. 21 Diese Zahl umfasst sowohl die Plätze für Erstklässlerinnen und Erstklässler, die zur Erfüllung des dann für die erste Klassenstufe bereits geltenden Rechtsanspruchs erforderlich sind, als auch den zusätzlichen Platzbedarf für die Klassenstufen zwei bis vier, der sich aus der Annahme eines gleichmäßigen klassenstufenspezifischen Ausbaus bis zur vollständigen Bedarfsdeckung im jeweiligen Schuljahr des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs ergibt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 39 – Seite 22 Angebote für rund 339.000 zusätzliche Kinder benötigt, um den elterlichen Ganztagsbedarf decken zu können. Dies entspricht einem Mehrbedarf im Vergleich zum gegenwärtigen Angebotsbestand in Höhe von 18,0 Prozent. Tabelle 2: Zusätzlicher/verminderter Platzbedarf für Kinder im Grundschulalter in den Jahren 2026/2027 und 2029/2030 nach Szenario Anzahl und Anteil gegenüber Inanspruchnahme im Jahr 2023/2024 in Prozent* Gebiet Inanspruchnahme 2023/ 2024 Zusätzlicher Platzbedarf 2026/2027 Zusätzlicher Platzbedarf 2029/2030 konstanter Elternbedarf steigender Elternbedarf konstanter Elternbedarf steigender Elternbedarf absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent Baden-Württemberg 219.000 +32.000 +14,5 +51.000 +23,5 +39.000 +17,9 +67.000 +30,3 Bayern 177.000 +42.000 +23,9 +57.000 +32,4 +55.000 +31,0 +76.000 +42,9 Berlin 125.000 0 +0,3 +6.000 +4,9 -4.000 -3,5 +4.000 +3,1 Brandenburg 86.000 -3.000 -3,2 +3.000 +3,4 -11.000 -13,3 -3.000 -3,9 Bremen 16.000 +3.000 +18,5 +4.000 +27,7 +3.000 +17,0 +5.000 +29,3 Hamburg 74.000 +1.000 +0,8 +1.000 +0,8 -2.000 -2,6 -2.000 -2,6 Hessen 149.000 +15.000 +9,9 +27.000 +18,3 +16.000 +10,8 +33.000 +22,2 Mecklenburg-Vorpommern 47.000 -2.000 -3,4 +1.000 +2,8 -6.000 -13,2 -2.000 -4,6 Niedersachsen 175.000 +7.000 +3,9 +21.000 +11,7 +4.000 +2,5 +23.000 +13,1 Nordrhein-Westfalen 380.000 +47.000 +12,4 +78.000 +20,4 +51.000 +13,5 +93.000 +24,5 Rheinland-Pfalz 89.000 +8.000 +9,1 +15.000 +16,9 +9.000 +9,6 +18.000 +20,4 Saarland 22.000 +3.000 +13,7 +5.000 +21,7 +4.000 +15,8 +6.000 +26,8 Sachsen 141.000 -5.000 -3,4 -2.000 -1,6 -20.000 -14,3 -16.000 -11,3 Sachsen-Anhalt 61.000 -1.000 -2,4 +3.000 +4,3 -7.000 -11,7 -2.000 -3,1 Schleswig-Holstein 46.000 +8.000 +17,0 +12.000 +25,6 +9.000 +19,1 +14.000 +30,8 Thüringen 69.000 -3.000 -4,5 -2.000 -2,7 -11.000 -15,8 -9.000 -12,8 Maximaler Ausbaubedarf** Ostdeutschland 528.000 0 +0,1 +13.000 +2,4 0 0,0 +4.000 +0,7 Westdeutschland 1.349.000 +165.000 +12,3 +271.000 +20,1 +190.000 +14,1 +335.000 +24,8 Deutschland 1.877.000 +166.000 +8,8 +284.000 +15,1 +190.000 +10,1 +339.000 +18,0 * Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt. ** Ohne Verrechnung negativer Werte. Lesehilfe anhand der deutschlandweiten Ergebnisse im Status-quo-Szenario: Um den elterlichen Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter bis zum vollständigen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 decken zu können, müssen zusätzlich zu den im Schuljahr 2023/2024 bereits vorhandenen Angeboten (1.877.000) rund 190.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. Dies entspricht einem Zuwachs von 10,1 Prozent gegenüber den bereits vorhandenen Angeboten. Im Schuljahr 2026/2027 liegt der zusätzliche Platzbedarf gegenüber den bereits vorhandenen Angeboten (1.877.000) bei rund 166.000 Plätzen (+8,8 Prozent). Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 40 – Seite 23 Hinter diesen bundesdurchschnittlichen Entwicklungen verbergen sich – der demografischen Entwicklung entsprechend – höchst unterschiedliche Dynamiken zwischen den ost- und den westdeutschen Ländern. In den ostdeutschen Ländern ist aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs und des bereits weit ausgebauten Ganztagsangebots – teilweise in Verbindung mit einem langjährig bestehenden Recht auf Ganztagsbetreuung – selbst im dynamischen Szenario tendenziell kein weiterer quantitativer Ausbau der Angebote erforderlich. Vielmehr stellt sich hier ab 2025/2026 zunehmend die Frage nach dem Erhalt des bestehenden Angebots sowie des Umgangs mit demografisch bedingten Überkapazitäten. Völlig anders stellt sich die Situation in den westdeutschen Ländern dar. Hier werden bis zum Schuljahr 2029/2030 insgesamt rund 190.000 bis 335.000 (+14,1 bis +24,8 Prozent) zusätzliche Plätze benötigt, um den elterlichen Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter decken zu können. Abbildung 11 zeigt die Veränderung des zusätzlichen Platzbedarfs für Kinder im Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030 gegenüber dem an der Inanspruchnahme bemessenen Platzangebot im Schuljahr 2023/2024. Demnach steigt der bundesweite Ausbaubedarf bis zum Schuljahr 2028/2029 stetig an und geht im Schuljahr 2029/2030 erstmals leicht zurück. Dies gilt sowohl für das Status-quo- als auch für das dynamische Szenario. In Ostdeutschland erreicht der zusätzliche Platzbedarf bereits im Schuljahr 2025/2026 (Status-quo-Szenario) beziehungsweise 2027/2028 (dynamisches Szenario) seinen Höhepunkt. Aufgrund demografischer Trends sinkt er danach ab. In Westdeutschland nimmt der Ausbaubedarf dagegen nahezu kontinuierlich zu. Entwicklung des Ausbaubedarfs im Zeitverlauf Der im vorliegenden GaFöG-Bericht ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Ganztagsplätzen hat sich gegenüber dem zweiten GaFöG-Bericht deutlich reduziert. Wie die folgende Abbildung exemplarisch für das Status-quo-Szenario und das Schuljahr 2026/2027 zeigt, sank der Ausbaubedarf in Höhe von 271.000 Plätzen im zweiten GaFöG-Bericht auf 166.000 Plätze im dritten GaFöG-Bericht ab. Diese Reduktion um 105.000 Plätze übersteigt dabei den zwischen den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 erfolgten Ausbau in Höhe von 70.000 Plätzen merklich. Maßgeblich für die Differenz ist eine Anpassung der Datengrundlage für die Bevölkerungsentwicklung. Anstatt der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2021 wurde im vorliegenden GaFöG-Bericht auf aktuelle Daten zum Bevölkerungsstand zurückgegriffen (siehe Kapitel 3.1). Diese fallen – auch bedingt durch den Zensus 2022– insbesondere bei den jüngeren Alterskohorten merklich niedriger aus, was zu niedrigeren Bevölkerungsständen im Betrachtungszeitraum führt. Der verringerte Ausbaubedarf gegenüber dem zweiten GaFöG-Bericht resultiert somit nicht nur aus dem zwischenzeitlichen Platzausbau, sondern auch aus der nach unten korrigierten Bevölkerungszahl. i Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 41 – Seite 24 Abbildung 11: Veränderung des Platzbedarfs für Kinder im Grundschulalter zwischen 2024/2025 und 2029/2030 im Vergleich zu 2023/2024 nach Szenario links: absolute Veränderung zu 2023/2024 in Tausend; rechts: indexierte Veränderung in Prozent* durchgezogene Linien: konstanter Elternbedarf; gestrichelte Linien: steigender Elternbedarf * Ohne Verrechnung negativer Werte. Quellen: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025 Wird ausschließlich der Ausbaubedarf für die Klassenstufe eins betrachtet, der sich auf Grundlage der vorliegenden Statistiken aber nur grob quantifizieren lässt22, so zeigt sich, dass bis zum Schuljahr 2026/2027 bundesweit zusätzliche Ganztagsplätze in Höhe von bis zu 30.000 (konstanter Bedarf) beziehungsweise 65.000 (steigender Bedarf) benötigt werden, um den für diese Klassenstufe dann geltenden Rechtsanspruch unter Berücksichtigung der elterlichen Bedarfe zu decken (Tabelle 3). 