Schriftliche Frage 124 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele arbeitslose Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die in den letzten zwölf Monaten nicht in sozialversicherungspflichtige Bes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 124 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele arbeitslose Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die in den letzten zwölf Monaten nicht in sozialversicherungspflichtige Bes…
Frage 124 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele arbeitslose Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die in den letzten zwölf Monaten nicht in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten, hatten nach Kenntnis der Bundesregierung einen ausländischen Berufs- oder Studienabschluss, der noch nicht als gleichwertig anerkannt wurde, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses Vermittlungshemmnis abzubauen und die Arbeitsmarktintegration zu verbessern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 5. September 2025:
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie viele arbeitslose Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die in den letzten zwölf Monaten nicht in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten, über einen ausländischen Berufs- oder Studienabschluss, der noch nicht als gleichwertig anerkannt wurde, verfügen. Für den Prozess der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen hat die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung eine hohe Bedeutung. Im Bereich der reglementierten Berufe ist die Anerkennung Voraussetzung für den Berufszugang; bei den nicht reglementierten, beispielsweise allen dualen Berufen, bedarf es keiner Anerkennung, diese kann jedoch von Vorteil sein. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, die derzeit noch im Europäischen Sozialfonds Plus-Programm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ gefördert wird, bei der Bundesagentur für Arbeit zu verstetigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
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