Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1853, 21/2581, 21/3076)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1853, 21/2581, 21/3076)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3081
21. Wahlperiode 03.12.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sara Nanni, Niklas Wagener, Agnieszka Brugger, Nyke Slawik,
Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Jeanne Dillschneider,
Dr. Sebastian Schäfer, Andreas Audretsch, Simone Fischer, Claudia Roth und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1853, 21/2581, 21/3076 –
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes
(Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und weltweit hat sich im Zuge
geopolitischer Spannungen zunehmend verschärft. Eine Vielzahl hybrider
Bedrohungen – also Desinformation, Cyberangriffe, Spionageakte,
Ausspähdrohnenüberflüge, Sabotage kritischer Infrastruktur – und auch der anhaltende
völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben die Verwundbarkeit
Deutschlands und Europas offenbart. Es zeigt sich, dass Deutschland seine
Verteidigungsfähigkeiten erheblich stärken und anpassen muss. Doch Demokratien
wie unsere haben einen großen strategischen Vorteil gegenüber autoritären
Regimen: Ihre Fähigkeit zum gemeinsamen Handeln, zu Innovation und Resilienz
beruht auf den vielfältigen Beiträgen überzeugter und mündiger Bürgerinnen und
Bürger, die mit großer Bereitschaft auf vielen unterschiedlichen Wegen ihre
Freiheit, Demokratie und Sicherheit schützen möchten. Dieses Engagement für das
Gemeinwohl geht weit über die Fragen der militärischen Wehrhaftigkeit durch
den Wehrdienst hinaus. Die Bundesregierung lässt leider viel zu viele
Möglichkeiten ungenutzt, um dieses wertvolle Potenzial zur Erhöhung der
gesamtgesellschaftlichen Resilienz zu aktivieren, zu unterstützen und zu verstärken.
Die Art und Weise, wie die Diskussion durch die Bundesregierung rund um den
neuen Wehrdienst und das damit verbundene Gesetzesvorhaben geführt wurde,
steht sinnbildlich für dieses Versäumnis. Junge Menschen wurden so gut wie gar
nicht in die Debatte um den Wehrdienst eingebunden und mit ihren eigenen
Anliegen und Perspektiven gehört, obwohl sie im Fokus der Debatten rund um
Wehrdienst und Wehrpflicht stehen. Statt mit jungen Menschen zu sprechen, wurde nur
über sie gesprochen. Um das bereits jetzt schon ausgeprägte Engagement von
jungen Menschen weiter zu fördern, braucht es gute Bedingungen für die
verschiedenen Dienste. Bestehende Hürden für freiwilliges Engagement müssen
schnellstmöglich abgebaut werden. Zugleich muss es unser aller Ziel sein, ein
gemeinsames Verständnis von der Sicherheitslage und den daraus abzuleitenden Antworten
zu fördern. Menschen aller Altersgruppen sind für einen Dienst an unserer
Gesellschaft zu gewinnen und zu überzeugen, ob bei der Bundeswehr, im
Bevölkerungsschutz oder bei den Freiwilligendiensten. Die Verbesserung unserer
Verteidigungsfähigkeit und unserer Resilienz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
und kann nicht nur auf den Schultern der jungen Generation lasten. Mit dem
anhaltenden Streit und dem verursachten Chaos hat die Bundesregierung die
wichtige Chance für eine notwendige, breite gesellschaftliche Diskussion nicht nur
nicht genutzt, sondern der Resilienz unserer Gesellschaft sogar geschadet. Die
Diskussion hat, so wie sie von der Koalition geführt wurde, zu noch mehr
Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Gerade in Zeiten von multiplen Krisen
muss die Regierung aber für Stabilität und Vertrauen bei den Bürgerinnen und
Bürgern sorgen.
Bundeswehr und Zivilverteidigung stehen vor mehreren großen
Herausforderungen, die sowohl im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung als auch in der
Erhöhung der Resilienz bestehen. Die Bundeswehr muss personell, materiell und
technologisch auf aktuelle und künftige Bedrohungen bestmöglich vorbereitet
sein, um Abschreckung, Verteidigung und Bündnisverpflichtungen glaubwürdig
und zuverlässig gewährleisten zu können. Parallel ist eine starke
Zivilverteidigung unerlässlich, um die Resilienz kritischer Infrastruktur, die
Handlungsfähigkeit im Krisenfall und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Vor einem möglichen Angriff Russlands auf NATO-Verbündete warnen die
Spitzen von Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten immer
wieder eindringlich. Ziel aller Bemühungen muss es sein, zu verhindern, dass eine
kriegerische Auseinandersetzung eintritt und die Bevölkerung gleichzeitig auf
den Ernstfall vorzubereiten. Deutschland muss seine zivile und militärische
Verteidigungsfähigkeit umfassend stärken, die gesamtgesellschaftliche Resilienz
deutlich erhöhen und damit auch eine klare Botschaft an den Kreml und all
diejenigen senden, die unsere Freiheit, Sicherheit und Demokratie derzeit massiv
bedrohen.
