Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Text
Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3295
21. Wahlperiode 04.12.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und
Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Inhal tsübersicht
Seite
A. Stellungnahme der Bundesregierung .............................................. 2
I. Einleitung ............................................................................................ 2
II. Berichtsauftrag .................................................................................... 2
III. Berichtsausführung .............................................................................. 3
IV. Ergebnisse ........................................................................................... 3
1. Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote steigt moderat, gleichzeitig steigt auch der
Elternbedarf ......................................................................................... 3
2. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich weiter reduziert ............... 4
3. Die Ausbaugeschwindigkeit muss beibehalten werden, um zu
Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ein
bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen ........................................... 5
4. Ganztagsangebote sollen aus Elternsicht verlässlich und
flexibel sein und die Kompetenzen ihrer Kinder fördern .................... 5
V. Ausblick .............................................................................................. 6
B. Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen
Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
nach § 24a SGB VIII ......................................................................... 9
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom
3. Dezember 2025 gemäß § 24a des Achten Buches Sozialgesetzbuch.
A. Stellungnahme der Bundesregierung
I. Einleitung
Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
jahrgangsweise in Kraft treten – ein dreiviertel Jahr vorher liegt mit dem hier vorliegenden GaFöG-Bericht erneut ein
Zwischenstand über die Entwicklung des Ganztagsausbaus in Deutschland vor.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wird durch das Gesetz zur
ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021
stufenweise ab dem 1. August 2026, beginnend mit Kindern der Klassenstufe eins, eingeführt. Er gilt ab dem
Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Er gilt für alle Kinder im Grundschulalter,
und zwar unabhängig von der besuchten Schulform, das heißt an Grund- und Förderschulen gleichermaßen.
Kinder im Grundschulalter haben dann einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht
Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche, die Unterrichtszeiten werden angerechnet. Grundsätzlich besteht auch in
unterrichtsfreien Zeiten ein Anspruch auf Betreuung. Eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen (nicht
notwendigerweise zusammenhängend) im Jahr während der Schulferien kann das Landesrecht regeln. Die
Inanspruchnahme von Ganztagsbetreuung ist freiwillig.
Der hier vorliegende 3. GaFöG-Bericht zeichnet ein zuversichtliches Bild zur Umsetzung des Rechtsanspruchs
bis 2029/2030: der Platzausbau schreitet dynamisch voran und der prognostizierte zusätzliche Ausbaubedarf hat
sich grundsätzlich verringert, in den ostdeutschen Ländern und Hamburg wird der Bedarf schon jetzt nahezu
vollständig gedeckt, und auch in den westdeutschen Ländern kann der Bedarf perspektivisch gedeckt werden,
wenn die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten wird.
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote fördern Bildungsgerechtigkeit und stärken die Teilhabe von
Kindern, während sie gleichzeitig Familien entlasten. Durch gut ausgebaute, qualitativ hochwertige und inklusiv
gestaltete Ganztagsangebote entstehen Räume, in denen Kinder unabhängig von ihrer Herkunft individuell
gefördert werden, Talente entdecken können und stabile Beziehungen zu Bezugspersonen entwickeln. Gleichzeitig
ermöglicht der Ganztag eine verlässliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie, da er Familien – insbesondere
Müttern – ermöglicht, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Damit ist der Ganztag nicht mehr nur ein Thema der
Betreuung, sondern hat sich zu einem strategischen Hebel für die Schaffung von gleichwertigen
Lebensverhältnissen, modernen Bildungslandschaften und zukunftsfähigen Kommunen entwickelt.
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter finden vor allem in gebundenen
oder offenen Ganztagsschulen oder in Tageseinrichtungen (Horte) statt. Schulen und Horte können auch mit
Dritten kooperieren, wie zum Beispiel mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen,
Musikschulen oder anderen in vergleichbarer Weise geeigneten Kooperationspartnern. Für anspruchserfüllende
Angebote gilt die Erlaubnispflicht nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach § 45 Absatz 1
Satz 2 Nummer 3 SGB VIII besteht davon eine Ausnahme, wenn eine entsprechende gesetzliche Aufsicht
besteht, wozu insbesondere die Schulaufsicht gehört (Bundestagsdrucksache 19/29764, Seite 28).
In der Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung unterstützt der Bund Länder
und Kommunen bei dem erforderlichen Infrastrukturausbau mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.
Um den zusätzlichen laufenden Belastungen bei den Betriebskosten der Länder infolge des Rechtsanspruchs
Rechnung zu tragen, wurde zudem eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder
geregelt, von 135 Mio. Euro in 2026 stufenweise ansteigend auf 1,3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2030. Von den im
Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau bereitgestellten Finanzhilfen haben die Länder bereits
49,5 Prozent der Mittel bewilligt (zum Stichtag 28. August 2025).
II. Berichtsauftrag
§ 24a SGB VIII sieht vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den
Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen hat
(sogenannter GaFöG-Bericht). Dieser Bericht wird im Jahr 2025 zum dritten Mal vorgelegt, federführend ist das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mit der Geschäftsstelle zum
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter.
III. Berichtsausführung
Mit der Erstellung der ersten drei GaFöG-Berichte wurde die Prognos AG in Kooperation mit dem Institut für
Theorie und Empirie des Sozialen (ITES) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung beauftragt. Die
Autorinnen und Autoren des Berichts sind für die Prognos AG Gwendolyn Huschik, Sören Mohr, Dr. Anna Marina
Schmidt, Paula Kostrzewa und Dr. Dagmar Weßler-Poßberg sowie für das Institut für Theorie und Empirie des
Sozialen Laurin Bremerich, Isabella Fabianski, Dr. Eva Marr, Prof. Dr. Markus Sauerwein und Prof. Dr. Nina
Thieme. Prognos/ITES greift für den Bericht auf einschlägige Datenquellen zurück und führte eigene
Befragungen durch (z. B. bei Länderverantwortlichen und Expertinnen und Experten aus dem Feld).
Der dritte GaFöG-Bericht umfasst die
– Darstellung des Ausbaustands der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sowie
des Bedarfs der Eltern an solchen Angeboten,
– Vorausberechnung des Ausbaubedarfs an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030,
– Darstellung und Analyse der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Vorbereitung und Umsetzung des
Rechtsanspruchs und
– Perspektive von Eltern, dargestellt im Themenschwerpunkt „Ganztag aus Elternperspektive“ auf Grundlage
qualitativer Interviews mit Eltern.
Der dritte GaFöG-Bericht zeigt den Stand des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für
Kinder im Grundschulalter. Er berechnet – auf Basis der prognostizierten Elternbedarfe – die Spannbreite an
Ganztagsplätzen, die bis zu den Schuljahren 2026/2027 und 2029/2030 voraussichtlich benötigt werden. Grundlage
dafür sind bestehende Statistiken aus den Bereichen Schule und Kindertagesbetreuung. Zugleich macht der
Bericht auch deutlich, an welchen Stellen derzeit noch Datenlücken bestehen. Diese sollen künftig durch die
GaFöG-Statistik gem. § 99 Absatz 7c SGB VIII geschlossen werden.
Die große Vielfalt in der Ausgestaltung ganztägiger Angebote zwischen und in den Ländern wird in den
Darstellungen ausdrücklich berücksichtigt. Zum zweiten Mal enthält der Bericht eine tabellarische Übersicht über
die Angebotsstruktur in den einzelnen Ländern (Anhang C).
Die Bundesregierung konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf die Feststellungen und Empfehlungen des
Berichts, die ihr von besonderer Bedeutung erscheinen. Zu Aussagen und Schlussfolgerungen, zu denen sich die
Bundesregierung in ihrer Stellungnahme nicht äußert, kann weder von ihrer Zustimmung noch von ihrer
Ablehnung ausgegangen werden.
Alle seitens der Bundesregierung befürworteten Maßnahmen, auch wenn sie mit ihren finanziellen
Auswirkungen bereits im geltenden Finanzplan abgebildet sind, stehen für den Bundeshaushalt unter dem Vorbehalt der
Finanzierung und sind daher nur finanzierbar, soweit für diese eine Finanzierungszuständigkeit des Bundes
besteht und sie im jeweiligen Einzelplan beziehungsweise Politikbereich unmittelbar, vollständig und dauerhaft
gegenfinanziert werden.
IV. Ergebnisse
1. Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote steigt moderat,
gleichzeitig steigt auch der Elternbedarf
Laut Bericht nehmen immer mehr Familien Ganztagsangebote in Anspruch – im Schuljahr 2023/2024 besuchten
rund 1,9 Millionen bzw. 57 Prozent aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine
Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um erneut
einen Prozentpunkt.
Allerdings sind die westdeutschen und ostdeutschen Länder differenziert zu betrachten: Während die
Inanspruchnahmequote in Ostdeutschland im Schuljahr 2023/2024 bei 84 Prozent lag und ein konstant hohes Niveau
aufweist, stellt sich die Inanspruchnahmequote in Westdeutschland mit 51 Prozent auf einem niedrigeren
Niveau und einem im Vergleich zum Bevölkerungswachstum eher langsamen Wachstum dar.
Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter
erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im
Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder
in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um 1 Prozent gegenüber dem
Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung, d. h. an Betreuung bis mindestens 14 Uhr, ist zum zweiten Mal in
Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen.
Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nimmt zwar moderat zu, jedoch kann die
sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwächst.
Allerdings betrifft auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die
jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte.
2. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich weiter reduziert
Um ein für den stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können,
muss der Platzausbau fortgesetzt werden. Im Bericht wurden zwei Szenarien zum elterlichen Bedarf berechnet.
Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden bis zum Schuljahr 2026/2027 166.000 zusätzliche Plätze
benötigt. Sollte der elterliche Ganztagsbedarf künftig deutlich um 10 Prozentpunkte steigen, würden 284.000
zusätzliche Plätze benötigt, das heißt, im Mittel 225.000 zusätzliche Plätze. Diese Zahl umfasst sowohl die
Plätze für Erstklässlerinnen und Erstklässler, die zur Erfüllung des dann für die erste Klassenstufe bereits geltenden
Rechtsanspruchs erforderlich sind, als auch den zusätzlichen Platzbedarf für die Klassenstufen zwei bis vier, der
sich aus der Annahme eines gleichmäßigen klassenstufenspezifischen Ausbaus bis zur vollständigen
Bedarfsdeckung im jeweiligen Schuljahr des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs ergibt. Zum Schuljahr 2029/2030 liegt
der zusätzliche Platzbedarf im Mittel bei 264.000 Plätzen.
Im Vergleich zum ersten und zweiten GaFöG-Bericht (2023 und 2024) liegt der prognostizierte Ausbaubedarf
für das Schuljahr 2026/2027 im aktuellen, dritten GaFöG-Bericht allerdings deutlich niedriger. Während 2023,
bei einem konstant bleibenden Elternbedarf wie er sich auch bisher darstellt, noch berechnet wurde, dass
393.000 zusätzliche Plätze im Schuljahr 2026/2027 benötigt würden, hat sich diese Zahl im 2. GaFöG-Bericht
bereits auf 271.000 Plätze infolge des zwischenzeitlichen Ausbaus reduziert. Der 3. Bericht geht nun von einem
Ausbaubedarf in Höhe von 166.000 benötigten, zusätzlichen Plätzen aus. Gleiches gilt für den prognostizierten
Ausbaubedarf bis zum Schuljahr 2029/2030.
Die Bundesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass der Ausbaubedarf im Vergleich zum ersten und zweiten
GaFöG-Bericht erheblich gesenkt werden konnte. Zum einen lässt dies darauf schließen, dass die
Investitionsprogramme von Bund und Ländern und die sich daran anschließenden Ausbaubemühungen der Kommunen
Wirkung zeigen. Mit den Mitteln aus dem Beschleunigungsprogramm und dem Investitionsprogramm
Ganztagsausbau konnten die Länder neue Ganztagsplätze schaffen und bestehende Ganztagsplätze erhalten. Aktuell ist
mit 49,5 Prozent rund die Hälfte der Finanzhilfen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau
rechtsverbindlich bewilligt (Stichtag 28. August 2025).
Laut Bericht ist ein entscheidender Faktor jedoch auch die nach unten korrigierte tatsächliche Entwicklung des
Bevölkerungsstandes. Der prognostizierte Ausbaubedarf reduziert sich auch weiter, weil die Zahl der Kinder im
Grundschulalter entgegen der ursprünglichen Vorausberechnung zur Entwicklung der Kinderzahlen, weniger
stark anwächst als ursprünglich erwartet. In den ostdeutschen Ländern ist der Anstieg der
Inanspruchnahmequote sogar gänzlich auf die rückläufigen Kinderzahlen zurückzuführen. Da für Ostdeutschland auch für die
kommenden Jahre prognostiziert wird, dass die Zahl der Kinder im Grundschulalter weiter abnimmt, könnte dort der
qualitative Ausbau stärker in den Vordergrund rücken.
Schließlich ist – wie in den ersten beiden GaFöG-Berichten – auch im dritten GaFöG-Bericht darauf
hinzuweisen, dass sich die Zahl der Kinder im Grundschulalter, die ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote
nutzen, auf Basis der bestehenden KMK- und der KJH-Statistik nur näherungsweise abbilden lässt. Die sogenannte
GaFöG-Statistik gemäß § 98 Absatz 1 Nummer 1a, § 99 Absatz 7c SGB VIII hat zum Ziel, die Entwicklung des
Ausbaustands genau nachzuzeichnen und zu ermöglichen, dass Ganztagsbetreuung datengestützt
weiterentwickelt werden kann. Sie soll u. a. die Dauer der Betreuung in den jeweiligen Angeboten für Grundschulkinder,
die Art der Angebote und die Inanspruchnahme von ganztägigen Angeboten in der Primarstufe an
Förderschulen für Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier erheben. Die hierzu erforderlichen Daten wurden
bisher nur von einzelnen Ländern geliefert, so dass die Statistik im vorliegenden Bericht noch nicht genutzt werden
konnte.
3. Die Ausbaugeschwindigkeit muss beibehalten werden, um zu Beginn des
Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen
Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden bis zum Schuljahr
2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich
benötigt. Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu
beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, d. h. flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und
Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu
Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können.
Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo
noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf
fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt. Die meisten westdeutschen Länder konnten trotz anhaltender
Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen. Die Prognose an
zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liegt zwischen 165.000
(+12,3 Prozent) im Status-Quo-Szenario und 271.000 (+20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um
10 Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. Gleichzeitig sind von den Ländern abweichende
Einschätzungen der kommunalen Ebene ernst zu nehmen, da regional z. B. Herausforderungen in ländlichen
Räumen oder ein erhöhter Ausbaubedarf in Zuwanderungsregionen bestehen. Auch kritische Hinweise einzelner
Länder zu Problemen bei der Personalgewinnung und -qualifikation sind zu berücksichtigen. Um zukünftig ein
bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, sind in Westdeutschland die vom Bund unterstützten
Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem erreichten Niveau fortzusetzen.
Der sehr geringe Ausbaubedarf in den ostdeutschen Ländern und in Hamburg ist auf das bereits umfangreichere
Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter (teilweise in Verbindung mit einem langjährig
bestehenden Recht auf Ganztagsbetreuung) zurückzuführen. In Ostdeutschland haben ganztägige Formen der
Schulkind-Betreuung im Primarbereich eine jahrzehntelange Tradition und entsprechend etablierte Systeme sind
dort vorhanden. Zudem trifft der Beginn des Rechtsanspruchs nun auf sinkende Kinderzahlen ab 2025/26 in den
ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin). Hier böte sich ein Fokus auf qualitative Verbesserungen des
Ganztags für Kinder im Grundschulalter durch die Förderung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau an.
Um beide Ausbauziele, die Schaffung und den Erhalt von Plätzen sowie die qualitative Verbesserung von
Ganztagsplätzen, zu erreichen, haben Bund und Länder die Fristen für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau bis
2029 um zwei Jahre verlängert. Das Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau wurde als erstes Gesetz der neuen Bundesregierung und auf vielfachen Wunsch von Ländern und
Kommunen umgesetzt. Die Fristverlängerung schafft zeitliche Spielräume für eine verlässliche Umsetzung von
geplanten Maßnahmen für den Ganztagsausbau.
4. Ganztagsangebote sollen aus Elternsicht verlässlich und flexibel sein und die
Kompetenzen ihrer Kinder fördern
Die Befragung von Eltern im Rahmen des diesjährigen Themenschwerpunkts des Berichts zeich- net ein klares
Bild: Eltern wünschen sich einen verlässlichen und flexiblen Ganztag. Dieser ist für sie essentiell, um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen hier die Betreuungszeiten, aber auch
die Erledigung der Hausaufgaben. Auch sind flexible Bring- und Abholzeiten für Familien wesentlich, damit sie
durch den Ganztag Entlastung erfahren.
Und gleichzeitig werden qualitativ gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote gewünscht. Das heißt
Eltern wünschen sich einen Ganztag, der Lern- und Lebensort ist und ihre Kinder in ihren Fähigkeiten und ihrer
Kompetenzentwicklung stärkt. Nur wenn es ihren Kindern im Ganztag gut geht und die Kinder für sich
spannende Bildungserfahrungen sammeln können, nehmen Eltern Ganztagsangebote für ihre Kinder gerne in
Anspruch.
Sowohl die kompetenzförderliche Wirkung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote als auch die
Inanspruchnahme von Ganztagsbetreuung hängen entscheidend von der Qualität der Ganztagsangebote ab. Für die
Gestaltung und Umsetzung schulischer Bildung und deren Qualität sowie für etwaige Standardsetzungen sind
die Länder zuständig. Der Bund begrüßt die 2023 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs-
und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter und ihre Umsetzung in den Ländern. Kooperative
Raumnutzungskonzepte, mit Flächen für Bewegung, Spiel und Rückzug, gesundes Essen und Trinken unter
Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards, sowie die professionsübergreifende Zusammenarbeit auf der
Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses zählen zu den Qualitätsmerkmalen guter und
kindgerechter ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.
Die Bundesregierung unterstützt innerhalb ihrer grundgesetzlich verankerten Kompetenzen den Ganztagsausbau
und entwickelt Formate für den ressort- und ebenenübergreifenden Austausch und die Zusammenarbeit. So
begleitet die Geschäftsstelle Ganztagsausbau des BMBFSFJ das in der Verwaltungsvereinbarung zum
Investitionsprogramm Ganztagsausbau geregelte Bund-Länder-Koordinierungsgremium und dessen Arbeitsgruppe
„Umsetzung & Qualität“ fachlich und organisatorisch. Der Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen
dienen auch thematisch fokussierte Veranstaltungen, die das BMBFSFJ ressortübergreifend unter enger
Einbeziehung von Ländern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft organisiert. Der jährlich stattfindende
Ganztagskongress stellt hierfür ein wichtiges Forum dar. Auch leisten Studien und Fachveranstaltungen des Bundes einen
weiteren wichtigen Beitrag, indem sie Impulse setzen und innovative Wege für die Vorbereitung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung aufzeigen.