22 Hintergrund ist, dass die KMK-Statistik nicht nach den Klassenstufen differenziert und die Verteilung der dort erfassten Kinder auf die Klassenstufen deshalb anhand der Verteilung der in der KJH-Statistik erfassten Kinder im Grundschulalter auf die Klassenstufen geschätzt wird. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 42 – Seite 25 Tabelle 3: Maximaler zusätzlicher Platzbedarf für Kinder im Grundschulalter nach Klassenstufe in 2026/2027 nach Szenario Gebiet Konstanter Elternbedarf Steigender Elternbedarf 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Ostdeutschland 0 0 +3.000 +9.000 0 +1.000 +8.000 +17.000 Westdeutschland +30.000 +44.000 +47.000 +48.000 +65.000 +71.000 +70.000 +67.000 Deutschland +30.000 +44.000 +50.000 +56.000 +65.000 +72.000 +78.000 +84.000 * Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt. Ohne Verrechnung negativer Werte. Abweichungen zwischen der rechnerischen jahrgangsstufenübergreifenden Summe der hier ausgewiesenen Werte und den in Tabelle 2 dargestellten Werte resultieren daraus, dass in Tabelle 2 negative Werte nach Klassenstufe verrechnet wurden. Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 43 – Seite 26 4 Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs 4.1 Ganztagsausbau in rechtlicher Verordnung Um den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter voranzutreiben, stellt der Bund den Ländern im Zeitraum von 2020 bis 2029 aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel dienen dazu, sowohl die Kapazitäten als auch die Qualität der Ganztagsangebote gezielt zu erweitern. Im Rahmen des sogenannten Beschleunigungsprogramms für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung erhielten die Länder zwischen 2020 und 2022 rund 500 Millionen Euro, um kurzfristig notwendige Investitionen sowie Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen zu finanzieren. Daran anschließend stehen im Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) weitere rund drei Milliarden Euro zur Verfügung, mit denen die Umsetzung und der Abschluss weiterer Investitionsvorhaben unterstützt werden. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd. € p. a. ab 2030 angepasst. Die mit der Ganztagsbetreuung verbundenen Betriebskosten unterliegen der Finanzierungsverantwortung der Länder. Wie die Investitionshilfen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau in den Ländern eingesetzt werden können, haben Bund und Länder gemeinsam, zuletzt in der am 17. Mai 2023 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau/VVII) geregelt. Diese Vereinbarung legt den bundesweiten Rahmen fest, der durch spezifische Programme der einzelnen Länder (Länderprogramme) weiter konkretisiert wird. Bis Mitte August 2024 hatten alle 16 Länder Einvernehmen mit dem Bund über ihr jeweiliges Landesprogramm hergestellt. Im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts erfolgten inhaltsanalytische Auswertungen der Länderprogramme.23 Mehrheitlich zeigten sich keine Anpassungen oder Ergänzungen in den Länderprogrammen im Vergleich zu den Inhalten der VVII. Demnach erfolgt die Umsetzung der Investitionshilfen in den Ländern weitgehend im Einklang mit den bundesweit vereinbarten Vorgaben. Die Länderprogramme orientieren sich überwiegend an den bundesrechtlichen Rahmenbedingungen, sodass nur in Einzelfällen weitergehende Präzisierungen, etwa bei der Definition von förderfähigen Ausstattungsinvestitionen, vorgenommen wurden. Lediglich vereinzelte Konkretisierungen wurden expliziert, können jedoch auch in anderen Ländern ebenso eine Bedeutung haben. Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD bekräftigt die Bundesregierung die Umsetzung des Rechtsanspruchs, die Bedeutung einer Qualitätsentwicklung und greift das Anliegen der Länder auf, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe stärker einzubinden. Ziel ist es, mit den Potenzialen der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe eine breitere und vielfältigere Angebotsstruktur 23 Siehe Huschik et al. 2024, S. 21-22. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 44 – Seite 27 zu schaffen, formale und non-formelle Bildungsangebote besser miteinander zu verknüpfen sowie rechtsanspruchserfüllende Angebote in den Ferien besser gewährleisten zu können. 4.2 Investitionsprogramm Ganztagsausbau Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau übermitteln die Länder der Geschäftsstelle im BMBFSFJ monatlich die Höhe der bewilligten Mittel sowie den jeweils aktuellen Mittelbedarf. In der folgenden Tabelle sind die Bewilligungen und Mittelabrufe im Programm zum Datenstichtag 28. August 2025 dargestellt. Die Bewilligungsquote im Programm liegt derzeit bei 49,5 Prozent. In Sachsen und Schleswig-Holstein sind die verfügbaren Finanzhilfen bereits vollständig ausgeschöpft und in Baden-Württemberg liegt die Bewilligungsquote bei 83 Prozent. Rheinland-Pfalz (8 Prozent), Sachsen-Anhalt (10 Prozent), Brandenburg (11 Prozent) und Niedersachsen (15 Prozent) verzeichnen vergleichsweise niedrige Bewilligungsquoten. Die tatsächlichen Mittelabrufe liegen zum Datenstichtag 28. August 2025 bei lediglich acht Prozent. In vier Ländern wurden noch keine Mittel abgerufen. Lediglich in Baden-Württemberg wurde mit 33 Prozent bereits ein vergleichsweise hoher Anteil von Mitteln abgerufen. