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Schriftliche Frage 72 von Ulrich von Zons (AfD): Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Artikel 19 des Grundgesetzes durch einen neuen Absatz 5 mit dem Wor…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 72 von Ulrich von Zons (AfD): Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Artikel 19 des Grundgesetzes durch einen neuen Absatz 5 mit dem Wor… Frage 72 (Ulrich von Zons, AfD): Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Artikel 19 des Grundgesetzes durch einen neuen Absatz 5 mit dem Wortlaut „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“ zu ergänzen, bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu (www.brak.de/fileadmi n/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/PE-0 9-2025-Anlage-Papier-verfassungsrechtl-Absiche rung-Zugang-zum-Recht-BRAK-HV_19-09-202 5.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. Oktober 2025: Der Vorschlag ist der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die vorgeschlagene Regelung wegen des bereits umfassend bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzniveaus nicht erforderlich. Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 des Grundgesetzes) und der Berufsfreiheit (Artikel 12 des Grundgesetzes) bietet unsere Verfassung bereits ein hohes Schutzniveau, das durch die Justizgrundrechte flankiert wird. Die allgemeine Handlungsfreiheit schützt zudem schon jetzt die freie Entscheidung jedes einzelnen, sich anwaltlichen Beistand zu suchen.

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