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Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Kann die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass das Sondervermögen inzwischen für eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche verwendet werden soll, von Frauenhäusern bis zur Verkehrsinfrastruktur, während der Schulsanierungsbedarf laut KfW-Kommunalpanel 2025 allein 67,8 Milliarden Euro beträgt, verbindlich beziffern, mit welchem konkreten Betrag eine einzelne Schule im Bundesdurchschnitt aus dem Sondervermögen rechnen kann, und wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Mittel tatsächlich zweckgebunden für Schulen eingesetzt werden, und, wenn ja, wie? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Finanzierung von Schulen und der Sanierung liegt in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder und ihrer Kommunen. Dem Bund stehen zur ausnahmsweisen Unterstützung der Länder bei der Finanzierung ihrer Ausgaben nur begrenzte verfassungsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), mit dem der Bund den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) für die Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur der Länder und Kommunen zur Verfügung stellt, sind Investitionen in Schulen und deren Sanierung möglich. Die Entscheidung, in welche Bereiche die Länder und ihre Kommunen investieren, obliegt den Ländern bzw. im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des LuKIFG den Kommunen. Informationen darüber, in welche Bereiche die Investitionen der Länder und Kommunen fließen werden, liegen der Bundesregierung derzeit noch nicht vor. Eine Zweckbindung zur Verwendung der Mittel für Schulen besteht nicht. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung aus der Bundessäule des SVIK Mittel in den Titeln 6093 685 41 Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen (2025: 50 Millionen Euro, 2026: 50 Millionen Euro) und 6093 882 41 Digitalpakt 2.0: Digitale Bildungsinfrastruktur (2025: 225 Millionen Euro, 2026: 360 Millionen Euro) zur Stärkung der Bildung in Deutschland bereit.

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