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau befindet sich noch in der Anfangsphase. Verzögerungen bei der Mittelverwendung sind derzeit als erwartbar einzuschätzen. Die Diskrepanz zwischen den bewilligten und den tatsächlich abgerufenen Mitteln lässt sich insbesondere darauf zurückführen, dass die abgerufenen Mittel zeitnah zu verwenden sind, d. h. die Abrufquote stellt jeweils den tatsächlichen Baufortschritt dar und nicht die Höhe der gebundenen Mittel. Die teilweise niedrige Bewilligungsquote begründet sich im zuvor kurzen Förderzeitraum im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, in Unsicherheiten bei der Durchführung größerer Bauvorhaben, in langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen sowie im späten Inkrafttreten einzelner Länderprogramme (siehe auch Abschnitt zu möglichen Hürden im Programm). Mit der nun beschlossenen Laufzeitverlängerung und der damit verbundenen erhöhten Planungssicherheit ist davon auszugehen, dass die Umsetzung des Programms in den kommenden Monaten spürbar an Dynamik gewinnen wird. Zudem sind viele Vorhaben bereits in vorbereitenden Verfahren der Länder eingeplant, sodass ein Anstieg der Bewilligungen in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 45 – Seite 28 Tabelle 4: Bewilligungen und Mittelabrufe im Investitionsprogramm Ganztagsausbau Datenstichtag: 28. August 2025 Gebiet Verfügungsrahmen* Bewilligungen Mittelabrufe** für die Jahre 2024 und 2025 in Euro in Euro in % in Euro in % Baden-Württemberg 358.616.775 296.310.140 82,6 119.582.004 33,3 Bayern 427.919.800 106.448.181 24,9 8.687.155 2,0 Berlin*** 142.723.625 350.000 0,2 245.000 0,2 Brandenburg 83.321.425 9.233.296 11,1 3.779.733 4,5 Bremen 26.229.225 5.614.000 21,4 3.388.251 12,9 Hamburg 71.594.325 29.290.991 40,9 2.000.000 2,8 Hessen 204.519.975 120.472.059 58,9 26.835.337 13,1 Mecklenburg-Vorpommern 54.462.375 30.884.642 56,7 - - Niedersachsen 258.371.575 40.008.706 15,5 15.990.546 6,2 Nordrhein-Westfalen 579.587.800 452.303.500 78,0 39.257.970 6,8 Rheinland-Pfalz 132.508.200 10.006.803 7,6 - - Saarland 32.952.425 6.242.418 18,9 - - Sachsen 137.007.200 137.007.200 100,0 3.408.692 2,5 Sachsen-Anhalt 74.143.300 7.379.622 10,0 600.000 0,8 Schleswig-Holstein 93.658.950 93.616.317 100,0 1.500.000 1,6 Thüringen 72.383.025 15.029.454 20,8 - - Deutschland 2.750.000.000 1.360.197.329 49,5 225.274.688 8,2 * Ohne den verbleibenden Restbetrag aus den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ nach § 1 Absatz 3 GaFinHG. ** Inkl. Rückflüsse: Beträge, die nicht entsprechend § 1 Absatz 1 und §§ 2, 3, 4 und 7 GaFinHG verwendet wurden und daher in Höhe des Finanzierungsanteils des Bundes an den Bund zurückzuzahlen sind. *** Berlin hat erst im Februar 2025 mit dem Antragsverfahren begonnen. Quelle: Monatliche Meldungen der Länder an das BMBFSFJ © Prognos/ITES 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 46 – Seite 29 4.2.1 Länderberichterstattung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau Im Folgenden wird die Länderberichterstattung gemäß § 11 der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau (VVII) näher betrachtet. Grundlage der Auswertung ist die Länderberichterstattung zum Datenstichtag 30. Juni 2025. Es handelt sich hierbei um die Berichte der Länder, die einen dokumentierten Zwischenstand abbilden. Es ist zu berücksichtigen, dass in einzelnen Ländern bislang nur wenige Maßnahmen dokumentiert sind. Der Dokumentationsstand bildet somit nicht das vollständige Bild aller, bis dato laufenden Vorhaben und Bewilligungen ab, ermöglicht aber dennoch einen Einblick in Art und Struktur der geförderten Maßnahmen. In der Länderberichterstattung sind Angaben unter anderem zum Status der Maßnahmen, zur Art der geförderten Träger, zur Maßnahmenart sowie zur Anzahl der geförderten Plätze enthalten, die im Folgenden dargestellt werden. Ergänzend zur Betrachtung der Länderberichterstattung werden im Folgenden Einschätzungen der Länder aus der diesjährigen Online-Befragung der Landesverantwortlichen (siehe auch Kapitel 4.3) zur Wirksamkeit der mit Bundesmitteln finanzierten Maßnahmen, zu möglichen Hürden im Programm und zu Optimierungsmöglichkeiten in den Verfahrensregelungen zwischen Bund und Ländern dargestellt. Darüber hinaus werden an ausgewählten Stellen Ergebnisse der letzten Online- Befragung von Landesverantwortlichen im Mai 2024 im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts herangezogen. Status und Struktur der geförderten Maßnahmen Von den insgesamt 1.599 dokumentierten bewilligten Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind bislang drei Prozent abgeschlossen, während sich 97 Prozent in der Umsetzung befinden. Abgeschlossene Maßnahmen wurden bislang nur in wenigen Ländern dokumentiert: In Sachsen ist ein Prozent der bewilligten Maßnahmen abgeschlossen, in Bayern sind es zwei Prozent. In Niedersachsen sind sieben Prozent und in Hessen neun Prozent abgeschlossen, während in Hamburg bereits die Hälfte der dokumentierten Projekte (49 Prozent) abgeschlossen werden konnte. In den übrigen Ländern befinden sich sämtliche bisher bewilligten Maßnahmen in der Umsetzung. Diese Verteilung zeigt, dass sich der überwiegende Teil der aktuell geförderten Maßnahmen in der Realisierungsphase befindet (ohne Abbildung). Die konkrete Umsetzung der im Rahmen des Programms geförderten Maßnahmen erfolgt in den Ländern überwiegend über öffentliche Träger. 93 Prozent der bewilligten Bundesmittel24 entfallen auf öffentliche Träger (Abbildung 12). In einigen ostdeutschen Ländern wird ein leicht überdurchschnittlicher Anteil von freien Trägern gefördert. In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Anteil freier Träger bei 47 Prozent, was deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. In Sachsen beträgt der Anteil geförderter freier Träger 19 Prozent und liegt damit ebenfalls etwas über dem Bundesdurchschnitt. Die beobachtete Verteilung der Bewilligungen zeigt Parallelen zu der geplanten Schwerpunktsetzung in der Umsetzung der Ganztagsbetreuung, die von den Ländern in der Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts formuliert wurde. Die Hälfte der ostdeutschen Länder gab damals an, mit Bundesmitteln bevorzugt Kooperationen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem schulischen Bereich zu fördern, während westdeutsche Länder mehrheitlich planten, schwerpunktmäßig schulische Angebote zu fördern. Jedoch kann auch die Förderung von öffentlichen Trägern Kooperationsmodelle umfassen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass das Antragsgeschehen und damit die konkrete Verteilung der geförderten Träger von den Ländern nicht gezielt gesteuert werden kann, sondern maßgeblich von den Anträgen der jeweiligen Träger abhängt. 24 Beteiligungen des Landes sowie etwaige weitere Mittel sind hier nicht berücksichtigt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 47 – Seite 30 Abbildung 12: Art der geförderten Träger im Investitionsprogramm Ganztagsausbau* Anteil bezogen auf Summe der bewilligten Bundesmittel *Schleswig-Holstein ist aufgrund einer abweichenden Datenlage bei den bewilligten Mitteln nicht Bestandteil dieser Auswertung. Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau © Prognos/ITES 2025 Mit den Angaben zur Art der geförderten Maßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung, Sanierung) lassen sich grundlegende Aussagen zur Struktur und Ausrichtung der Investitionen im Programm ableiten, die einen Überblick über die bisherige Schwerpunktsetzung ermöglichen. In der Länderberichterstattung können einzelne Maßnahmen mehreren Maßnahmenarten gleichzeitig zugeordnet werden. Insgesamt machen Ausstattungsinvestitionen mit 52 Prozent den größten Anteil aus, was darauf hindeutet, dass häufig bestehende Räume für den Ganztagsbetrieb ertüchtigt oder funktional aufgewertet werden. Zu bedenken ist auch, dass der Planungsvorlauf bei Ausstattungsinvestitionen gering ist. Aber Umbauten (33 Prozent), Erweiterungen (28 Prozent), Neubauten (25 Prozent) und Sanierungen (16 Prozent) zeigen, dass sowohl Anpassungen bestehender Gebäude als auch neue Bauprojekte eine immer größere Rolle im Programm spielen. Im Vergleich zum Beschleunigungsprogramm zeigt sich im Investitionsprogramm Ganztagsausbau ein höherer Anteil an Baumaßnahmen.25 Häufig umfassen einzelne Vorhaben auch mehrere Investitionen. 42 Prozent der dokumentierten Maßnahmen vereinen dabei mehrere Investitionsarten in einem 25 Im Rahmen des Beschleunigungsprogramms spielten Baumaßnahmen bei 53 Prozent der Förderungen eine Rolle, bei der Mehrheit handelte es sich um Ausstattungsinvestitionen (73 %) (Vgl. Huschik et al. 2023, S. 31). Das Beschleunigungsprogramm wurde mit dem Ziel aufgelegt, kurzfristig verfügbare Kapazitäten zu nutzen. Der Fokus lag stärker auf sofort umsetzbaren Maßnahmen wie Ausstattungen, temporären Raumerweiterungen oder kleineren Umbauten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 48 – Seite 31 Vorhaben, am häufigsten die Kombination von Umbau und Ausstattung (10 Prozent) (ohne Abbildung). Bei der geförderten Maßnahmenart zeigen sich bisher Unterschiede zwischen den Ländern (Abbildung 13), die sich aber mit fortschreitenden Bewilligungsgeschehen nochmals verändern können. In Bayern beispielsweise sind Ausstattungsinvestitionen bisher seltener (14 %).26 Stattdessen entfallen 36 Prozent der Förderungen auf Neubaumaßnahmen, bedingt auch durch die entsprechende Schwerpunktsetzung im Landesprogramm. In Hamburg beziehen sich die Fördermaßnahmen fast ausschließlich auf Umbaumaßnahmen (93 Prozent) und Ausstattungsinvestitionen (70 Prozent). Auch in Baden-Württemberg (92 Prozent) und Thüringen (84 Prozent) liegt der Anteil der Maßnahmen mit Ausstattungsinvestitionen über dem Durchschnitt. Sanierungen spielen die größte Rolle in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Sachsen entfallen 42 Prozent und ich Sachsen- Anhalt 37 Prozent der geförderten Maßnahmen auf Sanierungsprojekte. Abbildung 13: Art der geförderten Maßnahmen* Anteil bezogen auf Anzahl der Förderungen * Mehrfachzuordnungen möglich. © Prognos/ITES 2025 Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau 26 In Bayern ist das geänderte Landesprogramm zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau im Dezember 2024 in Kraft getreten. Erst seitdem sind nach den Landesvorgaben auch Ausstattungsinvestitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau förderfähig. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 49 – Seite 32 Neben der Art der geförderten Maßnahmen geben die Angaben zum Zweck der Investitionen weiteren Aufschluss über die Zielrichtung und Wirkung des Programms. Die Länder berichten dabei für jede geförderte Maßnahme über die Auswirkungen auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsplätze. Die Berichterstattung erfolgt differenziert nach drei Kategorien: ■ Anzahl der Plätze, die durch die Maßnahme neu geschaffen werden ■ Anzahl der Plätze, die erhalten werden oder vom Erhalt räumlicher Kapazitäten profitieren ■ Anzahl der Plätze, die von der Schaffung zusätzlicher räumlicher Kapazitäten profitieren, ohne dass dadurch formal neue Plätze entstehen Diese Differenzierung ermöglicht eine Analyse, ob die Maßnahmen primär dem quantitativen Ausbau, der Sicherung bestehender Angebote oder der qualitativen Verbesserung der räumlichen Rahmenbedingungen dienen. Für die Auswertung wurden die angegebenen Plätze summiert und anteilig auf die drei Zweckkategorien verteilt. Insgesamt profitieren mit 35 Prozent viele Plätze von Maßnahmen, die zwar keine neuen Plätze geschaffen, aber zusätzliche räumliche Kapazitäten ermöglicht haben. Dies deckt sich mit den Angaben zur Maßnahmenart, wonach Ausstattungsinvestitionen den größten Anteil ausmachen und demnach vor allem zur qualitativen Verbesserung beitragen und nicht zur formalen Platzschaffung. 38 Prozent der berichteten Plätze konnten insbesondere durch Umbauten oder Sanierungen erhalten bleiben und 27 Prozent der Plätze wurden neu geschaffen (ohne Abbildung). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 50 – Seite 33 Abbildung 14: Zweck der geförderten Maßnahmen Anteil der berichteten Plätze je Zweckkategorie Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau © Prognos/ITES 2025 Abbildung 14 zeigt die Auswertung zum Zweck der Investitionen differenziert nach den Ländern. Diese Darstellung ist zum Teil ein Spiegelbild der Verteilung von Maßnahmenarten. In Bayern erfüllen insbesondere Neubauten und Erweiterungen, aber auch Umbauten und Sanierungen, den Zweck, neue Plätze zu schaffen. 92 Prozent der in der Berichterstattung in Bayern angegebenen Plätze sind neu geschaffen. In Hamburg wiederum zielen Ausstattungen und auch Umbauten bisher ausschließlich auf räumliche Verbesserungen ab, von denen Plätze profitieren. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo der Anteil von Ausstattungsinvestitionen beziehungsweise Sanierungen über dem Durchschnitt liegt, zielen die Maßnahmen entsprechend auf den Platzerhalt oder die qualitative Aufwertung ab. Themenbereiche der geförderten Maßnahmen In der Berichterstattung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind Kurzbeschreibungen der geförderten Maßnahmen enthalten. Anhand dieser Kurzbeschreibungen wurden Bereiche abgeleitet, denen die Maßnahmen thematisch zugeordnet werden können. Einzelne Maßnahmen können Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 51 – Seite 34 mehreren Themenbereichen gleichzeitig zugeordnet sein. Eine vergleichbare Auswertung der Maßnahmenbeschreibungen wurde im Rahmen des ersten GaFöG-Berichts zu den Maßnahmen im Beschleunigungsprogramm vorgenommen.27 Zu allen 1.599 dokumentierten Förderungen ist eine Beschreibung der Maßnahmen enthalten. Zu beachten ist, dass in vielen Fällen in der Beschreibung keine weiteren Angaben enthalten sind, die über die standardisierte Zuordnung zur Maßnahmenart hinausgehen (zum Beispiel „Ersatzneubau Hort“, „Sanierung und Erweiterung der Grundschule“). Dies trifft auf 37 Prozent der Maßnahmenbeschreibungen zu. Häufig handelt es sich dabei jedoch um Neubauten oder Erweiterungen und die Zuordnung zu einzelnen Themenbereichen wäre in solchen Fällen ohnehin von begrenzter Relevanz. Abbildung 15 zeigt die Verteilung der Themenbereiche auf Grundlage der vorliegenden Beschreibungen. 