Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Wie viele Personen wären von einem Arbeitsverbot betroffen, wenn die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einstuft und gleichzeitig durch die Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 die europäische Liste der sicheren Herkunftsstaaten in Kraft tritt, die Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien, Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Ukraine (derzeit nicht anwendbar wegen Ausnahmetatbestand bewaffneter Konflikt) und die Türkei erfasst (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Eine Prognose, wie viele Personen von einem Arbeitsverbot betroffen wären, wenn die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD die Staaten Indien, Algerien, Marokko und Tunesien als sicher bestimmt und durch die Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 sichere Herkunftsstaaten auf Unionsebene bestimmt werden, ist nicht möglich. Die Zahl der von einem Arbeitsverbot betroffenen Personen hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere auch davon, wie sich das Migrationsgeschehen aus den jeweils bestimmten Staaten im Nachgang ihrer Bestimmung entwickelt.
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