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Schriftliche Frage 79 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang haben bislang in diesem Jahr ungelernte Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine vom Jobce…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 79 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang haben bislang in diesem Jahr ungelernte Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine vom Jobce… Frage 79 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang haben bislang in diesem Jahr ungelernte Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine vom Jobcenter geförderte Berufsausbildung begonnen (bitte nach den Altersgruppen unter 20, 20 bis unter 25, 25 bis unter 30, 30 bis unter 40, 40 bis unter 50, 50 bis unter 55, 55 und älter, und Geschlecht aufschlüsseln), und wie beabsichtigt die Bundesregierung im Jahr 2026 sicherzustellen, dass insbesondere ungelernten Erwerbslosen durch gezielte Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen der Zugang zu dauerhaft existenzsichernder Beschäftigung gelingt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 28. Oktober 2025: Von Januar bis Juni 2025 lag die kumulierte Anzahl (Eintritte) von Teilnehmenden in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Berufsausbildung bei rund 31.000, darunter hatten rund 23.000 Teilnehmende keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im selben Zeitraum waren rund 6.000 Personen vor Eintritt in dieser Maßnahme Regelleistungsberechtigte im SGB II, davon rund 4.000 ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere Informationen können aus der beigefügten Tabelle entnommen werden. Die ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur geförderten Berufsausbildung beziehen sich auf die Summe der Instrumente: Assistierte Ausbildung, Außerbetriebliche Berufsausbildung, besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung, Reha und Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“). Aus Sicht der Bundesregierung ist Qualifizierung der Schlüssel, um Menschen ohne Berufsabschluss dauerhaft in gut bezahlte Beschäftigung zu vermitteln. Ausbildungs- und Weiterbildungsförderung sind Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hierfür steht der BA ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung. Für Jugendliche und junge Erwachsene steht das Gesamtkonzept der Ausbildungsgarantie (Förderung von Praktika, finanzielle Unterstützung von Heimfahrten, oder – wenn es trotz Unterstützung nicht mit einem betrieblichen Ausbildungsplatz klappt – einem Ausbildungsangebot in einer außerbetrieblichen Einrichtung) zur Verfügung. Leistungsschwächere Jugendliche können mit der sogenannten Assistierten Ausbildung durch Nachhilfe- und Sprachunterricht, aber auch durch sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung des Betriebes bei organisatorischen Fragen gefördert werden. Um den Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu erleichtern, haben sich vielerorts Jobcenter, Agentur für Arbeit und Jugendhilfe Jugendberufsagenturen zusammengeschlossen. Sie bieten durch eine enge Abstimmung der beteiligten Rechtskreise passgenaue Unterstützungsangebote „wie aus einer Hand“ an. Jugendberufsagenturen sollen deshalb – wie im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vorgesehen – weiter gestärkt werden. Auch nach dem Start ins Berufsleben können Arbeitslose und Beschäftigte gefördert werden, um Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zu absolvieren. Die in der Fragestellung angesprochene Gruppe der Erwerbslosen ohne Berufsabschluss hat hierbei einen Rechtsanspruch auf die Förderung des Nachholens des Berufsabschlusses. Im Rahmen dieser Förderung werden zum einen die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kinderbetreuungskosten) übernommen. Zum anderen gibt es finanzielle Anreize, um diese Menschen zu motivieren, sich auf den Weg zum Berufsabschluss zu machen. Neben einem monatlichen Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro erhalten sie bei Bestehen einer vorgesehenen Zwischenprüfung 1.000 Euro und bei Bestehen der Abschlussprüfung noch einmal 1.500 Euro. Ergänzend können auch Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Stabilisierung und Aktivierung von Personen ohne Berufsabschluss beitragen. Diese niedrigschwellige Unterstützung in Form eines ganzheitlichen Coachings richtet sich insbesondere an Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Durch intensive sozialpädagogische Begleitung können individuelle Problemlagen erkannt und gezielt bearbeitet werden und so auch der Zugang zu einer anschließenden Qualifizierung und Ausbildung verbessert werden. Um die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere von Menschen ohne Berufsabschluss weiter zu steigern, unterstützt die Bundesregierung zudem den Auf- und Ausbau von Weiterbildungsagenturen durch eine übergreifende Servicestelle sowie die Weiterentwicklung des Nationalen Onlineportals für berufliche Weiterbildung „mein NOW“. Beide Vorhaben setzen direkt an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel an, lebensbegleitendes Lernen transparenter zu gestalten. Die Bundesregierung beobachtet auch in der laufenden Legislaturperiode, inwieweit die Instrumente dazu führen, dass mehr Ungelernte das Nachholen eines Berufsabschlusses anstreben. Für die Jobcenter und Agenturen für Arbeit ist neben der Verfügbarkeit dieser Instrumente eine auskömmliche Mittelausstattung von entscheidender Bedeutung. Ab dem Jahr 2026 stockt die Bundesregierung im SGB II die Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit um jährlich 1 Mrd. Euro auf. Die Mittel für die beitragsfinanzierten Leistungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) werden bedarfsgerecht im Haushalt der BA veranschlagt. Neben der Förderung durch die BA liegt ein Fokus der Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf der Fortsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Ein zentraler Schwerpunkt liegt in dieser Legislaturperiode darauf, Menschen ohne Berufsabschluss oder ohne passfähige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

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