Im ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ wird mit einer zusätzlichen Programmlinie „Ganz- tag in
Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung“ in der Förderperiode 2021 bis 2027 die
intrakommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert.
Mit der Förderrichtlinie „Nexus Ganztag – Netzwerk und externe Unterstützung im Ganztag“ fördert das
BMBFSFJ themenspezifische Austausch-, Weiterbildungs- und Veranstaltungsreihen, die Träger von
Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter bei der zielgerichteten Bewältigung ihrer akuten Aufgaben
unterstützen und so die Qualität der Ganztagsangebote vor Ort verbessern.
Das BMBFSFJ hat zudem die Gesamtstrategie „Fachkräfte für Kitas und Ganztag“ gestartet und leistet damit
einen Beitrag, den Fachkräftebedarf für die Erziehungsberufe zu sichern. 2024 wurden die Empfehlungen für
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung veröffentlicht und konkrete
Vereinbarungen für Maßnahmen getroffen. Für den Ganztag relevant sind u. a. Maßnahmen der beruflichen
Orientierung mit der „Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen mit bundesweiter
Hotline“, die Steigerung der Attraktivität von Aus- und Weiterbildungen, die Gewinnung von potenziellen
Berufs- gruppen und die Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen des Personals. Ein zentrales
Instrument ist die Qualifizierung von nicht-pädagogisch Beschäftigten, die heute schon im Ganztag arbeiten. Dazu
wurde „Kompetent im Ganztag. Das Qualifizierungskonzept für Mitarbeitende ohne pädagogische
Erstausbildung“ durch das Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das
Institut Arbeit und Qualifikation und das Sozialwerk für Bildung und Jugend entwickelt. Es soll die
vorhandenen Qualifikationen und Fähigkeiten der Teilnehmenden erweitern und damit die pädagogische Qualität der
ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote stärken. So zahlt sie auch ein auf die Qualitätsentwicklung in
der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter.
V. Ausblick
In Vorbereitung des Rechtsanspruchs stellt der GaFöG-Bericht eine wertvolle Grundlage für die Aktivitäten von
Bund, Länder und Kommunen sowie von freien Trägern und zivilgesellschaftlichen und fachpolitischen
Organisationen dar. Die Bundesregierung begrüßt die fortschreitenden Anstrengungen der Länder und Kommunen, den
quantitativen und qualitativen Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter voranzubringen. Der quantitative Ausbaustand lässt sich allerdings weiterhin nur
näherungsweise darstellen auf Basis der KMK- und der KJH-Statistik. Die sogenannte GaFöG-Statistik („Kinder in den
Klassenstufen eins bis vier“) nach § 98 Absatz 1 Nummer 1a SGB VIII, deren Erhebung erstmalig zum 1. März
2024 hätte erfolgen sollen, wird bislang nur von einzelnen Ländern durchgeführt und kann daher weiterhin nicht
herangezogen werden. Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, zukünftig die Entwicklung des
Ausbaustands bei der Ganztagsbetreuung datengestützt und somit besser evaluieren zu können. Wichtig dafür ist,
dass alle Länder künftig auch die Daten für die gesetzlich geregelte GaFöG-Statistik erheben. Nach den
vorliegenden Zahlen wird deutlich, dass der kontinuierliche Ausbau der Ganztagsplätze in den letzten Jahren zu einer
verbesserten Deckung der Betreuungsbedarfe beiträgt. Gleichwohl bleibt eine Lücke zwischen elterlichem
Betreuungsbedarf und den vorhandenen Ganztagsplätzen bestehen. Die Ausbaudynamik sollte insbesondere in den
westdeutschen Ländern beibehalten werden, um den stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch zu erfüllen.
Die Einschätzung der Landesverantwortlichen gibt Grund zur Zuversicht: alle Befragten geben an, dass sie zu
Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können. In
den ostdeutschen Bundesländern ist der Bedarf sogar grundsätzlich gedeckt. Dies schafft die Möglichkeit
finanzielle Mittel in den Erhalt und in die Qualität zu investieren. Denn Eltern wünschen sich qualitativ gute
ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Diese sind für die Verbesserung von Bildungschancen von Kindern
entscheidend. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim qualitativen und quantitativen Ausbau im
Rahmen seiner Zuständigkeit. Gemeinsam tragen Bund, Länder und Kommunen im Sinne eines guten
kooperativen Föderalismus zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
bei.
B. Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote
für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII
Dritter Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen
Bildungs- und Betreuungsangebote für
Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII
Autorinnen und Autoren
Prognos AG
Gwendolyn Huschik
Paula Kostrzewa
Sören Mohr
Dr. Anna Marina Schmidt
Dr. Dagmar Weßler-Poßberg
Institut für Theorie und Empirie des Sozialen
Laurin Bremerich
Isabella Fabianski
Dr. Eva Marr
Prof. Dr. Markus Sauerwein
Prof. Dr. Nina Thieme
Im Auftrag
Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Abschlussmonat und -jahr
Dezember 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 11 –
Seite I
Das Unternehmen im Überblick
Prognos – wir geben Orientierung.
Die Prognos AG ist eines der ältesten Wirtschaftsforschungsunternehmen Europas. An der
Universität Basel gegründet, forschen Prognos-Expertinnen und -Experten seit 1959 für verschiedenste
Auftraggeber aus dem öffentlichen und privaten Sektor – politisch unabhängig, wissenschaftlich
fundiert. Die bewährten Modelle der Prognos AG liefern die Basis für belastbare Prognosen und
Szenarien. Mit über 200 Expertinnen und Experten ist das Unternehmen an zehn Standorten
vertreten: Basel, Berlin, Bremen, Brüssel, Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, München, Stuttgart und
Wien. In Wien sitzt die Prognos Europe GmbH, unsere Tochtergesellschaft in Österreich. Die
Projektteams arbeiten interdisziplinär, verbinden Theorie und Praxis, Wissenschaft, Wirtschaft und
Politik.
Geschäftsführer
Christian Böllhoff
Präsident des Verwaltungsrates
Dr. Jan Giller
Handelsregisternummer
Berlin HRB 87447 B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 122787052
Rechtsform
Aktiengesellschaft nach schweizerischem
Recht; Sitz der Gesellschaft: Basel-Stadt
Handelsregisternummer
CH-270.3.003.262-6
Gründungsjahr
1959
Arbeitssprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Hauptsitz der Prognos AG
in der Schweiz
Prognos AG
St. Alban-Vorstadt 24
4052 Basel
Weitere Standorte der
Prognos AG in Deutschland
Prognos AG
Goethestr. 85
10623 Berlin
Prognos AG
Domshof 21
28195 Bremen
Prognos AG
Werdener Straße 4
40227 Düsseldorf
Prognos AG
Heinrich-von-Stephan-Str. 17
79100 Freiburg
Prognos AG
Rödingsmarkt 9
(c/o Mindspace | 2. Etage)
20459 Hamburg
Prognos AG
Nymphenburger Str. 14
80335 München
Prognos AG
Eberhardstr. 12
70173 Stuttgart
Standort der Prognos AG
in Belgien
Prognos AG
Résidence Palace, Block C
Rue de la Loi 155
1040 Brüssel
Tochtergesellschaft
in Österreich
Prognos Europe GmbH
Walcherstraße 11
1020 Wien
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 12 –
Seite II
ITES: Institut für Theorie und Empirie des Sozialen –
Werkstatt für sozialpädagogisches Denken
Das Institut für Theorie und Empirie des Sozialen ist ein Zusammenschluss von über 40
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Fachkräften im Bereich der Sozial- und
Erziehungswissenschaften, Sozialen Arbeit und Frühpädagogik und versteht sich als gemeinsame und
solidarische Denk- und Arbeitswerkstatt. Die einzelnen Mitglieder arbeiten über die Grenzen Deutschlands
hinaus in unterschiedlichen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Praxisfeldern und finden
im Institut einen demokratisch organisierten Raum des partizipativen und dialogischen Arbeitens.
Uns verbinden gemeinsame Ideen, Interessen und Schwerpunkte, viele Erfahrungen in Forschung,
Lehre und gemeinsamen Projekten und uns bereichern die jeweils ganz unterschiedlichen
Perspektiven unserer einzelnen Mitglieder. Das ITES ist als eingetragener und gemeinnütziger Verein mit
Sitz in Kassel organisiert. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. die Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit zu Fragen des Sozialen aus
aktueller und historischer Perspektive, insbesondere in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
und außerunterrichtlichen Bildung, in Bezug auf Kindheit und Jugend, soziale Ungleichheiten
sowie die kritische Begleitung, Beratung und Kommentierung sozialpädagogisch-
professioneller, politischer wie gesellschaftlicher Prozesse und Dynamiken (hierzu sollen demokratische und
dialogische Transformationen wissenschaftlich angeregt, begleitet und evaluiert werden),
2. die Aufbereitung und Vermittlung theoretischer und empirischer Erkenntnisse etwa in Form von
Publikationen, Gutachten und Stellungnahmen,
3. wissenschaftliche Tagungen und Workshops,
4. wissenschaftliche Forschungs- und Modellvorhaben,
5. Angebote der dialogischen Fort- und Weiterbildung für (sozial-)pädagogische Fachkräfte und
6. fachliche Beratung von Einrichtungen und Verbänden.
Vorstand
Prof. Dr. Julian Sehmer (Sprecher), Dr.
Stephanie Simon, Prof. Dr. Ina Kaul, Prof. Dr. Leonie
Wagner, Prof. Dr. Peter Cloos
Sitz
ITES: Institut für Theorie und Empirie des
Sozialen – Werkstatt für sozialpädagogisches Denken
Königstor 53
34119 Kassel
Rechtsform
Eingetragener und gemeinnütziger Verein
Gründungsjahr
2020
Handelsregisternummer
VR 5563 im Amtsregister Kassel
ganztag@ites-werkstatt.de |www.ites-werkstatt.de
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 13 –
Seite III
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung IV
1 Einleitung 1
2 Ausbaustand der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter 3
3 Vorausberechnung des Ausbaubedarfs der Ganztagsbetreuung für Kinder
im Grundschulalter 18
4 Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung
des Rechtsanspruchs 26
5 Themenschwerpunkt: Ganztag aus Elternperspektive 46
6 Fazit 64
Anhang VIII
A Verzeichnisse IX
B Abbildungen und Tabellen XVIII
C Skizzierung der Angebotslandschaft in den Ländern XXIV
D Modellierung des Ausbaubedarfs XLII
E Weitere Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich ganztägiger
Bildung und Betreuung für Grundschulkinder – Überblick XLV
F Glossar LVIII
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 14 –
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Zusammenfassung
Ausbaustand der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzte
sich im Schuljahr 2023/2024 mit anhaltender Dynamik fort. Rund 1,9 Millionen Kinder im
Grundschulalter nutzten in diesem Schuljahr laut Ganztagsschulstatistik der Kultusministerkonferenz
(KMK-Statistik) und der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik)1 ein
entsprechendes Angebot. Dies entspricht einer Zunahme um 69.000 (+3,8 Prozent) gegenüber dem Vorjahr.
Insgesamt besuchten im Schuljahr 2023/2024 rund 57 Prozent aller sechseinhalb- bis
zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung2 eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung. Dies
entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um erneut einen Prozentpunkt.
Die Inanspruchnahme von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter ist weiterhin von einem starken Ost-West-Gefälle geprägt. Während die ostdeutschen
Länder ein konstant hohes Niveau aufweisen, verzeichnen die meisten westdeutschen Länder trotz
leichter Zuwächse eine heterogene und im Vergleich zum Bevölkerungswachstum eher langsame
Entwicklung der Inanspruchnahmequote. In Ostdeutschland lag diese im Schuljahr 2023/2024 bei
84 Prozent, in Westdeutschland bei 51 Prozent.
Die Länder verfolgen unterschiedliche Ausbaustrategien. Während die ostdeutschen Länder
angesichts des hohen, bereits erreichten Ausbaustandes tendenziell den qualitativen Ausbau des
bestehenden Angebots priorisieren, steht in den westdeutschen Ländern eher der quantitative
Ausbau im Fokus. Die meisten westdeutschen Länder verfolgen dabei schulzentrierte Ansätze, teils in
Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe. Demgegenüber steht eine Minderheit westdeutscher
Länder, die auf ein breiteres Spektrum an Angebotsformen setzen und neben Angeboten in
Schulen und/oder Tageseinrichtungen weitere Angebotsformen ausbauen.
Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter
Im Jahr 2024 wünschten sich einer repräsentativen Elternbefragung3 zufolge bundesweit 65
Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer
Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Der
sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter stieg damit erstmals nach einer längeren
Phase der Stagnation leicht um einen Prozentpunkt an. Inwieweit dies der Beginn einer
Wachstumsphase ist, bleibt abzuwarten. Ein solcher Trend deutet sich zum zweiten Mal infolge beim
Bedarf an Übermittagsbetreuung an. Dieser ist zwischen 2023 und 2024 moderat um ebenfalls einen
Prozentpunkt gestiegen.
Trotz des anhaltenden Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter können noch immer nicht alle Eltern, die sich ein Bildungs- und Betreuungsangebot für ihr
Kind wünschen, dieses auch in Anspruch nehmen. Dies gilt vorrangig für die westdeutschen
Länder. Dort konnte die Differenz zwischen Inanspruchnahme und elterlichem Bedarf zwischen 2023
1 Teilerhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen“.
2 Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.
3 Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) (Kapitel 2.3, Infobox).
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und 2024 nicht reduziert werden. Auch in den Ferien mangelt es in den westdeutschen Ländern
teils an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Vorausberechnung des Ausbaubedarfs der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Um unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der Betreuungswünsche der Eltern
und des stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs ein bedarfsdeckendes Angebot vorhalten
zu können, müssen bis zum Schuljahr 2029/2030 bundesweit etwa 264.000 Plätze neu
geschaffen werden. Im Schuljahr 2026/2027 liegt der zusätzliche Platzbedarf bereits bei 225.000
Plätzen.4 Der quantitative Ausbaubedarf beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die westdeutschen
Länder. In den ostdeutschen Ländern stellt sich dagegen aufgrund der rückläufigen Kinderzahlen
zunehmend die Frage nach dem Erhalt des bestehenden Angebots sowie dem Umgang mit
demografisch bedingten Überkapazitäten. Der im Vergleich zum zweiten GaFöG-Bericht merklich
niedrigere Ausbaubedarf ist nicht nur auf den zwischen den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024
erfolgten Ausbau zurückzuführen, sondern auch auf nach unten korrigierte Bevölkerungsstände.
Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung des Rechtsanspruchs
Zur Vorbereitung auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise in Kraft tretenden
Rechtsanspruch haben Bund und Länder ihre gemeinsamen Anstrengungen weiter intensiviert. Der Bund
unterstützt den quantitativen und qualitativen Ausbau mit Finanzhilfen aus dem Sondervermögen
„Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Höhe
von insgesamt 3,5 Milliarden Euro im Zeitraum 2020 bis 2029. Nach dem initialen
Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter (Beschleunigungsprogramm; rund 500 Millionen Euro) stehen im Investitionsprogramm zum
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
(Investitionsprogramm Ganztagsausbau) weitere rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Den durch den
Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird
zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden
Euro pro Jahr ab 2030 angepasst.
Im Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind zum Datenstichtag 28. August 2025 49,5 Prozent
der bereitgestellten Bundesmittel von den Ländern bewilligt. Der Stand der Bewilligungen
unterscheidet sich stark zwischen den einzelnen Ländern. Die teilweise niedrige Bewilligungsquote lässt
sich insbesondere auf den vormalig kurzen Förderzeitraum im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau, Unsicherheiten bei der Durchführung größerer Bauvorhaben, langwierige Planungs- und
Genehmigungsverfahren im Bauwesen sowie auf das späte Inkrafttreten einzelner Länderprogramme
zurückführen. Lediglich acht Prozent der Mittel waren zum Stichtag abgerufen. Die geringe
Abrufquote ist dadurch bedingt, dass die Auszahlung im Bausektor in der Regel nachschüssig – also erst
nach Rechnungsstellung – erfolgt. Der Mittelabfluss schließt sich folglich zeitlich an die
Bewilligungen an und spiegelt stets den bereits erreichten Baufortschritt wider und nicht die Höhe der
gebundenen Mittel. Vor dem Hintergrund des im Juli 2025 verkündeten Gesetzes zur Verlängerung der
Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau und der damit verbundenen erhöhten
Planungssicherheit wird in den kommenden Monaten mit einer Beschleunigung der Umsetzung und einem
Anstieg der Bewilligungen gerechnet.
4 Es wurden zwei Szenarien zum elterlichen Bedarf berechnet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr
2026/2027 (2029/2030) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze
benötigt, das heißt, im Mittel 225.000 (264.000) zusätzliche Plätze.
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In den meisten Ländern werden die Bundesmittel durch eigene Landesmittel ergänzt, um neue
Plätze zu schaffen, bestehende Plätze zu erhalten oder um die Finanzierung der laufenden
Betriebskosten zu unterstützen. Flankierend wurden in einigen Ländern gesetzliche und
untergesetzliche Regelungen als direkte Folge des GaFöG neu eingeführt oder angepasst, etwa zu
Schließzeiten in den Ferien sowie zu Kooperationen mit außerschulischen Partnern. In vielen weiteren
Ländern bestehen darüber hinaus Regelungen, die bereits vor dem GaFöG etabliert wurden (zum
Beispiel Kinderschutzkonzepte für den Ganztagsbereich sowie Regelungen zur Elternmitwirkung).
Die Ergebnisse der Online-Befragung von Landesverantwortlichen zeigen, dass alle Länder das
Platzangebot zum Befragungszeitpunkt als (eher) bedarfsdeckend einschätzen. Auch für das
Schuljahr 2026/2027 wird von allen Ländern eine Deckung des Platzbedarfs erwartet. Auf der anderen
Seite berichten einzelne Länder von Herausforderungen und Unsicherheiten, die sich insbesondere
aus Rückmeldungen der kommunalen Ebene ergeben. Es wird auf regionale Unterschiede und
einen erhöhten Ausbaubedarf in Regionen mit hoher Zuwanderung verwiesen. Viele Länder bewerten
auch die Personalausstattung in allen relevanten Betreuungsbereichen als durchweg positiv.
