Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auf der linksextremen Internetseite Indymedia ein Bekennerschreiben veröffentlicht worden ist, das die Polizei Hamburg als authentisch bewertet (www.deutschlandfunk.de/polizei-bewertet-antifa-bekennerschreiben-zum-brandanschlag-auf-auto-von-afd-politiker-baumann-als-a-100.html), demzufolge der Brandanschlag auf das Auto des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der AfD, Dr. Bernd Baumann, von Anhängern der Antifa verübt wurde und in welchem es heißt, es sollten „ein, zwei, drei, viele Hammerbanden“ gebildet werden (www.bild.de/news/bmw-von-bernd-baumann-angezuendet-antifa-bekennt-sich-zu-auto-anschlag-auf-afd-politiker-6908d9d233d8de5389e4d9cc), für möglich, dass der Einsatz des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, für erleichterte Haftbedingungen für das in Ungarn wegen des Vorwurfs schwerer Gewalttaten in Untersuchungshaft befindliche mutmaßliche Mitglied der sogenannten Hammerbande Maja (vormals Simeon) T. (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/wadephul-will-simeon-t-bessere-haftbedingungen-verschaffen/) dazu beigetragen haben könnte, die Nachahmung bzw. Aufrufe zur Nachahmung der Hammerbande und der von ihr verübten Straftaten durch andere politisch links motivierte Kriminelle im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse attraktiver erscheinen zu lassen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Das Auswärtige Amt kommt seinem gesetzlichen Auftrag nach, Deutschen im Ausland Hilfe und Beistand zu leisten (§ 1 Absatz 2, fünfter Anstrich des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst – GAD). Hierzu gehört insbesondere der Einsatz für menschenwürdige Haftbedingungen von im Ausland inhaftierten deutschen Staatsangehörigen. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass diese Bestimmung nicht für Inlandssachverhalte gilt.
Wodurch sich linksextremistische Straftäter im Inland zu weiteren Taten motiviert fühlen, kann nicht beurteilt werden.
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