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Prozess gegen Maja T. und Mitglieder der sogenannten Hammerbande in Ungarn und die Rolle der deutschen Politik (Antwort zu Drs. 21/1470)

dip / drucksache 17.09.2025 · WP 21 · 21/1704 · Antwort · Original ↗

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Prozess gegen Maja T. und Mitglieder der sogenannten Hammerbande in Ungarn und die Rolle der deutschen Politik (Antwort zu Drs. 21/1470) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1704 21. Wahlperiode 17.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Jan Wenzel Schmidt, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1470 – Prozess gegen Maja T. und Mitglieder der sogenannten Hammerbande in Ungarn und die Rolle der deutschen Politik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Maja (vormals Simeon) T. und Komplizen sollen für schwere Gewalttaten gegen Menschen, die sie für Rechtsextremisten hielten, verantwortlich sein und stehen deswegen in Ungarn vor Gericht. „Deswegen wirft ihm auch der deutsche Generalbundesanwalt die »Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen« vor“ (vgl. https://j ungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-hael t-die-politik-weiter-zu-maja-t/). Mehrere Parlamentarier der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke reisten nach Ungarn, um ihre Solidarität mit den nach Auffassung der Fragesteller linksextremistischen mutmaßlichen Straftätern zu bekunden (ebd.). Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul (CDU; vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deut schland/2025/wadephul-will-simeon-t-bessere-haftbedingungen-verschaffen/) setzte sich ebenfalls für erleichterte Haftbedingungen für Maja T. ein. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bunderegierung kommt im Falle von im Ausland inhaftierten deutschen Staatsangehörigen, über das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen, den Pflichten zur konsularischen Betreuung gemäß völkerrechtlichen und nationalen Vorschriften nach. Dies gilt auch im Fall der in Ungarn inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Maja T.  1. In wie vielen Fällen wurden bzw. werden unter außenpolitischen Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgte mit finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland seit 2025 in welchen Staaten mit welchem Ergebnis von ihren Rechtsbeiständen vertreten (vgl. Haushaltstitel 05 11 526 01-011, Einzelplan 05 des Bundeshaushalts, Bundestagsdrucksache 21/500, ab S. 443; bitte auch nach den Gründen der „Verfolgung“ aufschlüsseln und angeben, welche Prozesskosten bzw. sonstigen Kosten hierfür angefallen sind)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Fallen hierunter (vgl. Frage 1) auch die Kosten für die deutschen mutmaßlich linksextremistischen Angeklagten der Hammerbande in Ungarn an, und wenn ja, wie hoch sind diese (vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/dail y/meldung/detail/duesseldorf-linksextremisten-anklage-auslieferung-ung arn-maja-t)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt im Rahmen des Haushaltstitels 0511-526 01-11 über Haushaltsmittel, um die Kosten der Strafverteidigung von deutschen Staatsangehörigen bei drohender Todesstrafe zu übernehmen. 2025 wurden bislang keine Kosten für Strafverteidigung aus diesem Titel übernommen.  3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, durch wen die Kundgebung sowie das Aktionscamp für Maja T. vor dem Auswärtigen Amt organisiert und durchgeführt wurde bzw. wird, und wenn ja, welche Informationen sind dies (Organisationen; vgl. https://taz.de/Solidarisieru ng-mit-Maja-T-in-Berlin/!6097335/ sowie www.jungewelt.de/artikel/503 662.demo-f%C3%BCr-maja-t-vor-dem-ausw%C3%A4rtigen-amt.html)?  4. Wenn die Frage 3 bejaht wurde, werden einzelne Organisationen, die die Kundgebung oder das Aktionscamp für Maja T. durchführten bzw. an ihr bzw. ihm teilnahmen, von der Bundesregierung finanziell gefördert, wenn ja, welche, seit wann, und mit welchen Beträgen?  5. Wenn Frage 3 bejaht wurde, werden einzelne Organisationen, die die Kundgebung für Maja T. bzw. das Aktionscamp durchführten bzw. an ihr bzw. ihm teilnahmen, von der Bundesregierung als linksextremistisch eingestuft, und wenn ja, welche? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist die Personalie des Versammlungsanzeigenden des in der Fragestellung in Bezug genommenen Protestcamps in unmittelbarerer Nähe zum Auswärtigen Amt bekannt. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.  6. Hat die Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse über mögliche Folter gegen Maja T. oder andere Angeklagte, und wenn ja, welche (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-v erdachts-haelt-die-politik-weiter-zu-maja-t/)? Die Persönlichkeitsrechte von Maja T. stehen einer Beantwortung dieser Frage entgegen.  7. Haben Vertreter der Bundesregierung sich mit Vertretern der Opfer der sogenannten Hammerbande getroffen oder ihnen ihr Bedauern ausgedrückt, wenn ja, wer, und wann (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deuts chland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-haelt-die-politik-weiter- zumaja-t/)? Nein.  8. Gab oder gibt es andere Fälle (neben dem Einsatz für Maja T.), in denen sich die Bundesregierung für bessere Haftbedingungen und Hafterleichterungen eingesetzt hat, wenn ja, wann, und welche (vgl. https://jungefrei heit.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-haelt-di e-politik-weiter-zu-maja-t/; bitte seit 2021 aufschlüsseln)? Die Bundesregierung und hierbei insbesondere das Auswärtige Amt sowie die Auslandsvertretungen setzen sich im Rahmen der konsularischen Betreuung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland nach § 7 des Konsulargesetzes regelmäßig für bessere Haftbedingungen ein. Ebenso setzen sich Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen dafür ein, dass im Rahmen von Auslieferungsverfahren von ausländischen Staaten abgegebene Zusicherungen zu den Haftbedingungen eingehalten werden. Die Fälle, in denen ein solcher Einsatz erfolgt, werden statistisch nicht erfasst. Zudem stehen Persönlichkeitsrechte Ausführungen zu individuellen Haftfällen entgegen.  9. Gab oder gibt es Fälle, in denen sich ausländische Staaten für nach ihrer Auffassung politische Gefangene in der Bundesrepublik Deutschland einsetzten oder einsetzen, wenn ja, wann, und welche (bitte seit 2021 aufschlüsseln)? Generell sind ausländische Staaten auf Grundlage geltenden Völkerrechts dazu berechtigt, ihre in Deutschland inhaftierten Staatsangehörigen konsularisch zu betreuen. 10. Hat sich die Bundesregierung zu der Aufforderung einiger linker Parlamentarier, Maja T. für einen Prozess nach Deutschland zu holen, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (https://jungefreihei t.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-haelt- diepolitik-weiter-zu-maja-t/)? Es wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Luke Hoß auf Bundestagsdrucksache 21/918. 11. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr der weiteren Radikalisierung der Unterstützerszene von Maja T., und wenn ja, wie will die Bundesregierung dieser begegnen (vgl. https://jungefreiheit.de/p olitik/deutschland/2025/wadephul-will-simeon-t-bessere-haftbedingunge n-verschaffen/)? Die Unterstützergruppen, die sich mit Maja T. solidarisieren, umfassen ein weites Spektrum. Darunter solidarisiert sich bundesweit die linksextremistische Szene mit zuletzt ansteigenden Aktionen für Maja T. Die Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgen grundsätzlich die Entwicklungen in der linksextremistischen Szene entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung. Zudem identifizieren und bekämpfen sie mögliche Gefährdungsaspekte für die innere Sicherheit, die von Akteuren der linksextremistischen Szene ausgehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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