Zugleich sehen einige Länder die aktuelle Personalsituation kritischer und erwarten auch künftig
keine Entspannung. Sowohl hinsichtlich des quantitativen Bedarfs als auch der Qualifikation des
Personals besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Themenschwerpunkt Ganztag aus Elternperspektive
Die im Rahmen des GaFöG-Berichts verwendeten amtlichen Statistiken und Maßnahmenberichte
der Länder geben zentrale Informationen zum quantitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Wie demgegenüber der Ganztag von Eltern als
wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Ganztag wahrgenommen wird, bleibt in diesen
Darstellungen offen. Deshalb werden im Themenschwerpunkt des vorliegenden GaFöG-Berichts die
Perspektiven von Eltern auf die ganztägige Bildung und Betreuung ihrer Kinder mittels qualitativer,
leitfadengestützter Interviews erfasst.
Die Befunde verdeutlichen, dass der Ganztag von den Eltern als elementarer und entlastender
Bestandteil des Familienlebens wahrgenommen wird. Darüber hinaus schätzen sie es, wenn ihre
Kinder im Ganztag nicht nur betreut, sondern in vielfältigen Ganztagsangeboten kindliche
Bildungsprozesse angeregt werden und die Erziehung ihrer Kinder unterstützt wird. Um diese in den
Interviews identifizierten zwei Schwerpunkte gruppieren sich weitere, für Eltern relevante Themen.
Diese sind: die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Angebote, die Hausaufgaben
(betreuung), das Essen, das Personal und Inklusion im Ganztag. In der Auseinandersetzung mit diesen
Themen wird die positive Sicht von Eltern auf ganztägige Bildung und Betreuung deutlich, sie
stellen aber auch einzelne Verbesserungsbedarfe heraus.
Zu den positiv hervorgehobenen Aspekten zählt, dass
■ ganztägige Bildung und Betreuung von Eltern als selbstverständlicher Bestandteil des
Familienalltags erlebt wird, der sowohl das eigene familiale Leben strukturiert als auch kindliches
Wohlbefinden unterstützt.
■ Eltern den Ganztag nicht nur als Betreuungsangebot verstehen, sondern als Unterstützung der
Bildung und Erziehung ihrer Kinder, durch die die Selbständigkeit, soziale Kompetenzen und
demokratische Teilhabe gefördert werden können.
■ der Ganztag eine Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ermöglicht, nicht nur über die
Betreuungszeiten, sondern auch, indem der Ganztag Eltern bei der Verpflegung (vor allem in
Form eines warmen Mittagessens) und der Erledigung von Hausaufgaben entlastet. Dadurch
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haben Eltern mehr frei gestaltbare Zeit mit ihren Kindern zur Verfügung. Insbesondere
Alleinerziehende profitieren stark von einem verlässlichen und guten Ganztag.
■ die Kommunikation mit den Fachkräften über technische Applikationen unkompliziert möglich
ist, wenn es um einfache Absprachen geht, und darüber hinaus Fachkräfte als
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Zu verbessern ist aus Elternperspektive, dass
■ bei personellen Engpässen und/oder eingeschränkten Öffnungszeiten eine verlässliche
Betreuung nicht immer gewährt werden kann. Ebenso werden in solchen Zeiten bestimmte Angebote
nicht umfänglich vorgehalten, auch leidet die Lernunterstützung bei den Hausaufgaben, ebenso
wie die Beziehungsqualität zu dem Personal.
■ der Ganztag mit teilweise eher festen Öffnungs- und Schließzeiten für die elterlichen Bedarfe
nicht flexibel genug gestaltet wird. Durch die Dynamisierung der Erwerbsarbeit benötigen Eltern
an einigen Tagen (spontan) mehr Betreuung, an anderen Tagen können sie ihre Kinder aber
auch früher abholen.
■ das schulische Mittagessen vielfach organisatorisch oder qualitativ Anlass zur Kritik bietet – sei
es aufgrund von Preisstruktur, mangelnder Auswahl oder geringer pädagogischer Rahmung.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Interviews, dass sich Eltern einen Ganztag wünschen, der
kindzentriert, verlässlich, bildungsorientiert und inklusiv ausgestaltet ist – und dabei sowohl den
Bedürfnissen der Kinder als auch den Anforderungen des Familienalltags gerecht wird.
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1 Einleitung
Am 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
jahrgangsweise in Kraft treten, beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe. Dies wirft die Frage auf,
inwieweit die Länder in der Lage sein werden, bis dahin ein qualitativ hochwertiges und
bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Der aktuelle Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter kann nach wie vor nur näherungsweise
abgebildet werden. Aktuelle Daten für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 verweisen jedoch
auf einen kontinuierlichen Ausbau der Ganztagsangebote.
Insbesondere in den westdeutschen Ländern bleiben dabei Herausforderungen bestehen. Hier
führen ungedeckte Betreuungsbedarfe sowie eine wachsende Bevölkerungszahl zu einem
anhaltenden Bedarf an zusätzlichen Plätzen. Die Länder reagieren darauf mit unterschiedlichen Ansätzen,
sei es durch schulzentrierte Modelle oder vielfältigere Angebotsformen. Im Gegensatz dazu sind
die Ausgangsbedingungen in den ostdeutschen Ländern oft günstiger. Dank des bereits hohen
Ausbaustands und einer weniger dynamischen demografischen Entwicklung sind die quantitativen
Hürden hier tendenziell geringer.
Vor dem geschilderten Hintergrund verfolgt der vorliegende dritte GaFöG-Bericht das
übergeordnete Ziel den Ausbaustand ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter darzustellen. Mit Ausnahme des Themenschwerpunkts knüpft er dabei an die ersten
beiden GaFöG-Berichte (Dezember 2023, Dezember 2024) an. Im Einzelnen werden folgende
Teilziele adressiert:
1. Darstellung des Ausbaustands der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter sowie des Bedarfs der Eltern an solchen Angeboten
2. Quantifizierung des Ausbaubedarfs an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030
3. Darstellung und Analyse der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Vorbereitung und
Umsetzung des Rechtsanspruchs
4. Darstellung zentraler Befunde der in zwei Kommunen durchgeführten Elternbefragung im
Rahmen des diesjährigen Themenschwerpunkts Ganztag aus Elternperspektive.
Der Bericht gliedert sich wie folgt:
■ Kapitel 2 beleuchtet den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für
Kinder im Grundschulalter in Deutschland auf Basis der Ganztagsschulstatistik der
Kultusministerkonferenz (KMK-Statistik) und der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik).
Daneben stellt es die elterlichen Bedarfe an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter anhand von Ergebnissen der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen
Jugendinstituts (DJI) dar.
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■ Kapitel 3 bestimmt die Zahl der Ganztagsplätze, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis zum
Schuljahr 2029/2030 zusätzlich benötigt werden. Zentrale Datengrundlagen für diese
Vorausberechnung sind die Ergebnisse zum aktuellen Ausbaustand aus Kapitel 2, eine eigene
Bevölkerungsfortschreibung der relevanten Jahrgänge bis zum Schuljahr 2029/2030 sowie die
Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie zum Ganztagsbedarf der Eltern.
■ Kapitel 4 stellt die Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung und Umsetzung
des Rechtsanspruchs dar. Zentrale Datenquellen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung der
Landesverantwortlichen im ersten beziehungsweise zweiten Quartal 2025 sowie Daten aus der
Verwaltung des Investitionsprogramms Ganztagsausbau.
■ Kapitel 5 beleuchtet den Themenschwerpunkt des diesjährigen Berichts Ganztag aus
Elternperspektive. Zentrale Datengrundlage des Kapitels ist eine Erhebung der Perspektiven von Eltern
auf die ganztägige Bildung und Betreuung ihrer Kinder mittels qualitativer, leitfadengestützter
Interviews in zwei ausgewählten Kommunen.
■ Kapitel 6 enthält ein Fazit, in dem Herausforderungen und Verbesserungspotenziale im Hinblick
auf den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau aufgezeigt werden.
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2 Ausbaustand der Ganztagsbetreuung für Kinder im
Grundschulalter
Das nachfolgende Kapitel stellt zunächst den bisherigen Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter auf Basis einschlägiger Statistiken überblicksartig
dar. Betrachtet werden sowohl die Inanspruchnahme von Angeboten in Ganztagsgrundschulen und
Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung (Hortangebote) als auch deren Bestand. Vorab wird
die bis zum Zeitpunkt der Berichtslegung verfügbare Datenlage dargestellt. Im dritten Abschnitt
werden die elterlichen Betreuungsbedarfe für Kinder im Grundschulalter aufgezeigt und mit dem
bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebot abgeglichen. Die Analysen erfolgen überwiegend
sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene und je nach Datenverfügbarkeit für den Zeitraum
2005/2006 bis 2023/2024.
2.1 Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter
2.1.1 Darstellung der Datenlage
Die Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind sehr vielfältig (siehe
tabellarische Darstellung der auf Landesebene vorhandenen Angebotsformen in Anhang C sowie
Autor:innengruppe Nationale Bildungsberichterstattung 2024, Tabelle D3-1web). Grundsätzlich
können vier Formen unterschieden werden (ebd., Huschik et al. 2024):
1. Angebote in Verantwortung der Schule (Ganztagsschulen)
Gemäß der KMK-Definition gelten Schulen als Ganztagsschulen, wenn sie den Schülerinnen und
Schülern an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot im Umfang von
mindestens sieben Zeitstunden am Tag inklusive Mittagessen bieten (Sekretariat der ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland 2025). Der von der KMK für
Ganztagsschulen definierte, zeitliche (Mindest-)Umfang ist damit geringer als der im GaFöG
definierte Umfang des ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs
(acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche).
2. Angebote in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe (Tageseinrichtungen)
Tageseinrichtungen lassen sich unterscheiden in Einrichtungen, in welchen ausschließlich
Schulkinder betreut werden (eigenständige Hortangebote) und Einrichtungen, in welchen neben
Schulkindern auch Kinder vor dem Schuleintritt betreut werden (altersgemischte
Kindertageseinrichtungen). Diese befinden sich entweder direkt in Gebäuden oder auf Grundstücken von Grund- und
Förderschulen oder auch räumlich entfernt von diesen.
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3. Angebote in Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe
Die KMK-Definition schulischer Ganztagsangebote wurde zum Schuljahr 2016/2017 erweitert.
Seitdem gelten auch Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Trägern als
schulische Ganztagsangebote, bei welchen Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines
gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung lediglich eine Mitverantwortung
für das Angebot trägt.
4. Weitere Angebote
In fast allen westdeutschen Ländern gibt es weitere Angebotsformen – also außerunterrichtliche
Angebote, die weder in der Verantwortung der Schulen noch in der Verantwortung der Kinder- und
Jugendhilfe liegen. Hierzu zählen beispielsweise Angebote von sogenannten
Übermittagsbetreuungen. Im Vergleich zu den Angeboten in Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen weisen diese
weiteren Angebote meist einen geringeren zeitlichen Umfang auf und sind flexibler sowie
niedrigschwelliger.
Zur Abbildung der Inanspruchnahme von und des Bestands an ganztägigen Bildungs- und
Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter werden auch im vorliegenden dritten GaFöG-Bericht
aufgrund anhaltender Schwierigkeiten bei der Umsetzung der sogenannten GaFöG-Statistik
(Infobox) weiterhin die Ganztagsschulstatistik5 der Kultusministerkonferenz (KMK-Statistik) sowie die
amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik6 (KJH-Statistik) herangezogen.7
Die KMK-Statistik erfasst schulische Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter nach der
KMK-Definition und die daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler jeweils zu Beginn des
Schuljahres im Herbst. Zum konkreten zeitlichen Umfang der Angebote und der Klassenstufen der
daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler liefert die KMK-Statistik hingegen keine
Informationen. Die in der KMK-Statistik erfassten Ganztagsangebote können grundsätzlich sehr
unterschiedlich ausgestaltet sein. Insbesondere in Ländern, in denen in der Vergangenheit Angebote in
Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe (Hortangebote) in die
Schulen integriert wurden, können auch Angebote enthalten sein, die gemeinsam mit externen
Trägern wie der Kinder- und Jugendhilfe organisiert werden. Teilweise werden auch Angebote der
5 Statistik zu den allgemeinbildenden Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
6 Teilerhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen“.
7 Dies entspricht der Vorgehensweise im Nationalen Bildungsbericht (Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung 2024,
Tabelle D3-5web).
Stand der GaFöG-Statistik
Das GaFöG sieht eine Änderung der Kinder- und Jugendhilfestatistik zur jährlichen Erhebung über
Kinder in den Klassenstufen eins bis vier vor. Diese sogenannte GaFöG-Statistik hat zum Ziel, die
Datengrundlage zur Betreuungssituation von Kindern im Grundschulalter zu verbessern.
Ursprünglich war geplant, die GaFöG-Statistik erstmals zum 1. März 2023 (Stichtag) durchzuführen.
Aufgrund von offenen technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen auf Länderebene
wurde die erstmalige Erhebung der GaFöG-Statistik jedoch auf das Jahr 2024 verschoben. Zu
dieser Erhebung lieferten wiederum nur einzelne Länder Daten, die jedoch teilweise den
Anforderungen nicht entsprechen.
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(Über-)Mittagsbetreuung erfasst, soweit sie der KMK-Definition schulischer Ganztagsangebote
entsprechen. Die KJH-Statistik erfasst Angebote in Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung
(Hortangebote) im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kinder, die diese
Einrichtungen besuchen, jeweils zum Stichtag 1. März (bis 2008: 15. März).
Die Zahl der Kinder im Grundschulalter, die ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen,
lässt sich auf Basis der KMK- und der KJH-Statistik nur näherungsweise abbilden. Dies liegt unter
anderem daran, dass beide Statistiken nicht aufeinander abgestimmt sind und es daher in einigen
Ländern zu Doppelzählungen von Kindern kommt, beispielsweise bei der Organisation des
Ganztags über beide Systeme. Solche Doppelzählungen sind für vier Länder – Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt – erkennbar. Sie werden nachfolgend nach dem
in der folgenden Infobox beschriebenen Verfahren bereinigt.
Weitere Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, wie beispielsweise die
(Über-)Mittagsbetreuung, werden bundesweit bislang nicht eigenständig statistisch erfasst.8 Die
Erweiterung der KMK-Definition schulischer Ganztagsangebote zum Schuljahr 2016/2017 hat in
einigen Ländern allerdings dazu geführt, dass auch Schulen mit (Über-)Mittagsbetreuung als
schulische Ganztagsangebote gemeldet werden. In den Veröffentlichungen der KMK-Statistik werden
diese Angebote nicht gesondert ausgewiesen. Auch die Primarstufe an Förderschulen wird in der
KMK-Statistik nicht differenziert erhoben.
2.1.2 Entwicklung der Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzte
sich im Schuljahr 2023/2024 mit anhaltender Dynamik fort. Rund 1,9 Millionen Kinder im
Grundschulalter nutzten in diesem Schuljahr laut KMK- und KJH-Statistik ein entsprechendes Angebot
(Abbildung 1), was einer Zunahme um 69.000 (+3,8 Prozent) gegenüber dem Vorjahr entspricht.
8 Einige Länder haben jedoch eigene landesspezifische Statistiken, in welchen diese Angebotsformen berücksichtigt werden (z. B.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2024): Bayerns Schulen in Zahlen 2023/2024. Reihe A. Bildungsstatistik.
Heft 77. München).
Bereinigung erkennbarer Doppelzählungen in der KMK- und der KJH-Statistik
Die Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter, die nach der KMK-Statistik Ganztagsschulen
beziehungsweise nach der KJH-Statistik Tageseinrichtungen besuchen, wurde wie im Nationalen
Bildungsbericht ermittelt: Die in beiden Statistiken gemeldeten Kinder wurden zunächst addiert. Die
sich daraus ergebende Summe an Kindern im Grundschulalter in Ganztagsschulen und
Tageseinrichtungen wurde dann der Gesamtbevölkerung im Alter von sechseinhalb bis unter zehneinhalb
Jahren gegenübergestellt. Für die Länder, in denen die Summe der in der KMK- und der KJH-
Statistik gemeldeten Kinder größer als die Gesamtzahl der Sechseinhalb- bis unter
Zehneinhalbjährigen in der Bevölkerung war – es also zu Doppelzählungen von Kindern in den beiden
Statistiken gekommen sein musste –, wurde nur die Statistik berücksichtigt, in der die jeweils größere
Zahl an Kindern erfasst war. Solche Doppelzählungen waren zuletzt (im Schuljahr 2023/2024)
für vier Länder erkennbar. Trotz dieses Bereinigungsverfahrens können Unter- beziehungsweise
Überschätzungen der Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden.
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Insgesamt besuchten im Schuljahr 2023/2024 rund 57 Prozent aller sechseinhalb- bis
zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung. Die
Inanspruchnahmequote stieg damit zum dritten Mal infolge um rund einen Prozentpunkt. Dieser
vergleichsweise geringe Anstieg begründet sich mit dem seit 2021/2022 überdurchschnittlich starken
Wachstum der Gesamtzahl an Kindern im Grundschulalter in Deutschland.
Abbildung 1: Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in Tageseinrichtungen, 2006 bis
2024
links: Anzahl in Tausend; rechts: Anteil an der 6,5- bis unter 10,5-jährigen Gesamtbevölkerung in Prozent
Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in
Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Einschließlich rückwirkender Korrekturen für Nordrhein-
Westfalen.
Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025
tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der
Bundesrepublik; Destatis – Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember (Zensus 2011); eigene
Berechnung und Darstellung
Die Zahl der in der KMK- und der KJH-Statistik erfassten Kinder im Grundschulalter ist zwischen
2022/2023 und 2023/2024 in den meisten Ländern gestiegen (Abbildung 2). Die höchsten
Zuwächse verzeichneten Hessen (+zehn Prozent) und Niedersachsen (+sieben Prozent), gefolgt von
Bremen (+sechs Prozent), Nordrhein-Westfalen (+sechs Prozent), Brandenburg und Rheinland-
Pfalz (jeweils +fünf Prozent). In Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und dem Saarland
nahm die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zwischen 2022/2023
und 2023/2024 um jeweils vier Prozent, in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern um jeweils drei
Prozent zu. Einige Länder verzeichneten ein geringes Wachstumstempo beziehungsweise ein
stagnierendes Wachstum bei der Inanspruchnahme. Unklar bleibt hierbei, zu welchen Anteilen diese
Veränderungen auf veränderte Kapazitäten oder veränderte statistische Meldepraktiken
zurückzuführen sind.
