Schriftliche Frage 108 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welchen Zeitplan und welche konkrete Vorgehensweise verfolgt die Bundesregierung bei der von ihr angekündigten Evaluation des sogenannten Se…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 108 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welchen Zeitplan und welche konkrete Vorgehensweise verfolgt die Bundesregierung bei der von ihr angekündigten Evaluation des sogenannten Se…
Frage 108 (Maik Brückner, Die Linke):
Welchen Zeitplan und welche konkrete Vorgehensweise verfolgt die Bundesregierung bei der von ihr angekündigten Evaluation des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 6. Februar 2026:
Der Zeitplan für die Evaluation ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (Zeilen 3319–3323) und den in Artikel 12 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 19. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 206) genannten Fristen. Vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden im Oktober 2025 zwei öffentliche Ausschreibungen zur Erstellung eines Rechtsgutachtens zu einzelnen das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) betreffenden Fragestellungen sowie zur (sozialwissenschaftlichen) Evaluation des SBGG initiiert. Diese Verfahren sind mit entsprechenden vergaberechtlichen Fristen verbunden.
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