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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1853, 21/2581, 21/3076)

dip / drucksache 03.12.2025 · WP 21 · 21/3081 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1853, 21/2581, 21/3076) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3081 21. Wahlperiode 03.12.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Sara Nanni, Niklas Wagener, Agnieszka Brugger, Nyke Slawik, Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Jeanne Dillschneider, Dr. Sebastian Schäfer, Andreas Audretsch, Simone Fischer, Claudia Roth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1853, 21/2581, 21/3076 – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Sicherheitslage in Deutschland, Europa und weltweit hat sich im Zuge geopolitischer Spannungen zunehmend verschärft. Eine Vielzahl hybrider Bedrohungen – also Desinformation, Cyberangriffe, Spionageakte, Ausspähdrohnenüberflüge, Sabotage kritischer Infrastruktur – und auch der anhaltende völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben die Verwundbarkeit Deutschlands und Europas offenbart. Es zeigt sich, dass Deutschland seine Verteidigungsfähigkeiten erheblich stärken und anpassen muss. Doch Demokratien wie unsere haben einen großen strategischen Vorteil gegenüber autoritären Regimen: Ihre Fähigkeit zum gemeinsamen Handeln, zu Innovation und Resilienz beruht auf den vielfältigen Beiträgen überzeugter und mündiger Bürgerinnen und Bürger, die mit großer Bereitschaft auf vielen unterschiedlichen Wegen ihre Freiheit, Demokratie und Sicherheit schützen möchten. Dieses Engagement für das Gemeinwohl geht weit über die Fragen der militärischen Wehrhaftigkeit durch den Wehrdienst hinaus. Die Bundesregierung lässt leider viel zu viele Möglichkeiten ungenutzt, um dieses wertvolle Potenzial zur Erhöhung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz zu aktivieren, zu unterstützen und zu verstärken. Die Art und Weise, wie die Diskussion durch die Bundesregierung rund um den neuen Wehrdienst und das damit verbundene Gesetzesvorhaben geführt wurde, steht sinnbildlich für dieses Versäumnis. Junge Menschen wurden so gut wie gar nicht in die Debatte um den Wehrdienst eingebunden und mit ihren eigenen Anliegen und Perspektiven gehört, obwohl sie im Fokus der Debatten rund um Wehrdienst und Wehrpflicht stehen. Statt mit jungen Menschen zu sprechen, wurde nur über sie gesprochen. Um das bereits jetzt schon ausgeprägte Engagement von jungen Menschen weiter zu fördern, braucht es gute Bedingungen für die verschiedenen Dienste. Bestehende Hürden für freiwilliges Engagement müssen schnellstmöglich abgebaut werden. Zugleich muss es unser aller Ziel sein, ein gemeinsames Verständnis von der Sicherheitslage und den daraus abzuleitenden Antworten zu fördern. Menschen aller Altersgruppen sind für einen Dienst an unserer Gesellschaft zu gewinnen und zu überzeugen, ob bei der Bundeswehr, im Bevölkerungsschutz oder bei den Freiwilligendiensten. Die Verbesserung unserer Verteidigungsfähigkeit und unserer Resilienz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht nur auf den Schultern der jungen Generation lasten. Mit dem anhaltenden Streit und dem verursachten Chaos hat die Bundesregierung die wichtige Chance für eine notwendige, breite gesellschaftliche Diskussion nicht nur nicht genutzt, sondern der Resilienz unserer Gesellschaft sogar geschadet. Die Diskussion hat, so wie sie von der Koalition geführt wurde, zu noch mehr Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Gerade in Zeiten von multiplen Krisen muss die Regierung aber für Stabilität und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgen. Bundeswehr und Zivilverteidigung stehen vor mehreren großen Herausforderungen, die sowohl im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung als auch in der Erhöhung der Resilienz bestehen. Die Bundeswehr muss personell, materiell und technologisch auf aktuelle und künftige Bedrohungen bestmöglich vorbereitet sein, um Abschreckung, Verteidigung und Bündnisverpflichtungen glaubwürdig und zuverlässig gewährleisten zu können. Parallel ist eine starke Zivilverteidigung unerlässlich, um