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Schriftliche Frage 127 von Rainer Galla (AfD): Inwieweit kann bei Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs die „Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 127 von Rainer Galla (AfD): Inwieweit kann bei Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs die „Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen… Frage 127 (Rainer Galla, AfD): Inwieweit kann bei Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs die „Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“ nach Auffassung der Bundesregierung erweitert werden, um das entsprechende Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ (Kapitel 4.1. Familien, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie, Unterpunkt „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“, Zeile 3253 ff., www.koalitionsvertrag2025.de) umzusetzen (bitte mögliche Regelungsinhalte erläutern), und bei welchen dieser möglichen Regelungen besteht zusätzlich Änderungsbedarf im Strafgesetzbuch bei den Regelungen zu § 218 ff.? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 29. Juli 2025: Der Koalitionsvertrag gilt als Richtschnur für die Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislatur. Derzeit prüft die Bundesregierung, wie der Koalitionsvertrag zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen umgesetzt werden kann. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es können daher keine Aussagen über weitere Umsetzungsschritte getroffen werden.

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