Frage von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Findet die Bundesregierung, dass die Vorgaben im Schwangerschaftskonfliktgesetz ausreichen, um eine bundesweit einheitliche gute Versorgung von ungewollt Schwangeren durch Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist, sicherzustellen, gerade im Hinblick auf die Ergebnisse der ELSA-Studie, die deutliche Hürden für ungewollt Schwangere festgestellt hat (https://elsa-studie.de/), und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Versorgungslage bundesweit zu verbessern, gegebenenfalls auch durch Anpassungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz, und, wenn ja, welche?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Frauen in Konfliktsituationen bestmöglich zu unterstützen ist unabdingbar. Dazu zählt in erster Linie eine fundierte Beratung auf Länderebene. Ebenso wichtig ist eine angemessene und gute medizinische Versorgung. Die Bundesregierung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung für Frauen in Konfliktsituationen zu verbessern. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor, die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus zu erweitern und die medizinische Weiterbildung zu stärken. Aktuell werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags durch die Bundesregierung geprüft.
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