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Frage von Jürgen Hardt (CDU/CSU) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Jürgen Hardt (CDU/CSU) mit Antwort – Aktuelle Stunde: Sorgen von Wirtschaft und Menschen ernst nehmen – Deutschland braucht jetzt eine Wirtschaftswende Hat die Bundesregierung Maßnahmen – zum Beispiel im Rahmen eines zukünftigen Sanktionspakets – ergriffen, um sicherzustellen, dass westlichen Bürgern nicht massive Vermögensnachteile entstehen durch das russische Gesetz 470-FZ vom 4. August 2023 und dessen Auswirkungen, das die Aktionärsrechte europäischer Anteilseigner an russischen Unternehmen aussetzt und verlangt, dass die Aktien an die Eigentümer der besitzenden europäischen Holdingstrukturen aufgeteilt und übertragen werden und ein darauffolgender Verkauf der verbliebenen Aktien nur zu 60 Prozent unter Marktwert möglich ist und für den zusätzlich noch 35 Prozent Steuern vom russischen Staat anfallen, sodass dem Anleger lediglich 5 Prozent des Ursprungswertes bleiben, und, wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung, etwas dagegen zu unternehmen, dass das Abstimmungsverhalten und der Meinungsbildungsprozess innerhalb der europäischen Holdingstrukturen ganz offensichtlich einer staatlichen russischen Kontrolle unterliegt, da die häufig getroffene Entscheidung für einen Verkauf der verbliebenen Aktien zu diesen Konditionen nach meiner Ansicht klar im Interesse der russischen Seite liegt und eine Quasienteignung europäischer Investoren darstellt, und, wenn ja, was? Antwort der Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski: Im Rahmen der Sanktionen gegen Russland setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich dafür ein, deutschen oder europäischen Investoren den Rückzug aus Russland zu ermöglichen, beispielsweise über das Offenhalten von Zahlungskanälen mit Russland, soweit russisches Recht einen Rückzug erlaubt. Generell bergen Direktinvestitionen in Drittstaaten je nach Zielland und Rechtssystem bzw. Rechtssicherheit im Gastland Risiken, die vom jeweiligen Investor in einer Kosten/Nutzen-Analyse eigenverantwortlich abzuwägen sind. Die Gesetze Russlands finden Anwendung auf dort ansässige Unternehmen. Das europäische Sanktionsrecht findet Anwendung im Rahmen der europäischen Jurisdiktion und kann nicht generell sicherstellen, dass europäischen Rechtssubjekten keine Vermögensnachteile in der Jurisdiktion von Drittstaaten entstehen. Europäisches Sanktionsrecht enthält in Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe j der Verordnung (EU) 269/2014 des Rates die Möglichkeit, Unternehmen und Personen mit Individualsanktionen zu belegen, die von erzwungenen Übertragungen der Inhaberschaft oder Kontrolle über in Russland ansässige Einrichtungen profitieren. Dieses Instrument wurde auch bereits angewandt. Zu möglichen Inhalten kommender Sanktionsmaßnahmen wird der Deutsche Bundestag regelmäßig durch das Auswärtige Amt schriftlich informiert. Der völkerrechtliche Schutz von Kapitalanlagen deutscher Investoren im Gebiet der Russischen Föderation erfolgt nach Maßgabe des Vertrags vom 13. Juni 1989 der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen, der im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation fortgilt. Der Vertrag enthält völkerrechtliche Schutzstandards unter anderem betreffend Enteignung und andere Maßnahmen mit gleichartigen Auswirkungen sowie die gerechte und billige Behandlung.

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