SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung (Antwort zu Drs. 21/7594)
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SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung (Antwort zu Drs. 21/7594)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7812
21. Wahlperiode 01.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Thomas Stephan,
Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7594 –
SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und
anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung fördert über die Instrumente der aktiven
Arbeitsmarktpolitik berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III). Bürgergeldempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen
an solchen Maßnahmen teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit
dieser Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem
Umfang Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB‑III-geförderten
Weiterbildungen profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration
in beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben.
1. Wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
wurden im Kalenderjahr 2025 für Personen bewilligt, die zum Zeitpunkt
der Bewilligung Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) bezogen (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln
sowie nach Art der Maßnahme, z. B. abschlussorientierte Weiterbildung,
Anpassungsqualifizierung, kurze Teilqualifikationen etc., differenzieren)?
Angaben zu Bewilligungen liegen nicht vor.
2. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten
Teilnahmen wurden im Jahr 2025 tatsächlich angetreten (Eintritte in
Maßnahmen; bitte nach erfolgreich abgeschlossenen und vorzeitig
abgebrochenen Maßnahmen differenzieren)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2025
rund 81 000 Eintritte von Personen aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) in eine Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
31. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen
Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, Jahressumme 2025
Maßnahmeergebnis Eintritte
Insgesamt 81.256
darunter:
erfolgreich teilgenommen 74.309
Prüfung nicht bestanden 286
vorzeitige Beendigung wegen Arbeitsaufnahme 660
vorzeitige Beendigung wegen mangelnder Leistung 311
vorzeitige Beendigung wegen längerer Fehlzeiten 1.364
vorzeitige Beendigung wegen sonstiger Gründe 2.546
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3. In wie vielen Fällen mündete die Teilnahme an einer im Jahr 2025
begonnenen, nach SGB III geförderten Weiterbildung von
Bürgergeldempfängern innerhalb von
a) drei Monaten,
b) sechs Monaten und
c) zwölf Monaten nach Maßnahmeende
in die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte
jeweils absolut und in Prozent aller Maßnahmeteilnehmer angeben)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden, die im
Zeitraum Januar und Dezember 2025 aus einer Maßnahme der Förderung der
beruflichen Weiterbildung ausgetreten sind, können der nachfolgenden
Tabelle 2 entnommen werden.
Angaben, ob Teilnehmende nach Maßnahmenende einer Beschäftigung
nachgehen, können sinnvoll nur ausgewiesen werden, nachdem die Teilnehmenden die
Maßnahmen beendet haben. Für das Berichtsjahr 2025 liegen bisher nur
Ergebnisse zu einem Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach
drei Monaten vor. Alternativ wird auf die Veröffentlichung „Verbleibsanalyse
von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Rechtskreis der
Person vor Eintritt SGB II“ verwiesen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGl
obals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=verbleib-sgbii,
siehe Tabellenblatt „Verbleib_mn“).
Tabelle 2: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus
Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II,
Jahressumme 2025
Verbleib Austritte
Insgesamt 82.032
darunter:
3 Monate nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt 22.324
Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt an Insgesamt
in %
27,2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
4. Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 genannten
Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgten
in Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele in befristeten
Beschäftigungsverhältnissen (bitte zusätzlich nach WZ-Klassifikationsbranchen
[WZ = Wirtschaftszweig] ausweisen)?
Wirtschaftsfachlich differenzierte Angaben der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit zu Teilnehmenden, die drei Monate nach Austritt aus einer Maßnahme
der Förderung der beruflichen Weiterbildung sozialversicherungspflichtig
beschäftigt waren, können der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden. Eine
Differenzierung nach Art des Beschäftigungsverhältnisses liegt nicht vor.
Tabelle 3: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus
Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II,
nach Wirtschaftszweigen
Wirtschaftsabschnitt der WZ 2008 3 Monate
nach Austritt
in
sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung
Insgesamt 22.324
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 36
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 9
Verarbeitendes Gewerbe 1.305
Energieversorgung 56
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung
und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
153
Baugewerbe 731
Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
2.169
Verkehr und Lagerei 3.903
Gastgewerbe 615
Information und Kommunikation 582
Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
81
Grundstücks- und Wohnungswesen 164
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen
1.275
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen
4.037
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung
505
Erziehung und Unterricht 951
Gesundheits- und Sozialwesen 4.989
Kunst, Unterhaltung und Erholung 152
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 583
Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
23
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
5. Welche Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreicher
Integrationsfall (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung)
ergaben sich für
a) die Lehrgangskosten und
b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten,
Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld)
bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im
Jahr 2025?
6. Welche Gesamtkosten ergaben sich für
a) die Lehrgangskosten und
b) die unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten,
Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld)
bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im
Jahr 2025?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Angaben liegen der
Bundesregierung für das Berichtsjahr 2025 nicht vor.
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ISSN 0722-8333
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