Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen in Deutschland
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Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5252
21. Wahlperiode 09.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schröder, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann,
Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Dario Seifert,
Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan,
Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt,
Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und
der Fraktion der AfD
Auswirkungen der geplanten EU-Verordnung zu neuen genomischen Techniken
auf Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und mittelständische Saatgutunternehmen
in Deutschland
Im Dezember 2025 haben sich der Rat der Europäischen Union und das
Europäische Parlament vorläufig auf eine Verordnung zu Pflanzen geeinigt, die mit
sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT), etwa Verfahren der
Genom-Editierung wie CRISPR/Cas, erzeugt wurden (www.consilium.europ
a.eu/de/press/press-releases/2025/12/04/new-genomic-techniques-council-
andparliament-strike-deal-to-boost-the-competitiveness-and-sustainability-of-our-f
ood-systems/). Ziel der geplanten Regelung ist es, Innovation,
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft
zu stärken (ebd.). Die vorgeschlagene Differenzierung zwischen verschiedenen
Kategorien von NGT-Pflanzen sieht unter anderem vor, bestimmte
Genomeditierte Pflanzen, die keine artfremden Gene enthalten, regulatorisch
weitgehend wie konventionell gezüchtete Sorten zu behandeln (ebd.). Zugleich
werden Fragen der Risikobewertung, der Rückverfolgbarkeit, der Kennzeichnung
sowie möglicher Auswirkungen auf Umwelt, Biodiversität und
landwirtschaftliche Produktionssysteme intensiv diskutiert (ebd.). Für die deutsche
Landwirtschaft sowie für kleine und mittelständische Pflanzenzucht- und
Saatgutunternehmen ergeben sich daraus sowohl Chancen als auch Herausforderungen.
Einerseits können neue Züchtungsmethoden zur Entwicklung klimaresilienter,
krankheitsresistenter und ertragreicher Sorten beitragen (www.leopoldina.org/fi
leadmin/Daten/Publikationen/Dokumente/2019_Stellungnahme_Genomeditiert
e_Pflanzen_web.pdf). Andererseits bestehen Unsicherheiten hinsichtlich
möglicher ökologischer Langzeitwirkungen, der Wahrung des Vorsorgeprinzips, der
Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Auswirkungen
auf den ökologischen Landbau (www.transgen.de/forschung/2785.ngt-gentechn
ik-mutationen-vorsorgeprinzip-risiko.html#:~:text=Der%20Bioland%2DVerba
nd%20spricht%20von,Pflanzen%20grundsätzlich%20mit%20Risiken%20verb
unden). Von besonderer Bedeutung ist nach Auffassung der Fragesteller zudem,
wie sich der neue Rechtsrahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit mittelständisch
geprägter Züchtungsstrukturen in Deutschland auswirkt, insbesondere im
internationalen Vergleich, sowie auf den Erhalt der Sorten- und Saatgutvielfalt,
einschließlich regional angepasster und ökologisch gezüchteter Sorten. Ebenso
stellt sich den Fragestellern die Frage, ob sich durch Patentierungen im Bereich
neuer genomischer Techniken Marktkonzentrationen zulasten kleiner und
mittlerer Unternehmen verstärken könnten (www.leopoldina.org/fileadmin/Daten/P
ublikationen/Dokumente/2019_Stellungnahme_Genomeditierte_Pflanzen_we
b.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche agrarstrukturellen, wirtschaftlichen und innovationspolitischen
Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der vorläufigen EU-
Einigung zu NGT-Pflanzen für Deutschland, und auf welche
Datengrundlage stützt sie ihre Annahmen?
2. Welche Chancen und welche Risiken sieht die Bundesregierung durch den
Einsatz neuer genomischer Techniken für die deutsche Landwirtschaft, die
Saatgutwirtschaft und die Pflanzenzüchtung, insbesondere im Hinblick
auf die Züchtungsdauer, eventuelle Zulassungskosten und Intellectual-
Property-Abhängigkeiten?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass NGT-Verfahren wie
CRISPR/Cas im Vergleich zu herkömmlichen Züchtungsmethoden
Vorteile hinsichtlich Zeitaufwands, Kosten und Präzision bieten, und wenn ja,
welche konkreten Vorteile sieht sie insbesondere in der geplanten
Differenzierung in NGT-Pflanzen der Kategorien I und II (www.consilium.euro
pa.eu/de/press/press-releases/2025/12/04/new-genomic-techniques-counci
l-and-parliament-strike-deal-to-boost-the-competitiveness-and-sustainabili
ty-of-our-food-systems/)?
