Erfassung und Strafverfolgung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland
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Erfassung und Strafverfolgung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/943
21. Wahlperiode 21.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Rainer Rothfuß, Achim Köhler, Dr. Christina
Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim
Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin,
Kerstin Przygodda, Alexis Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller,
Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Erfassung und Strafverfolgung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) waren im Jahr 2024 über 73 000 Frauen und Mädchen
in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffen (www.
bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/weibliche-genitalverstuemmelung-e
ntschieden-bekaempfen-236368), über 20 000 Mädchen gelten als gefährdet.
Aktuelle Berichte von „Terre des Femmes“ und dem „Ärzteblatt“ (api.aerztebla
tt.de/pdf/122/6/m168.pdf) warnen vor einer anhaltend hohen Dunkelziffer.
Trotz bestehender Gesetzeslage (§ 226a des Strafgesetzbuches – StGB) gibt es
nur wenige dokumentierte Verfahren und Verurteilungen. Der sogenannte
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (www.bmfsfj.de/bmfsfj/ser
vice/publikationen/schutzbrief-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung-17
9280) soll präventiv wirken, doch auch seine Reichweite und Wirksamkeit
bleiben in den Augen der Fragesteller fraglich. Vor diesem Hintergrund bitten die
Fragesteller die Bundesregierung um Auskunft zur tatsächlichen Lage im Jahr
2025.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gibt es eine zentrale bundesweite Erfassung weiblicher
Genitalverstümmelung in Deutschland?
2. Seit wann werden Fälle weiblicher Genitalverstümmelung statistisch
erfasst und durch welche Stelle?
3. Wie viele Fälle weiblicher Genitalverstümmelung sind bislang in
Deutschland registriert (Stichtag: 31. Mai 2025)?
4. Gibt es eine Differenzierung dieser Fälle nach Altersgruppen und bzw.
oder Herkunftsländern (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?
5. Wie erfolgt die medizinische Klassifizierung der Fälle, und erfolgt sie
unter den ICD-10-GM-Codes Z91.70 bis Z91.74 (wenn ja, bitte Anzahl
der Fälle unter den jeweiligen Codes nennen)?
6. Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wurden wegen des Verdachts
auf § 226a StGB seit dessen Einführung nach Kenntnis der
Bundesregierung eingeleitet (bitte nach Jahren seit Einführung bis heute
aufschlüsseln)?
7. Wie viele dieser in Frage 6 erfragten Verfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung abgeschlossen?
8. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer
Verurteilung nach § 226a StGB?
9. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren
eingestellt und aus welchen Gründen?
10. Wird der Straftatbestand des § 226a StGB auch bei im Ausland
begangenen Taten angewendet, wenn der Wohnsitz in Deutschland besteht, und in
wie vielen Fällen ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Einführung der Vorschrift geschehen?
11. Werden Straftaten im Zusammenhang mit weiblicher
Genitalverstümmelung in allgemeinen Statistiken zu sexueller Gewalt oder sexuellem
Missbrauch aufgeführt oder gesondert ausgewiesen?
12. Wie viele Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
medizinischem Fachpersonal (z. B. Gynäkologen, Kinderärzten) erkannt und
gemeldet?
13. Wie viele Schutzbriefe gegen weibliche Genitalverstümmelung (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) wurden seit deren Einführung ausgegeben?
14. In welchen Sprachen ist der Schutzbrief erhältlich, und wie oft wurde er
heruntergeladen oder verteilt?
15. Welche konkreten staatlichen Präventionsmaßnahmen existieren seit 2020
zur Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung?
16. Gibt es Evaluationen zur Wirksamkeit dieser Präventionsmaßnahmen, und
wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?
17. Welche Schulungsangebote und Informationskampagnen gibt es für
medizinisches Personal, Lehrer und Polizei?
18. Welche Kosten sind dem Gesundheitssystem seit 2015 durch medizinische
Folgebehandlungen von FGM entstanden (bitte nach den Jahren 2015 bis
heute aufschlüsseln)?
19. Wie viele Personen haben ihren Aufenthaltstitel in Deutschland aufgrund
einer Beteiligung an weiblicher Genitalverstümmelung verloren?
Berlin, den 10. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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