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Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Plant die Bundesregierung eine Modernisierung des Vertrags- und Haftungsrechts im bürgerlichen Recht, um Rechtssicherheit beim Einsatz von KI-Agenten zu schaffen, und, falls ja, welche Änderungsvorschläge gibt es? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz beobachtet die Rechtsentwicklung in diesem Bereich sehr sorgfältig, sieht derzeit auf nationaler Ebene allerdings keinen Handlungsbedarf. Dies gilt neben dem Vertragsrecht auch für das außervertragliche Haftungsrecht: Kommt es zum Beispiel im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch eine KI zu Diskriminierungen, können sich hieraus gegebenenfalls auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ergeben. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, zum Beispiel durch von einem Chatbot erzeugte Beleidigungen, sind außerdem deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches denkbar.

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