Angesichts der vom Verteidigungsminister ausgegebenen Zielmarke von
mindestens 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie weiteren 200.000
Reservistinnen und Reservisten bis 2035 setzt das Wehrdienstmodernisierungsgesetz den
rechtlichen Rahmen für einen neuen Wehrdienst in der Bundeswehr, der neben
dem Aufbau von Strukturen zur Wehrerfassung auch die Voraussetzungen für den
Aufwuchs der militärischen Reserve schaffen soll. Wir teilen die Auffassung, dass
ein solcher Aufwuchs nötig ist. Bisher haben wir in Deutschland kein Lagebild
darüber, welche wehrpflichtigen Männer im Ernstfall zur Verfügung stehen. Wir
begrüßen deshalb, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Wehrerfassung
ermöglicht werden und unterstützen eine verpflichtende Musterung. Sie sollte
modern und gerecht gestaltet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der
Bundesregierung schließt einige wesentlichen Lücken, angesichts der aktuellen
sicherheitspolitischen Lage ist er jedoch insgesamt unzureichend und birgt zudem Risiken
der Bürokratisierung ohne sicherheitspolitischen Mehrwert.
Ein Zufallsverfahren, wie es im Gesetz vorgesehen ist, scheint dabei nicht gerecht
und ruft verfassungsrechtliche Bedenken hervor. Allein die Aussicht, dass ein
Zufallsverfahren über den individuellen Lebensweg entscheiden könnte, führt zu
großer Verunsicherung bei jungen Menschen. Für die Generation, die
Ausbildung, Studium oder erste Berufsschritte plant, ist Verlässlichkeit Voraussetzung
für ein selbstbestimmtes Leben. Ein Wehrdienstmodell, das auf Zufall setzt und
junge Menschen ohne klare, vorhersehbare Kriterien in die Pflicht nehmen kann,
schafft nicht Bereitschaft, sondern das Gefühl, ausgeliefert zu sein. Es nimmt
weder Rücksicht auf biografische Übergänge noch auf bereits bestehende
Verantwortungen. Diese Form der Unsicherheit beschädigt das Vertrauen in staatliches
Handeln und steht dem Ziel entgegen, junge Menschen für den Dienst an der
Gesellschaft zu gewinnen. Resilienz entsteht nicht durch das Erzeugen von Sorge
vor zufälligen Eingriffen in die eigene Lebensplanung, sondern durch
transparente, gerechte und vorhersehbare Verfahren, die Sicherheit geben und echte
Motivation erzeugen. Auch die Bundeswehr profitiert deutlich mehr von einer
Bestenauswahl, wie sie zurzeit stattfindet, als von einem solchen Zufallsverfahren.
Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass Russland spätestens ab 2029 in
der Lage ist, NATO-Bündnisgebiet auch konventionell anzugreifen. Die Spitzen
der Nachrichtendienste äußerten sich bei der öffentlichen Anhörung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) am 13. Oktober 2025 sehr deutlich und
konkret. Auch ein früherer Angriff kann nicht ausgeschlossen werden. Die Zeit,
unsere Verteidigungsfähigkeit militärisch als auch im zivilen Bereich umfassend
zu stärken und gesamtgesellschaftliche Resilienz zu erhöhen, drängt. Statt auf
langwierige Ausbildungs- und Personalaufwuchsprozesse zu setzen, die allenfalls
mittelfristig tragen und strukturell nicht hinreichend hinterlegt sind, ist es aktuell
unerlässlich, auf unmittelbar wirksame Mechanismen zu setzen. Ziel muss es sein,
durch eine verbesserte Personalbindung, gesteigerte Attraktivität sowie verstärkte
Rekrutierung von qualifizierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und
mehr Freiwilligen mit fachlicher Ausbildung, d. h. durch bereits in unserer
Gesellschaft vorhandene Potenziale und Fähigkeiten, rasch die
gesamtgesellschaftliche Verteidigungsfähigkeit und Resilienz zu stärken. Nach wie vor sind die
entsprechenden Prozesse insbesondere im Bereich der Reserve, aber auch der
freiwilligen Wehrdienstleistenden viel zu bürokratisch, langwierig und für
Interessierte regelrecht abschreckend. Hier herrscht extrem großer Handlungsbedarf, der
bisher von der aktuellen Bundesregierung völlig unzureichend angegangen wird.
