Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung von einem Anteilspfleger im Rahmen der vorgesehenen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Die Anteilspflegschaft als eine mögliche Option dient der nationalen Umsetzung der in Artikel 5aa Absatz 2f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten. Ohne eine solche Maßnahme können EU-Tochterunternehmen sanktionierter russischer Unternehmen selbst unter das Transaktionsverbot aus Artikel 5aa Absatz 1 fallen. Sie wären dann möglicherweise unmittelbar von der Insolvenz bedroht.
Die Anteilspflegschaft ist dabei marktnah und eingriffsarm ausgestaltet. Sie findet nur auf Antrag der betroffenen Unternehmen Anwendung und wird von einer fachkundigen privaten Person übernommen, die allein dem Wohle des Unternehmens verpflichtet ist. Zudem bietet sie die Möglichkeit für weitgehende Zukunftsinvestitionen. Dank der Kopplung an die Dauer der Sanktionen haben die betroffenen Unternehmen eine für den Geschäftsbetrieb notwendige Perspektive.
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