Ein Jahr schwarz-rote Wohnungs- und Mietenpolitik - Umsetzungsstand, Zeitpläne, Zuständigkeiten (Antwort zu Drs. 21/5158)
Text
Ein Jahr schwarz-rote Wohnungs- und Mietenpolitik - Umsetzungsstand, Zeitpläne, Zuständigkeiten (Antwort zu Drs. 21/5158)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5427
21. Wahlperiode 16.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Till
Steffen, Sylvia Rietenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5158 –
Ein Jahr schwarz-rote Wohnungs- und Mietenpolitik – Umsetzungsstand,
Zeitpläne, Zuständigkeiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Koalition von CDU, CSU und SPD ist seit einem Jahr im Amt.
Angetreten ist sie in dem Wissen darum, dass Deutschland vor historischen
Herausforderungen steht – auch in der Wohnungs- und Mietenpolitik. CDU, CSU und
SPD wollen eine „Arbeitskoalition“ sein, die dieses Land „kraftvoll, planvoll
und vertrauensvoll“ regiert (www.tagesspiegel.de/politik/schwarz-rotes-ja-wor
t-fur-kraftvolle-regierung-union-und-spd-haben-koalitionsvertrag-unterzeichn
et-13638883.html).
In der Wohnungs- und Mietenpolitik hat sich die Koalition aus CDU, CSU
und SPD das Ziel gesetzt, das Wohnen für alle Menschen „bezahlbar,
verfügbar und umweltverträglich“ zu gestalten. Nach Einschätzung der
Fragestellenden ist die Koalition aus CDU, CSU und SPD nach dem ersten Jahr
Koalitionsarbeit noch weit von ihrem Ziel entfernt. Nur wenige Vorhaben wurden
bisher umgesetzt, für viele Vorhaben gibt es bisher keine öffentlich bekannten
Zeitpläne. Während das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) im ersten Jahr nur ein wohnungspolitisch relevantes
Gesetz durch das Kabinett gebracht hat, hat das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) wichtige Vorhaben in der Mietenpolitik
mit einer Kommission auf die lange Bank geschoben (https://taz.de/Start-eine
r-Mietrechtskommission/!6110355/). Dabei sind die Herausforderungen riesig.
Es fehlen 1,4 Millionen Wohnungen (Pestel-Institut, 2025), die
Wohnkostenbelastung hat sich für Menschen mit niedrigen Einkommen in den letzten
Jahrzehnten fast verdoppelt (Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB),
2025) und über 530 000 Menschen sind in Deutschland wohnungslos
(BMWSB, 2025).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die über lange Zeit vernachlässigten Themen „Bauen“ und „Wohnen“ stehen
mittlerweile zu Recht wieder im Fokus des politischen Handelns. Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat seit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 15. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
seiner Gründung im Jahr 2021 entscheidende Weichenstellungen
vorgenommen, die auch in dieser Wahlperiode fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Ziel ist es, den deutschen Wohnungsmarkt dauerhaft zu stabilisieren,
bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen sowie die Bauwirtschaft
nachhaltig zu stärken.
Die Bundesregierung handelt in dem Wissen, dass die Wohnungs- und
Mietenpolitik sehr vielschichtig und die Herausforderungen je nach Region
differenziert sind. In diesem komplexen Umfeld erfordert es umsichtiges politisches
Handeln, da verschiedene Instrumente auf den unterschiedlichen föderalen
Ebenen zur Anwendung kommen und aufeinander abgestimmt werden müssen.
Aus dieser Gemengelage ergibt sich ein zeitlicher Vorlauf bevor die politischen
Ansätze ihre volle Wirkung entfalten können. Dennoch konnte die
Bundesregierung mit ihren Vorhaben gut vorankommen. Innerhalb kurzer Zeit ist es
beispielsweise gelungen baurechtliche Anpassungen vorzunehmen, um den
Bau-Turbo und damit die Beschleunigung der Mobilisierung von Bauland
anzuschieben. Vor wenigen Tagen wurde die Richtlinie zum Programm „Gewerbe
zu Wohnen“ veröffentlicht, einer Umbauförderung von Büro- zu
Wohngebäuden. Damit wird nicht nur ein Beitrag im Wohnungsbau geleistet, sondern diese
neuen Stadtbausteine beleben Quartiere und Nachbarschaften.