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Abbildung 2: Anzahl der Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in
Tageseinrichtungen nach Ländern, 2006 bis 2024
Anzahl in Tausend
Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in
Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Für die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-
Anhalt liegen in der KMK-Statistik keine Angaben über private Ganztagsangebote vor. Für Rheinland-Pfalz wurden in der KMK-Statistik
2021/2022 die Vorjahreswerte gemeldet, die Angaben für 2022/2023 sind aufgrund einer technischen Umstellung nur bedingt mit
denen früherer Jahre vergleichbar. Für Mecklenburg-Vorpommern wird die erweiterte Definition der Ganztagsschulen in der KMK-
Statistik erst seit 2019 berücksichtigt. Für Nordrhein-Westfalen enthalten die Daten der KMK-Statistik Nachmeldungen für die Jahre
2019 bis 2023.
Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025
tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der
Bundesrepublik; eigene Berechnung und Darstellung
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Bevölkerung im Grundschulalter
Bevölkerungsentwicklung zwischen 2022/2023 und 2023/2024
Die Zahl der Kinder im Grundschulalter ist in Deutschland zwischen den Schuljahren 2022/2023
und 2023/2024 um rund 84.000 gestiegen, was einem Zuwachs von 2,6 Prozent entspricht.
Damit setzte sich der Wachstumstrend der Vorjahre fort, fiel jedoch nur etwa halb so stark aus wie
im Vorjahreszeitraum. Zwischen 2021/2022 und 2022/2023 belief sich der Zuwachs auf 5,4
Prozent, was maßgeblich auf die überdurchschnittlich hohe Nettozuwanderung zurückzuführen war.
Das Wachstum im Schuljahr 2023/2024 war in den westdeutschen Ländern mit einem Anstieg
von 2,9 Prozent doppelt so stark wie in den ostdeutschen Ländern (1,5 Prozent). Auf Ebene der
Länder bewegte sich das Wachstum in einer Spanne von 0,6 Prozent in Thüringen und 4,4 Prozent
in Bremen.
Datengrundlage im GaFöG-Bericht 2025
Die Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter wird, wie in den vorherigen GaFöG-Berichten, als
Gruppe der sechseinhalb- bis unter zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung auf Basis der
Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes berechnet. Für die Berichtsjahre
2022/2023 und 2023/2024 standen hierfür zwei alternative Bevölkerungsfortschreibungen zur
Verfügung: die Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011 sowie jene auf Basis des Zensus 2022.
Ein Vergleich beider Datenreihen zeigt systematische Unterschiede. Die Bevölkerungszahl auf
Basis des Zensus 2022 fällt in nahezu allen Ländern niedriger aus als jene auf Basis des Zensus
2011 (Anhangsabbildung 1). Bundesweit ergibt sich daraus für das Berichtsjahr 2022/2023 eine
Differenz von rund 89.000 und für 2023/2024 von rund 95.000 Kindern. Wenn die
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 zugrunde gelegt wird, fällt die Inanspruchnahmequote
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote entsprechend höher aus. Im Schuljahr
2022/2023 liegt sie bei 58 statt 56 Prozent, im Schuljahr 2023/2024 bei 59 statt 57 Prozent
(Anhangsabbildung 2).
Das vorliegende Kapitel verwendet dennoch für die Kinder im Grundschulalter einheitlich die
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Maßgeblicher Grund hierfür ist die
Gewährleistung der methodischen Kompatibilität bei der Gegenüberstellung der Inanspruchnahmequote
mit der Ganztagsbedarfsquote aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS). Da deren
bevölkerungsbezogene Gewichtungsfaktoren für die Erhebungen 2023 und 2024 ebenfalls auf dem
Zensus 2011 beruhen, ist dies für einen validen Vergleich von Angebot und Bedarf unerlässlich. Diese
Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit dem BMBFSFJ und steht im Einklang mit der
Publikationspraxis des Statistischen Bundesamtes zum Berichtszeitpunkt. Eine synchronisierte
Umstellung der Berichterstattung auf den Zensus 2022 wird voraussichtlich im nächsten GaFöG-Bericht
erfolgen.
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 26 –
Seite 9
Die Inanspruchnahme von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter ist weiterhin von einem starken Ost-West-Gefälle geprägt. Während die ostdeutschen
Länder ein konstant hohes Niveau aufweisen, verzeichnen die meisten westdeutschen Länder trotz
leichter Zuwächse eine heterogene und im Vergleich zum Bevölkerungswachstum eher langsame
Entwicklung. In Ostdeutschland lag die Inanspruchnahmequote im Schuljahr 2023/2024 bei
84 Prozent. Die länderspezifischen Werte variierten zwischen 77 Prozent in Sachsen-Anhalt und
88 Prozent in Sachsen. In den meisten ostdeutschen Ländern stiegen die Inanspruchnahmequoten
zum Schuljahr 2023/2024 leicht an, da die Anzahl der in der KMK- und der KJH-Statistik erfassten
Kinder stärker zunahm als die Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter. Lediglich in Sachsen
und Thüringen waren die Inanspruchnahmequoten geringfügig rückläufig, lagen aber bundesweit
weiterhin an der Spitze (hinter Hamburg).
In den westdeutschen Ländern stellt sich die Situation anhaltend heterogen dar. Mit Ausnahme
von Hamburg (99 Prozent) bewegten sich die Inanspruchnahmequoten im Schuljahr 2023/2024
in einer Spanne von 34 Prozent in Bayern bis 63 Prozent im Saarland. Insgesamt stieg die
Inanspruchnahmequote in Westdeutschland zum Schuljahr 2023/2024 von 50 auf 51 Prozent an.
Grund für diesen moderaten Anstieg der Inanspruchnahmequote ist, dass zwischen 2022/2023
und 2023/2024 nicht nur die Zahl der Kinder in Ganztagsangeboten, sondern auch die
Gesamtzahl der Kinder im Grundschulalter zunahm. Von der Gesamtentwicklung der westdeutschen
Länder heben sich insbesondere Hessen und Niedersachsen durch signifikante Steigerungen zwischen
2022/2023 und 2023/2024 ab. Im Gegensatz dazu stehen die Entwicklungen in Baden-
Württemberg und Bayern. Dort waren die Inanspruchnahmequoten nahezu gleichbleibend.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 27 –
Seite 10
Abbildung 3: Anteil der Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in
Tageseinrichtungen nach Ländern, 2006 bis 2024
Anteil an der 6,5- bis unter 10,5-jährigen Gesamtbevölkerung in Prozent
Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in
Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Für die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-
Anhalt liegen in der KMK-Statistik keine Angaben über private Ganztagsangebote vor. Für Rheinland-Pfalz wurden in der KMK-Statistik
2021/2022 die Vorjahreswerte gemeldet, die Angaben für 2022/2023 sind aufgrund einer technischen Umstellung nur bedingt mit
denen früherer Jahre vergleichbar. Für Mecklenburg-Vorpommern wird die erweiterte Definition der Ganztagsschulen in der KMK-
Statistik erst seit 2019 berücksichtigt. Für Nordrhein-Westfalen enthalten die Daten der KMK-Statistik Nachmeldungen für die Jahre
2019 bis 2023.
Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025
tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der
Bundesrepublik; Destatis – Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember (Zensus 2011); eigene
Berechnung und Darstellung
Eine differenzierte Analyse der Inanspruchnahmequote nach der KMK- und der KJH-Statistik
(Abbildung 4) ist nach wie vor nicht für alle Länder möglich. Aufgrund der erkennbaren
Doppelzählungen in beiden Statistiken kann insbesondere für die ostdeutschen Flächenländer mit Ausnahme
Thüringens nicht ausgeschlossen werden, dass Angebote im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe auch in der KMK-Statistik erfasst werden. In diesen Ländern lassen sich deshalb die
jeweiligen quantitativen Anteile der Angebotsformen „Ganztagsschulen“ und „Tageseinrichtungen“
an den ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten insgesamt anhand der beiden Statistiken
nicht valide ermitteln.9
9 In Sachsen-Anhalt ist beispielsweise das Ganztagsbetreuungsangebot traditionell ganz überwiegend von Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe geprägt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 28 –
Seite 11
Für die anderen Länder ergibt die Analyse der Inanspruchnahme nach Angebotsform, dass
zwischen 2022/2023 und 2023/2024 nahezu alle Länder weiterhin vorrangig oder ausschließlich
schulische Ganztagsangebote ausgebaut haben. Bayern baute dagegen als einziges
westdeutsches Land, wie im Vorjahr, das Bildungs- und Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen mit
Schulkindbetreuung nennenswert aus (Zunahme der Inanspruchnahme um vier Prozent).
Auch perspektivisch verfolgen die Länder unterschiedliche Ausbaustrategien (Anhang C).
Angesichts ihres hohen, bereits erreichten Ausbaustands priorisieren die ostdeutschen Länder
tendenziell den Erhalt beziehungsweise qualitativen Ausbau ihres bestehenden Angebots. In den
westdeutschen Ländern steht dagegen der quantitative Ausbau im Fokus, wobei unterschiedliche
Ausbaustrategien verfolgt werden. Die meisten westdeutschen Länder (u. a. Hessen und
Niedersachsen) verfolgen dabei schulzentrierte Ansätze, wobei teilweise Kooperationen von Schule und
Kinder- und Jugendhilfe angestrebt werden (u. a. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein).
Demgegenüber stehen Länder, die auf Vielfalt setzen und neben Angeboten in Schulen und/oder
Tageseinrichtungen weitere Angebotsformen ausbauen. Hierzu gehören Baden-Württemberg und
Bayern. Die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote wies in diesen
beiden Ländern zwischen 2022/2023 und 2023/2024 ein geringeres Wachstumstempo auf
beziehungsweise stagnierte. Im Falle Bayerns könnte zu dieser statistischen Entwicklung beigetragen
haben, dass die verschiedenen Angebotsformen in Bayern im Rahmen der KMK-Statistik
unterschiedlich erfasst werden. Dies führte dazu, dass sie nicht vollumfänglich gezählt wurden, wodurch
das Wachstum in der Statistik geringer ausfällt als es tatsächlich ist.10
10 Die Anzahl der gemeldeten Kinder in offener Ganztagsbetreuung ergibt sich in Bayern aus zwei unterschiedlichen Angebotsformen,
wobei eines der beiden Angebote nicht in der Verantwortung der Schulleitung liegt und damit nur bedingt Eingang in die für die KMK-
Statistik relevante Erfassung im Rahmen des Schulverwaltungsprogramms findet.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 29 –
Seite 12
Abbildung 4: Anteil der Kinder im Grundschulalter im Ganztagsschulbetrieb und in
Tageseinrichtungen nach Angebotsform und Land, 2006 sowie 2022 bis 2024
Anteil an der 6,5- bis unter 10,5-jährigen Gesamtbevölkerung in Prozent
Unter Kindern im Ganztagsschulbetrieb werden Kinder in Grundschulen sowie ab dem Schuljahr 2012/2013 auch Kinder in
Primarstufen an Freien Waldorfschulen und Integrierten Gesamtschulen subsumiert. Für die Länder Hessen, Niedersachsen und Sachsen-
Anhalt liegen in der KMK-Statistik keine Angaben über private Ganztagsangebote vor. Für Rheinland-Pfalz wurden in der KMK-Statistik
2021/2022 die Vorjahreswerte gemeldet, die Angaben für 2022/2023 sind aufgrund einer technischen Umstellung nur bedingt mit
denen früherer Jahre vergleichbar. Für Mecklenburg-Vorpommern wird die erweiterte Definition der Ganztagsschulen in der KMK-
Statistik erst seit 2019 berücksichtigt. In Sachsen-Anhalt ist traditionell das Ganztagsangebot im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
dominant. Für Nordrhein-Westfalen enthalten die Daten der KMK-Statistik Nachmeldungen für die Jahre 2019 bis 2023.
Quellen: Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrich- © Prognos/ITES 2025
tungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der
Bundesrepublik; Destatis – Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember (Zensus 2011); eigene
Berechnung und Darstellung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 30 –
Seite 13
Die Frage, an welchen Tagen und zwischen welchen Uhrzeiten Kinder im Grundschulalter Bildungs-
und Betreuungsangebote nutzen, kann auf Basis der verfügbaren Statistiken nach wie vor nicht
beantwortet werden.11 Zur Annäherung an eine Antwort auf diese Frage werden deshalb wie im
letzten GaFöG-Bericht Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie (Kapitel 2.3) genutzt. Demnach
nutzten im Jahr 2024 jeweils 47 Prozent der Kinder im Grundschulalter, die ein Bildungs- und
Betreuungsangebot besuchten, einen Ganztagsplatz im Umfang von über 35 Wochenstunden
beziehungsweise einen erweiterten Halbtagsplatz im Umfang von über 25 bis 35 Wochenstunden. Einen
Halbtagsplatz im Umfang von bis zu 25 Wochenstunden nahmen sechs Prozent in Anspruch.12 Ein
Vergleich der genutzten Betreuungsumfänge mit den Vorjahren ist aufgrund einer Änderung der
Abfrage nicht möglich.13
2.2 Bestand an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter
Nach einer längeren Wachstumsphase sank die Zahl der Ganztagsgrundschulen nach der KMK-
Definition im Schuljahr 2023/2024 bundesweit erstmals leicht von 11.190 auf 11.136 (Abbildung
5). Der Anteil an allen Grundschulen blieb mit 73 Prozent jedoch konstant. Die bundesweite
Entwicklung resultierte aus drei unterschiedlichen, teils gegenläufigen Entwicklungen in den Ländern.
Maßgeblich für den Rückgang des Bestands an erfassten Ganztagsgrundschulen im Bundesgebiet
war die statistische Erfassung in Bayern, wo die Zahl der erfassten Ganztagsgrundschulen
zwischen 2022/2023 und 2023/2024 um 169 (–elf Prozent) abnahm. Die verschiedenen
Angebotsformen in Bayern werden im Rahmen der KMK-Statistik unterschiedlich erfasst. Dies führte dazu,
dass die Ganztagsgrundschulen nicht vollumfänglich gezählt wurden, wodurch das Wachstum in
der Statistik geringer ausfällt als es tatsächlich ist.
Gleichzeitig stagnierte der Ausbau erwartungsgemäß in den meisten Ländern mit einem
entsprechenden, bereits flächendeckend ausgebauten Angebot. Diese Gruppe umfasst die Länder Berlin,
Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Diesen Entwicklungen stand eine
teils hohe Ausbaudynamik in den verbleibenden Ländern gegenüber. Insbesondere Hessen (+43),
Niedersachsen (+27), Nordrhein-Westfalen (+19) und Baden-Württemberg (+17) federten den
bundesweiten Rückgang mit ihrem Ausbau der Ganztagsgrundschulen ab.
Auch im Schuljahr 2023/2024 waren die meisten Ganztagsgrundschulen in Deutschland (87
Prozent) als offene Ganztagsgrundschulen organisiert. Das bedeutet, dass die Teilnahme an ihren
Angeboten freiwillig ist.
11 Der Grund hierfür ist, dass die KMK-Statistik, in der die weitaus größere Zahl an Kindern im Grundschulalter erfasst ist, den
Stundenumfang nicht erhebt.
12 Die genannten Wochenstundenzahlen schließen jeweils die Unterrichtszeit ein.
13 Bis 2023 wurden die genutzten Umfänge in „Stunden pro Woche“ abgefragt. Seit 2024 werden für jeden Tag die Anfangs- und die
Endzeit abgefragt. Erste Analysen deuten darauf hin, dass Rundungen auf Seiten der Eltern bei der Zahl der Wochenstunden zu der
Verschiebung führten (Wieschke et al. 2025).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 31 –
Seite 14
Abbildung 5: Ganztagsgrundschulen in Deutschland, 2006 bis 2024
links: Anzahl; rechts: Anteil an allen Grundschulen in Prozent
Quelle: Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der © Prognos/ITES 2025
Bundesrepublik; eigene Berechnung und Darstellung
2.3 Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter
Im Jahr 2024 hatten nach der DJI-Kinderbetreuungsstudie (Infobox) deutschlandweit knapp zwei
Drittel (65 Prozent) der Eltern eines Kindes im Grundschulalter einen Ganztagsbedarf (Abbildung
6). Einen so genannten Bedarf an einer Übermittagsbetreuung14 äußerten zwölf Prozent der Eltern.
Der Ganztagsbedarf ist nach einer längeren Phase der Stagnation im Jahr 2024 erstmals leicht um
einen Prozentpunkt gestiegen. Inwieweit dies der Beginn einer Wachstumsphase ist, bleibt
abzuwarten. Ein solcher Trend deutet sich zum zweiten Mal infolge beim Bedarf an
Übermittagsbetreuung an. Dieser ist zwischen 2023 und 2024 moderat um einen Prozentpunkt gestiegen.
14 Abweichend vom restlichen Bericht wird hier und im Rest von Kapitel 2.3 von „Übermittagsbetreuung“ statt von „(Über-)
Mittagsbetreuung“ sowie von „Horten“ statt von „Tageseinrichtungen“ gesprochen. Dies begründet sich damit, dass in der Elternbefragung zur
DJI-Kinderbetreuungsstudie, auf der Kapitel 2.3 basiert, bei der Erhebung der Betreuungsform explizit die Begriffe
„Übermittagsbetreuung“ und „Hort“ verwendet wurde.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 32 –
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Abbildung 6: Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter aus Elternsicht, 2020 bis 2024
Anteil in Prozent
Quelle: DJI – Kinderbetreuungsstudie 2020 bis 2024; eigene Darstellung © Prognos/ITES 2025
Bedingt durch die unterschiedlichen Traditionen der Schulkindbetreuung zeigen sich auch beim
elterlichen Bedarf weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den ost- und den westdeutschen
Ländern. So äußerten Eltern in Ostdeutschland mit 89 Prozent deutlich häufiger einen Ganztagsbedarf
als Eltern in Westdeutschland (59 Prozent) (Abbildung 7). Im Gegenzug wünschten Eltern in
Westdeutschland häufiger eine Übermittagsbetreuung für ihr Kind im Grundschulalter (14 Prozent
versus zwei Prozent).
DJI-Kinderbetreuungsstudie
Die Analysen zum elterlichen Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter basieren auf der
Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI-Kinderbetreuungsstudie). Diese
erhebt seit 2016 in einer jährlichen und repräsentativen Befragung von Eltern in den 16 Ländern,
deren Kind(er) die Grundschule (erste bis vierte Klasse) besucht/besuchen, unter anderem die
elterlichen Betreuungswünsche. Auf der Grundlage der Angaben der Eltern zur gewünschten
Angebotsform und zum gewünschten Angebotsumfang lässt sich der elterliche Betreuungsbedarf in
den so genannten Ganztagsbedarf und den so genannten Bedarf an Übermittagsbetreuung
differenzieren. Einen Ganztagsbedarf haben definitionsgemäß Eltern, die eine ganztägige Bildung und
Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einem Hort oder einer anderen Angebotsform
wünschen, soweit diese im Durchschnitt länger als bis 14.30 Uhr benötigt wird. Einen Bedarf an
Übermittagsbetreuung haben dagegen Eltern, die kürzere Angebotsumfänge in anderen
Angebotsformen als Ganztagsschulen und Horten wünschen.
