Frage von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Unterstützt der Bund die Koordination der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes als gemeinsame Aufgabe zwischen Bund, Ländern und Kommunen, und besteht dabei ein enger Austausch zu den zivilgesellschaftlichen Fachverbänden auf Bundesebene, wie der Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK), dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e. V. (bff) oder auch dem Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb), um die Weiterentwicklung des Gewalthilfegesetzes sowie weiterer Maßnahmen zum umfangreichen Thema Gewaltschutz voranzubringen, und, wenn ja, wie?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Der Bund begleitet die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat zu diesem Zweck einen Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK) auf Fachebene einberufen. Ziel des BLAK ist insbesondere die Bündelung von Informationen zum Umsetzungsprozess sowie die einheitliche Klärung von Rechtsfragen.
Eine erste Sitzung hat am 7. Oktober 2025 stattgefunden. Im Dezember 2025 ist ein weiterer Austausch zwischen BMBFSFJ und den Ländern als Mitglieder des BLAK sowie den Fachverbänden auf Bundesebene geplant. Zu den eingeladenen Organisationen zählen – unter anderem – die Frauenhauskoordinierung und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.
Auch bei künftigen Sitzungen ist eine themenbezogene Einladung von relevanten zivilgesellschaftlichen Fachverbänden vorgesehen.
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