die Resilienz kritischer Infrastruktur, die Handlungsfähigkeit im Krisenfall und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Vor einem möglichen Angriff Russlands auf NATO-Verbündete warnen die Spitzen von Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten immer wieder eindringlich. Ziel aller Bemühungen muss es sein, zu verhindern, dass eine kriegerische Auseinandersetzung eintritt und die Bevölkerung gleichzeitig auf den Ernstfall vorzubereiten. Deutschland muss seine zivile und militärische Verteidigungsfähigkeit umfassend stärken, die gesamtgesellschaftliche Resilienz deutlich erhöhen und damit auch eine klare Botschaft an den Kreml und all diejenigen senden, die unsere Freiheit, Sicherheit und Demokratie derzeit massiv bedrohen. Angesichts der vom Verteidigungsminister ausgegebenen Zielmarke von mindestens 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie weiteren 200.000 Reservistinnen und Reservisten bis 2035 setzt das Wehrdienstmodernisierungsgesetz den rechtlichen Rahmen für einen neuen Wehrdienst in der Bundeswehr, der neben dem Aufbau von Strukturen zur Wehrerfassung auch die Voraussetzungen für den Aufwuchs der militärischen Reserve schaffen soll. Wir teilen die Auffassung, dass ein solcher Aufwuchs nötig ist. Bisher haben wir in Deutschland kein Lagebild darüber, welche wehrpflichtigen Männer im Ernstfall zur Verfügung stehen. Wir begrüßen deshalb, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Wehrerfassung ermöglicht werden und unterstützen eine verpflichtende Musterung. Sie sollte modern und gerecht gestaltet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung schließt einige wesentlichen Lücken, angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage ist er jedoch insgesamt unzureichend und birgt zudem Risiken der Bürokratisierung ohne sicherheitspolitischen Mehrwert. Ein Zufallsverfahren, wie es im Gesetz vorgesehen ist, scheint dabei nicht gerecht und ruft verfassungsrechtliche Bedenken hervor. Allein die Aussicht, dass ein Zufallsverfahren über den individuellen Lebensweg entscheiden könnte, führt zu großer Verunsicherung bei jungen Menschen. Für die Generation, die Ausbildung, Studium oder erste Berufsschritte plant, ist Verlässlichkeit Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Ein Wehrdienstmodell, das auf Zufall setzt und junge Menschen ohne klare, vorhersehbare Kriterien in die Pflicht nehmen kann, schafft nicht Bereitschaft, sondern das Gefühl, ausgeliefert zu sein. Es nimmt weder Rücksicht auf biografische Übergänge noch auf bereits bestehende Verantwortungen. Diese Form der Unsicherheit beschädigt das Vertrauen in staatliches Handeln und steht dem Ziel entgegen, junge Menschen für den Dienst an der Gesellschaft zu gewinnen. Resilienz entsteht nicht durch das Erzeugen von Sorge vor zufälligen Eingriffen in die eigene Lebensplanung, sondern durch transparente, gerechte und vorhersehbare Verfahren, die Sicherheit geben und echte Motivation erzeugen. Auch die Bundeswehr profitiert deutlich mehr von einer Bestenauswahl, wie sie zurzeit stattfindet, als von einem solchen Zufallsverfahren. Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass Russland spätestens ab 2029 in der Lage ist, NATO-Bündnisgebiet auch konventionell anzugreifen. Die Spitzen der Nachrichtendienste äußerten sich bei der öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) am 13. Oktober 2025 sehr deutlich und konkret. Auch ein früherer Angriff kann nicht ausgeschlossen werden. Die Zeit, unsere Verteidigungsfähigkeit militärisch als auch im zivilen Bereich umfassend zu stärken und gesamtgesellschaftliche Resilienz zu erhöhen, drängt. Statt auf langwierige Ausbildungs- und Personalaufwuchsprozesse zu setzen, die allenfalls mittelfristig tragen und strukturell nicht hinreichend hinterlegt sind, ist es aktuell unerlässlich, auf unmittelbar wirksame Mechanismen zu setzen. Ziel muss es sein, durch eine verbesserte Personalbindung, gesteigerte Attraktivität sowie verstärkte Rekrutierung von qualifizierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern und mehr Freiwilligen mit fachlicher Ausbildung, d. h. durch bereits in unserer Gesellschaft vorhandene