polradar

Schriftliche Frage 123 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung in Deutschland Nachbesserungsbedarf bei bestehenden Regelungen zum Schutz von Anwälten/ Anwäl…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 123 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung in Deutschland Nachbesserungsbedarf bei bestehenden Regelungen zum Schutz von Anwälten/ Anwäl… Frage 123 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung in Deutschland Nachbesserungsbedarf bei bestehenden Regelungen zum Schutz von Anwälten/ Anwältinnen vor dem Hintergrund der für Januar 2026 angekündigten Unterzeichnung der Europäischen Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs durch Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere Anwälte/Anwältinnen zu schützen, die zunehmenden Angriffen und Bedrohungen ausgesetzt sind, wie sie unter anderem 2024 im „CCBE report on threatening behaviour and aggression towards lawyers“ dokumentiert wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 11. Dezember 2025: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind notwendiges und wesentliches Organ des Rechtsstaats. Auch die Bundesregierung beobachtet mit großer Sorge, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in vielen Staaten stark unter Druck stehen, bedroht werden und ihre Berufsausübung gefährdet ist. Daher hat die Bundesregierung die Erarbeitung eines Übereinkommens zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs auf Ebene des Europarates von Beginn an unterstützt. Die Konvention schützt als bindendes völkerrechtliches Instrument die beruflichen Rechte von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten umfassend und verpflichtet die Vertragsparteien zum Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. In Deutschland garantieren das Grundgesetz (GG), die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Prozessordnungen bereits heute ein hohes Schutzniveau der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Insbesondere sind die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft über das Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 GG und die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG geschützt. Das deutsche Recht kennt daher bereits den weit überwiegenden Teil der Regelungen, die in dem Übereinkommen zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs vorgesehen sind. Inwieweit darüber hinaus noch Umsetzungsbedarf besteht, prüft die Bundesregierung derzeit. Es wird davon ausgegangen, dass punktueller Umsetzungsbedarf im Bereich der Strafprozessordnung besteht.

Relationen