Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Sieht auch die Bundesregierung wie die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ Zehntausende in Deutschland lebende Mädchen von einer Genitalverstümmelung bedroht (www.aerzteblatt.de/news/genitalverstuemmelung-rund-17000-maedchen-in-deutschland-gefaehrdet-45e0ceb9-dbcb-4a62-89fd-95e435bd911c), und, wenn ja, sieht die Bundesregierung gegenwärtig einen diesbezüglichen politischen Handlungsbedarf?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:
Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt.
Um ein möglichst genaues Bild zur Situation in Deutschland zu erhalten, lässt die Bundesregierung regelmäßig eine Schätzung der Anzahl betroffener und bedrohter Frauen und Mädchen vornehmen. Nach der am 10. Dezember 2025 veröffentlichten aktuellen Datenschätzung ist davon auszugehen, dass Ende 2024 in Deutschland insgesamt fast 123 000 Mädchen und Frauen lebten, die von einer weiblichen Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht waren. Darunter waren bis zu 25 000 Mädchen, die als gefährdet galten. Weitere rund 11 100 Mädchen könnten bereits betroffen sein.
Weibliche Genitalverstümmelung steht in Deutschland seit 2013 unter Strafe – seit 2015 auch, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Zu dem Straftatbestand gemäß § 226a Strafgesetzbuch kommen weitere Regelungen hinzu, um diese Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Derzeit wird kein Handlungsbedarf zu einer Anpassung gesehen.
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