36 Prozent der Maßnahmen entfallen auf den Bereich „Betreuungs-/Klassenräume“. Die inhaltliche Aussagekraft ist auch hier begrenzt, jedoch ist explizit genannt, dass entsprechende Räume geschaffen, ausgebaut oder neu ausgestattet werden (zum Beispiel „Erwerb von Raummodulen zur Unterbringung der Schulkindbetreuung“, „Ausstattung Betreuungsräume“). In gut einem Viertel der Maßnahmenbeschreibungen findet sich ein Bezug zur Ausstattung oder baulichen Erweiterung von Küchen oder Mensen (27 Prozent). Der Themenbereich Küche/Mensa scheint somit im Investitionsprogramm Ganztagsausbau bisher eine größere Rolle als im Beschleunigungsprogramm zu spielen, wo er hinter den Kategorien Spiel/Bewegung, Mobiliar und Außenbereich rangierte. 15 Prozent der Maßnahmen sind dem Bereich Spiel/Bewegung zugeordnet. Dabei kann es sich sowohl um Investitionen in Bewegliches (zum Beispiel Seilspielgeräte, Spielfahrzeuge) als auch in Unbewegliches (zum Beispiel Kletteranlage) handeln und sowohl den Innen- als auch den Außenbereich betreffen. Zudem werden in 13 Prozent der Maßnahmen Sanierungen oder Umbauten im Außenbereich vorgenommen (zum Beispiel Erneuerung von Sitzgelegenheiten). Häufig ist hier allgemein die Neugestaltung des Außengeländes beschrieben, was folglich nicht trennscharf von Investitionen im Bereich Spiel/Bewegung abzugrenzen ist. 13 Prozent der Maßnahmen sind Ausstattungsinvestitionen in Form von Mobiliar, darunter insbesondere Mobiliar für die Betreuungsräume, wie zum Beispiel Sitzgelegenheiten, Tische oder modulare Aufbewahrungssysteme. Im Vergleich zum Beschleunigungsprogramm ist festzustellen, dass Ausstattungsinvestitionen in Mobiliar nun anteilig seltener vorgenommen wurden. Investitionen zur Sanierung oder Modernisierung von Sanitäranlagen, zur Herstellung von Barrierefreiheit oder ein Bezug zur Digitalisierung sind in vergleichsweise wenigen Beschreibungen erkennbar. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aspekte im Rahmen von Neu- oder Anbauten berücksichtigt sein können und daher in den Kurzbeschreibungen nicht gesondert hervorgehoben sind. 27 Siehe Huschik et al. 2023, S. 32-34. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 52 – Seite 35 Abbildung 15: Themenbereiche der geförderten Maßnahmen* *Mehrfachzuordnungen möglich. © Prognos/ITES 2025 Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau Wirksamkeit der Maßnahmen Im Rahmen der Online-Befragung der in den Ländern für die Umsetzung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau verantwortlichen Stellen (siehe auch Kapitel 4.3) wurde nach einer allgemeinen Einschätzung gefragt, inwiefern die bereitgestellten Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau des Platzangebots beziehungsweise zur qualitativen Verbesserung des Ganztags im jeweiligen Land beitragen. Während in der vorherigen Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG- Berichts28 neun Länder diesbezüglich noch keine Einschätzung abgeben konnten, waren in der diesjährigen Befragung nur vier Länder dazu nicht in der Lage. Zwölf Länder konnten eine Einschätzung zur Wirksamkeit machen. Wie auch in der letzten Erhebung schätzen nun vier Länder die Maßnahmen als wirksam ein, da sie maßgeblich zum Ausbau des Platzangebots beziehungsweise zur qualitativen Verbesserung in dem Land beitragen. Die Länder, die bei der letzten Erhebung noch keine Einschätzung machen konnten, bewerten die Wirksamkeit nun eher neutral. Demnach geben die meisten Länder an, dass die Maßnahmen (bislang) zumindest in Teilen zum Ausbau beitragen, zu einer dezidiert positiven Einschätzung der Wirksamkeit kommen die meisten Länder jedoch nicht. Auf der anderen Seite gibt kein Land eine negative Gesamtbewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen ab. Abbildung 16 zeigt die Einschätzungen der Länder, inwiefern das Antragsgeschehen im Investitionsprogramm zum Platzausbau, zum Platzerhalt beziehungsweise zur qualitativen Weiterentwicklung des Ganztags beiträgt. Jeweils etwa zehn Länder sind der Auffassung, dass ausreichend Anträge vorhanden sind (Ausprägung 4 und 5). Viele Länder sehen sich allerdings noch nicht zu einer Einschätzung in der Lage. Vor dem Hintergrund der bisherigen Bewilligungsquote im Programm von 49,5 Prozent und unterschiedlichem Umsetzungsstand in den Ländern wird deutlich, dass es sich bei den Einschätzungen der Länder nicht um abschließende Beurteilungen handeln kann. Für eine 28 Siehe Huschik et al. 2024, S. 26-27. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 53 – Seite 36 fundierte Beurteilung der Zweckerfüllung vorhandener Anträge und für eine umfassende Gesamtbewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen ist es erforderlich, dass weitere Fortschritte in der Umsetzung des Programms erzielt werden.29 Abbildung 16: Einschätzungen der Länder zum Antragsgeschehen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau Maßnahmen mit dem Zweck, … Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025 Mögliche Hürden Der Umsetzung der vom Bund (mit-)finanzierten Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau stehen mögliche Hinderungsgründe im Weg. In der diesjährigen Befragung sowie in der letzten Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts gaben die Landesverantwortlichen an, inwiefern unterschiedliche Hürden den Platzausbau im Rahmen des Programms behindern. Wie auch im Erhebungsjahr 2024 nennen die meisten Landesverantwortlichen die zu kurze Förderlaufzeit des Investitionsprogramms (n = 13) als zentrale Hürde im Programm (Abbildung 17). In der vorherigen Erhebung hatten noch 15 Länder die zu kurze Förderlaufzeit als Hürde benannt. Zu beachten ist, dass das im Juli 2025 verkündete Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm vielen Befragten zum Zeitpunkt der Erhebung vermutlich noch nicht bekannt war. Die Kritik an der zeitlichen Begrenzung des Programms könnte sich damit inzwischen weiter relativiert haben. Lange Wartezeiten im Baugewerbe wurden im Erhebungsjahr 2024 von 14 Ländern als Hürde genannt, aktuell wird dieser Aspekt noch von zehn Ländern aufgeführt. Auffällig ist, dass finanzielle Rahmenbedingungen zunehmend als Hemmnis wahrgenommen werden. Aktuell verweisen acht Länder auf finanzielle Engpässe als Hürde. In der letzten Befragung konnten die Länder noch nicht auf umfassende Erfahrungswerte bei der Antragstellung zurückgreifen. Elf Länder geben nun an, keine Schwierigkeiten bei der Antragstellung zu haben. Vor diesem 29 Zudem evaluiert die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder zum 31. Dezember 2027 und zum 31. Dezember 2030 die durch das GaFöG verursachten Investitionskosten und die Betriebskosten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 54 – Seite 37 Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Antragstellung in der Regel keine zentrale Hürde darstellt. Abbildung 17: Einschätzungen der Länder zu möglichen Hürden bei der Umsetzung von im Investitionsprogramm Ganztagsausbau geförderten Maßnahmen Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025 Nach wie vor geben sechs Länder an, dass es zu Schwierigkeiten bei der Planung oder Vorbereitung der Maßnahmen im Vorfeld der Antragstellung kommt. Diese Länder erläutern in der Befragung in diesem Zusammenhang unter anderem rechtliche und bürokratische Herausforderungen. Sie weisen darauf hin, dass mit der Antragstellung erst begonnen werden konnte, nachdem die Verwaltungsvereinbarung in Kraft getreten war, die Länderprogramme vorlagen und die Fördervoraussetzungen bekannt waren. Daneben sind zum Beispiel zeitintensive Baugenehmigungen in den Gremien und Unterausschüssen der Kommunen weitere zeitliche Herausforderungen. Ebenfalls sind nach Angaben der Länder die Anforderungen im Ausschreibungsprozess (zum Beispiel vergaberechtliche Vorgaben) häufig mit zu langwierigen Verfahren verbunden. Hier spielen zudem mangelnde personelle Kapazitäten in den Kommunen und die hohe Auslastung der Bauverwaltungen eine zentrale Rolle. Darüber hinaus heben die Länder hervor, dass die Koordination und Abstimmung mit und zwischen den verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteuren zusätzliche Schwierigkeiten bei der Planung und Vorbereitung der Maßnahmen mit sich bringen. Beispielsweise müssen die Schulträger ihre kommunalen Planungsschritte und Vorhaben mit dem Bundesprogramm in Einklang bringen und gleichzeitig die Interessen und Anforderungen in den Kommunen berücksichtigen. Schließlich bestehen weiterhin finanzielle Unsicherheiten aufgrund von drängenden weiteren kommunalen Aufgaben. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 55 – Seite 38 Vier Länder (Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) benennen weitere Hürden, die insbesondere rechtliche und fördertechnische, verwaltungs- und prozessbezogene sowie bedarfs- und planungsbezogene Herausforderungen beschreiben. Bezüglich der rechtlichen Herausforderungen berichtet Hessen, dass die Betreuungsangebote der Schulträger nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes im Investitionsprogramm nicht förderfähig sind, da diese nicht den Fördervoraussetzungen der VVII entsprechen, nach denen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vorliegen oder eine entsprechende gesetzliche Aufsicht über die Angebote, wie insbesondere die Schulaufsicht, bestehen muss. Bei förderfähigen Leistungen sind dann wiederum die angegebenen Laufzeiten nicht im Einklang mit den kommunalen Beantragungsprozessen, was zu weiteren Herausforderungen führt beziehungsweise als Hürde für den Ausbau bewertet wird. Andererseits wird von landesinternen zeitintensiven Abstimmungsprozessen zwischen Schulen, Schulträgern und Jugendhilfeträgern berichtet. Darüber hinaus behindern zu lange Wartezeiten für Baugenehmigungen in den Kommunen den Platzausbau, was zum Teil auf den Fachkräftemangel zurückgeführt wird. Neben den institutionellen und regulatorischen Herausforderungen scheint auch die Bedarfsplanung eine Hürde im Ausbau darzustellen. Demzufolge sprechen die Länder von einer schwierigen Planbarkeit hinsichtlich der zukünftigen Inanspruchnahme und für Schulträger sind die Bedarfe der Eltern schwer einzuschätzen. Ein Land berichtet, dass es Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Ferienbetreuung gibt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass auch im Erhebungsjahr 2025 die zu kurze Förderlaufzeit von ursprünglich knapp fünf Jahren30 sowie lange Wartezeiten im Baugewerbe weiterhin als zentrale Hürden beim Platzausbau im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau wahrgenommen werden. Im Vergleich zum Vorjahr werden finanzielle Engpässe deutlich häufiger als Hemmnis genannt, was auf eine Verschärfung der finanziellen Rahmenbedingungen hinweist. Die Antragstellung wird von den meisten Ländern nicht als Hürde wahrgenommen. Im Vergleich zur Befragung 2024 zeigt sich, dass organisatorische und prozessuale Herausforderungen weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Insbesondere die Koordination und Abstimmung zwischen verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteuren, langwierige Genehmigungs- und Vergabeprozesse sowie personelle Engpässe in den Kommunen werden nach wie vor als wesentliche Hürden genannt. Laufzeitverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau Mit dem im Mai 2025 vorgelegten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau hat die Bundesregierung auf die Bitten von Ländern und Kommunen nach mehr Planungssicherheit im Programm reagiert. Ursprünglich waren nach dem GaFinHG grundsätzlich nur Maßnahmen förderfähig, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Oktober 2021 begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden. Mit der im Juli 2025 verkündeten Gesetzesänderung wurden die Fristen des Programms verlängert. Die Verlängerung bedeutet konkret, dass Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen und bis zum 30. Juni 2030 abgerechnet werden können. Dadurch erhalten Länder und Kommunen einen erweiterten zeitlichen Rahmen, um die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter einzusetzen. 30 Wenn der Zeitpunkt der Herstellung des Einvernehmens zwischen Bund und Ländern über alle Länderprogramme angesetzt wird, reduziert sich die Förderlaufzeit auf dreieinhalb Jahre. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 56 – Seite 39 Optimierungsmöglichkeiten Elf Länder benennen Optimierungsmöglichkeiten in den Verfahrensregelungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau. Häufig wurde auf die Notwendigkeit einer zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung des Programms hingewiesen. In den weiteren Anmerkungen wurden folgende Aspekte angesprochen: Bürokratie und Berichtspflichten: Einige Länder berichten von zu vielen und aufwendigen Berichtspflichten. Diesbezüglich schlägt ein Land vor, dass frühzeitig, bereits mit der Auflage des jeweiligen Bundesprogramms, den Ländern gesichert mitgeteilt werden sollte, welche Daten für die Berichterstattung notwendig sind. Somit könnte ein mitunter hoher Aufwand vermieden werden. Finanzielle Regelungen: Mehrere Länder schlagen eine Aufstockung der Investitionsmittel und der Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten sowie eine möglichst einfache Zuweisung vor. Darüber hinaus empfehlen die Länder, dass der Bund auf Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze verzichten sollte. Grundsätzlich werden Erleichterungen bei den Rückforderungen und eine schnellere Rückbuchung der ausgebuchten Mittel des