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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG)

dip / drucksache 05.12.2025 · WP 21 · zu731/25 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) [Bundesrat zu Drucksache 731/25 05.12.25 V Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst- Modernisierungsgesetz – WDModG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 48. Sitzung am 5. Dezember 2025 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG) – Drucksachen 21/1853, 21/2581, 21/3076 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/3076 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Aufgrund der Bedrohung durch Russland hat sich das Sicherheitsumfeld in Europa drastisch verschlechtert. Deutschland und seine Alliierten in der NATO sowie seine europäischen Partner müssen mehr Verantwortung für die Sicherheit Europas übernehmen. Durch den Auf- und Ausbau unserer militärischen Fähigkeiten stärken wir Abschreckung und Verteidigung und tragen zur transatlantischen Lastenteilung bei. Um den sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können, ist ein personeller Aufwuchs der Bundeswehr zwingend erforderlich. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz schaffen wir einen neuen, attraktiven Wehrdienst. Wehrdienstleistende übernehmen eine besondere staatsbürgerliche Verantwortung für die Gesellschaft und für die Sicherheit und Freiheit in unserem Land und in Europa. Der neue Wehrdienst wird deutlich attraktiver und mit einer modernen Ausbildung und adäquater Bezahlung ausgestaltet werden. Aber: Die sicherheitspolitische Lage setzt auch unsere Demokratie zunehmend unter Druck. Dem können wir nicht allein militärisch begegnen. Die Freiwilligendienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stärkung unserer Demokratie, angesichts der auf uns zukommenden Herausforderungen. Es ist mehr gesellschaftspolitisches Engagement gefragt. Dazu müssen wir mehr Menschen motivieren, einen Dienst für unsere Gesellschaft zu leisten. Daher brauchen wir den neuen Wehrdienst und zusätzlich die Stärkung der Freiwilligendienste. Deshalb sind der neue Wehrdienst zum Zwecke der militärischen Abschreckung und die Freiwilligendienste mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, für uns zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Resilienz. Damit die Freiwilligendienste eine weitere Option sein können, müssen auch sie deutlich attraktiver ausgestaltet werden. Wir sind überzeugt, dass unsere Gesellschaft vor allem auch dort stark ist, wo Menschen sich engagieren. Unser Ziel: Über 100.000 Menschen in Deutschland sollen sich jedes Jahr einbringen können – in Kitas und Schulen, in Pflegeeinrichtungen, im Umwelt- und Klima- sowie Zivil- und Katastrophenschutz. Nicht nur die Anzahl der Wehrdienstleistenden, sondern auch die der Freiwilligendienstleistenden soll steigen. Wer sich engagiert, verdient Anerkennung, Wertschätzung und eine faire Entschädigung. Am Prinzip der Arbeitsmarktneutralität werden wir festhalten. Freiwilligendienstleistende dürfen nicht dazu eingesetzt werden, reguläre Arbeitsplätze zu ersetzen. Perspektivisch wollen wir alle Modelle, die eine durchlässige, anschlussfähige oder modulare Verbindung zwischen neuem Wehrdienst und zivilen Diensten ermöglichen, wie zum Beispiel in Form eines umfassenden Gesellschaftsdienstkatalogs, in den Blick nehmen. Dabei soll ein Katalog zivile, militärische, zivil-militärische sowie ehrenamtliche Tätigkeiten systematisch abbilden und ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Resilienz sichtbar machen. Eine Übersicht über Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der beteiligten Akteure würde helfen, Ehrenamt, Freiwilligendienst und Wehrdienst besser zu verzahnen. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt, 1. dass die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt deutlich gestärkt wurden: 50 Millionen Euro zusätzlich für das Jahr 2026 und 80 Millionen Euro zusätzlich in den Folgejahren für Menschen, die sich für das Allgemeinwohl engagieren – im sozialen, ökologischen, politischen und kulturellen Bereich, in Sporteinrichtungen oder im Zivil- und Katastrophenschutz; 2. dass im Rahmen des Anschreibens, welches durch das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz alle jungen Menschen mit Erreichen des 18. Lebensjahres erhalten, ausdrücklich auch die unterschiedlichen Freiwilligendienste als attraktive Optionen benannt werden. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste unter Einbindung der beteiligten Ressorts, Akteure, Träger und Freiwilligen-dienstleistenden vorzulegen; 2. durch die gesteigerten Mittel mehr Plätze zu schaffen, um die Zahl von über 100.000 Freiwilligendienstleistenden jährlich zu erreichen; 3. die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver auszugestalten. Dazu gehören Vorschläge für eine angemessene, chancengerechte Anpassung der Entschädigung und zusätzliche Leistungen, bspw. für den ÖPNV, gefördert mit Bundesmitteln; 4. zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung, auf Basis der bestehenden Strukturen von Bund und Trägern (einschließlich der Bildungszentren des Bundes), aufgewertet werden können und ebendiese pädagogische Begleitung zu einem ganzheitlichen Coachingangebot ausgeweitet werden kann, das mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet ist; 5. einen Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz zu implementieren, in den wir Modellprojekte des freiwilligen Handwerksjahres gemeinsam mit den Handwerkskammern integrieren; 6. die Ausweitung der Kapazitäten für den Dienst an der Gesellschaft im Hinblick auf Personalbedarf, volkswirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Auswirkungen sowie Finanzierungsmodelle unter Einbindung der Länder zu prüfen und innerhalb von zwölf Monaten vorzulegen. - 3 - zu Drucksache 731/25]

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