Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG)
Text
Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG)
[Bundesrat zu Drucksache 731/25
05.12.25
V
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-
Modernisierungsgesetz – WDModG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 48. Sitzung am 5. Dezember 2025
zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung
des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG)
– Drucksachen 21/1853, 21/2581, 21/3076 – die beigefügte
Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/3076 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Aufgrund der Bedrohung durch Russland hat sich das Sicherheitsumfeld in Europa drastisch
verschlechtert. Deutschland und seine Alliierten in der NATO sowie seine europäischen Partner
müssen mehr Verantwortung für die Sicherheit Europas übernehmen. Durch den Auf- und Ausbau
unserer militärischen Fähigkeiten stärken wir Abschreckung und Verteidigung und tragen zur
transatlantischen Lastenteilung bei.
Um den sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können, ist ein personeller
Aufwuchs der Bundeswehr zwingend erforderlich. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
schaffen wir einen neuen, attraktiven Wehrdienst. Wehrdienstleistende übernehmen eine
besondere staatsbürgerliche Verantwortung für die Gesellschaft und für die Sicherheit und Freiheit
in unserem Land und in Europa. Der neue Wehrdienst wird deutlich attraktiver und mit einer
modernen Ausbildung und adäquater Bezahlung ausgestaltet werden.
Aber: Die sicherheitspolitische Lage setzt auch unsere Demokratie zunehmend unter Druck. Dem
können wir nicht allein militärisch begegnen. Die Freiwilligendienste leisten einen
unverzichtbaren Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stärkung unserer
Demokratie, angesichts der auf uns zukommenden Herausforderungen. Es ist mehr
gesellschaftspolitisches Engagement gefragt. Dazu müssen wir mehr Menschen motivieren, einen
Dienst für unsere Gesellschaft zu leisten. Daher brauchen wir den neuen Wehrdienst und
zusätzlich die Stärkung der Freiwilligendienste. Deshalb sind der neue Wehrdienst zum Zwecke
der militärischen Abschreckung und die Freiwilligendienste mit dem Ziel, den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zu stärken, für uns zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen
Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz.
Damit die Freiwilligendienste eine weitere Option sein können, müssen auch sie deutlich
attraktiver ausgestaltet werden. Wir sind überzeugt, dass unsere Gesellschaft vor allem auch dort
stark ist, wo Menschen sich engagieren.
Unser Ziel: Über 100.000 Menschen in Deutschland sollen sich jedes Jahr einbringen können – in
Kitas und Schulen, in Pflegeeinrichtungen, im Umwelt- und Klima- sowie Zivil- und
Katastrophenschutz. Nicht nur die Anzahl der Wehrdienstleistenden, sondern auch die der
Freiwilligendienstleistenden soll steigen. Wer sich engagiert, verdient Anerkennung,
Wertschätzung und eine faire Entschädigung. Am Prinzip der Arbeitsmarktneutralität werden wir
festhalten.
Freiwilligendienstleistende dürfen nicht dazu eingesetzt werden, reguläre Arbeitsplätze zu
ersetzen.
Perspektivisch wollen wir alle Modelle, die eine durchlässige, anschlussfähige oder modulare
Verbindung zwischen neuem Wehrdienst und zivilen Diensten ermöglichen, wie zum Beispiel in
Form eines umfassenden Gesellschaftsdienstkatalogs, in den Blick nehmen. Dabei soll ein Katalog
zivile, militärische, zivil-militärische sowie ehrenamtliche Tätigkeiten systematisch abbilden und
ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Resilienz sichtbar machen. Eine Übersicht über
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der beteiligten Akteure würde helfen,
Ehrenamt, Freiwilligendienst und Wehrdienst besser zu verzahnen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
1. dass die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt deutlich gestärkt wurden: 50 Millionen Euro
zusätzlich für das Jahr 2026 und 80 Millionen Euro zusätzlich in den Folgejahren für
Menschen, die sich für das Allgemeinwohl engagieren – im sozialen, ökologischen, politischen
und kulturellen Bereich, in Sporteinrichtungen oder im Zivil- und Katastrophenschutz;
2. dass im Rahmen des Anschreibens, welches durch das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz alle
jungen Menschen mit Erreichen des 18. Lebensjahres erhalten, ausdrücklich auch die
unterschiedlichen Freiwilligendienste als attraktive Optionen benannt werden.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste unter Einbindung der
beteiligten Ressorts, Akteure, Träger und Freiwilligen-dienstleistenden vorzulegen;
2. durch die gesteigerten Mittel mehr Plätze zu schaffen, um die Zahl von über 100.000
Freiwilligendienstleistenden jährlich zu erreichen;
3. die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver auszugestalten. Dazu
gehören Vorschläge für eine angemessene, chancengerechte Anpassung der Entschädigung und
zusätzliche Leistungen, bspw. für den ÖPNV, gefördert mit Bundesmitteln;
4. zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung, auf Basis der
bestehenden Strukturen von Bund und Trägern (einschließlich der Bildungszentren des
Bundes), aufgewertet werden können und ebendiese pädagogische Begleitung zu einem
ganzheitlichen Coachingangebot ausgeweitet werden kann, das mit den notwendigen
Ressourcen ausgestattet ist;
5. einen Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz zu implementieren, in den wir Modellprojekte
des freiwilligen Handwerksjahres gemeinsam mit den Handwerkskammern integrieren;
6. die Ausweitung der Kapazitäten für den Dienst an der Gesellschaft im Hinblick auf
Personalbedarf, volkswirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Auswirkungen sowie
Finanzierungsmodelle unter Einbindung der Länder zu prüfen und innerhalb von zwölf
Monaten vorzulegen.
- 3 - zu Drucksache 731/25]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)