Sondervermögens gewünscht. Ebenso ist die Möglichkeit einer gut umsetzbaren Kumulation verschiedener Förderungen (zum Beispiel energieeffizientes Bauen) wünschenswert. Kommunikation und Abstimmung: Zwei Länder (Sachsen und Baden-Württemberg) benennen einen hohen Abstimmungsbedarf mit dem Bund im Zusammenhang mit der Erstellung der Länderprogramme. So könnte überprüft werden, inwiefern ein Einvernehmen mit dem Bund zu den Länderprogrammen hergestellt werden muss, da durch die jeweilige Verwaltungsvereinbarung bereits eine Einigung zu den Mindestvorgaben bezüglich der Verwendung der Bundesmittel erfolgt ist. 4.3 Einschätzungen der Länder zur Bedarfsdeckung Im Folgenden stehen die Einschätzungen der Landesverantwortlichen zur Deckung des Platz- und Personalbedarfs sowie die landesspezifischen Regelungen im Zusammenhang mit dem Ganztagsausbau im Fokus. Die entsprechenden Angaben wurden im Rahmen einer Online-Befragung der Landesverantwortlichen erhoben. Diese umfasste drei Frageblöcke: A – Aktuelle und prospektive Deckung des Platz- und Personalbedarfs, B – Implementierungspraxis im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, C – Landesspezifische (unter-)gesetzliche Regelungen zur qualitativen Weiterentwicklung. Alle 16 Länder haben die Befragung bis Ende Mai 2025 vollständig abgeschlossen. Die Einschätzungen der Länder zum Antragsgeschehen im Investitionsprogramm, zu etwaigen Herausforderungen in der Umsetzung des Programms und zu Optimierungsmöglichkeiten in den Verfahrensregelungen zwischen Bund und Ländern sind in Kapitel 0 dargestellt. 4.3.1 Deckung des Platz- und Personalbedarfs Im ersten Block der Befragung wurde die Einschätzung der Landesverantwortlichen zur Deckung des Platzbedarfs für Kinder im Grundschulalter erfasst. Dies wurde bereits in der vorherigen Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts auf dieselbe Art und Weise erhoben. Die diesjährige Befragung wurde durch eine analoge Abfrage der Personalbedarfsdeckung im Ganztag ergänzt. Es wurde sowohl erhoben, inwiefern der Platz- und Personalbedarf aktuell gedeckt ist, also auch mit Blick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für die erste Klasse im Schuljahr 2026/2027. Auf einer Skala von 1 „nicht bedarfsdeckend“ bis 6 „Kapazitäts-/Personalüberschuss“ wurden die Landesverantwortlichen um eine subjektive Einschätzung gebeten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 57 – Seite 40 Aktuelle und prospektive Deckung des Platzbedarfs Wie bereits im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts schätzen die Länder das Angebot an Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter aktuell als (eher) bedarfsdeckend ein (Ausprägung 4, „eher bedarfsdeckend“: elf Nennungen; Ausprägung 5, „bedarfsdeckend“: fünf Nennungen). In der vorherigen Befragung schätzten noch fünf (westdeutsche) Länder das Platzangebot als teilweise bedarfsdeckend ein (Ausprägung 3). In den Einschätzungen zur aktuellen Platzbedarfsdeckung ist ein Unterschied zwischen ost- und westdeutschen Ländern zu sehen. Die Einschätzung einer aktuell vollständigen Bedarfsdeckung (Ausprägung 5) stammt ausschließlich aus ostdeutschen Ländern (mit Berlin). Eine Ausnahme bildet Hamburg, das als einziges westdeutsches Land ebenfalls eine vollständige Bedarfsdeckung annimmt (Abbildung 18). Mit Blick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 fallen die Einschätzungen der Landesverantwortlichen noch positiver aus. Die zukünftige Bedarfsdeckung wird in allen Ländern mit einer 4 („eher bedarfsdeckend“) oder einer 5 („bedarfsdeckend“) bewertet. Dies war bereits in der vorherigen Befragung der Fall und zeigt eine weiterhin optimistische Einschätzung der zukünftigen Bedarfsdeckung. In der letzten Erhebung gingen insbesondere die ostdeutschen Länder von einem eindeutig bedarfsdeckenden Platzangebot in der Zukunft ausgingen (Ausprägung 5), während sich in der diesjährigen Befragung nun auch viele westdeutsche Länder dieser Einschätzung anschließen. Bei der Einschätzung der Bedarfsdeckung im Schuljahr 2026/2027 zeigt sich kein Unterschied mehr zwischen ost- und westdeutschen Ländern. Insgesamt elf Länder gehen von einer vollständigen Bedarfsdeckung (Ausprägung 5) bei Inkrafttreten des Rechtsanspruchs aus. Fünf weitere Länder nehmen an, dass der Bedarf weitestgehend gedeckt sein wird (Ausprägung 4). Abbildung 18: Einschätzungen der Länder zur aktuellen und zukünftigen Deckung des Platzbedarfs Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 58 – Seite 41 Grundlage zur Einschätzung der zukünftigen Platzbedarfsdeckung Alle Länder gehen davon aus, dass der Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter zum Start des Rechtsanspruchs 2026/2027 weitgehend gedeckt sein wird oder bereits jetzt gedeckt ist. In der Befragung wurden die Länder gebeten, anzugeben, auf welche Grundlage sie ihre Einschätzung stützen. Insgesamt zeigt sich, dass die Einschätzungen der Länder überwiegend auf eigenen Berechnungen oder Rückmeldungen der kommunalen Ebene basieren. Dabei nutzen viele Länder die aktuelle Inanspruchnahme als zentrale Grundlage für ihre Einschätzungen zur Bedarfsdeckung und erwarten, dass insbesondere für die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann. In Ländern mit bestehendem Rechtsanspruch oder sehr hoher Ganztagsquote (Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) wird die Bedarfsdeckung mit Verweis auf die bestehende Angebotsstruktur und hohe Inanspruchnahme angenommen. Auf der anderen Seite berichten einzelne Länder von Herausforderungen und Unsicherheiten, die sich insbesondere aus Rückmeldungen der kommunalen Ebene ergeben. So wurde in Baden- Württemberg von kommunaler Seite wiederholt eine Verschiebung des Rechtsanspruchs gefordert. In Niedersachsen wird darauf hingewiesen, dass es insbesondere im ländlichen Raum teilweise herausfordernd sein wird, den Bedarf abzudecken. Brandenburg wiederum verweist auf regional erhebliche Unterschiede und einen erhöhten Ausbaubedarf in Regionen mit hoher Zuwanderung. Diese kommunalen Rückmeldungen deuten darauf hin, dass die Einschätzungen zur Bedarfsdeckung nicht überall uneingeschränkt geteilt werden und in bestimmten Regionen weiterhin Unsicherheiten bezüglich der Folgen des Rechtsanspruchs bestehen. Aktuelle und prospektive Deckung des Personalbedarfs In der Befragung wurden die Landesverantwortlichen auch um Einschätzungen zur aktuellen und zukünftigen Personalsituation gebeten. Dabei wurde zwischen der Personalsituation in schulischen Angeboten, in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und in weiteren Angeboten (zum Beispiel Übermittagsbetreuung) unterschieden. Ähnlich wie bei der Einschätzung der Deckung des Platzbedarfs gehen viele Länder von ausreichend Personal aus. Insbesondere