Frage von Aaron Valent (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Aaron Valent (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Beratung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern, bekannt, und, wenn ja, wie positioniert sie sich dazu im Hinblick auf die Tatsache, dass die Verteidigung und Durchsetzung der Grundrechte von Menschen weltweit unter Druck geraten, und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hierzu einen Gesetzentwurf, um die Grundrechte der Menschen in Deutschland zu stärken (www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-20-2025-v-1102025/brak-hauptversammlung-beschliesst-zu-grundrecht-auf-anwaltlichen-beistand-und-zu-sammelanderkonten/)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Der Vorschlag ist der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die vorgeschlagene Regelung wegen des bereits umfassend bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzniveaus nicht erforderlich. Mit dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes und der Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes bietet unsere Verfassung bereits ein hohes Schutzniveau, das durch die Justizgrundrechte flankiert wird. Die allgemeine Handlungsfreiheit schützt zudem schon jetzt die freie Entscheidung jedes Einzelnen, sich anwaltlichen Beistand zu suchen.
Um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte international besser zu schützen, unterstützt die Bundesregierung die Convention for the Protection of the Profession of Lawyer, die auf Ebene des Europarats erarbeitet wurde. Diese Konvention ist das erste bindende völkerrechtliche Instrument, das den Schutz der Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zum Gegenstand hat. Deutschland hat die Verhandlungen auf Ebene des Europarats eng begleitet. Es ist beabsichtigt, dass Deutschland die Konvention in Kürze zeichnet.
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