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Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 33 –
Seite 16
Abbildung 7: Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter aus Elternsicht im Vergleich mit der
Inanspruchnahmequote von Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen nach Art des
Bedarfs, 2024
Anteil in Prozent, Differenz in Prozentpunkten
Quellen: DJI – Kinderbetreuungsstudie 2024; Destatis – Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder © Prognos/ITES 2025
und tätige Personen in Tageseinrichtungen; Sekretariat der KMK – Allgemeinbildende Schulen in
Ganztagsform in den Ländern der Bundesrepublik; eigene Berechnung und Darstellung
Wird der auf Basis der DJI-Kinderbetreuungsstudie ermittelten Quote der Eltern, die sich ein
ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot für ihr Kind im Grundschulalter wünschen, die auf Basis
der KMK- und KJH-Statistik ermittelte Inanspruchnahmequote von Ganztagsschulen und
Tageseinrichtungen gegenübergestellt, ergeben sich Anhaltspunkte für den ungedeckten Ganztagsbedarf.
Die Differenz zwischen beiden Kennzahlen belief sich im Schuljahr 2023/2024 in
Westdeutschland wie im Vorjahr auf acht Prozentpunkte, in Ostdeutschland auf fünf Prozentpunkte
(Anhangsabbildung 3).15
Beachtenswert mit Blick auf das nahende Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für die erste
Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027 ist nicht nur die Bedarfsdeckung an Schultagen, sondern auch
während der Ferien. Hier verweisen die Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie auf ein
unzureichend ausgebautes Angebot in den westdeutschen Ländern. Dort konnte rund ein Fünftel der
Kinder im Grundschulalter im Jahr 2022 kein entsprechendes Angebot nutzen, obwohl die Eltern
dies wünschten (Hüsken et al. 2022).
Die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Angebotsform und des Angebotsumfangs haben sich
zwischen 2023 und 2024 nur geringfügig verändert. In Ostdeutschland favorisierten 63 Prozent der
Eltern von Kindern im Grundschulalter zuletzt Bildungs- und Betreuungsangebote in Horten. Dies
sind rund drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr (Abbildung 8). Im Gegenzug ging der Anteil der
Eltern, die eine Ganztagsschule bevorzugten, von 24 auf 21 Prozent zurück.16 Der durchschnittlich
gewünschte Angebotsumfang war mit 38 Wochenstunden (einschließlich Unterrichtszeit) nach wie
vor relativ hoch.
15 Eine Differenz zwischen Ganztagsbedarf und Inanspruchnahmequote ergibt sich nach dem beschriebenen Verfahren auch für Länder,
in denen das ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder bereits flächendeckend ausgebaut ist. Hierzu zählen aufgrund
eines landesspezifisch geltenden Rechtsanspruchs oder eines ausgebauten Ganztagsschulangebots die Länder Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ursächlich für die eher geringe Differenz zwischen Ganztagsbedarf und
Inanspruchnahmequote in diesen Ländern dürfte neben konzeptionellen Unterschieden zwischen der KMK-Statistik, der KJH-Statistik und der DJI-
Kinderbetreuungsstudie sowie (stichprobenbedingten) Ungenauigkeiten in den genannten Erhebungen auch sein, dass trotz der
ausreichenden Verfügbarkeit von Angeboten beispielsweise auch deren Qualität, Kosten und Erreichbarkeit Einfluss auf die
Inanspruchnahme haben.
16 Die Begriffe, mit welchen Eltern genutzte oder gewünschte Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
benennen, können von den rechtlich beziehungsweise statistisch verwendeten Begriffen abweichen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 34 –
Seite 17
In Westdeutschland wünschte ein anhaltend hoher Anteil (33 Prozent) der Eltern ein Bildungs- und
Betreuungsangebot in einer Ganztagsschule. Dagegen stieg der Anteil der Eltern, die sich ein
entsprechendes Angebot in einer Übermittagsbetreuung oder einem Hort wünschten, um jeweils einen
Prozentpunkt an. Eltern in Westdeutschland, die eine Übermittagsbetreuung favorisierten,
wünschten sich mit durchschnittlich 30 Wochenstunden (einschließlich Unterrichtszeit) deutlich kürzere
Angebote als Eltern, die Ganztagsschulen oder Horte bevorzugten (jeweils durchschnittlich 35
Wochenstunden).
Abbildung 8: Gewünschte Formen und Umfänge von Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder
im Grundschulalter aus Elternsicht, 2024
Anteil in Prozent; in Klammern: durchschnittlich gewünschte Stundenzahl pro Woche (einschließlich Unterrichtszeit)
Quelle: DJI – Kinderbetreuungsstudie 2024; eigene Darstellung © Prognos/ITES 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 35 –
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3 Vorausberechnung des Ausbaubedarfs der
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
In den ersten beiden GaFöG-Berichten wurde mit Blick auf das stufenweise Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter zwischen den Schuljahren
2026/2027 bis 2029/2030 untersucht, welches quantitative Angebot in Bildungs- und
Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter bis dahin zusätzlich geschaffen werden muss, um
ein bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können. Angesichts des zwischenzeitlich erfolgten und
statistisch erfassten Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und nicht
antizipierter demografischer Entwicklungen stellt sich die Frage, wie sich dies auf den weiteren
Ausbaubedarf ausgewirkt hat.
Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt nachfolgend erneut eine Vorausberechnung des zukünftigen
Ausbaubedarfs. Grundlage hierfür sind eine eigene Projektion der Entwicklung der Bevölkerung im
Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/203017 und Annahmen zur Entwicklung des Anteils der
Kinder mit elterlichem Ganztagsbedarf auf Grundlage aktueller Daten. Das methodische Vorgehen
wird zusätzlich in Anhang D im Detail erläutert.
3.1 Hintergrund: Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung
Für die Vorausberechnung des Bedarfs an zusätzlichen Ganztagsangeboten bis zum Schuljahr
2029/2030 wurde zunächst eine Projektion der Bevölkerung im Grundschulalter für die 16 Länder
erstellt. So konnten die jüngsten demografischen Entwicklungen berücksichtigt werden. Die
erstellte Bevölkerungsprojektion hebt sich damit von der zum Berichtszeitpunkt vorliegenden 15.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes ab, in der
insbesondere die Geburtenentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 (erheblich) überschätzt wurde.
Als Ausgangsbasis der Projektion dient der Bevölkerungsbestand am Ende des Jahres 2023,
differenziert nach Land und Alter. Dieser wird unter Berücksichtigung von Wanderungsströmen bis zum
Ende des Jahres 2029 fortgeschrieben. Die Sterblichkeit kann bei der betrachteten Altersgruppe
vernachlässigt werden (vgl. Hühn 2020). Ebenso spielen die Geburten keine Rolle, da die Kinder,
die bis zum Ende des Projektionszeitraums im Grundschulalter sein werden, im Ausgangsjahr 2023
bereits geboren waren.
Die Projektion basiert ausschließlich auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Als
Datengrundlage für die Bevölkerung zwischen sechs und unter elf Jahren dient die Bevölkerungsfortschreibung
auf Basis des Zensus 2011 aus den in Kapitel 2.1.2 beschriebenen Gründen. Für die Bevölkerung
im Alter von unter sechs Jahren – also den künftigen Kindern im Grundschulalter – wird dagegen
die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Die Wanderungsströme
werden auf Basis der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes abgebildet. Die
folgende Tabelle stellt die verwendeten Daten im Überblick dar.
17 Die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes konnte für die vorliegende Berechnung des
Ausbaubedarfs nicht verwendet werden, da sie nicht rechtzeitig zur Verfügung stand. Von einer Nutzung der 15. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung wurde aufgrund des veralteten Datenstandes abgesehen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 36 –
Seite 19
Tabelle 1: Datengrundlagen der Bevölkerungsprojektion
Variable Zeitrahmen Differenzierung Zeitliche Entwicklung Quelle
Ausgangsbestand der
Bevölkerung 2023
Land, Alter
/ Bevölkerungsfortschreibung
(DESTATIS)*
Fortzugsquoten ins
Ausland
2018, 2019, 2024
konstante landes- und
altersspezifische Fortzugsquoten ins
Ausland
Wanderungsstatistik,
Bevölkerungsfortschreibung
(DESTATIS)
Zuzugsquoten aus
dem Ausland
konstante landes- und
altersspezifische Zuzugsquoten aus
dem Ausland
Fortzugsquoten
innerhalb Deutschlands
konstante landes- und
altersspezifische Fortzugsquoten in
andere Bundesländer
Zuzugsquoten
innerhalb Deutschlands Land (Alter)
konstante landes- und
altersspezifische Zuzugsquoten in
andere Bundesländer
* Für die Kinder im Alter von sechs bis unter elf Jahren auf Basis des Zensus 2011 und © Prognos/ITES 2025
für die Kinder im Alter von unter sechs Jahren auf Basis des Zensus 2022.
Quelle: eigene Darstellung
Die Wanderungsbewegungen unterliegen dabei vielfältigen Einflussfaktoren. Insbesondere die
Wanderungsbewegungen über die Außengrenzen Deutschlands sind geprägt von starken
Schwankungen (Abbildung 9). Phasen mit hoher Zuwanderung, beispielsweise durch die Zuwanderung
Schutzsuchender aus Syrien (2015) oder der Ukraine (2022), wechseln sich mit Phasen niedriger
Zuwanderung, beispielsweise während der Pandemie (2020), ab. Entsprechend schwierig ist es,
das Wanderungsgeschehen vorherzusagen.
Im Rahmen der vorliegenden Projektion wird unterstellt, dass sich die alters- und
landesspezifischen Außenfortzugs- und Außenzuzugsquoten im Projektionszeitraum konstant auf das
durchschnittliche Niveau der Jahre 2018, 2019 und 2024 belaufen. Damit wurden zwei Jahre mit
„gewöhnlichen“ Wanderungsquoten (2018, 2019) sowie ein Jahr mit einer dynamischeren
Entwicklung (2024) berücksichtigt.18 Ebenso wird angenommen, dass sich die Binnenfortzugs- und
Binnenzuzugsquoten konstant auf dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2018, 2019 und 2024
liegen.
18 Eine größere Unsicherheit besteht dabei dahingehend, welche Wanderungsströme insbesondere zwischen Deutschland und der
Ukraine zu erwarten sind.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 37 –
Seite 20
Abbildung 9: Wanderungen von Kindern im Alter von unter 11 Jahren über die Außengrenzen
Deutschlands, 2013 bis 2024
links: Anzahl in Tausend, rechts: Anteil an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung in Prozent
Quelle: Destatis – Wanderungsstatistik und Bevölkerungsfortschreibung (verschiedene Jahre) © Prognos/ITES 2025
Abbildung 10 stellt die Ergebnisse der Projektion der Bevölkerung im Grundschulalter bis zum
Jahresende 2029 dar. Sie zeigt, dass diese Bevölkerungsgruppe unter den gesetzten Annahmen bis
2025 geringfügig anwächst und im Anschluss bis zum Jahr 2029 spürbar zurückgeht. Hinter dieser
gesamtdeutschen Entwicklung verbergen sich jedoch stark gegenläufige Trends in den ost- und
den westdeutschen Ländern.
In den westdeutschen Ländern steigt die Anzahl der Kinder im Grundschulalter von 2,66 Millionen
(2023) bis zum Jahresende 2025 auf 2,72 Millionen (+2,1 Prozent) leicht an. Im Anschluss sinkt
sie bis zum Ende des Betrachtungszeitraums im Jahr 2029 auf 2,64 Millionen eher geringfügig ab.
Sie liegt damit auf 99 Prozent ihres Ausgangsbestands im Jahr 2023.
Im Gegensatz zu dieser relativ stabilen Entwicklung in den westdeutschen Ländern sinkt die Anzahl
der Kinder im Grundschulalter in den ostdeutschen Ländern im Zeitverlauf kontinuierlich und
deutlich ab. Ausgehend von 0,63 Millionen Kindern im Jahr 2023 sinkt ihre Zahl bis 2029 auf 0,53
Millionen ab. Sie liegt damit auf nur 85 Prozent ihres Ausgangsbestands im Jahr 2023.
Im Vergleich zum zweiten GaFöG-Bericht fallen die für den Projektionszeitraum berechneten
Bevölkerungsstände für die Kinder im Grundschulalter bis zum Schuljahr 2029/2030 im dritten GaFöG-
Bericht um bis zu vier Prozent geringer aus (Abbildung 10, geklammerte Prozentwerte). Dies hängt
insbesondere damit zusammen, dass in der damals verwendeten 15. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung die Zahl der Kinder, die in den nächsten Jahren das Grundschulalter erreichen
werden, überschätzt wurde.19
19 Der in Variante G2-L2-W2 für das Jahr 2023 berechnete Bestand an unter sechsjährigen Kindern liegt mit rund 4,8 Millionen deutlich
höher (+4,5 Prozent) als in der Bevölkerungsfortschreibung auf Zensus-2022-Basis (4,6 Millionen).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 38 –
Seite 21
Abbildung 10: Ergebnisse der Projektion der Bevölkerung im Alter von 6,5 bis 10,5 Jahren, 2023 bis
2029 (jeweils am Jahresende)
links: Anzahl (in Mio.), in Klammern Veränderung zur 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (V2, 2021)
rechts: indexierte Veränderung zu 2023 (in Prozent, 2023 = 100)
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025
3.2 Ergebnisse zum Ausbaubedarf
Zur zukünftigen Entwicklung des elterlichen Ganztagsbedarfs für Kinder im Grundschulalter
wurden, wie in den ersten beiden GaFöG-Berichten, zwei Szenarien berechnet. Im ersten Szenario
wurde unterstellt, dass der elterliche Ganztagsbedarf in den kommenden Jahren auf dem heutigen
Niveau verbleibt (Status-quo-Szenario). Im zweiten Szenario wurde angenommen, dass der
elterliche Ganztagsbedarf bis zum klassenstufenspezifischen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs um
zehn Prozent, höchstens jedoch auf 95 Prozent, steigt (dynamisches Szenario).20 Die Ergebnisse
der Bevölkerungsprojektion werden in Anhangstabelle 1, die klassenstufenspezifischen Zielquoten
für den elterlichen Ganztagsbedarf in Anhangstabelle 2 (Status-quo-Szenario) und
Anhangstabelle 3 (dynamisches Szenario) ausgewiesen.
Um den elterlichen Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter bis zum vollständigen
Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 decken zu können, müssen im Status-quo-
Szenario deutschlandweit zusätzlich zu den im Schuljahr 2023/2024 bereits vorhandenen Angeboten
rund 190.000 weitere Plätze geschaffen werden. Dies entspricht einem Zuwachs von 10,1 Prozent
gegenüber den bereits vorhandenen Angeboten (Tabelle 2). Im Schuljahr 2026/2027 liegt der
zusätzliche Platzbedarf im Status-quo-Szenario bei 166.000 Plätzen (+8,8 Prozent).21 Sollte der
elterliche Ganztagsbedarf künftig um circa zehn Prozent steigen, werden im Schuljahr 2029/2030
20 Abweichend hiervon wurde für Hamburg unterstellt, dass der elterliche Ganztagsbedarf, der den Ergebnissen der DJI-
Kinderbetreuungsstudie (KiBS) zufolge im Jahr 2024 bei 99 Prozent lag, im dynamischen Szenario nicht steigt.
21 Diese Zahl umfasst sowohl die Plätze für Erstklässlerinnen und Erstklässler, die zur Erfüllung des dann für die erste Klassenstufe
bereits geltenden Rechtsanspruchs erforderlich sind, als auch den zusätzlichen Platzbedarf für die Klassenstufen zwei bis vier, der
sich aus der Annahme eines gleichmäßigen klassenstufenspezifischen Ausbaus bis zur vollständigen Bedarfsdeckung im jeweiligen
Schuljahr des Inkrafttretens des Rechtsanspruchs ergibt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 39 –
Seite 22
Angebote für rund 339.000 zusätzliche Kinder benötigt, um den elterlichen Ganztagsbedarf
decken zu können. Dies entspricht einem Mehrbedarf im Vergleich zum gegenwärtigen
Angebotsbestand in Höhe von 18,0 Prozent.
Tabelle 2: Zusätzlicher/verminderter Platzbedarf für Kinder im Grundschulalter in den Jahren
2026/2027 und 2029/2030 nach Szenario
Anzahl und Anteil gegenüber Inanspruchnahme im Jahr 2023/2024 in Prozent*
Gebiet
Inanspruchnahme
2023/
2024
Zusätzlicher Platzbedarf 2026/2027 Zusätzlicher Platzbedarf 2029/2030
konstanter
Elternbedarf
steigender
Elternbedarf
konstanter
Elternbedarf
steigender
Elternbedarf
absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent
Baden-Württemberg 219.000 +32.000 +14,5 +51.000 +23,5 +39.000 +17,9 +67.000 +30,3
Bayern 177.000 +42.000 +23,9 +57.000 +32,4 +55.000 +31,0 +76.000 +42,9
Berlin 125.000 0 +0,3 +6.000 +4,9 -4.000 -3,5 +4.000 +3,1
Brandenburg 86.000 -3.000 -3,2 +3.000 +3,4 -11.000 -13,3 -3.000 -3,9
Bremen 16.000 +3.000 +18,5 +4.000 +27,7 +3.000 +17,0 +5.000 +29,3
Hamburg 74.000 +1.000 +0,8 +1.000 +0,8 -2.000 -2,6 -2.000 -2,6
Hessen 149.000 +15.000 +9,9 +27.000 +18,3 +16.000 +10,8 +33.000 +22,2
Mecklenburg-Vorpommern 47.000 -2.000 -3,4 +1.000 +2,8 -6.000 -13,2 -2.000 -4,6
Niedersachsen 175.000 +7.000 +3,9 +21.000 +11,7 +4.000 +2,5 +23.000 +13,1
Nordrhein-Westfalen 380.000 +47.000 +12,4 +78.000 +20,4 +51.000 +13,5 +93.000 +24,5
Rheinland-Pfalz 89.000 +8.000 +9,1 +15.000 +16,9 +9.000 +9,6 +18.000 +20,4
Saarland 22.000 +3.000 +13,7 +5.000 +21,7 +4.000 +15,8 +6.000 +26,8
Sachsen 141.000 -5.000 -3,4 -2.000 -1,6 -20.000 -14,3 -16.000 -11,3
Sachsen-Anhalt 61.000 -1.000 -2,4 +3.000 +4,3 -7.000 -11,7 -2.000 -3,1
Schleswig-Holstein 46.000 +8.000 +17,0 +12.000 +25,6 +9.000 +19,1 +14.000 +30,8
Thüringen 69.000 -3.000 -4,5 -2.000 -2,7 -11.000 -15,8 -9.000 -12,8
Maximaler Ausbaubedarf**
Ostdeutschland 528.000 0 +0,1 +13.000 +2,4 0 0,0 +4.000 +0,7
Westdeutschland 1.349.000 +165.000 +12,3 +271.000 +20,1 +190.000 +14,1 +335.000 +24,8
Deutschland 1.877.000 +166.000 +8,8 +284.000 +15,1 +190.000 +10,1 +339.000 +18,0
* Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt. ** Ohne Verrechnung negativer Werte.
