Prozess gegen Maja T. und Mitglieder der sogenannten Hammerbande in Ungarn und die Rolle der deutschen Politik (Antwort zu Drs. 21/1470)
Text
Prozess gegen Maja T. und Mitglieder der sogenannten Hammerbande in Ungarn und die Rolle der deutschen Politik (Antwort zu Drs. 21/1470)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1704
21. Wahlperiode 17.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Jan Wenzel
Schmidt, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1470 –
Prozess gegen Maja T. und Mitglieder der sogenannten Hammerbande in Ungarn
und die Rolle der deutschen Politik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Maja (vormals Simeon) T. und Komplizen sollen für schwere Gewalttaten
gegen Menschen, die sie für Rechtsextremisten hielten, verantwortlich sein
und stehen deswegen in Ungarn vor Gericht. „Deswegen wirft ihm auch der
deutsche Generalbundesanwalt die »Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen« vor“ (vgl. https://j
ungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-hael
t-die-politik-weiter-zu-maja-t/). Mehrere Parlamentarier der Fraktionen von
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke reisten nach Ungarn, um
ihre Solidarität mit den nach Auffassung der Fragesteller linksextremistischen
mutmaßlichen Straftätern zu bekunden (ebd.). Der Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Johann Wadephul (CDU; vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deut
schland/2025/wadephul-will-simeon-t-bessere-haftbedingungen-verschaffen/)
setzte sich ebenfalls für erleichterte Haftbedingungen für Maja T. ein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bunderegierung kommt im Falle von im Ausland inhaftierten deutschen
Staatsangehörigen, über das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen,
den Pflichten zur konsularischen Betreuung gemäß völkerrechtlichen und
nationalen Vorschriften nach. Dies gilt auch im Fall der in Ungarn inhaftierten
deutschen Staatsangehörigen Maja T.
1. In wie vielen Fällen wurden bzw. werden unter außenpolitischen
Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgte mit finanzieller Unterstützung der
Bundesrepublik Deutschland seit 2025 in welchen Staaten mit welchem
Ergebnis von ihren Rechtsbeiständen vertreten (vgl. Haushaltstitel
05 11 526 01-011, Einzelplan 05 des Bundeshaushalts,
Bundestagsdrucksache 21/500, ab S. 443; bitte auch nach den Gründen der „Verfolgung“
aufschlüsseln und angeben, welche Prozesskosten bzw. sonstigen Kosten
hierfür angefallen sind)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Fallen hierunter (vgl. Frage 1) auch die Kosten für die deutschen
mutmaßlich linksextremistischen Angeklagten der Hammerbande in Ungarn
an, und wenn ja, wie hoch sind diese (vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/dail
y/meldung/detail/duesseldorf-linksextremisten-anklage-auslieferung-ung
arn-maja-t)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt im Rahmen des Haushaltstitels 0511-526 01-11
über Haushaltsmittel, um die Kosten der Strafverteidigung von deutschen
Staatsangehörigen bei drohender Todesstrafe zu übernehmen. 2025 wurden
bislang keine Kosten für Strafverteidigung aus diesem Titel übernommen.
3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, durch wen die
Kundgebung sowie das Aktionscamp für Maja T. vor dem Auswärtigen
Amt organisiert und durchgeführt wurde bzw. wird, und wenn ja, welche
Informationen sind dies (Organisationen; vgl. https://taz.de/Solidarisieru
ng-mit-Maja-T-in-Berlin/!6097335/ sowie www.jungewelt.de/artikel/503
662.demo-f%C3%BCr-maja-t-vor-dem-ausw%C3%A4rtigen-amt.html)?
4. Wenn die Frage 3 bejaht wurde, werden einzelne Organisationen, die die
Kundgebung oder das Aktionscamp für Maja T. durchführten bzw. an ihr
bzw. ihm teilnahmen, von der Bundesregierung finanziell gefördert,
wenn ja, welche, seit wann, und mit welchen Beträgen?