Noch immer werden Fragen zur Wehrhaftigkeit und zur gesamtgesellschaftlichen
Resilienz vor allem in Ressortlogiken und Schubladen gedacht. Hier bedarf es
einer sehr viel umfassenderen Strategie und einem Bündel an Maßnahmen, um zu
einer der Lage angemessenen stärkeren militärischen und zivilen
Verteidigungsfähigkeit zu gelangen.
Dem vorliegenden Gesetz fehlt es dabei insgesamt an einem echten und
wirkungsvollen Reformansatz für ein strategisch eingebettetes, modernes und
gesellschaftlich anschlussfähiges Personalmodell für den Wehrdienst, in dem
gesamtstaatliche Verteidigungsfähigkeit und gesamtgesellschaftliche Resilienz systematisch
zusammengedacht und gestärkt werden. Es ist wichtig, dass das Gesetz auf den
Wiederaufbau und die Modernisierung der Wehrerfassung setzt, durch die
überhaupt erst verlässliche Daten und effiziente Verfahren möglich werden, die
sowohl eine schnelle Reaktionsfähigkeit und Planungssicherheit für den Ernstfall
als auch eine bessere Personalplanung für die Bundeswehr erlauben. Gleichzeitig
braucht es verfassungskonforme und transparente Rekrutierungsmechanismen für
den Verteidigungsfall, mit dem Staat und Gesellschaft im Rahmen des aktuellen
Grundgesetzes auch in der Krise handlungsfähig bleiben. Für den neuen
Wehrdienst ist Freiwilligkeit entscheidend, und er soll daher entsprechend auf
niedrigschwellige Maßnahmen durch systematische Ansprache (Erhebung/
Fragebögen) sowie Anreize und Programme setzen, mit denen mehr qualifizierte und
motivierte Freiwillige in die Truppe geholt werden können. Dies entspricht nicht nur
unserem gesellschaftlichen Werteverständnis, sondern verbindet auch
gesamtstaatliche Sicherheitsinteressen mit individuellen Karriere- und Bildungsanreizen,
erlaubt Personal sehr viel gezielter einzusetzen, passende Entwicklungspfade
anzubieten und erhöht insgesamt die Attraktivität eines Engagements. Freiwilligkeit
steigert nicht nur die Motivation und Qualität der Personalbasis, sondern trägt
gleichzeitig auch zu mehr Akzeptanz des Wehrdienstes in der Gesellschaft bei.
Die durch die Bundesregierung geplanten Maßnahmen bleiben viel zu stark auf
die Bundeswehr und die militärische Verteidigung fokussiert. Es ist wichtig, dass
die Bundesregierung die Freiwilligendienste stärkt, doch muss sie dafür auch die
nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Insgesamt versäumt es die
Bundesregierung einmal mehr, den dringend notwendigen Ausbau der Fähigkeiten zur
Gesamtverteidigung neu zu regeln und gesellschaftliche Resilienz zu fördern.
Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, angemessen auf mögliche bevorstehende
Krisen vorbereitet zu sein. Eine Krise kann der partielle Ausfall von
Energieinfrastruktur, der Eingriff in IT-Sicherheit und digitale Souveränität, aber auch ein
Angriff auf das NATO-Bündnis, die Europäische Union oder die Bundesrepublik
Deutschland sowie ihre demokratischen Institutionen bedeuten. Für diese
möglichen Entwicklungen gibt es bisher zu wenige und nicht ausreichend strukturierte
Ansätze, die die breite Bevölkerung aktiv mit einbeziehen und dafür sorgen, dass
alle Menschen in Deutschland im Ernstfall wissen, welchen Beitrag sie
persönlich, in ihrem Umfeld und auf der Arbeit leisten können, um die Folgen einer
Krise abzumildern und zur Resilienz unserer Gesellschaft beizutragen.