Potenziale und Fähigkeiten, rasch die gesamtgesellschaftliche Verteidigungsfähigkeit und Resilienz zu stärken. Nach wie vor sind die entsprechenden Prozesse insbesondere im Bereich der Reserve, aber auch der freiwilligen Wehrdienstleistenden viel zu bürokratisch, langwierig und für Interessierte regelrecht abschreckend. Hier herrscht extrem großer Handlungsbedarf, der bisher von der aktuellen Bundesregierung völlig unzureichend angegangen wird. Noch immer werden Fragen zur Wehrhaftigkeit und zur gesamtgesellschaftlichen Resilienz vor allem in Ressortlogiken und Schubladen gedacht. Hier bedarf es einer sehr viel umfassenderen Strategie und einem Bündel an Maßnahmen, um zu einer der Lage angemessenen stärkeren militärischen und zivilen Verteidigungsfähigkeit zu gelangen. Dem vorliegenden Gesetz fehlt es dabei insgesamt an einem echten und wirkungsvollen Reformansatz für ein strategisch eingebettetes, modernes und gesellschaftlich anschlussfähiges Personalmodell für den Wehrdienst, in dem gesamtstaatliche Verteidigungsfähigkeit und gesamtgesellschaftliche Resilienz systematisch zusammengedacht und gestärkt werden. Es ist wichtig, dass das Gesetz auf den Wiederaufbau und die Modernisierung der Wehrerfassung setzt, durch die überhaupt erst verlässliche Daten und effiziente Verfahren möglich werden, die sowohl eine schnelle Reaktionsfähigkeit und Planungssicherheit für den Ernstfall als auch eine bessere Personalplanung für die Bundeswehr erlauben. Gleichzeitig braucht es verfassungskonforme und transparente Rekrutierungsmechanismen für den Verteidigungsfall, mit dem Staat und Gesellschaft im Rahmen des aktuellen Grundgesetzes auch in der Krise handlungsfähig bleiben. Für den neuen Wehrdienst ist Freiwilligkeit entscheidend, und er soll daher entsprechend auf niedrigschwellige Maßnahmen durch systematische Ansprache (Erhebung/ Fragebögen) sowie Anreize und Programme setzen, mit denen mehr qualifizierte und motivierte Freiwillige in die Truppe geholt werden können. Dies entspricht nicht nur unserem gesellschaftlichen Werteverständnis, sondern verbindet auch gesamtstaatliche Sicherheitsinteressen mit individuellen Karriere- und Bildungsanreizen, erlaubt Personal sehr viel gezielter einzusetzen, passende Entwicklungspfade anzubieten und erhöht insgesamt die Attraktivität eines Engagements. Freiwilligkeit steigert nicht nur die Motivation und Qualität der Personalbasis, sondern trägt gleichzeitig auch zu mehr Akzeptanz des Wehrdienstes in der Gesellschaft bei. Die durch die Bundesregierung geplanten Maßnahmen bleiben viel zu stark auf die Bundeswehr und die militärische Verteidigung fokussiert. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung die Freiwilligendienste stärkt, doch muss sie dafür auch die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Insgesamt versäumt es die Bundesregierung einmal mehr, den dringend notwendigen Ausbau der Fähigkeiten zur Gesamtverteidigung neu zu regeln und gesellschaftliche Resilienz zu fördern. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, angemessen auf mögliche bevorstehende Krisen vorbereitet zu sein. Eine Krise kann der partielle Ausfall von Energieinfrastruktur, der Eingriff in IT-Sicherheit und digitale Souveränität, aber auch ein Angriff auf das NATO-Bündnis, die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland sowie ihre demokratischen Institutionen bedeuten. Für diese möglichen Entwicklungen gibt es bisher zu wenige und nicht ausreichend strukturierte Ansätze, die die breite Bevölkerung aktiv mit einbeziehen und dafür sorgen, dass alle Menschen in Deutschland im Ernstfall wissen, welchen Beitrag sie persönlich, in ihrem Umfeld und auf der Arbeit leisten können, um die Folgen einer Krise abzumildern und zur Resilienz unserer Gesellschaft beizutragen. Wer Sicherheit und Resilienz so gesamtgesellschaftlich denkt, muss für den Umgang mit Krisen daher auch die Kapazitäten unseres Landes über die Bundeswehr und der Zivilverteidigung hinaus fördern. Insgesamt muss die Attraktivität und Zugänglichkeit der Freiwilligendienste deutlich erhöht werden. Denn Freiwilligendienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie und gesellschaftlichen Resilienz. Sie bieten Menschen aller Altersgruppen die Chance, Verantwortung zu übernehmen und demokratische Werte wie Solidarität, Mitbestimmung und Toleranz praktisch zu erleben. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung bei der systemischen Ansprache junger Menschen durch einen Fragebogen auch die Verteilung von Infomaterialien über weitere Formen des freiwilligen Engagements berücksichtigen will. Im Gesetz ist allerdings nur vorgesehen, dass das Personalamt der Bundeswehr Informationen über Freiwilligendienste weitergeben kann, es aber nicht muss. Das ist nicht ausreichend. Es fehlt zudem die strukturelle Aufwertung der Bedingungen bei Freiwilligendiensten, damit diese auch den Lebensunterhalt sichern können und bestehende Hindernisse für freiwilliges Engagement abgebaut werden. Zumal die Nachfrage nach Freiwilligendienstplätzen seit Jahren größer ist als das Angebot. Alle Menschen sollten das Recht haben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. II. Der Deutsche Bundestag beschließt, eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz einzurichten. Ziel ist ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber, wie militärische und zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz beitragen können. In die Arbeit der Enquete-Kommission sollen alle Beteiligten und Betroffenen, insbesondere und maßgeblich junge Menschen einbezogen werden. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine Plattform einzurichten, die einen direkten Austausch und eine unmittelbare Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung über Themen der Krisenvorsorge ermöglicht; sie soll niedrigschwellig Aufklärung über Krisenvorsorge leisten, aktuelle Ereignisse erläutern und erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger werden, wenn es um Themen der zivilen und militärischen Verteidigung geht; Ziel ist es, auf diese Weise stärker zur Vernetzung von militärischen, zivilen und gesellschaftlichen Kräften für gesamtstaatliches Krisenmanagement beizutragen und dadurch die direkte Einbindung der Bevölkerung zu erreichen; 2. eine bundesweite Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement im Kanzleramt aufzubauen, die die verschiedenen Ebenen (zivil, militärisch, gesellschaftlich; Bund, Länder, Gemeinden) konzeptionell und organisatorisch zusammenbringt; Kern der Koordinierungsstelle soll ein zentrales Register sein, das die Bürgerinnen und Bürger einlädt, ihre Bereitschaft für ihren persönlichen Beitrag für die nationale Sicherheit und Krisenvorsorge zu melden; dabei sollen Bürgerinnen und Bürger angeben können, welche Kompetenzen sie bereits mitbringen und inwiefern sie bereit wären, diese im Krisenfall sowie im Rahmen ziviler oder militärischer Verteidigung einzubringen; Angebote für Fortbildungen und zum Ableisten von Reserveübungen sollen hier einsehbar sein und der Kontakt zwischen Freiwilligen, die sich fortbilden wollen, und Institutionen, die zum Aufbau ihres Personalkörpers Freiwillige suchen, erleichtert werden; 3. eine republikanische Vergütung einzuführen für alle qualifizierten Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen einer Vollzeitfortbildung im Bereich der zivilen Verteidigung oder im Rahmen des Ableistens eines Grundwehrdienstes auf ihr Einkommen verzichten, um die Verbesserung der persönlichen Einsatzbereitschaft im Rahmen der Krisenvorsorge finanziell abzusichern; wer bereit ist, seine Zeit in den Aufbau der kollektiven Wehrhaftigkeit und der gesellschaftlichen Resilienz einzubringen, sollte dafür vom Staat Unterstützung bekommen; 4. im Dialog und in der Zusammenarbeit mit den Ländern und den Trägern den kontinuierlichen Aufwuchs der zivilen Freiwilligendienste (zivile Verteidigung und andere Formen wie z. B. BFD, FÖJ, FSJ) sicherzustellen, um bis ins Jahr 2030 eine Zahl von mindestens 200.000 Freiwilligen zu erreichen; 5. das Wehrdienstgesetz im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit moderner Verteidigungsstrukturen, resilienter staatlicher Abläufe und gesamtgesellschaftlicher Belastbarkeit weiterzuentwickeln und dem Bundestag zeitnah einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt; 