Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass betroffene Verbraucher in Deutschland ihre Ansprüche gegenüber Technologiekonzernen tatsächlich durchsetzen können, wenn die Hersteller der einzig relevanten KI-Technologieanbieter Unternehmen sind, die ihren Sitz in den USA oder China haben, und welche konkreten Maßnahmen oder internationalen Vereinbarungen strebt die Bundesregierung an, um in solchen Fällen Haftung, Durchsetzung und Rechtszugang zu gewährleisten (www.handelsblatt.com/technik/ki/produkthaftung-justizministerium-will-ki-haftbar-machen/100154650.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Wir arbeiten derzeit am Regierungsentwurf des neuen Produkthaftungsgesetzes, das die neu gefasste EU-Richtlinie fristgerecht zum 9. Dezember 2026 umsetzen wird. Dort wird erstmals klargestellt, dass Software vollumfänglich von der Produkthaftung umfasst sein wird. Damit sind auch sämtliche KI-Systeme von der Haftung erfasst. Haftungsvoraussetzung ist, dass die Software beziehungsweise das KI-System einen Fehler aufweist, der zu einem Schaden an Körper und Gesundheit oder an Sachen bzw. Daten führt.
Außerdem werden neben den Herstellern und Lieferanten eines Produkts künftig auch Importeure, Beauftragte, Fulfillment-Dienstleister und bestimmte Anbieter von Onlineplattformen in die Haftung einbezogen, wenn ansonsten kein in der Europäischen Union ansässiger Haftungsgegner auffindbar ist. Damit tragen wir globalisierten Wertschöpfungsketten Rechnung und machen es für Geschädigte gerade bei grenzübergreifenden Konstellationen erheblich leichter, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Relationen
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