Wer Sicherheit und Resilienz so gesamtgesellschaftlich denkt, muss für den
Umgang mit Krisen daher auch die Kapazitäten unseres Landes über die Bundeswehr
und der Zivilverteidigung hinaus fördern. Insgesamt muss die Attraktivität und
Zugänglichkeit der Freiwilligendienste deutlich erhöht werden. Denn
Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie und
gesellschaftlichen Resilienz. Sie bieten Menschen aller Altersgruppen die
Chance, Verantwortung zu übernehmen und demokratische Werte wie Solidarität,
Mitbestimmung und Toleranz praktisch zu erleben. Es ist zu begrüßen, dass die
Bundesregierung bei der systemischen Ansprache junger Menschen durch einen
Fragebogen auch die Verteilung von Infomaterialien über weitere Formen des
freiwilligen Engagements berücksichtigen will. Im Gesetz ist allerdings nur
vorgesehen, dass das Personalamt der Bundeswehr Informationen über
Freiwilligendienste weitergeben kann, es aber nicht muss. Das ist nicht ausreichend. Es fehlt
zudem die strukturelle Aufwertung der Bedingungen bei Freiwilligendiensten,
damit diese auch den Lebensunterhalt sichern können und bestehende Hindernisse
für freiwilliges Engagement abgebaut werden. Zumal die Nachfrage nach
Freiwilligendienstplätzen seit Jahren größer ist als das Angebot. Alle Menschen
sollten das Recht haben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren.
II. Der Deutsche Bundestag beschließt,
eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz einzurichten.
Ziel ist ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber, wie militärische und
zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere
Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz
beitragen können. In die Arbeit der Enquete-Kommission sollen alle Beteiligten und
Betroffenen, insbesondere und maßgeblich junge Menschen einbezogen werden.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine Plattform einzurichten, die einen direkten Austausch und eine
unmittelbare Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung über Themen der
Krisenvorsorge ermöglicht; sie soll niedrigschwellig Aufklärung über
Krisenvorsorge leisten, aktuelle Ereignisse erläutern und erste Anlaufstelle für
alle Bürgerinnen und Bürger werden, wenn es um Themen der zivilen und
militärischen Verteidigung geht; Ziel ist es, auf diese Weise stärker zur
Vernetzung von militärischen, zivilen und gesellschaftlichen Kräften für
gesamtstaatliches Krisenmanagement beizutragen und dadurch die direkte
Einbindung der Bevölkerung zu erreichen;
2. eine bundesweite Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches
Krisenmanagement im Kanzleramt aufzubauen, die die verschiedenen Ebenen (zivil,
militärisch, gesellschaftlich; Bund, Länder, Gemeinden) konzeptionell und
organisatorisch zusammenbringt; Kern der Koordinierungsstelle soll ein
zentrales Register sein, das die Bürgerinnen und Bürger einlädt, ihre Bereitschaft
für ihren persönlichen Beitrag für die nationale Sicherheit und
Krisenvorsorge zu melden; dabei sollen Bürgerinnen und Bürger angeben können,
welche Kompetenzen sie bereits mitbringen und inwiefern sie bereit wären,
diese im Krisenfall sowie im Rahmen ziviler oder militärischer Verteidigung
einzubringen; Angebote für Fortbildungen und zum Ableisten von
Reserveübungen sollen hier einsehbar sein und der Kontakt zwischen Freiwilligen,
die sich fortbilden wollen, und Institutionen, die zum Aufbau ihres
Personalkörpers Freiwillige suchen, erleichtert werden;
3. eine republikanische Vergütung einzuführen für alle qualifizierten
Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen einer Vollzeitfortbildung im Bereich der
zivilen Verteidigung oder im Rahmen des Ableistens eines
Grundwehrdienstes auf ihr Einkommen verzichten, um die Verbesserung der persönlichen
Einsatzbereitschaft im Rahmen der Krisenvorsorge finanziell abzusichern;
wer bereit ist, seine Zeit in den Aufbau der kollektiven Wehrhaftigkeit und
der gesellschaftlichen Resilienz einzubringen, sollte dafür vom Staat
Unterstützung bekommen;
4. im Dialog und in der Zusammenarbeit mit den Ländern und den Trägern den
kontinuierlichen Aufwuchs der zivilen Freiwilligendienste (zivile
Verteidigung und andere Formen wie z. B. BFD, FÖJ, FSJ) sicherzustellen, um bis
ins Jahr 2030 eine Zahl von mindestens 200.000 Freiwilligen zu erreichen;
5. das Wehrdienstgesetz im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit moderner
Verteidigungsstrukturen, resilienter staatlicher Abläufe und