Der Bundesregierung ist es gelungen die Bau- und Wohnungswirtschaft in den
vergangenen Jahren trotz hoher Inflation, steigender Baukosten und
Zinsbelastungen zu stabilisieren. Die Baugenehmigungszahlen 2025 sind erstmals seit
2021 wieder gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden
insgesamt 238.500 Wohnungen genehmigt, was einem Plus von 10,8 Prozent
entspricht. In dieser Wahlperiode setzt das BMWSB die Maßnahmen der
vergangenen Jahre konsequent fort und baut die Unterstützung durch
Förderprogramme aus, die den Neubau beschleunigen und bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Allein im vergangenen Jahr 2025 hat die Förderung Klimafreundlicher Neubau
(KFN) Investitionen von über 13 Mrd. Euro angestoßen und mehr als
35.000 Wohneinheiten unterstützt. Seit Dezember 2025 gibt es zudem eine
zeitlich befristete Fördermöglichkeit für neue Gebäude mit Effizienzhausstandard
55 und Wärmeerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, um den
Bauüberhang zu aktivieren.
Die Bundesregierung stärkt den sozialen Wohnungsbau konsequent weiter und
erhöht die Investitionen deutlich, um beim weiterhin sinkenden
Sozialwohnungsbestand endgültig die Trendwende einzuleiten. Insgesamt sind in der
geltenden Finanzplanung des Bundes hierfür von 2025 bis 2029 rund 23,5 Mrd.
Euro Programmmittel vorgesehen. Auch das Programm für junge Menschen in
Ausbildung und Studium („Junges Wohnen“) hat seine Wirkung weiter
gesteigert.
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die Baukosten zu senken und
den Neubau effizienter zu gestalten. Dazu gehören der verstärkte Einsatz
modularer und serieller Bauweisen, der „Gebäudetyp E“ sowie gezielte
Förderungen für klimafreundliches Bauen. Parallel dazu wird die Digitalisierung im
Bauwesen weiter vorangetrieben. Das BIM-Portal des Bundes unterstützt alle
Akteure mit einheitlichen Standards und ermöglicht eine effizientere Planung,
Genehmigung und Umsetzung von Bauvorhaben.
Auch das Umfeld des Wohnens wird weiterhin gestärkt: Mit der
Städtebauförderung unterstützt der Bund die Städte und Gemeinden dabei, Wohn- und
Lebensräume attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Damit die Kommunen
zukunftsfähige Quartiere entwickeln und neue Ideen umsetzen können, werden
die Programmmittel für die Städtebauförderung bis 2029 schrittweise
verdoppelt.
Für diese Wahlperiode gilt es, die erfolgreichen Impulse der vergangenen Jahre
fortzuführen: Planungs- und Genehmigungsprozesse konsequent zu
beschleunigen, Baukosten zu senken, innovative und klimafreundliche Bauweisen stärker
zu verbreiten und bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen zu schaffen. Die
Bundesregierung wird die enge Zusammenarbeit und den intensiven Austausch
mit Wirtschaft, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterführen,
um die positiven Entwicklungen nachhaltig zu sichern.
1. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten grundlegenden Reform des
Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Bauens inklusive Regelungen
zum Vorkaufsrecht, zu Schrottimmobilien und zu Milieuschutzgebieten,
wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung, und
welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und
Raumordnungsrechts ist erstellt und befindet sich seit dem 17. März 2026 in der
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Der Kabinettsbeschluss ist für den