Lesehilfe anhand der deutschlandweiten Ergebnisse im Status-quo-Szenario: Um den elterlichen Ganztagsbedarf für Kinder im
Grundschulalter bis zum vollständigen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 decken zu können, müssen zusätzlich
zu den im Schuljahr 2023/2024 bereits vorhandenen Angeboten (1.877.000) rund 190.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden.
Dies entspricht einem Zuwachs von 10,1 Prozent gegenüber den bereits vorhandenen Angeboten. Im Schuljahr 2026/2027 liegt der
zusätzliche Platzbedarf gegenüber den bereits vorhandenen Angeboten (1.877.000) bei rund 166.000 Plätzen (+8,8 Prozent).
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 40 –
Seite 23
Hinter diesen bundesdurchschnittlichen Entwicklungen verbergen sich – der demografischen
Entwicklung entsprechend – höchst unterschiedliche Dynamiken zwischen den ost- und den
westdeutschen Ländern. In den ostdeutschen Ländern ist aufgrund des zu erwartenden
Bevölkerungsrückgangs und des bereits weit ausgebauten Ganztagsangebots – teilweise in Verbindung mit einem
langjährig bestehenden Recht auf Ganztagsbetreuung – selbst im dynamischen Szenario
tendenziell kein weiterer quantitativer Ausbau der Angebote erforderlich. Vielmehr stellt sich hier ab
2025/2026 zunehmend die Frage nach dem Erhalt des bestehenden Angebots sowie des
Umgangs mit demografisch bedingten Überkapazitäten. Völlig anders stellt sich die Situation in den
westdeutschen Ländern dar. Hier werden bis zum Schuljahr 2029/2030 insgesamt rund 190.000
bis 335.000 (+14,1 bis +24,8 Prozent) zusätzliche Plätze benötigt, um den elterlichen
Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter decken zu können.
Abbildung 11 zeigt die Veränderung des zusätzlichen Platzbedarfs für Kinder im Grundschulalter
bis zum Schuljahr 2029/2030 gegenüber dem an der Inanspruchnahme bemessenen
Platzangebot im Schuljahr 2023/2024. Demnach steigt der bundesweite Ausbaubedarf bis zum Schuljahr
2028/2029 stetig an und geht im Schuljahr 2029/2030 erstmals leicht zurück. Dies gilt sowohl
für das Status-quo- als auch für das dynamische Szenario. In Ostdeutschland erreicht der
zusätzliche Platzbedarf bereits im Schuljahr 2025/2026 (Status-quo-Szenario) beziehungsweise
2027/2028 (dynamisches Szenario) seinen Höhepunkt. Aufgrund demografischer Trends sinkt er
danach ab. In Westdeutschland nimmt der Ausbaubedarf dagegen nahezu kontinuierlich zu.
Entwicklung des Ausbaubedarfs im Zeitverlauf
Der im vorliegenden GaFöG-Bericht ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Ganztagsplätzen hat
sich gegenüber dem zweiten GaFöG-Bericht deutlich reduziert. Wie die folgende Abbildung
exemplarisch für das Status-quo-Szenario und das Schuljahr 2026/2027 zeigt, sank der
Ausbaubedarf in Höhe von 271.000 Plätzen im zweiten GaFöG-Bericht auf 166.000 Plätze im
dritten GaFöG-Bericht ab. Diese Reduktion um 105.000 Plätze übersteigt dabei den zwischen den
Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 erfolgten Ausbau in Höhe von 70.000 Plätzen merklich.
Maßgeblich für die Differenz ist eine Anpassung
der Datengrundlage für die
Bevölkerungsentwicklung. Anstatt der 15. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes aus dem Jahr 2021 wurde im
vorliegenden GaFöG-Bericht auf aktuelle Daten zum
Bevölkerungsstand zurückgegriffen (siehe
Kapitel 3.1). Diese fallen – auch bedingt durch den
Zensus 2022– insbesondere bei den jüngeren
Alterskohorten merklich niedriger aus, was zu
niedrigeren Bevölkerungsständen im
Betrachtungszeitraum führt. Der verringerte
Ausbaubedarf gegenüber dem zweiten GaFöG-Bericht
resultiert somit nicht nur aus dem
zwischenzeitlichen Platzausbau, sondern auch aus der
nach unten korrigierten Bevölkerungszahl.
i
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 41 –
Seite 24
Abbildung 11: Veränderung des Platzbedarfs für Kinder im Grundschulalter zwischen 2024/2025 und
2029/2030 im Vergleich zu 2023/2024 nach Szenario
links: absolute Veränderung zu 2023/2024 in Tausend; rechts: indexierte Veränderung in Prozent*
durchgezogene Linien: konstanter Elternbedarf; gestrichelte Linien: steigender Elternbedarf
* Ohne Verrechnung negativer Werte.
Quellen: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025
Wird ausschließlich der Ausbaubedarf für die Klassenstufe eins betrachtet, der sich auf Grundlage
der vorliegenden Statistiken aber nur grob quantifizieren lässt22, so zeigt sich, dass bis zum
Schuljahr 2026/2027 bundesweit zusätzliche Ganztagsplätze in Höhe von bis zu 30.000 (konstanter
Bedarf) beziehungsweise 65.000 (steigender Bedarf) benötigt werden, um den für diese
Klassenstufe dann geltenden Rechtsanspruch unter Berücksichtigung der elterlichen Bedarfe zu decken
(Tabelle 3).
22 Hintergrund ist, dass die KMK-Statistik nicht nach den Klassenstufen differenziert und die Verteilung der dort erfassten Kinder auf
die Klassenstufen deshalb anhand der Verteilung der in der KJH-Statistik erfassten Kinder im Grundschulalter auf die Klassenstufen
geschätzt wird.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 42 –
Seite 25
Tabelle 3: Maximaler zusätzlicher Platzbedarf für Kinder im Grundschulalter nach Klassenstufe in
2026/2027 nach Szenario
Gebiet Konstanter Elternbedarf Steigender Elternbedarf
1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse
Ostdeutschland 0 0 +3.000 +9.000 0 +1.000 +8.000 +17.000
Westdeutschland +30.000 +44.000 +47.000 +48.000 +65.000 +71.000 +70.000 +67.000
Deutschland +30.000 +44.000 +50.000 +56.000 +65.000 +72.000 +78.000 +84.000
* Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt. Ohne Verrechnung negativer Werte. Abweichungen zwischen der
rechnerischen jahrgangsstufenübergreifenden Summe der hier ausgewiesenen Werte und den in Tabelle 2 dargestellten Werte resultieren
daraus, dass in Tabelle 2 negative Werte nach Klassenstufe verrechnet wurden.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der vorherigen Tabellen/Abbildungen © Prognos/ITES 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 43 –
Seite 26
4 Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung
und Umsetzung des Rechtsanspruchs
4.1 Ganztagsausbau in rechtlicher Verordnung
Um den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
voranzutreiben, stellt der Bund den Ländern im Zeitraum von 2020 bis 2029 aus dem
Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel dienen dazu, sowohl die Kapazitäten als auch
die Qualität der Ganztagsangebote gezielt zu erweitern. Im Rahmen des sogenannten
Beschleunigungsprogramms für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung erhielten die Länder
zwischen 2020 und 2022 rund 500 Millionen Euro, um kurzfristig notwendige Investitionen sowie
Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen zu finanzieren. Daran anschließend stehen im
Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) weitere rund drei Milliarden Euro zur
Verfügung, mit denen die Umsetzung und der Abschluss weiterer Investitionsvorhaben unterstützt
werden.
Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der
Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale
Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. € auf bis zu 1,3 Mrd.
€ p. a. ab 2030 angepasst. Die mit der Ganztagsbetreuung verbundenen Betriebskosten
unterliegen der Finanzierungsverantwortung der Länder.
Wie die Investitionshilfen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau in den Ländern eingesetzt
werden können, haben Bund und Länder gemeinsam, zuletzt in der am 17. Mai 2023
unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
(Investitionsprogramm Ganztagsausbau/VVII) geregelt. Diese Vereinbarung legt den bundesweiten Rahmen
fest, der durch spezifische Programme der einzelnen Länder (Länderprogramme) weiter
konkretisiert wird. Bis Mitte August 2024 hatten alle 16 Länder Einvernehmen mit dem Bund über ihr
jeweiliges Landesprogramm hergestellt. Im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts erfolgten
inhaltsanalytische Auswertungen der Länderprogramme.23 Mehrheitlich zeigten sich keine Anpassungen
oder Ergänzungen in den Länderprogrammen im Vergleich zu den Inhalten der VVII. Demnach
erfolgt die Umsetzung der Investitionshilfen in den Ländern weitgehend im Einklang mit den
bundesweit vereinbarten Vorgaben. Die Länderprogramme orientieren sich überwiegend an den
bundesrechtlichen Rahmenbedingungen, sodass nur in Einzelfällen weitergehende Präzisierungen, etwa
bei der Definition von förderfähigen Ausstattungsinvestitionen, vorgenommen wurden. Lediglich
vereinzelte Konkretisierungen wurden expliziert, können jedoch auch in anderen Ländern ebenso
eine Bedeutung haben.
Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD bekräftigt die Bundesregierung die
Umsetzung des Rechtsanspruchs, die Bedeutung einer Qualitätsentwicklung und greift das Anliegen der
Länder auf, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe stärker einzubinden. Ziel ist es, mit den
Potenzialen der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe eine breitere und vielfältigere Angebotsstruktur
23 Siehe Huschik et al. 2024, S. 21-22.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 44 –
Seite 27
zu schaffen, formale und non-formelle Bildungsangebote besser miteinander zu verknüpfen sowie
rechtsanspruchserfüllende Angebote in den Ferien besser gewährleisten zu können.
4.2 Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau übermitteln die Länder der
Geschäftsstelle im BMBFSFJ monatlich die Höhe der bewilligten Mittel sowie den jeweils aktuellen
Mittelbedarf. In der folgenden Tabelle sind die Bewilligungen und Mittelabrufe im Programm zum
Datenstichtag 28. August 2025 dargestellt. Die Bewilligungsquote im Programm liegt derzeit bei
49,5 Prozent.
In Sachsen und Schleswig-Holstein sind die verfügbaren Finanzhilfen bereits vollständig
ausgeschöpft und in Baden-Württemberg liegt die Bewilligungsquote bei 83 Prozent. Rheinland-Pfalz
(8 Prozent), Sachsen-Anhalt (10 Prozent), Brandenburg (11 Prozent) und Niedersachsen (15
Prozent) verzeichnen vergleichsweise niedrige Bewilligungsquoten.
Die tatsächlichen Mittelabrufe liegen zum Datenstichtag 28. August 2025 bei lediglich acht
Prozent. In vier Ländern wurden noch keine Mittel abgerufen. Lediglich in Baden-Württemberg wurde
mit 33 Prozent bereits ein vergleichsweise hoher Anteil von Mitteln abgerufen.
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau befindet sich noch in der Anfangsphase.
Verzögerungen bei der Mittelverwendung sind derzeit als erwartbar einzuschätzen. Die Diskrepanz zwischen
den bewilligten und den tatsächlich abgerufenen Mitteln lässt sich insbesondere darauf
zurückführen, dass die abgerufenen Mittel zeitnah zu verwenden sind, d. h. die Abrufquote stellt jeweils den
tatsächlichen Baufortschritt dar und nicht die Höhe der gebundenen Mittel. Die teilweise niedrige
Bewilligungsquote begründet sich im zuvor kurzen Förderzeitraum im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau, in Unsicherheiten bei der Durchführung größerer Bauvorhaben, in langwierigen
Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen sowie im späten Inkrafttreten einzelner
Länderprogramme (siehe auch Abschnitt zu möglichen Hürden im Programm). Mit der nun beschlossenen
Laufzeitverlängerung und der damit verbundenen erhöhten Planungssicherheit ist davon
auszugehen, dass die Umsetzung des Programms in den kommenden Monaten spürbar an Dynamik
gewinnen wird. Zudem sind viele Vorhaben bereits in vorbereitenden Verfahren der Länder eingeplant,
sodass ein Anstieg der Bewilligungen in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 45 –
Seite 28
Tabelle 4: Bewilligungen und Mittelabrufe im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Datenstichtag: 28. August 2025
Gebiet
Verfügungsrahmen*
Bewilligungen Mittelabrufe**
für die Jahre 2024 und 2025
in Euro in Euro in % in Euro in %
Baden-Württemberg 358.616.775 296.310.140 82,6 119.582.004 33,3
Bayern 427.919.800 106.448.181 24,9 8.687.155 2,0
Berlin*** 142.723.625 350.000 0,2 245.000 0,2
Brandenburg 83.321.425 9.233.296 11,1 3.779.733 4,5
Bremen 26.229.225 5.614.000 21,4 3.388.251 12,9
Hamburg 71.594.325 29.290.991 40,9 2.000.000 2,8
Hessen 204.519.975 120.472.059 58,9 26.835.337 13,1
Mecklenburg-Vorpommern 54.462.375 30.884.642 56,7 - -
Niedersachsen 258.371.575 40.008.706 15,5 15.990.546 6,2
Nordrhein-Westfalen 579.587.800 452.303.500 78,0 39.257.970 6,8
Rheinland-Pfalz 132.508.200 10.006.803 7,6 - -
Saarland 32.952.425 6.242.418 18,9 - -
Sachsen 137.007.200 137.007.200 100,0 3.408.692 2,5
Sachsen-Anhalt 74.143.300 7.379.622 10,0 600.000 0,8
Schleswig-Holstein 93.658.950 93.616.317 100,0 1.500.000 1,6
Thüringen 72.383.025 15.029.454 20,8 - -
Deutschland 2.750.000.000 1.360.197.329 49,5 225.274.688 8,2
* Ohne den verbleibenden Restbetrag aus den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ nach § 1 Absatz 3 GaFinHG.
** Inkl. Rückflüsse: Beträge, die nicht entsprechend § 1 Absatz 1 und §§ 2, 3, 4 und 7 GaFinHG verwendet wurden und daher in Höhe
des Finanzierungsanteils des Bundes an den Bund zurückzuzahlen sind.
*** Berlin hat erst im Februar 2025 mit dem Antragsverfahren begonnen.
Quelle: Monatliche Meldungen der Länder an das BMBFSFJ © Prognos/ITES 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 46 –
Seite 29
4.2.1 Länderberichterstattung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Im Folgenden wird die Länderberichterstattung gemäß § 11 der Verwaltungsvereinbarung zum
Investitionsprogramm Ganztagsausbau (VVII) näher betrachtet. Grundlage der Auswertung ist die
Länderberichterstattung zum Datenstichtag 30. Juni 2025. Es handelt sich hierbei um die Berichte
der Länder, die einen dokumentierten Zwischenstand abbilden. Es ist zu berücksichtigen, dass in
einzelnen Ländern bislang nur wenige Maßnahmen dokumentiert sind. Der Dokumentationsstand
bildet somit nicht das vollständige Bild aller, bis dato laufenden Vorhaben und Bewilligungen ab,
ermöglicht aber dennoch einen Einblick in Art und Struktur der geförderten Maßnahmen. In der
Länderberichterstattung sind Angaben unter anderem zum Status der Maßnahmen, zur Art der
geförderten Träger, zur Maßnahmenart sowie zur Anzahl der geförderten Plätze enthalten, die im
Folgenden dargestellt werden.
Ergänzend zur Betrachtung der Länderberichterstattung werden im Folgenden Einschätzungen der
Länder aus der diesjährigen Online-Befragung der Landesverantwortlichen (siehe auch Kapitel 4.3)
zur Wirksamkeit der mit Bundesmitteln finanzierten Maßnahmen, zu möglichen Hürden im
Programm und zu Optimierungsmöglichkeiten in den Verfahrensregelungen zwischen Bund und
Ländern dargestellt. Darüber hinaus werden an ausgewählten Stellen Ergebnisse der letzten Online-
Befragung von Landesverantwortlichen im Mai 2024 im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts
herangezogen.
Status und Struktur der geförderten Maßnahmen
Von den insgesamt 1.599 dokumentierten bewilligten Maßnahmen im Rahmen des
Investitionsprogramms Ganztagsausbau sind bislang drei Prozent abgeschlossen, während sich 97 Prozent in
der Umsetzung befinden. Abgeschlossene Maßnahmen wurden bislang nur in wenigen Ländern
dokumentiert: In Sachsen ist ein Prozent der bewilligten Maßnahmen abgeschlossen, in Bayern
sind es zwei Prozent. In Niedersachsen sind sieben Prozent und in Hessen neun Prozent
abgeschlossen, während in Hamburg bereits die Hälfte der dokumentierten Projekte (49 Prozent)
abgeschlossen werden konnte. In den übrigen Ländern befinden sich sämtliche bisher bewilligten
Maßnahmen in der Umsetzung. Diese Verteilung zeigt, dass sich der überwiegende Teil der aktuell
geförderten Maßnahmen in der Realisierungsphase befindet (ohne Abbildung).