gesamtgesellschaftlicher Belastbarkeit weiterzuentwickeln und dem Bundestag zeitnah einen
überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere nachfolgende
Punkte berücksichtigt;
6. für den Fähigkeitsaufbau eine klare sicherheitspolitische Zielarchitektur zu
entwickeln, die sowohl den Beitrag des Wehrdienstes zur Landes- und
Bündnisverteidigung als auch den Beitrag der zivilen Verteidigungsdienste
nachvollziehbar darstellt, außerdem den erforderlichen Aufwuchs an Personal,
Material und Infrastruktur sowohl für die aktive Truppe als auch für die
Reserve und für die Zivilverteidigung mit Blick auf einen übergreifenden
Ansatz für Gesamtverteidigung evidenzbasiert im Gesetz zu quantifizieren;
7. Ausbildungseinrichtungen personell und materiell so auszustatten, dass
Wehrdienstleistende zeitgemäß geschult werden können; Investitionsbedarfe
für Kasernen, digitale Infrastruktur und Logistik zudem zwingend in die
Gesetzesfolgenabschätzung aufzunehmen;
8. auch, um die Resilienz unserer kritischen Infrastruktur zu verbessern, das
Wehrdienstmodell so auszugestalten, dass Kompetenzen für
Katastrophenschutz, Cyberabwehr, Krisenmanagement und technische Hilfeleistung
systematisch aufgebaut werden, außerdem die Kooperationen von Bundeswehr,
zivilen Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr deutlich zu vertiefen;
9. ein kohärentes Konzept vorzulegen, das Freiwilligendienste als (sicherheits-)
relevanten Pfeiler gesellschaftlicher Resilienz anerkennt; dazu gehört die
gleichwertige Bewerbung der Freiwilligendienste neben dem freiwilligen
Wehrdienst und dem Bevölkerungsschutz; die Attraktivität der
Freiwilligendienste sollte dabei durch bessere Rahmenbedingungen sichergestellt
werden, unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf einen Platz, wenn sich
Freiwillige, Einsatzstelle und Träger einigen, durch ein den Lebensunterhalt
sicherndes Freiwilligengeld und durch die kostenlose Nutzung des ÖPNV
für Freiwillige;
10. den Datenschutz, die Zweckbindung und unabhängige Kontrolle bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten strikt zu gewährleisten und die
zuständigen Aufsichtsbehörden möglichst frühzeitig einzubinden;
11. Bildungswege, berufliche Übergänge sowie Care-Verpflichtungen stärker
im Wehrdienstmodell zu berücksichtigen sowie flexible Modelle zu prüfen
und frühzeitige, barrierefreie Informationsangebote für Betroffene
verpflichtend einzuführen;
12. in das Gesetz einen Evaluierungspassus zu integrieren, so dass
Personalentwicklungen bei der Bundeswehr und den Zivilschutzorganisationen
angemessen evaluiert werden können, um ein realistisches Bild davon zu
bekommen, warum Menschen sich für den Dienst, für ein frühzeitiges Ende des
Dienstes oder die Wiederaufnahme ihres Engagements entscheiden; dabei
soll anders als bisher auch qualitative Forschung eine Rolle spielen, um die
komplexen individuellen Entscheidungswege und die übergreifenden
Entwicklungen der Personalkörper gleichermaßen in den Blick zu nehmen.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die sicherheitspolitische Lage in Europa erfordert eine verlässliche, moderne und belastbare Personalstruktur für
die Bundeswehr und die zivile Verteidigung. Um die Verteidigungsfähigkeit wirksam zu stärken, müssen
militärische, organisatorische und gesellschaftliche Faktoren gemeinsam betrachtet werden. Ein Wehrdienstmodell
kann nur dann seinen Beitrag leisten, wenn es strategisch eingebettet, personell und infrastrukturell tragfähig
sowie mit Blick auf Grundrechte und gesellschaftliche Vielfalt ausgewogen gestaltet ist. Zugleich gewinnt
angesichts der verschärften Bedrohungslage die gesamtgesellschaftliche Resilienz erheblich an Bedeutung: Der Schutz
kritischer Infrastruktur, die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit in Krisen und die Stärkung des zivilen
Bevölkerungsschutzes sind heute mehr denn je unerlässliche integrale Bestandteile von Sicherheit. Ein kohärentes
Konzept muss daher neben militärischen Fähigkeiten auch Kompetenzen in den Bereichen Krisenvorsorge,
Cyberabwehr und Katastrophenschutz fördern. Das Wehrdienstgesetz greift hierfür zu kurz; es fehlt nicht nur an einem
übergreifenden Personalansatz für Gesamtverteidigung, sondern das Gesetz verschiebt den dringend notwendigen
Personalaufwuchs auch in die Zukunft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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