Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602) (Antwort zu Drs. 21/7236)
Text
Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602) (Antwort zu Drs. 21/7236)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7462
21. Wahlperiode 03.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7236 –
Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu
mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen
im ehemaligen Jugoslawien
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6602)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602
verweist die Bundesregierung überwiegend auf frühere Antworten aus den
Jahren 2001, 2014 und 2026. Zugleich erklärt sie, den Sicherheitsbehörden
lägen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Ferner führt sie aus, dass „Auslandskämpfer, ausländische Freiwillige und
(sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ keine Kriterien seien, die in den
Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof geführt
würden (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/6602, siehe außerdem
www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/ostblogger/bosnien-krieg-sarajevo-sc
harfschuetzen-touristen-menschenjagd-safari-100.html).
Zwischenzeitlich wurde über eine Ausweitung der Ermittlungen in mehreren
europäischen Staaten berichtet. Darüber hinaus wurde bekannt, dass Ende Juni
2026 ein Koordinierungstreffen unter Beteiligung von Eurojust sowie
italienischer, belgischer und bosnischer Ermittlungsbehörden stattfinden soll. Ferner
wird über Ermittlungen in Belgien (www.sueddeutsche.de/politik/
extremistengruppe-sharia4belgium-haftstrafe-im-groessten-islamisten-prozess-europas-1.
2346180) sowie über weitere Verdächtige und mögliche
Unterstützungsstrukturen berichtet (www.krone.at/4181652).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 6 und 8 erfolgt auf Grundlage der in elektronisch
geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA). Nicht erfasst sind verdeckt geführte
Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in
eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 3. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende
Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach
sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das
Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer
effektiven Strafverfolgung zurück. Die fragegegenständliche Information im
Sinne von Frage 7 (Staatsangehörigkeit) wurde beim GBA insbesondere bis
zum Jahr 2000 statistisch nicht flächendeckend erfasst, so dass insoweit eine
vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur
vollständigen Beantwortung wäre die händische Sichtung und
einzelfallbezogene Auswertung aller in der Antwort zu Frage 6 genannten Ermittlungsverfahren
des GBA erforderlich, was die Ressourcen der betroffenen Abteilung für einen
nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren
Ermittlungstätigkeit zum Erliegen bringen würde.
1. Welche Bundesbehörden wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/6372 konkret beteiligt?
Bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen bezieht die Bundesregierung
bei Bedarf die zuständigen Behörden ein, wobei jedes Ressort für den eigenen
Geschäftsbereich verantwortlich zeichnet.
2. Wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6372 das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für
Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, das
Bundesarchiv und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils
gesondert um Stellungnahme oder Erkenntnisabfrage gebeten?
3. Wenn Frage 2 bejaht wird, welche Erkenntnisse wurden jeweils durch
die einzelnen Behörden übermittelt?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die zuständigen Ressorts beteiligen die Behörden ihres Geschäftsbereiches
selbständig. Die übermittelten Erkenntnisse fließen in die Antwort der
Bundesregierung ein.
4. Wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6372 historische Aktenbestände oder Archivunterlagen
ausgewertet oder überprüft?
5. Wenn Frage 4 verneint wird, aus welchen Gründen wurde auf eine
Auswertung historischer Aktenbestände verzichtet?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verwiesen.
6. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im
Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien wurden seit
1991 durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
eingeleitet?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat 130
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet, wobei der Tatvorwurf jeweils auf
Völkermord gemäß § 220a des Strafgesetzbuches (StGB) a. F. bzw. Beihilfe
dazu lautete.
7. Gegen wie viele deutsche Staatsangehörige wurden seit 1991
Ermittlungen wegen mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen oder sonstiger
schwerer Straftaten im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen
Jugoslawien geführt?
Eines der in der Antwort zu Frage 6 genannten Ermittlungsverfahren richtete
sich auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Hinsichtlich Ermittlungen
wegen sonstiger schwerer Straftaten im Sinne der Fragestellung kann eine
Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom
7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BverfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur
die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die
sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Sonstige schwere
Straftaten im Sinne der Fragestellung sind keine Kriterien, die in den
Verfahrensregistern des GBA geführt werden. Erforderlich wäre daher die händische
Auswertung eines bis in das Jahr 1991 zurückreichenden immensen
Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für
einen erheblichen Zeitraum vollständig beanspruchen und deren
Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde.
Zu Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
8. Wie viele dieser in Frage 7 erfragten Ermittlungsverfahren wurden
eingestellt, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung jeweils?
99 Ermittlungsverfahren wurden jeweils nach § 170 Absatz 2 der
Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.
9. Bestand oder besteht seit Bekanntwerden der aktuellen Ermittlungen in
Österreich, Italien und Belgien ein Informationsaustausch deutscher
Behörden mit dortigen Strafverfolgungsbehörden?
10. Wurden seit Bekanntwerden der in Frage 9 erfragten Ermittlungen
Rechtshilfeersuchen oder sonstige Informationsersuchen aus Österreich,
Italien, Belgien oder Bosnien und Herzegowina an deutsche Behörden
gerichtet?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5697
verwiesen.
11. Haben österreichische, italienische, belgische oder bosnische Behörden
deutschen Stellen Hinweise oder Informationen zu möglichen deutschen
Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland
übermittelt?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.
12. Wurde die Bundesrepublik Deutschland durch Eurojust oder andere
europäische Institutionen über Koordinierungsmaßnahmen oder
Ermittlungsbesprechungen im Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen
unterrichtet oder hierzu eingeladen, und wenn ja, welche deutschen
Behörden waren beteiligt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 125
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 21/7052
verwiesen.
13. Wurden durch deutsche Behörden seit Bekanntwerden der Ermittlungen
in Österreich, Italien und Belgien eigene Erkenntnisabfragen oder
Prüfungen eingeleitet, und wenn ja, welche?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungen zu möglichen
transnationalen Unterstützungs-, Reise-, Logistik- oder
Finanzierungsstrukturen im Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/5697 verwiesen.
15. Aus welchen Gründen verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 überwiegend auf
frühere Bundestagsdrucksachen, anstatt eine erneute ressortübergreifende
Sachstandsabfrage vorzunehmen?
Die Bundesregierung bezieht bei der Prüfung parlamentarischer Anfragen die
zuständigen Behörden ein, um eine aktuelle Antwort zu ermöglichen. Nur
wenn es keine neuen Erkenntnisse gegenüber früheren Antworten gibt, wird auf
diese verwiesen.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer
Feststellung, dass „Auslandskämpfer“, „ausländische Freiwillige“ und „
(sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ keine Such- oder Erfassungskriterien in den
Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts darstellen?
Der GBA darf eine statistische Erfassung von personenbezogenen Daten nach
den §§ 483 ff. StPO nur vornehmen, soweit dies für Zwecke des
Strafverfahrens erforderlich ist. Die fragegegenständlichen Begriffe sind jedoch keine
Kriterien, welche diese Voraussetzung erfüllen.
17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung
und Auswertung historischer Erkenntnisse zu transnationalen Gewalt-
und Unterstützungsstrukturen im Zusammenhang mit bewaffneten
Konflikten?
Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird aus den Gründen der Antwort zu
Frage 16 nicht gesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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