Die konkrete Umsetzung der im Rahmen des Programms geförderten Maßnahmen erfolgt in den
Ländern überwiegend über öffentliche Träger. 93 Prozent der bewilligten Bundesmittel24 entfallen
auf öffentliche Träger (Abbildung 12). In einigen ostdeutschen Ländern wird ein leicht
überdurchschnittlicher Anteil von freien Trägern gefördert. In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Anteil freier
Träger bei 47 Prozent, was deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. In Sachsen beträgt
der Anteil geförderter freier Träger 19 Prozent und liegt damit ebenfalls etwas über dem
Bundesdurchschnitt. Die beobachtete Verteilung der Bewilligungen zeigt Parallelen zu der geplanten
Schwerpunktsetzung in der Umsetzung der Ganztagsbetreuung, die von den Ländern in der
Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts formuliert wurde. Die Hälfte der ostdeutschen Länder
gab damals an, mit Bundesmitteln bevorzugt Kooperationen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe
und dem schulischen Bereich zu fördern, während westdeutsche Länder mehrheitlich planten,
schwerpunktmäßig schulische Angebote zu fördern. Jedoch kann auch die Förderung von
öffentlichen Trägern Kooperationsmodelle umfassen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass das
Antragsgeschehen und damit die konkrete Verteilung der geförderten Träger von den Ländern nicht gezielt
gesteuert werden kann, sondern maßgeblich von den Anträgen der jeweiligen Träger abhängt.
24 Beteiligungen des Landes sowie etwaige weitere Mittel sind hier nicht berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 47 –
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Abbildung 12: Art der geförderten Träger im Investitionsprogramm Ganztagsausbau*
Anteil bezogen auf Summe der bewilligten Bundesmittel
*Schleswig-Holstein ist aufgrund einer abweichenden Datenlage bei den bewilligten Mitteln nicht Bestandteil dieser Auswertung.
Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau © Prognos/ITES 2025
Mit den Angaben zur Art der geförderten Maßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung,
Sanierung) lassen sich grundlegende Aussagen zur Struktur und Ausrichtung der Investitionen im
Programm ableiten, die einen Überblick über die bisherige Schwerpunktsetzung ermöglichen. In
der Länderberichterstattung können einzelne Maßnahmen mehreren Maßnahmenarten
gleichzeitig zugeordnet werden. Insgesamt machen Ausstattungsinvestitionen mit 52 Prozent den größten
Anteil aus, was darauf hindeutet, dass häufig bestehende Räume für den Ganztagsbetrieb
ertüchtigt oder funktional aufgewertet werden. Zu bedenken ist auch, dass der Planungsvorlauf bei
Ausstattungsinvestitionen gering ist. Aber Umbauten (33 Prozent), Erweiterungen (28 Prozent),
Neubauten (25 Prozent) und Sanierungen (16 Prozent) zeigen, dass sowohl Anpassungen bestehender
Gebäude als auch neue Bauprojekte eine immer größere Rolle im Programm spielen. Im Vergleich
zum Beschleunigungsprogramm zeigt sich im Investitionsprogramm Ganztagsausbau ein höherer
Anteil an Baumaßnahmen.25 Häufig umfassen einzelne Vorhaben auch mehrere Investitionen.
42 Prozent der dokumentierten Maßnahmen vereinen dabei mehrere Investitionsarten in einem
25 Im Rahmen des Beschleunigungsprogramms spielten Baumaßnahmen bei 53 Prozent der Förderungen eine Rolle, bei der Mehrheit
handelte es sich um Ausstattungsinvestitionen (73 %) (Vgl. Huschik et al. 2023, S. 31). Das Beschleunigungsprogramm wurde mit
dem Ziel aufgelegt, kurzfristig verfügbare Kapazitäten zu nutzen. Der Fokus lag stärker auf sofort umsetzbaren Maßnahmen wie
Ausstattungen, temporären Raumerweiterungen oder kleineren Umbauten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 48 –
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Vorhaben, am häufigsten die Kombination von Umbau und Ausstattung (10 Prozent) (ohne
Abbildung).
Bei der geförderten Maßnahmenart zeigen sich bisher Unterschiede zwischen den Ländern
(Abbildung 13), die sich aber mit fortschreitenden Bewilligungsgeschehen nochmals verändern können.
In Bayern beispielsweise sind Ausstattungsinvestitionen bisher seltener (14 %).26 Stattdessen
entfallen 36 Prozent der Förderungen auf Neubaumaßnahmen, bedingt auch durch die
entsprechende Schwerpunktsetzung im Landesprogramm. In Hamburg beziehen sich die
Fördermaßnahmen fast ausschließlich auf Umbaumaßnahmen (93 Prozent) und Ausstattungsinvestitionen
(70 Prozent). Auch in Baden-Württemberg (92 Prozent) und Thüringen (84 Prozent) liegt der Anteil
der Maßnahmen mit Ausstattungsinvestitionen über dem Durchschnitt. Sanierungen spielen die
größte Rolle in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Sachsen entfallen 42 Prozent und ich Sachsen-
Anhalt 37 Prozent der geförderten Maßnahmen auf Sanierungsprojekte.
Abbildung 13: Art der geförderten Maßnahmen*
Anteil bezogen auf Anzahl der Förderungen
* Mehrfachzuordnungen möglich. © Prognos/ITES 2025
Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau
26 In Bayern ist das geänderte Landesprogramm zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau im Dezember 2024 in Kraft getreten. Erst
seitdem sind nach den Landesvorgaben auch Ausstattungsinvestitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau
förderfähig.
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Neben der Art der geförderten Maßnahmen geben die Angaben zum Zweck der Investitionen
weiteren Aufschluss über die Zielrichtung und Wirkung des Programms. Die Länder berichten dabei
für jede geförderte Maßnahme über die Auswirkungen auf ganztägige Bildungs- und
Betreuungsplätze. Die Berichterstattung erfolgt differenziert nach drei Kategorien:
■ Anzahl der Plätze, die durch die Maßnahme neu geschaffen werden
■ Anzahl der Plätze, die erhalten werden oder vom Erhalt räumlicher Kapazitäten profitieren
■ Anzahl der Plätze, die von der Schaffung zusätzlicher räumlicher Kapazitäten profitieren,
ohne dass dadurch formal neue Plätze entstehen
Diese Differenzierung ermöglicht eine Analyse, ob die Maßnahmen primär dem quantitativen
Ausbau, der Sicherung bestehender Angebote oder der qualitativen Verbesserung der räumlichen
Rahmenbedingungen dienen. Für die Auswertung wurden die angegebenen Plätze summiert und
anteilig auf die drei Zweckkategorien verteilt. Insgesamt profitieren mit 35 Prozent viele Plätze von
Maßnahmen, die zwar keine neuen Plätze geschaffen, aber zusätzliche räumliche Kapazitäten
ermöglicht haben. Dies deckt sich mit den Angaben zur Maßnahmenart, wonach
Ausstattungsinvestitionen den größten Anteil ausmachen und demnach vor allem zur qualitativen Verbesserung
beitragen und nicht zur formalen Platzschaffung. 38 Prozent der berichteten Plätze konnten
insbesondere durch Umbauten oder Sanierungen erhalten bleiben und 27 Prozent der Plätze wurden neu
geschaffen (ohne Abbildung).
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Abbildung 14: Zweck der geförderten Maßnahmen
Anteil der berichteten Plätze je Zweckkategorie
Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau © Prognos/ITES 2025
Abbildung 14 zeigt die Auswertung zum Zweck der Investitionen differenziert nach den Ländern.
Diese Darstellung ist zum Teil ein Spiegelbild der Verteilung von Maßnahmenarten. In Bayern
erfüllen insbesondere Neubauten und Erweiterungen, aber auch Umbauten und Sanierungen, den
Zweck, neue Plätze zu schaffen. 92 Prozent der in der Berichterstattung in Bayern angegebenen
Plätze sind neu geschaffen. In Hamburg wiederum zielen Ausstattungen und auch Umbauten
bisher ausschließlich auf räumliche Verbesserungen ab, von denen Plätze profitieren. In Thüringen,
Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo der Anteil von Ausstattungsinvestitionen beziehungsweise
Sanierungen über dem Durchschnitt liegt, zielen die Maßnahmen entsprechend auf den Platzerhalt oder
die qualitative Aufwertung ab.
Themenbereiche der geförderten Maßnahmen
In der Berichterstattung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind Kurzbeschreibungen der
geförderten Maßnahmen enthalten. Anhand dieser Kurzbeschreibungen wurden Bereiche
abgeleitet, denen die Maßnahmen thematisch zugeordnet werden können. Einzelne Maßnahmen können
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 51 –
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mehreren Themenbereichen gleichzeitig zugeordnet sein. Eine vergleichbare Auswertung der
Maßnahmenbeschreibungen wurde im Rahmen des ersten GaFöG-Berichts zu den Maßnahmen im
Beschleunigungsprogramm vorgenommen.27 Zu allen 1.599 dokumentierten Förderungen ist eine
Beschreibung der Maßnahmen enthalten. Zu beachten ist, dass in vielen Fällen in der Beschreibung
keine weiteren Angaben enthalten sind, die über die standardisierte Zuordnung zur Maßnahmenart
hinausgehen (zum Beispiel „Ersatzneubau Hort“, „Sanierung und Erweiterung der Grundschule“).
Dies trifft auf 37 Prozent der Maßnahmenbeschreibungen zu. Häufig handelt es sich dabei jedoch
um Neubauten oder Erweiterungen und die Zuordnung zu einzelnen Themenbereichen wäre in
solchen Fällen ohnehin von begrenzter Relevanz.
Abbildung 15 zeigt die Verteilung der Themenbereiche auf Grundlage der vorliegenden
Beschreibungen. 36 Prozent der Maßnahmen entfallen auf den Bereich „Betreuungs-/Klassenräume“. Die
inhaltliche Aussagekraft ist auch hier begrenzt, jedoch ist explizit genannt, dass entsprechende
Räume geschaffen, ausgebaut oder neu ausgestattet werden (zum Beispiel „Erwerb von
Raummodulen zur Unterbringung der Schulkindbetreuung“, „Ausstattung Betreuungsräume“). In gut einem
Viertel der Maßnahmenbeschreibungen findet sich ein Bezug zur Ausstattung oder baulichen
Erweiterung von Küchen oder Mensen (27 Prozent). Der Themenbereich Küche/Mensa scheint somit
im Investitionsprogramm Ganztagsausbau bisher eine größere Rolle als im
Beschleunigungsprogramm zu spielen, wo er hinter den Kategorien Spiel/Bewegung, Mobiliar und Außenbereich
rangierte.
15 Prozent der Maßnahmen sind dem Bereich Spiel/Bewegung zugeordnet. Dabei kann es sich
sowohl um Investitionen in Bewegliches (zum Beispiel Seilspielgeräte, Spielfahrzeuge) als auch in
Unbewegliches (zum Beispiel Kletteranlage) handeln und sowohl den Innen- als auch den
Außenbereich betreffen. Zudem werden in 13 Prozent der Maßnahmen Sanierungen oder Umbauten im
Außenbereich vorgenommen (zum Beispiel Erneuerung von Sitzgelegenheiten). Häufig ist hier
allgemein die Neugestaltung des Außengeländes beschrieben, was folglich nicht trennscharf von
Investitionen im Bereich Spiel/Bewegung abzugrenzen ist.
13 Prozent der Maßnahmen sind Ausstattungsinvestitionen in Form von Mobiliar, darunter
insbesondere Mobiliar für die Betreuungsräume, wie zum Beispiel Sitzgelegenheiten, Tische oder
modulare Aufbewahrungssysteme. Im Vergleich zum Beschleunigungsprogramm ist festzustellen, dass
Ausstattungsinvestitionen in Mobiliar nun anteilig seltener vorgenommen wurden.
Investitionen zur Sanierung oder Modernisierung von Sanitäranlagen, zur Herstellung von
Barrierefreiheit oder ein Bezug zur Digitalisierung sind in vergleichsweise wenigen Beschreibungen
erkennbar. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aspekte im Rahmen von Neu- oder Anbauten berücksichtigt
sein können und daher in den Kurzbeschreibungen nicht gesondert hervorgehoben sind.
27 Siehe Huschik et al. 2023, S. 32-34.
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Abbildung 15: Themenbereiche der geförderten Maßnahmen*
*Mehrfachzuordnungen möglich. © Prognos/ITES 2025
Quelle: Länderberichte zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Wirksamkeit der Maßnahmen
Im Rahmen der Online-Befragung der in den Ländern für die Umsetzung des Investitionsprogramms
Ganztagsausbau verantwortlichen Stellen (siehe auch Kapitel 4.3) wurde nach einer allgemeinen
Einschätzung gefragt, inwiefern die bereitgestellten Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm
zum Ausbau des Platzangebots beziehungsweise zur qualitativen Verbesserung des Ganztags im
jeweiligen Land beitragen. Während in der vorherigen Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG-
Berichts28 neun Länder diesbezüglich noch keine Einschätzung abgeben konnten, waren in der
diesjährigen Befragung nur vier Länder dazu nicht in der Lage. Zwölf Länder konnten eine
Einschätzung zur Wirksamkeit machen. Wie auch in der letzten Erhebung schätzen nun vier Länder die
Maßnahmen als wirksam ein, da sie maßgeblich zum Ausbau des Platzangebots beziehungsweise
zur qualitativen Verbesserung in dem Land beitragen. Die Länder, die bei der letzten Erhebung
noch keine Einschätzung machen konnten, bewerten die Wirksamkeit nun eher neutral. Demnach
geben die meisten Länder an, dass die Maßnahmen (bislang) zumindest in Teilen zum Ausbau
beitragen, zu einer dezidiert positiven Einschätzung der Wirksamkeit kommen die meisten Länder
jedoch nicht. Auf der anderen Seite gibt kein Land eine negative Gesamtbewertung der
Wirksamkeit der Maßnahmen ab.
Abbildung 16 zeigt die Einschätzungen der Länder, inwiefern das Antragsgeschehen im
Investitionsprogramm zum Platzausbau, zum Platzerhalt beziehungsweise zur qualitativen
Weiterentwicklung des Ganztags beiträgt. Jeweils etwa zehn Länder sind der Auffassung, dass ausreichend
Anträge vorhanden sind (Ausprägung 4 und 5). Viele Länder sehen sich allerdings noch nicht zu einer
Einschätzung in der Lage. Vor dem Hintergrund der bisherigen Bewilligungsquote im Programm von
49,5 Prozent und unterschiedlichem Umsetzungsstand in den Ländern wird deutlich, dass es sich
bei den Einschätzungen der Länder nicht um abschließende Beurteilungen handeln kann. Für eine
28 Siehe Huschik et al. 2024, S. 26-27.
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fundierte Beurteilung der Zweckerfüllung vorhandener Anträge und für eine umfassende
Gesamtbewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen ist es erforderlich, dass weitere Fortschritte in der
Umsetzung des Programms erzielt werden.29
Abbildung 16: Einschätzungen der Länder zum Antragsgeschehen im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau
Maßnahmen mit dem Zweck, …
Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025
Mögliche Hürden
Der Umsetzung der vom Bund (mit-)finanzierten Maßnahmen im Rahmen des
Investitionsprogramms Ganztagsausbau stehen mögliche Hinderungsgründe im Weg. In der diesjährigen
Befragung sowie in der letzten Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts gaben die
Landesverantwortlichen an, inwiefern unterschiedliche Hürden den Platzausbau im Rahmen des Programms
behindern.
Wie auch im Erhebungsjahr 2024 nennen die meisten Landesverantwortlichen die zu kurze
Förderlaufzeit des Investitionsprogramms (n = 13) als zentrale Hürde im Programm (Abbildung 17). In
der vorherigen Erhebung hatten noch 15 Länder die zu kurze Förderlaufzeit als Hürde benannt. Zu
beachten ist, dass das im Juli 2025 verkündete Gesetz zur Verlängerung der Fristen im
Investitionsprogramm vielen Befragten zum Zeitpunkt der Erhebung vermutlich noch nicht bekannt war.
Die Kritik an der zeitlichen Begrenzung des Programms könnte sich damit inzwischen weiter
relativiert haben. Lange Wartezeiten im Baugewerbe wurden im Erhebungsjahr 2024 von 14 Ländern
als Hürde genannt, aktuell wird dieser Aspekt noch von zehn Ländern aufgeführt.
Auffällig ist, dass finanzielle Rahmenbedingungen zunehmend als Hemmnis wahrgenommen
werden. Aktuell verweisen acht Länder auf finanzielle Engpässe als Hürde. In der letzten Befragung
konnten die Länder noch nicht auf umfassende Erfahrungswerte bei der Antragstellung
zurückgreifen. Elf Länder geben nun an, keine Schwierigkeiten bei der Antragstellung zu haben. Vor diesem
29 Zudem evaluiert die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder zum 31. Dezember 2027 und zum 31. Dezember 2030 die durch
das GaFöG verursachten Investitionskosten und die Betriebskosten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 54 –
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Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Antragstellung in der Regel keine zentrale Hürde
darstellt.
Abbildung 17: Einschätzungen der Länder zu möglichen Hürden bei der Umsetzung von im
Investitionsprogramm Ganztagsausbau geförderten Maßnahmen
Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025
Nach wie vor geben sechs Länder an, dass es zu Schwierigkeiten bei der Planung oder Vorbereitung
der Maßnahmen im Vorfeld der Antragstellung kommt. Diese Länder erläutern in der Befragung in
diesem Zusammenhang unter anderem rechtliche und bürokratische Herausforderungen. Sie
weisen darauf hin, dass mit der Antragstellung erst begonnen werden konnte, nachdem die
Verwaltungsvereinbarung in Kraft getreten war, die Länderprogramme vorlagen und die
Fördervoraussetzungen bekannt waren. Daneben sind zum Beispiel zeitintensive Baugenehmigungen in den
Gremien und Unterausschüssen der Kommunen weitere zeitliche Herausforderungen. Ebenfalls sind
nach Angaben der Länder die Anforderungen im Ausschreibungsprozess (zum Beispiel
vergaberechtliche Vorgaben) häufig mit zu langwierigen Verfahren verbunden. Hier spielen zudem
mangelnde personelle Kapazitäten in den Kommunen und die hohe Auslastung der Bauverwaltungen
eine zentrale Rolle.
Darüber hinaus heben die Länder hervor, dass die Koordination und Abstimmung mit und zwischen
den verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteuren zusätzliche Schwierigkeiten bei der
Planung und Vorbereitung der Maßnahmen mit sich bringen. Beispielsweise müssen die Schulträger
ihre kommunalen Planungsschritte und Vorhaben mit dem Bundesprogramm in Einklang bringen
und gleichzeitig die Interessen und Anforderungen in den Kommunen berücksichtigen. Schließlich
bestehen weiterhin finanzielle Unsicherheiten aufgrund von drängenden weiteren kommunalen
Aufgaben.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295– 55 –
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Vier Länder (Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) benennen weitere Hürden, die
insbesondere rechtliche und fördertechnische, verwaltungs- und prozessbezogene sowie bedarfs-
und planungsbezogene Herausforderungen beschreiben. Bezüglich der rechtlichen
Herausforderungen berichtet Hessen, dass die Betreuungsangebote der Schulträger nach § 15 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 und Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes im Investitionsprogramm nicht förderfähig sind, da
diese nicht den Fördervoraussetzungen der VVII entsprechen, nach denen eine Betriebserlaubnis
nach § 45 SGB VIII vorliegen oder eine entsprechende gesetzliche Aufsicht über die Angebote, wie
insbesondere die Schulaufsicht, bestehen muss.
