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SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung (Antwort zu Drs. 21/7594)

dip / drucksache 01.09.2026 · WP 21 · 21/7812 · Antwort · Original ↗

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SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung (Antwort zu Drs. 21/7594) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7812 21. Wahlperiode 01.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7594 – SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung fördert über die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Bürgergeldempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen an solchen Maßnahmen teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit dieser Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB‑III-geförderten Weiterbildungen profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration in beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben. 1. Wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden im Kalenderjahr 2025 für Personen bewilligt, die zum Zeitpunkt der Bewilligung Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln sowie nach Art der Maßnahme, z. B. abschlussorientierte Weiterbildung, Anpassungsqualifizierung, kurze Teilqualifikationen etc., differenzieren)? Angaben zu Bewilligungen liegen nicht vor. 2. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Teilnahmen wurden im Jahr 2025 tatsächlich angetreten (Eintritte in Maßnahmen; bitte nach erfolgreich abgeschlossenen und vorzeitig abgebrochenen Maßnahmen differenzieren)? Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2025 rund 81 000 Eintritte von Personen aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in eine Förderung der beruflichen Weiterbildung. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 31. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, Jahressumme 2025 Maßnahmeergebnis Eintritte Insgesamt 81.256 darunter: erfolgreich teilgenommen 74.309 Prüfung nicht bestanden 286 vorzeitige Beendigung wegen Arbeitsaufnahme 660 vorzeitige Beendigung wegen mangelnder Leistung 311 vorzeitige Beendigung wegen längerer Fehlzeiten 1.364 vorzeitige Beendigung wegen sonstiger Gründe 2.546 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3. In wie vielen Fällen mündete die Teilnahme an einer im Jahr 2025 begonnenen, nach SGB III geförderten Weiterbildung von Bürgergeldempfängern innerhalb von a) drei Monaten, b) sechs Monaten und c) zwölf Monaten nach Maßnahmeende in die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte jeweils absolut und in Prozent aller Maßnahmeteilnehmer angeben)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden, die im Zeitraum Januar und Dezember 2025 aus einer Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgetreten sind, können der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. Angaben, ob Teilnehmende nach Maßnahmenende einer Beschäftigung nachgehen, können sinnvoll nur ausgewiesen werden, nachdem die Teilnehmenden die Maßnahmen beendet haben. Für das Berichtsjahr 2025 liegen bisher nur Ergebnisse zu einem Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach drei Monaten vor. Alternativ wird auf die Veröffentlichung „Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II“ verwiesen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGl obals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=verbleib-sgbii, siehe Tabellenblatt „Verbleib_mn“). Tabelle 2: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, Jahressumme 2025 Verbleib Austritte Insgesamt 82.032 darunter: 3 Monate nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt 22.324 Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt an Insgesamt in % 27,2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 genannten Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (bitte zusätzlich nach WZ-Klassifikationsbranchen [WZ = Wirtschaftszweig] ausweisen)? Wirtschaftsfachlich differenzierte Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden, die drei Monate nach Austritt aus einer Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden. Eine Differenzierung nach Art des Beschäftigungsverhältnisses liegt nicht vor. Tabelle 3: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, nach Wirtschaftszweigen Wirtschaftsabschnitt der WZ 2008 3 Monate nach Austritt in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Insgesamt 22.324 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 36 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 9 Verarbeitendes Gewerbe 1.305 Energieversorgung 56 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 153 Baugewerbe 731 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2.169 Verkehr und Lagerei 3.903 Gastgewerbe 615 Information und Kommunikation 582 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 81 Grundstücks- und Wohnungswesen 164 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1.275 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 4.037 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 505 Erziehung und Unterricht 951 Gesundheits- und Sozialwesen 4.989 Kunst, Unterhaltung und Erholung 152 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 583 Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 23 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 3 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5. Welche Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreicher Integrationsfall (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) ergaben sich für a) die Lehrgangskosten und b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025? 6. Welche Gesamtkosten ergaben sich für a) die Lehrgangskosten und b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Angaben liegen der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2025 nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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