Frage von Sebastian Maack (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sebastian Maack (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Aus welchen Gründen konnte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Frist zur Evaluation des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes nicht eingehalten werden, und für wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation zu rechnen (vergleiche Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, Zeilen 3320 bis 3321; Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 21/8047)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Die Evaluation nach Artikel 12 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften ist innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis November 2029, durchzuführen. Hierfür sind zwei Aufträge für wissenschaftliche Forschungsleistungen vergeben worden.
Wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, werden sie fachlich ausgewertet und in die umfassende, evidenzbasierte Evaluation der Bundesregierung einfließen. Diese wird nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt werden.
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