Bei förderfähigen Leistungen sind dann wiederum die angegebenen Laufzeiten nicht im Einklang
mit den kommunalen Beantragungsprozessen, was zu weiteren Herausforderungen führt
beziehungsweise als Hürde für den Ausbau bewertet wird. Andererseits wird von landesinternen
zeitintensiven Abstimmungsprozessen zwischen Schulen, Schulträgern und Jugendhilfeträgern
berichtet. Darüber hinaus behindern zu lange Wartezeiten für Baugenehmigungen in den Kommunen den
Platzausbau, was zum Teil auf den Fachkräftemangel zurückgeführt wird.
Neben den institutionellen und regulatorischen Herausforderungen scheint auch die
Bedarfsplanung eine Hürde im Ausbau darzustellen. Demzufolge sprechen die Länder von einer schwierigen
Planbarkeit hinsichtlich der zukünftigen Inanspruchnahme und für Schulträger sind die Bedarfe der
Eltern schwer einzuschätzen. Ein Land berichtet, dass es Schwierigkeiten bei der Sicherstellung
der Ferienbetreuung gibt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass auch im Erhebungsjahr 2025 die zu kurze
Förderlaufzeit von ursprünglich knapp fünf Jahren30 sowie lange Wartezeiten im Baugewerbe weiterhin
als zentrale Hürden beim Platzausbau im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau
wahrgenommen werden. Im Vergleich zum Vorjahr werden finanzielle Engpässe deutlich häufiger
als Hemmnis genannt, was auf eine Verschärfung der finanziellen Rahmenbedingungen hinweist.
Die Antragstellung wird von den meisten Ländern nicht als Hürde wahrgenommen. Im Vergleich zur
Befragung 2024 zeigt sich, dass organisatorische und prozessuale Herausforderungen weiterhin
eine zentrale Rolle spielen. Insbesondere die Koordination und Abstimmung zwischen
verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteuren, langwierige Genehmigungs- und Vergabeprozesse sowie
personelle Engpässe in den Kommunen werden nach wie vor als wesentliche Hürden genannt.
Laufzeitverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Mit dem im Mai 2025 vorgelegten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen im
Investitionsprogramm Ganztagsausbau hat die Bundesregierung auf die Bitten von Ländern und Kommunen nach
mehr Planungssicherheit im Programm reagiert. Ursprünglich waren nach dem GaFinHG
grundsätzlich nur Maßnahmen förderfähig, die ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Oktober 2021
begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden. Mit der im Juli 2025
verkündeten Gesetzesänderung wurden die Fristen des Programms verlängert. Die Verlängerung bedeutet
konkret, dass Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen und bis zum 30. Juni 2030
abgerechnet werden können. Dadurch erhalten Länder und Kommunen einen erweiterten
zeitlichen Rahmen, um die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für den Ausbau ganztägiger Bildungs-
und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter einzusetzen.
30 Wenn der Zeitpunkt der Herstellung des Einvernehmens zwischen Bund und Ländern über alle Länderprogramme angesetzt wird,
reduziert sich die Förderlaufzeit auf dreieinhalb Jahre.
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Optimierungsmöglichkeiten
Elf Länder benennen Optimierungsmöglichkeiten in den Verfahrensregelungen zwischen Bund und
Ländern im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau. Häufig wurde auf die
Notwendigkeit einer zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung des Programms hingewiesen.
In den weiteren Anmerkungen wurden folgende Aspekte angesprochen:
Bürokratie und Berichtspflichten: Einige Länder berichten von zu vielen und aufwendigen
Berichtspflichten. Diesbezüglich schlägt ein Land vor, dass frühzeitig, bereits mit der Auflage des jeweiligen
Bundesprogramms, den Ländern gesichert mitgeteilt werden sollte, welche Daten für die
Berichterstattung notwendig sind. Somit könnte ein mitunter hoher Aufwand vermieden werden.
Finanzielle Regelungen: Mehrere Länder schlagen eine Aufstockung der Investitionsmittel und der
Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten sowie eine möglichst einfache Zuweisung vor.
Darüber hinaus empfehlen die Länder, dass der Bund auf Rückzahlungen bis zu einer bestimmten
Grenze verzichten sollte. Grundsätzlich werden Erleichterungen bei den Rückforderungen und eine
schnellere Rückbuchung der ausgebuchten Mittel des Sondervermögens gewünscht. Ebenso ist
die Möglichkeit einer gut umsetzbaren Kumulation verschiedener Förderungen (zum Beispiel
energieeffizientes Bauen) wünschenswert.
Kommunikation und Abstimmung: Zwei Länder (Sachsen und Baden-Württemberg) benennen
einen hohen Abstimmungsbedarf mit dem Bund im Zusammenhang mit der Erstellung der
Länderprogramme. So könnte überprüft werden, inwiefern ein Einvernehmen mit dem Bund zu den
Länderprogrammen hergestellt werden muss, da durch die jeweilige Verwaltungsvereinbarung bereits
eine Einigung zu den Mindestvorgaben bezüglich der Verwendung der Bundesmittel erfolgt ist.
4.3 Einschätzungen der Länder zur Bedarfsdeckung
Im Folgenden stehen die Einschätzungen der Landesverantwortlichen zur Deckung des Platz- und
Personalbedarfs sowie die landesspezifischen Regelungen im Zusammenhang mit dem
Ganztagsausbau im Fokus. Die entsprechenden Angaben wurden im Rahmen einer Online-Befragung der
Landesverantwortlichen erhoben. Diese umfasste drei Frageblöcke: A – Aktuelle und prospektive
Deckung des Platz- und Personalbedarfs, B – Implementierungspraxis im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau, C – Landesspezifische (unter-)gesetzliche Regelungen zur qualitativen
Weiterentwicklung. Alle 16 Länder haben die Befragung bis Ende Mai 2025 vollständig abgeschlossen. Die
Einschätzungen der Länder zum Antragsgeschehen im Investitionsprogramm, zu etwaigen
Herausforderungen in der Umsetzung des Programms und zu Optimierungsmöglichkeiten in den
Verfahrensregelungen zwischen Bund und Ländern sind in Kapitel 0 dargestellt.
4.3.1 Deckung des Platz- und Personalbedarfs
Im ersten Block der Befragung wurde die Einschätzung der Landesverantwortlichen zur Deckung
des Platzbedarfs für Kinder im Grundschulalter erfasst. Dies wurde bereits in der vorherigen
Befragung im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts auf dieselbe Art und Weise erhoben. Die diesjährige
Befragung wurde durch eine analoge Abfrage der Personalbedarfsdeckung im Ganztag ergänzt. Es
wurde sowohl erhoben, inwiefern der Platz- und Personalbedarf aktuell gedeckt ist, also auch mit
Blick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für die erste Klasse im Schuljahr 2026/2027. Auf
einer Skala von 1 „nicht bedarfsdeckend“ bis 6 „Kapazitäts-/Personalüberschuss“ wurden die
Landesverantwortlichen um eine subjektive Einschätzung gebeten.
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Aktuelle und prospektive Deckung des Platzbedarfs
Wie bereits im Rahmen des zweiten GaFöG-Berichts schätzen die Länder das Angebot an
Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter aktuell als (eher) bedarfsdeckend ein (Ausprägung 4,
„eher bedarfsdeckend“: elf Nennungen; Ausprägung 5, „bedarfsdeckend“: fünf Nennungen). In der
vorherigen Befragung schätzten noch fünf (westdeutsche) Länder das Platzangebot als teilweise
bedarfsdeckend ein (Ausprägung 3). In den Einschätzungen zur aktuellen Platzbedarfsdeckung ist
ein Unterschied zwischen ost- und westdeutschen Ländern zu sehen. Die Einschätzung einer
aktuell vollständigen Bedarfsdeckung (Ausprägung 5) stammt ausschließlich aus ostdeutschen
Ländern (mit Berlin). Eine Ausnahme bildet Hamburg, das als einziges westdeutsches Land ebenfalls
eine vollständige Bedarfsdeckung annimmt (Abbildung 18).
Mit Blick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 fallen die
Einschätzungen der Landesverantwortlichen noch positiver aus. Die zukünftige Bedarfsdeckung wird in
allen Ländern mit einer 4 („eher bedarfsdeckend“) oder einer 5 („bedarfsdeckend“) bewertet. Dies
war bereits in der vorherigen Befragung der Fall und zeigt eine weiterhin optimistische
Einschätzung der zukünftigen Bedarfsdeckung. In der letzten Erhebung gingen insbesondere die
ostdeutschen Länder von einem eindeutig bedarfsdeckenden Platzangebot in der Zukunft ausgingen
(Ausprägung 5), während sich in der diesjährigen Befragung nun auch viele westdeutsche Länder dieser
Einschätzung anschließen. Bei der Einschätzung der Bedarfsdeckung im Schuljahr 2026/2027
zeigt sich kein Unterschied mehr zwischen ost- und westdeutschen Ländern. Insgesamt elf Länder
gehen von einer vollständigen Bedarfsdeckung (Ausprägung 5) bei Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs aus. Fünf weitere Länder nehmen an, dass der Bedarf weitestgehend gedeckt sein wird
(Ausprägung 4).
Abbildung 18: Einschätzungen der Länder zur aktuellen und zukünftigen Deckung des Platzbedarfs
Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025
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Grundlage zur Einschätzung der zukünftigen Platzbedarfsdeckung
Alle Länder gehen davon aus, dass der Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsplätzen für
Kinder im Grundschulalter zum Start des Rechtsanspruchs 2026/2027 weitgehend gedeckt sein
wird oder bereits jetzt gedeckt ist. In der Befragung wurden die Länder gebeten, anzugeben, auf
welche Grundlage sie ihre Einschätzung stützen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Einschätzungen der Länder überwiegend auf eigenen Berechnungen
oder Rückmeldungen der kommunalen Ebene basieren. Dabei nutzen viele Länder die aktuelle
Inanspruchnahme als zentrale Grundlage für ihre Einschätzungen zur Bedarfsdeckung und
erwarten, dass insbesondere für die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Bedarf voraussichtlich
gedeckt werden kann.
In Ländern mit bestehendem Rechtsanspruch oder sehr hoher Ganztagsquote (Berlin, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen) wird die Bedarfsdeckung mit Verweis auf die bestehende
Angebotsstruktur und hohe Inanspruchnahme angenommen.
Auf der anderen Seite berichten einzelne Länder von Herausforderungen und Unsicherheiten, die
sich insbesondere aus Rückmeldungen der kommunalen Ebene ergeben. So wurde in Baden-
Württemberg von kommunaler Seite wiederholt eine Verschiebung des Rechtsanspruchs gefordert. In
Niedersachsen wird darauf hingewiesen, dass es insbesondere im ländlichen Raum teilweise
herausfordernd sein wird, den Bedarf abzudecken. Brandenburg wiederum verweist auf regional
erhebliche Unterschiede und einen erhöhten Ausbaubedarf in Regionen mit hoher Zuwanderung.
Diese kommunalen Rückmeldungen deuten darauf hin, dass die Einschätzungen zur
Bedarfsdeckung nicht überall uneingeschränkt geteilt werden und in bestimmten Regionen weiterhin
Unsicherheiten bezüglich der Folgen des Rechtsanspruchs bestehen.
Aktuelle und prospektive Deckung des Personalbedarfs
In der Befragung wurden die Landesverantwortlichen auch um Einschätzungen zur aktuellen und
zukünftigen Personalsituation gebeten. Dabei wurde zwischen der Personalsituation in schulischen
Angeboten, in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und in weiteren Angeboten (zum Beispiel
Übermittagsbetreuung) unterschieden.
Ähnlich wie bei der Einschätzung der Deckung des Platzbedarfs gehen viele Länder von
ausreichend Personal aus. Insbesondere in den schulischen Angeboten nehmen sieben Länder an, dass
der Personalbedarf aktuell vollständig gedeckt ist (Ausprägung 5). Weitere sieben Länder schätzen
den aktuellen Personalbedarf als weitestgehend gedeckt ein (Ausprägung 4). Auch in den
Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sieht die Mehrheit der Länder den Personalbedarf als gedeckt an
(Ausprägung 4: vier Nennungen; Ausprägung 5: sechs Nennungen). Zu beachten ist, dass sich vier
Länder jedoch nicht imstande sehen, eine Einschätzung zur Personalsituation im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe und bei weiteren Angeboten machen zu können. Weitere Angebote, wie
beispielsweise Übermittagsbetreuung, sind in sieben Ländern nicht vorhanden. Drei Länder sehen hier
den Personalbedarf als gedeckt an (Ausprägung 4: eine Nennung; Ausprägung 5: zwei Nennungen).
Trotz dieser insgesamt positiven Bewertung der aktuellen Personalsituation bewerten drei Länder
die Situation deutlich zurückhaltender. In Nordrhein-Westfalen wird das aktuelle Personalangebot
in allen Bereichen als nur teilweise bedarfsdeckend eingeschätzt (Ausprägung 3). Brandenburg
schätzt die aktuelle Personalsituation in den schulischen Angeboten und in den Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe als schlechter ein und Bremen verweist auf bestehende Engpässe in
weiteren Angeboten (jeweils Ausprägung 2) (Abbildung 19).
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Jene Länder, die die aktuelle Personalsituation kritisch einschätzen, erwarten auch mit Blick auf
das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 keine Verbesserung. Nordrhein-
Westfalen sieht auch zukünftig den Personalbedarf in allen Bereichen nur teilweise gedeckt
(Ausprägung 3). Brandenburg geht auch zukünftig von einer schlechten Personalsituation in den
schulischen Angeboten und in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe aus und Bremen rechnet
sogar mit einer weiteren Verschärfung der Engpässe in weiteren Angeboten (Ausprägung 1). Bei
jenen Ländern, die die aktuelle Personalsituation in den schulischen Angeboten als positiv
bewerten, zeigen sich kaum Veränderungen in den Einschätzungen zur zukünftigen Situation. Auffällig ist
jedoch, dass fast alle Länder, die die aktuelle Personalsituation in den Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe bereits positiv einschätzen, sogar noch optimistischer auf die zukünftige Entwicklung
blicken.
Abbildung 19: Einschätzungen der Länder zur aktuellen und zukünftigen Deckung des Personalbedarfs
Das aktuelle/zukünftige Personalangebot ist/wird in …
Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025
Die Mehrheit der Länder schätzt den aktuellen Personalbedarf als weitestgehend bis vollständig
gedeckt ein. Einzelne Länder bewerten die Lage kritischer und erwarten auch künftig keine
Entspannung der Personalsituation.
Angesichts dieser Einschätzungen zur Personalausstattung stellt sich die Frage, wie die
Landesverantwortlichen die Qualifikation des vorhandenen Personals im Ganztag beurteilen. Abbildung 20
zeigt, dass die Mehrheit der Länder auch die Qualifikation des derzeitigen Personals insgesamt
positiv einschätzt. In den schulischen Angeboten bewerten zehn Länder die Qualifikation als voll
ausreichend, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg nehmen sogar eine
überdurchschnittliche Qualifikation des Personals an. In den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe schätzen
acht Länder die Qualifikation des Personals als voll ausreichend ein, zwei Länder sprechen sogar
von einer überdurchschnittlichen Qualifikation (Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen). In den
weiteren Angeboten – wenn diese vorhanden sind – können fünf Länder keine Einschätzung der
Qualifikation des Personals geben. Drei Länder nehmen an, dass die Qualifikation voll ausreichend
ist, in Bremen fällt die Einschätzung deutlich negativer aus (Ausprägung 2). Brandenburg,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen sehen Einschränkungen in der Qualifikation des Personals in den
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3295 – 60 –
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schulischen Angeboten und Nordrhein-Westfalen stellt dies im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
für die Angebote des offenen Ganztags fest (Ausprägung 3). Bei der Bewertung der Qualifikation
des Personals im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist zu berücksichtigen, dass hierzu sowohl
Hortangebote als auch offene Ganztagsschulangebote zählen. Während Hortangebote in der Regel
höheren formalen Mindeststandards unterliegen, sind in offenen Ganztagsschulangeboten die
rechtlichen Anforderungen an die formale Qualifikation oft niedriger, was zu einer größeren Vielfalt
im Personal führt. Dies kann die Bewertungen beeinflussen, ohne dass die Qualifikation des
Personals insgesamt in Frage steht.
Abbildung 20: Einschätzungen der Länder zur Qualifikation des Personals im Ganztag
Die Qualifikation des derzeitigen Personals in …
Quelle: Online-Befragung der Landesverantwortlichen (2025) © Prognos/ITES 2025
Im Anschluss an die Analyse der Personalsituation zeigt Abbildung 21 die Einschätzung der Länder
zu den Beratungs- und Fortbildungsangeboten für das Personal im Ganztag. In den schulischen
Angeboten wird die Situation überwiegend positiv bewertet, da viele Länder die Angebote als gut
(Ausprägung 4) bis sehr gut ausgebaut (Ausprägung 5) ansehen. Brandenburg, Niedersachsen und
Bremen hingegen bewerten die Beratungs- und Fortbildungsangebote für das Personal im
schulischen Bereich als weniger gut ausgebaut (Ausprägung 3). In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es
ebenfalls positive Bewertungen, jedoch können sieben Länder keine Einschätzung abgeben, und
Brandenburg bewertet die Beratungs- und Fortbildungsangebote auch hier als weniger gut
ausgebaut. Mit Blick auf die weiteren Angebote, wie beispielsweise der Übermittagsbetreuung, gehen
drei Länder (Bayern, Hamburg, Hessen31) von einem sehr gut ausgebauten Beratungs- und
Fortbildungsangebot für das Personal aus. In den restlichen Ländern sind die entsprechenden
Betreuungsangebote nicht vorhanden oder es kann keine Einschätzung zu Beratungs- und
Fortbildungsangeboten gemacht werden.
31 Unter dem Begriff „Übermittagsbetreuung“ ist in Hessen ein unter Schulaufsicht stehendes Bildungs- und Betreuungsangebot von
wöchentlich durchschnittlich 30 Wochenstunden (Unterricht und ganztägiges Angebot) zu verstehen. Dies entspricht in Hessen dem
Ganztagsprofil 1.
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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Mehrheit der Länder die aktuelle und zukünftige
Personalausstattung sowie die Qualifikation des Personals im Ganztag p
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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