20. Mai 2026 geplant. Federführend ist das BMWSB.
2. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, SPD und CSU angekündigten Weiterentwicklung von TA
(Technische Anleitung) Lärm Bauordnungsrecht und TA Luft zur Auflösung von
Nutzungskonflikten zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft, wie
ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung, und welches
Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) ist federführend zuständig für die TA Lärm und TA Luft.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung der TA Lärm zur
Auflösung von Nutzungskonflikten durch heranrückende Wohnbebauung
wurde bereits 2025 durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und
zur Wohnraumsicherung umgesetzt. Durch die Änderung des § 9 Absatz 1
Nummer 23 des Baugesetzbuches (BauGB), die am 30. Oktober 2025 in Kraft
trat, haben Gemeinden die Möglichkeit, zur Lösung von Immissionskonflikten
durch Festsetzungen im Bebauungsplan in begründeten Fällen von den
Vorgaben der TA Lärm, zusätzlich den bereits bestehenden Flexibilitäten der TA
Lärm, abzuweichen. Dies entlastet nachgelagerte Genehmigungsverfahren und
ermöglicht den Gemeinden mögliche Nutzungskonflikte einzelfallgerecht im
Bebauungsplan zu lösen. Die Bundesregierung beobachtet die Anwendung
durch die Kommunen. Zur Prüfung und Abstimmung der Fragestellung, wie
Gemeinden bei der sachgerechten Berücksichtigung von Geruchsimmissionen
zusätzlich unterstützt werden können, befindet sich die Bundesregierung
derzeit im Austausch mit den Praxispartnern.
In Bezug auf bauplanungsrechtliche Regelungen mit Bezug zum
Immissionsschutz wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten „Starthilfe Wohneigentum“,
wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung, und
welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
4. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Vereinfachung der KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Förderprogramme für Neubau und
Modernisierung, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung,
und welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung der Wohneigentumsquote in
Deutschland ist; den Zugang zur Förderung zu erleichtern. Dafür erarbeiten wir
eine Neuaufstellung der Förderkulisse in zwei große Programmsäulen: eine für
die Neubauförderung und eine für den Bestand. Damit wird die
Bundesregierung den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, die Förderprogramme der
KfW zusammenzuführen und leichter zugänglich zu machen. Die „Starthilfe
Wohneigentum“ wird Teil der Zwei-Programme-Welt sein. Aktuell betreut das
BMWSB die beiden Wohneigentumsförderprogramme „Wohneigentum für
Familien“ und „Jung kauft Alt.“ Bis die Umsetzung der Zwei-Programme-Welt
abgeschlossen ist, werden die bestehenden Förderungen fortgeführt. Es ist
geplant, dass die Zwei-Programme-Welt nächstes Jahr startet. Federführend für
den Neubau ist das BMWSB. Der Erwerb von Bestandsobjekten wird auch
zukünftig in der Verantwortung des BMWSB liegen. Für die Sanierung des
Gebäudebestandes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) federführend.
5. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Auflegung eines
Investitionsfonds für den Wohnungsbau, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür
federführend zuständig?
6. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Beteiligung des Bundes zur
Senkung der Finanzierungskosten, mit dem Ziel, in großer Zahl
Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten für unter 15 Euro/qm zu
schaffen, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung, und
welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Schaffung von neuem bezahlbarem
Wohnraum in angespannten Märkten zu unterstützen. Wir wollen durch
öffentliche Impulse privates Kapital mobilisieren, um schnell und effizient
bezahlbare und nachhaltige Wohnungsprojekte zu realisieren. Ziel ist die Schaffung
eines verfassungs- und beihilfekonformen Instruments, welches die
Renditeerwartungen des privaten Kapitals erfüllt und gleichzeitig einen Impuls im
Bereich bezahlbaren Wohnraums setzt. Der Fokus liegt auf der Schaffung von
bezahlbarem Mietwohnungsbau. An den Einzelheiten der Umsetzung arbeitet die
Bundesregierung aktuell gemeinsam mit der KfW. Die Federführung der
Ausgestaltung liegt beim BMWSB.
7. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Ausstattung der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit einer begrenzten
Kreditfähigkeit, um die Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete auszubauen,
wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung, und
welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Die Finanzierung der Umsetzung und Fortentwicklung des
Wohnungsneubauprogramms der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu Gunsten der
Wohnungsfürsorgeberechtigten des Bundes erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2021
aus dem Wirtschaftsplan der BImA und ist bis Ende des Jahres 2028 und damit
bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode mit eigenen Mitteln im
Wirtschaftsplan der BImA gesichert.
8. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Ermöglichung einer
steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die energetische Sanierung ererbter
Immobilien, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür federführend
zuständig?
Die fachliche Prüfung des Vorhabens dauert an. Federführend zuständig ist das
Bundesministerium der Finanzen.
9. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Verdoppelung der Mittel für
Junges Wohnen, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür federführend
zuständig?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1790
verwiesen. Die Zuständigkeit für den Sozialen Wohnungsbau liegt innerhalb
der Bundesregierung beim BMWSB.
10. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten schnellen
Zurverfügungstellung von ausreichenden Mitteln zur Abfinanzierung bewilligter Projekte
im sozialen Wohnungsbau, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür
federführend zuständig?
Die Bundesregierung hat sich dafür entschieden, die Mittel für den Sozialen
Wohnungsbau ab 2026 weiter zu erhöhen. Dabei wurden bei der Aufteilung des
jeweiligen Programmvolumens die bisherigen Jahresfälligkeiten zugrunde
gelegt. Die Auszahlung der Bundesmittel erfolgt im Rahmen der Ermächtigung
durch den jeweils geltenden Bundeshaushalt. Die Zuständigkeit für den
Sozialen Wohnungsbau liegt innerhalb der Bundesregierung beim BMWSB.
11. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten „WG-Garantie“ für
Auszubildende und Studierende, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür federführend
zuständig?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 9 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2807 sowie
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1790
verwiesen. Die Zuständigkeit liegt innerhalb der Bundesregierung beim BMWSB.
12. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Stärkung des
Verbraucherinnen- und Verbraucherschutzes zur Durchsetzung von Mieterinnen- und
Mieterrechten für junge Menschen, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf
eine Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür
federführend zuständig?
Die Bundesregierung prüft, wie die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag am
besten umgesetzt werden können. Konkrete Angaben zum Zeitplan und zur
Zuständigkeit können derzeit nicht gemacht werden.
13. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Anlaufstelle für
Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür
federführend zuständig?
Am 26. Februar 2026 fand die Auftakt-Veranstaltung des BMWSB „Vernetzt
für Azubi-Wohnen“ statt. Ziel war es, sinnvolle Umsetzungswege für die
Beratung zum Azubi-Wohnen auch auf überregionaler Ebene zu erarbeiten. Die
Veranstaltung fand großes Interesse. Aktuell wird auf Fachebene ein Konzept für
ein bundessweites Beratungsnetzwerk Azubi-Wohnen erarbeitet. Es ist
vorgesehen, das Beratungs-Netzwerk bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 zu
starten.
Dafür hat der Haushaltsgesetzgeber im September 2025 für das Haushaltsjahr
(HHJ) 2025 erstmalig 300.000 Euro und im HHJ 2026 nochmals 300.000 Euro
für den Aufbau von Beratungskompetenz zur Verfügung gestellt. Neben dem
Sonderprogramm „Junges Wohnen“ und dem Mitarbeiterwohnen liegt nun auch
folgerichtig das Azubi-Wohnen in der Zuständigkeit des BMWSB.
14. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Ausnahme des
Wohnungsbaus aus den Beihilfevorschriften der EU, und welches
Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfenkontrollpolitik ist auf
nationaler Ebene das BMWE federführend. Eine kohärente Beihilfepolitik ist aus Sicht
der Bundesregierung unerlässlich zur Sicherstellung eines chancengleichen und
fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt. Zugleich sind zur Förderung
wichtiger Ziele Ausnahmen vom generellen Verbot staatlicher Beihilfen erforderlich.
Die Neufassung des am 8. Januar 2026 in Kraft getretenen Beschlusses der
Kommission zu Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die
mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse betraut sind (DAWI-Freistellungsbeschluss) nimmt insoweit neben
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) für
sozialen Wohnraum nun ausdrücklich auch eine eigene Kategorie von DAWI für
erschwinglichen Wohnraum auf. Diese Änderung des Beschlusses erfolgte
insbesondere als Reaktion auf die Forderungen nationaler und lokaler Behörden,
die Vorschriften für staatliche Beihilfen zu überarbeiten, um auch die
Förderung von Wohnraum insbesondere für mittlere Einkommensgruppen zu
erleichtern.
15. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Investitionszuschüsse für die
Wohngemeinnützigkeit, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür federführend
zuständig?
Im aktuellen Haushalt sind keine Mittel für Investitionszuschüsse für die Neue
Wohngemeinnützigkeit (NWG) enthalten. Eine finanzielle Förderung durch
Investitionszuschüsse ist nur eine Möglichkeit, um die Umsetzung der NWG zu
bestärken. Federführend ist das BMWSB.
16. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Reform der Mietwucher-
Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch und der Bußgeldbewährung bei
Nichteinhaltung der Mietpreisbremse, die mit einer Expertenkommission
vorbereitet werden soll, und wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung?
Die Arbeit der Expertengruppe dauert an. Es ist geplant bis Ende 2026 einen
Abschlussbericht fertigzustellen. Weitere Angaben zum Zeitplan können
derzeit nicht gemacht werden.
17. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Regulierung von
Indexmieten, möblierter Vermietung und Kurzzeitvermietung, und wie ist der
Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung?
24. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Neuregelung der
Schonfristzahlung, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung,
und welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Die Fragen 17 und 24 werden zusammen beantwortet.
Derzeit laufen Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Nach deren
Abschluss ist zeitnah mit einer Befassung des Kabinetts zu rechnen.
18. Inwiefern plant die Bundesregierung, durch weitere, nicht in Frage 17
genannte Maßnahmen, Mieterinnen vor Überforderung durch immer
höhere Mieten zu schützen?
26. Welche weiteren Vorhaben, die über den Koalitionsvertrag zwischen
CDU, SPD und CSU hinausgehen, plant das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz, um für einen besseren Schutz von
Mieterinnen zu sorgen?
Die Fragen 18 und 26 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet laufend die rechtstatsächliche Entwicklung,
um bei Bedarf Vorschläge für gesetzgeberische Schritte zu prüfen.
19. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten einfacheren und
transparenteren Nachvollziehbarkeit der Nebenkosten für Mieterinnen, wie ist der
Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung, und welches
Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
20. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Änderungen bei den
Nebenkosten, und ist insbesondere eine Reduktion der umlagefähigen Posten
geplant?
21. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Änderung der
Modernisierungsumlage zur gleichzeitigen Förderung wirtschaftlicher Investitionen
in den Wohnungsbestand und Sicherung der künftigen
Mietbezahlbarkeit, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung, und
welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Die Fragen 19 bis 21 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung prüft, wie die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag am
besten umgesetzt werden können. Konkrete Angaben zum Zeitplan können
derzeit nicht gemacht werden.
22. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten steuerlichen Belohnung für
vergünstigte Vermietung, die zum Ziel hat, dass Vermieten wieder
attraktiver wird, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine Kabinettsbefassung,
und welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
23. Wie ist der Umsetzungsstand bezüglich der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, SPD und CSU angekündigten Einführung einer
Mietenberichterstattung, wie ist der Zeitplan im Hinblick auf eine
Kabinettsbefassung, und welches Bundesministerium ist hierfür federführend
zuständig?
Mit dem im Herbst 2025 vorgelegten Wohngeld- und Mietenbericht 2024 hat
die Bundesregierung die Mietberichterstattung bereits weiterentwickelt. Die
Einordnung der Aussagekraft von Internet-Angebotsmieten wurde durch
Vergleiche mit anderen Datenquellen verbessert. Das BMWSB ist hierbei
federführend.
25. Welche weiteren Vorhaben, die über den Koalitionsvertrag zwischen
CDU, SPD und CSU hinausgehen, plant das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, um für mehr bezahlbares
Wohnen zu sorgen?
Ergänzend zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen sowie den
bereits 2024 im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum vorgelegten
Initiativen zur Unterstützung der Baukonjunktur und zur Schaffung
zusätzlichen Wohnraums entwickelt das BMWSB derzeit unter anderem einen
Mustererbbaurechtsvertrag als eine Grundlage für bezahlbares Wohnen. Ziel dieser
Initiative ist es, Kommunen, Wohnungsunternehmen und privaten Investoren
eine Orientierungshilfe für die Ausgestaltung von Erbbaurechtsverträgen zu
bieten und damit die Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu
erleichtern. Darüber hinaus treibt der Bund im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel die Verbreitung und Skalierung bewährter Initiativen des Bundes
und der Länder zur Reduzierung der Baukosten durch die Entwicklung einer
digitalen Bund-Länder-Plattform für kostengünstiges Bauen voran.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Ein Jahr schwarz-rote Wohnungs- und Mietenpolitik - Umsetzungsstand, Zeitpläne, Zuständigkeiten (Antwort)