6. für den Fähigkeitsaufbau eine klare sicherheitspolitische Zielarchitektur zu entwickeln, die sowohl den Beitrag des Wehrdienstes zur Landes- und Bündnisverteidigung als auch den Beitrag der zivilen Verteidigungsdienste nachvollziehbar darstellt, außerdem den erforderlichen Aufwuchs an Personal, Material und Infrastruktur sowohl für die aktive Truppe als auch für die Reserve und für die Zivilverteidigung mit Blick auf einen übergreifenden Ansatz für Gesamtverteidigung evidenzbasiert im Gesetz zu quantifizieren; 7. Ausbildungseinrichtungen personell und materiell so auszustatten, dass Wehrdienstleistende zeitgemäß geschult werden können; Investitionsbedarfe für Kasernen, digitale Infrastruktur und Logistik zudem zwingend in die Gesetzesfolgenabschätzung aufzunehmen; 8. auch, um die Resilienz unserer kritischen Infrastruktur zu verbessern, das Wehrdienstmodell so auszugestalten, dass Kompetenzen für Katastrophenschutz, Cyberabwehr, Krisenmanagement und technische Hilfeleistung systematisch aufgebaut werden, außerdem die Kooperationen von Bundeswehr, zivilen Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr deutlich zu vertiefen; 9. ein kohärentes Konzept vorzulegen, das Freiwilligendienste als (sicherheits-) relevanten Pfeiler gesellschaftlicher Resilienz anerkennt; dazu gehört die gleichwertige Bewerbung der Freiwilligendienste neben dem freiwilligen Wehrdienst und dem Bevölkerungsschutz; die Attraktivität der Freiwilligendienste sollte dabei durch bessere Rahmenbedingungen sichergestellt werden, unter anderem durch einen Rechtsanspruch auf einen Platz, wenn sich Freiwillige, Einsatzstelle und Träger einigen, durch ein den Lebensunterhalt sicherndes Freiwilligengeld und durch die kostenlose Nutzung des ÖPNV für Freiwillige; 10. den Datenschutz, die Zweckbindung und unabhängige Kontrolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten strikt zu gewährleisten und die zuständigen Aufsichtsbehörden möglichst frühzeitig einzubinden; 11. Bildungswege, berufliche Übergänge sowie Care-Verpflichtungen stärker im Wehrdienstmodell zu berücksichtigen sowie flexible Modelle zu prüfen und frühzeitige, barrierefreie Informationsangebote für Betroffene verpflichtend einzuführen; 12. in das Gesetz einen Evaluierungspassus zu integrieren, so dass Personalentwicklungen bei der Bundeswehr und den Zivilschutzorganisationen angemessen evaluiert werden können, um ein realistisches Bild davon zu bekommen, warum Menschen sich für den Dienst, für ein frühzeitiges Ende des Dienstes oder die Wiederaufnahme ihres Engagements entscheiden; dabei soll anders als bisher auch qualitative Forschung eine Rolle spielen, um die komplexen individuellen Entscheidungswege und die übergreifenden Entwicklungen der Personalkörper gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Die sicherheitspolitische Lage in Europa erfordert eine verlässliche, moderne und belastbare Personalstruktur für die Bundeswehr und die zivile Verteidigung. Um die Verteidigungsfähigkeit wirksam zu stärken, müssen militärische, organisatorische und gesellschaftliche Faktoren gemeinsam betrachtet werden. Ein Wehrdienstmodell kann nur dann seinen Beitrag leisten, wenn es strategisch eingebettet, personell und infrastrukturell tragfähig sowie mit Blick auf Grundrechte und gesellschaftliche Vielfalt ausgewogen gestaltet ist. Zugleich gewinnt angesichts der verschärften Bedrohungslage die gesamtgesellschaftliche Resilienz erheblich an Bedeutung: Der Schutz kritischer Infrastruktur, die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit in Krisen und die Stärkung des zivilen Bevölkerungsschutzes sind heute mehr denn je unerlässliche integrale Bestandteile von Sicherheit. Ein kohärentes Konzept muss daher neben militärischen Fähigkeiten auch Kompetenzen in den Bereichen Krisenvorsorge, Cyberabwehr und Katastrophenschutz fördern. Das Wehrdienstgesetz greift hierfür zu kurz; es fehlt nicht nur an einem übergreifenden Personalansatz für Gesamtverteidigung, sondern das Gesetz verschiebt den dringend notwendigen Personalaufwuchs auch in die Zukunft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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