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Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602) (Antwort zu Drs. 21/7236)

dip / drucksache 03.08.2026 · WP 21 · 21/7462 · Antwort · Original ↗

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Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602) (Antwort zu Drs. 21/7236) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7462 21. Wahlperiode 03.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7236 – Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verweist die Bundesregierung überwiegend auf frühere Antworten aus den Jahren 2001, 2014 und 2026. Zugleich erklärt sie, den Sicherheitsbehörden lägen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Ferner führt sie aus, dass „Auslandskämpfer, ausländische Freiwillige und (sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ keine Kriterien seien, die in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof geführt würden (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/6602, siehe außerdem www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/ostblogger/bosnien-krieg-sarajevo-sc harfschuetzen-touristen-menschenjagd-safari-100.html). Zwischenzeitlich wurde über eine Ausweitung der Ermittlungen in mehreren europäischen Staaten berichtet. Darüber hinaus wurde bekannt, dass Ende Juni 2026 ein Koordinierungstreffen unter Beteiligung von Eurojust sowie italienischer, belgischer und bosnischer Ermittlungsbehörden stattfinden soll. Ferner wird über Ermittlungen in Belgien (www.sueddeutsche.de/politik/ extremistengruppe-sharia4belgium-haftstrafe-im-groessten-islamisten-prozess-europas-1. 2346180) sowie über weitere Verdächtige und mögliche Unterstützungsstrukturen berichtet (www.krone.at/4181652). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 6 und 8 erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA). Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Die fragegegenständliche Information im Sinne von Frage 7 (Staatsangehörigkeit) wurde beim GBA insbesondere bis zum Jahr 2000 statistisch nicht flächendeckend erfasst, so dass insoweit eine vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur vollständigen Beantwortung wäre die händische Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung aller in der Antwort zu Frage 6 genannten Ermittlungsverfahren des GBA erforderlich, was die Ressourcen der betroffenen Abteilung für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungstätigkeit zum Erliegen bringen würde.  1. Welche Bundesbehörden wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6372 konkret beteiligt? Bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen bezieht die Bundesregierung bei Bedarf die zuständigen Behörden ein, wobei jedes Ressort für den eigenen Geschäftsbereich verantwortlich zeichnet.  2. Wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6372 das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, das Bundesarchiv und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils gesondert um Stellungnahme oder Erkenntnisabfrage gebeten?  3. Wenn Frage 2 bejaht wird, welche Erkenntnisse wurden jeweils durch die einzelnen Behörden übermittelt? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die zuständigen Ressorts beteiligen die Behörden ihres Geschäftsbereiches selbständig. Die übermittelten Erkenntnisse fließen in die Antwort der Bundesregierung ein.  4. Wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6372 historische Aktenbestände oder Archivunterlagen ausgewertet oder überprüft?  5. Wenn Frage 4 verneint wird, aus welchen Gründen wurde auf eine Auswertung historischer Aktenbestände verzichtet? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verwiesen.  6. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien wurden seit 1991 durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat 130 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet, wobei der Tatvorwurf jeweils auf Völkermord gemäß § 220a des Strafgesetzbuches (StGB) a. F. bzw. Beihilfe dazu lautete.  7. Gegen wie viele deutsche Staatsangehörige wurden seit 1991 Ermittlungen wegen mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen oder sonstiger schwerer Straftaten im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien geführt? Eines der in der Antwort zu Frage 6 genannten Ermittlungsverfahren richtete sich auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Hinsichtlich Ermittlungen wegen sonstiger schwerer Straftaten im Sinne der Fragestellung kann eine Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BverfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Sonstige schwere Straftaten im Sinne der Fragestellung sind keine Kriterien, die in den Verfahrensregistern des GBA geführt werden. Erforderlich wäre daher die händische Auswertung eines bis in das Jahr 1991 zurückreichenden immensen Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. Zu Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.  8. Wie viele dieser in Frage 7 erfragten Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung jeweils? 99 Ermittlungsverfahren wurden jeweils nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.  9. Bestand oder besteht seit Bekanntwerden der aktuellen Ermittlungen in Österreich, Italien und Belgien ein Informationsaustausch deutscher Behörden mit dortigen Strafverfolgungsbehörden? 10. Wurden seit Bekanntwerden der in Frage 9 erfragten Ermittlungen Rechtshilfeersuchen oder sonstige Informationsersuchen aus Österreich, Italien, Belgien oder Bosnien und Herzegowina an deutsche Behörden gerichtet? Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. 11. Haben österreichische, italienische, belgische oder bosnische Behörden deutschen Stellen Hinweise oder Informationen zu möglichen deutschen Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland übermittelt? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. 12. Wurde die Bundesrepublik Deutschland durch Eurojust oder andere europäische Institutionen über Koordinierungsmaßnahmen oder Ermittlungsbesprechungen im Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen unterrichtet oder hierzu eingeladen, und wenn ja, welche deutschen Behörden waren beteiligt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 125 der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 21/7052 verwiesen. 13. Wurden durch deutsche Behörden seit Bekanntwerden der Ermittlungen in Österreich, Italien und Belgien eigene Erkenntnisabfragen oder Prüfungen eingeleitet, und wenn ja, welche? 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungen zu möglichen transnationalen Unterstützungs-, Reise-, Logistik- oder Finanzierungsstrukturen im Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen? Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen. 15. Aus welchen Gründen verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 überwiegend auf frühere Bundestagsdrucksachen, anstatt eine erneute ressortübergreifende Sachstandsabfrage vorzunehmen? Die Bundesregierung bezieht bei der Prüfung parlamentarischer Anfragen die zuständigen Behörden ein, um eine aktuelle Antwort zu ermöglichen. Nur wenn es keine neuen Erkenntnisse gegenüber früheren Antworten gibt, wird auf diese verwiesen. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Feststellung, dass „Auslandskämpfer“, „ausländische Freiwillige“ und „ (sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ keine Such- oder Erfassungskriterien in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts darstellen? Der GBA darf eine statistische Erfassung von personenbezogenen Daten nach den §§ 483 ff. StPO nur vornehmen, soweit dies für Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist. Die fragegegenständlichen Begriffe sind jedoch keine Kriterien, welche diese Voraussetzung erfüllen. 17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung und Auswertung historischer Erkenntnisse zu transnationalen Gewalt- und Unterstützungsstrukturen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten? Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird aus den Gründen der Antwort zu Frage 16 nicht gesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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