4. Welche Unterschiede in Zulassungsdauer, Dokumentationsanforderungen
und Kosten erwartet die Bundesregierung zwischen NGT-Pflanzen der
Kategorie I und II?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das in Artikel 191 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (https://dejure.org/ge
s e t z e / A E U V / 1 9 1 .html) verankerte Vorsorgeprinzip auch für NGT-
Pflanzen der Kategorie I gelten solle, und wenn nein, wie begründet sie
die implizit zugrunde gelegte Äquivalenz zu konventionellen
Züchtungen?
6. Welche Unterschiede in regulatorischen Anforderungen,
Zulassungsverfahren und Zulassungskosten sieht die Bundesregierung zwischen der
Europäischen Union und wichtigen Wettbewerbern wie den USA oder
China (etwa im Hinblick auf USDA-Notifizierungsverfahren [USDA =
United States Department of Agriculture] oder produkt- bzw.
prozessbezogene Regulierungsansätze) im Bereich NGT-Pflanzen?
7. Welche Folgen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus
diesen Unterschieden für die internationale Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Pflanzenzucht- und Saatgutunternehmen, insbesondere kleiner und
mittelständischer Betriebe, und wie plant die Bundesregierung, hier auf
internationaler Ebene einen Ausgleich zu schaffen?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um kleinen und
mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Forschung,
Züchtungstechnologien und einschlägigem Know-how im Bereich NGT zu erleichtern?
9. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage der Patentierbarkeit von
mittels NGT erzeugten Pflanzen und Pflanzeneigenschaften vor dem
Hintergrund der Rechtsprechung und Praxis des Europäisches Patentamts
auseinandergesetzt und sich dazu eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja,
wie lautet diese?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur
Marktkonzentration im globalen Saatgut- und Biotechnologiesektor vor, und erwartet
sie durch eine Ausweitung der Patentierbarkeit im NGT-Bereich eine
weitere Konzentration?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Züchter weiterhin Zugang zu
genetischem Material im Sinne des „Züchterprivilegs“ (§ 10a des
Sortenschutzgesetz [SortSchG]) behalten, wenn dieses Material durch Patente
auf NGT-Eigenschaften geschützt ist?
12. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, eine
faktische Einschränkung des Züchterprivilegs durch Patente zu
verhindern, und wenn ja, welche konkreten Schritte hat sie ggf. bereits
dahingehend unternommen?
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanziellen Belastungen durch
Lizenzgebühren für kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen
im Falle einer stärkeren Patentdurchdringung des Marktes ein?
14. Wie will die Bundesregierung ggf. sicherstellen, dass landwirtschaftliche
Betriebe, Verarbeitungsunternehmen und Verbraucher transparent und
verständlich über Eigenschaften und Herkunft von Kategorie-II-NGT-
Pflanzen informiert werden?
15. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung ggf. für
den ökologischen Landbau im Zusammenhang mit Anbau, Vermarktung
und Koexistenz von NGT-Pflanzen, und wie will sie dem Problem der
Nachweisgrenzen (Stichwort: „gentechnikfrei“) bzw. der
Zertifizierungsproblematik begegnen, wenn NGT-Pflanzen der Kategorie I künftig nicht
mehr kennzeichnungspflichtig sein werden?
16. Welche nationalen und europäischen Forschungsinitiativen im Bereich
neuer genomischer Techniken unterstützt oder plant ggf. die
Bundesregierung?
17. Wie fördert die Bundesregierung ggf. den interdisziplinären Dialog zu
ethischen, ökologischen, agrarstrukturellen und gesellschaftlichen Fragen
im Zusammenhang mit NGT-Pflanzen?
18. Wie berücksichtigt die Bundesregierung ggf. wissenschaftliche und
gesellschaftliche Stimmen, die auf mögliche Risiken wie unbeabsichtigte
genetische Veränderungen oder ökologische Auswirkungen hinweisen?
19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die
gesellschaftliche Akzeptanz neuer Züchtungstechniken auf der Grundlage
transparenter Informationen und wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern?
Berlin, den 7. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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