in den schulischen Angeboten nehmen sieben Länder an, dass der Personalbedarf aktuell vollständig gedeckt ist (Ausprägung 5). Weitere sieben Länder schätzen den aktuellen Personalbedarf als weitestgehend gedeckt ein (Ausprägung 4). Auch in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sieht die Mehrheit der Länder den Personalbedarf als gedeckt an (Ausprägung 4: vier Nennungen; Ausprägung 5: sechs Nennungen). Zu beachten ist, dass sich vier Länder jedoch nicht imstande sehen, eine Einschätzung zur Personalsituation im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und bei weiteren Angeboten machen zu können. Weitere Angebote, wie beispielsweise Übermittagsbetreuung, sind in sieben Ländern nicht vorhanden. Drei Länder sehen hier den Personalbedarf als gedeckt an (Ausprägung 4: eine Nennung; Ausprägung 5: zwei Nennungen). Trotz dieser insgesamt positiven Bewertung der aktuellen Personalsituation bewerten drei Länder die Situation deutlich zurückhaltender. In Nordrhein-Westfalen wird das aktuelle Personalangebot in allen Bereichen als nur teilweise bedarfsdeckend eingeschätzt (Ausprägung 3). Brandenburg schätzt die aktuelle Personalsituation in den schulischen Angeboten und in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe als schlechter ein und Bremen verweist auf bestehende Engpässe in weiteren Angeboten (jeweils Ausprägung 2) (Abbildung 19). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 59 – Seite 42 Jene Länder, die die aktuelle Personalsituation kritisch einschätzen, erwarten auch mit Blick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 keine Verbesserung. Nordrhein- Westfalen sieht auch zukünftig den Personalbedarf in allen Bereichen nur teilweise gedeckt (Ausprägung 3). Brandenburg geht auch zukünftig von einer schlechten Personalsituation in den schulischen Angeboten und in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe aus und Bremen rechnet sogar mit einer weiteren Verschärfung der Engpässe in weiteren Angeboten (Ausprägung 1). Bei jenen Ländern, die die aktuelle Personalsituation in den schulischen Angeboten als positiv bewerten, zeigen sich kaum Veränderungen in den Einschätzungen zur zukünftigen Situation. Auffällig ist jedoch, dass fast alle Länder, die die aktuelle Personalsituation in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe bereits positiv einschätzen, sogar noch optimistischer auf die zukünftige Entwicklung blicken. Abbildung 19: Einschätzungen der Länder zur aktuellen und zukünftigen Deckung des Personalbedarfs Das aktuelle/zukünftige Personalangebot ist/wird in … Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025 Die Mehrheit der Länder schätzt den aktuellen Personalbedarf als weitestgehend bis vollständig gedeckt ein. Einzelne Länder bewerten die Lage kritischer und erwarten auch künftig keine Entspannung der Personalsituation. Angesichts dieser Einschätzungen zur Personalausstattung stellt sich die Frage, wie die Landesverantwortlichen die Qualifikation des vorhandenen Personals im Ganztag beurteilen. Abbildung 20 zeigt, dass die Mehrheit der Länder auch die Qualifikation des derzeitigen Personals insgesamt positiv einschätzt. In den schulischen Angeboten bewerten zehn Länder die Qualifikation als voll ausreichend, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg nehmen sogar eine überdurchschnittliche Qualifikation des Personals an. In den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe schätzen acht Länder die Qualifikation des Personals als voll ausreichend ein, zwei Länder sprechen sogar von einer überdurchschnittlichen Qualifikation (Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen). In den weiteren Angeboten – wenn diese vorhanden sind – können fünf Länder keine Einschätzung der Qualifikation des Personals geben. Drei Länder nehmen an, dass die Qualifikation voll ausreichend ist, in Bremen fällt die Einschätzung deutlich negativer aus (Ausprägung 2). Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sehen Einschränkungen in der Qualifikation des Personals in den Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 60 – Seite 43 schulischen Angeboten und Nordrhein-Westfalen stellt dies im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für die Angebote des offenen Ganztags fest (Ausprägung 3). Bei der Bewertung der Qualifikation des Personals im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist zu berücksichtigen, dass hierzu sowohl Hortangebote als auch offene Ganztagsschulangebote zählen. Während Hortangebote in der Regel höheren formalen Mindeststandards unterliegen, sind in offenen Ganztagsschulangeboten die rechtlichen Anforderungen an die formale Qualifikation oft niedriger, was zu einer größeren Vielfalt im Personal führt. Dies kann die Bewertungen beeinflussen, ohne dass die Qualifikation des Personals insgesamt in Frage steht. Abbildung 20: Einschätzungen der Länder zur Qualifikation des Personals im Ganztag Die Qualifikation des derzeitigen Personals in … Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025 Im Anschluss an die Analyse der Personalsituation zeigt Abbildung 21 die Einschätzung der Länder zu den Beratungs- und Fortbildungsangeboten für das Personal im Ganztag. In den schulischen Angeboten wird die Situation überwiegend positiv bewertet, da viele Länder die Angebote als gut (Ausprägung 4) bis sehr gut ausgebaut (Ausprägung 5) ansehen. Brandenburg, Niedersachsen und Bremen hingegen bewerten die Beratungs- und Fortbildungsangebote für das Personal im schulischen Bereich als weniger gut ausgebaut (Ausprägung 3). In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es ebenfalls positive Bewertungen, jedoch können sieben Länder keine Einschätzung abgeben, und Brandenburg bewertet die Beratungs- und Fortbildungsangebote auch hier als weniger gut ausgebaut. Mit Blick auf die weiteren Angebote, wie beispielsweise der Übermittagsbetreuung, gehen drei Länder (Bayern, Hamburg, Hessen31) von einem sehr gut ausgebauten Beratungs- und Fortbildungsangebot für das Personal aus. In den restlichen Ländern sind die entsprechenden Betreuungsangebote nicht vorhanden oder es kann keine Einschätzung zu Beratungs- und Fortbildungsangeboten gemacht werden. 31 Unter dem Begriff „Übermittagsbetreuung“ ist in Hessen ein unter Schulaufsicht stehendes Bildungs- und Betreuungsangebot von wöchentlich durchschnittlich 30 Wochenstunden (Unterricht und ganztägiges Angebot) zu verstehen. Dies entspricht in Hessen dem Ganztagsprofil 1. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 61 – Seite 44 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Mehrheit der Länder die aktuelle und zukünftige Personalausstattung sowie die Qualifikation des Personals im Ganztag p

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