Erklärung von Stefan Seidler (fraktionslos) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 27a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienste. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Stefan Seidler (fraktionslos) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Als Abgeordneter des SSW unterstütze ich das Anliegen, der Bundeswehr das notwendige Personal und Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre friedenssichernden und friedensschaffenden Aufgaben im Verbund mit internationalen Partnern zuverlässig erfüllen kann.
Den vorliegenden Gesetzentwurf lehne ich jedoch ab. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz führt verpflichtende Maßnahmen zur Wehrerfassung ein und eröffnet zudem die Möglichkeit, auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls durch einen Beschluss des Bundestages einen verpflichtenden Wehrdienst auszulösen. Eine solche Option eines Zwangsdienstes widerspricht dem Verständnis meiner Partei von individueller Freiheit und unserem Grundsatz, dass gesellschaftliches Engagement stets auf Freiwilligkeit beruhen muss.
Zwar sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen attraktivitätssteigernden Maßnahmen – etwa höhere Soldzahlungen und Zuschüsse zum Erwerb einer Fahrerlaubnis – als grundsätzlich richtige und anschlussfähige Ansätze zu begrüßen. Allerdings müssen vergleichbare Verbesserungen auch für alle anderen Formen freiwilligen Engagements gelten. Freiwilligendienste in sozialen, kulturellen oder ökologischen Bereichen dürfen nicht schlechtergestellt werden. Sie müssen verlässlich gleichvergütet und finanziell abgesichert sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der herausfordernden geopolitischen Lage müssen wir uns zudem mehr noch mit der Frage beschäftigen, wie wir das freiwillige Engagement im Bereich des Bevölkerungsschutzes im Ernstfall aufstellen.
Ich würdige das Engagement von Wehrdienst- und Freiwilligendienstleistenden in allen Bereichen ausdrücklich, bin jedoch überzeugt, dass diese Dienste ihre positive gesellschaftliche Wirkung nur entfalten können, wenn sie freiwillig bleiben und durch geeignete Anreize gestärkt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Darum lehne ich den Gesetzentwurf ab.
Relationen
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