5. Wenn Frage 3 bejaht wurde, werden einzelne Organisationen, die die
Kundgebung für Maja T. bzw. das Aktionscamp durchführten bzw. an ihr
bzw. ihm teilnahmen, von der Bundesregierung als linksextremistisch
eingestuft, und wenn ja, welche?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Personalie des Versammlungsanzeigenden des in
der Fragestellung in Bezug genommenen Protestcamps in unmittelbarerer Nähe
zum Auswärtigen Amt bekannt. Weitere Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Hat die Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse über mögliche
Folter gegen Maja T. oder andere Angeklagte, und wenn ja, welche (vgl.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-v
erdachts-haelt-die-politik-weiter-zu-maja-t/)?
Die Persönlichkeitsrechte von Maja T. stehen einer Beantwortung dieser Frage
entgegen.
7. Haben Vertreter der Bundesregierung sich mit Vertretern der Opfer der
sogenannten Hammerbande getroffen oder ihnen ihr Bedauern
ausgedrückt, wenn ja, wer, und wann (vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deuts
chland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-haelt-die-politik-weiter-
zumaja-t/)?
Nein.
8. Gab oder gibt es andere Fälle (neben dem Einsatz für Maja T.), in denen
sich die Bundesregierung für bessere Haftbedingungen und
Hafterleichterungen eingesetzt hat, wenn ja, wann, und welche (vgl. https://jungefrei
heit.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-haelt-di
e-politik-weiter-zu-maja-t/; bitte seit 2021 aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung und hierbei insbesondere das Auswärtige Amt sowie die
Auslandsvertretungen setzen sich im Rahmen der konsularischen Betreuung
von deutschen Staatsangehörigen im Ausland nach § 7 des Konsulargesetzes
regelmäßig für bessere Haftbedingungen ein. Ebenso setzen sich Auswärtiges
Amt und Auslandsvertretungen dafür ein, dass im Rahmen von
Auslieferungsverfahren von ausländischen Staaten abgegebene Zusicherungen zu den
Haftbedingungen eingehalten werden.
Die Fälle, in denen ein solcher Einsatz erfolgt, werden statistisch nicht erfasst.
Zudem stehen Persönlichkeitsrechte Ausführungen zu individuellen Haftfällen
entgegen.
9. Gab oder gibt es Fälle, in denen sich ausländische Staaten für nach ihrer
Auffassung politische Gefangene in der Bundesrepublik Deutschland
einsetzten oder einsetzen, wenn ja, wann, und welche (bitte seit 2021
aufschlüsseln)?
Generell sind ausländische Staaten auf Grundlage geltenden Völkerrechts dazu
berechtigt, ihre in Deutschland inhaftierten Staatsangehörigen konsularisch zu
betreuen.
10. Hat sich die Bundesregierung zu der Aufforderung einiger linker
Parlamentarier, Maja T. für einen Prozess nach Deutschland zu holen, eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (https://jungefreihei
t.de/politik/deutschland/2025/trotz-neuen-schweren-verdachts-haelt-
diepolitik-weiter-zu-maja-t/)?
Es wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 32 des Abgeordneten Luke Hoß auf Bundestagsdrucksache 21/918.
11. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Gefahr der weiteren
Radikalisierung der Unterstützerszene von Maja T., und wenn ja, wie
will die Bundesregierung dieser begegnen (vgl. https://jungefreiheit.de/p
olitik/deutschland/2025/wadephul-will-simeon-t-bessere-haftbedingunge
n-verschaffen/)?
Die Unterstützergruppen, die sich mit Maja T. solidarisieren, umfassen ein
weites Spektrum.
Darunter solidarisiert sich bundesweit die linksextremistische Szene mit zuletzt
ansteigenden Aktionen für Maja T. Die Sicherheitsbehörden des Bundes
verfolgen grundsätzlich die Entwicklungen in der linksextremistischen Szene
entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung. Zudem identifizieren und
bekämpfen sie mögliche Gefährdungsaspekte für die innere Sicherheit, die von
Akteuren der linksextremistischen Szene ausgehen.
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ISSN 0722-8333]
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