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Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor dem Hintergrund, dass in Deutschland viele Einliegerwohnungen trotz Wohnraummangels ungenutzt sind, obwohl der Gesetzgeber Vermietern und Vermieterinnen bereits mit einem Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von Gründen (§ 573a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB) entgegengekommen ist, weitere Erleichterungen, um die Vermietung solcher Wohnungen einfacher und attraktiver zu machen und damit der Wohnungskrise entgegenzuwirken, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Der Bundesregierung ist bezahlbarer Wohnraum ein wichtiges Anliegen. Maßnahmen, die sich konkret auf Einliegerwohnungen beziehen, sind im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht vorgesehen. Unabhängig davon beobachten wir die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt fortlaufend und prüfen, ob es Anpassungsbedarfe unter anderem im Mietrecht gibt.

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