Frage von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Unternimmt die Bundesregierung etwas, um sicherzustellen, dass in Zukunft deutlich mehr Menschen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Berufsausbildung erhalten, angesichts der Tatsache, dass im ersten Halbjahr 2025 von über 30 000 Teilnehmenden an solchen Maßnahmen lediglich etwas mehr als 4 000 Personen aus dem Rechtskreis des SGB II ohne Berufsabschluss waren, obwohl das die Zielgruppe ist, die die Maßnahmen am dringendsten benötigt, da diese überhaupt noch über keinen Berufsabschluss verfügen, und, wenn ja, was?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Ziel der Bundesregierung ist es, Menschen ohne Berufsabschluss – jüngeren wie älteren – den Erwerb eines Berufsabschlusses zu ermöglichen.
Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde eine Ausbildungsgarantie geschaffen, die sich an alle ausbildungsinteressierten jungen Menschen ohne Berufsabschluss richtet, unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit und unabhängig davon, ob zuvor Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet wurden. Sie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote von der beruflichen Orientierung und Beratung bis zu Hilfen bei der Aufnahme und Unterstützung für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Auch im Erwerbsleben gibt es Unterstützungsleistungen beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Für Geringqualifizierte besteht beim Nachholen eines Berufsabschlusses ein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Darüber hinaus wurden die Fördermöglichkeiten von Arbeitslosen und von Beschäftigten, die Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, mit dem 12. SGB II Änderungsgesetz ausgebaut und finanzielle Anreize zur Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, verstärkt.
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