Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Plant die Bundesregierung bundesweite Maßnahmen zur Unterstützung der Länder, um dem immensen Sanierungsbedarf an Schulen von 67 Milliarden Euro sowie dem Bedarf an Lehrkräften entgegenzusteuern und eine nachhaltige Lösung für die Bildungsinfrastruktur sowie die Personalgewinnung zu etablieren, wenn das bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern strukturierte und dauerhafte Bundeshilfen bislang erschwert, und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Nach der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik ist die allgemeine schulische Bildung Aufgabe der Länder. Der Bund wird keine Maßnahmen ergreifen, die mit den Vorgaben des Grundgesetzes unvereinbar wären.
Zur Unterstützung des Bundes bei der Aufgabenerfüllung der Länder haben sich beide staatlichen Ebenen 2019 auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Durch die Neufassung des Artikels 104c Grundgesetz kann der Bund Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Auf dieser Grundlage fördert der Bund den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die digitale Ausstattung von Schulen im DigitalPakt.
Darüber hinaus hat der Bund den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung gestellt, ausdrücklich auch mit Blick auf den Infrastrukturbedarf im Bildungsbereich.
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