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Schriftliche Frage 155 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung des Abschlussberichts der ELSA-Studie (ELSA: Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwa…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 155 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung des Abschlussberichts der ELSA-Studie (ELSA: Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwa… Frage 155 (Ulle Schauws, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung des Abschlussberichts der ELSA-Studie (ELSA: Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer; https://elsa-studie.de/), und welches sind die weiteren Schritte, um die dort gewonnen Erkenntnisse umzusetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 12. Juni 2025: Die vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Verbundstudie „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) befindet sich derzeit in der Endphase der Projektabnahme. Eine Veröffentlichung des Abschlussberichts auf der Internetseite des BMG (www.bundesgesundheitsministerium.de/min isterium/ressortforschung-1/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/u ngewollte-schwangerschaft) ist in den nächsten Wochen vorgesehen. Zentrale Ergebnisse der Studie wurden bereits vorab der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit – unter anderem im Rahmen eines Abschlusssymposiums – vorgestellt. Auch sind zentrale Ergebnisse in die Erörterungen der Arbeitsgruppe 1 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingegangen, die mit ihrem Bericht im April 2024 Empfehlungen zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs ausgesprochen hat. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages finden sich Vereinbarungen hinsichtlich eines Ausbaus der medizinischen Versorgung und Stärkung der medizinischen Weiterbildung, nach erweiterter Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie einer Erweiterung der Altersgrenze bei der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die GKV. Die weiteren konkreten Schritte zur Umsetzung sind noch festzulegen.

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