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Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

dip / rede 06.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 37. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 3: Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung.

Das Protokoll 21/37 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 11.11.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Georg Kippels (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reden ist Silber, Handeln ist Gold. Das gilt auch für die Situation in der Langzeitpflege. Wir haben deshalb den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und noch ergänzt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktiven Beratungen und die sichtbar gewordene intensive Leidenschaft für dieses Thema, was auch gleichzeitig als Wertschätzung zu verstehen ist. Mehr Befugnisse für Pflegefachpersonen: Das war ein großes Thema in der parlamentarischen Debatte. Die Befugniserweiterung wurde einhellig begrüßt. Doch aus den intensiven Beratungen ergab sich auch: Es wäre noch mehr möglich und auch nötig als ursprünglich einmal vorgesehen. Aber in jedem Fall: Eine ärztliche Diagnose auf der Ebene des Gesetzes vorzuschreiben, hätte das Potenzial dieses Gesetzes zu sehr eingeschränkt. Deshalb haben wir gehandelt. Pflegefachpersonen können nun auch bestimmte ärztliche Tätigkeiten ohne eine ärztliche Diagnose erbringen, nämlich dann, wenn sie den pflegerischen Bedarf im Rahmen einer Pflegediagnose festgestellt haben. Für welche Leistungen dies konkret gilt, legt die Selbstverwaltung fest. Damit ärztliche Leistungen durch Pflegefachpersonen schneller in die Pflegepraxis integriert werden können, wurden die Fristen zur Umsetzung verkürzt. Besonders intensiv diskutiert haben wir die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen. Im Ergebnis wurden neue Regelungen in das Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen. Zusätzlich können diejenigen, die stationäre Leistungen erbringen, in Modellvorhaben eine Flexibilisierung ihrer Leistungserbringung erproben. Damit ermöglichen wir eine Vielzahl von innovativen Versorgungsformen. Diese Flexibilität kommt vor allen Dingen den Pflegebedürftigen und natürlich auch ihren Familien zugute, weil damit noch besser auf die ganz individuellen Versorgungsbedarfe quer durch die Bundesrepublik eingegangen werden kann. Ganz zentral für das Gesetz sind die Regelungen zur Entbürokratisierung. Im Pflegevergütungsrecht ermöglichen wir schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse. Das trägt zu einer zeitnahen Finanzierung der Aufwendungen bei den Pflegeeinrichtungen bei. Außerdem haben wir die Fristen bei den Regelungen zur tariflichen Entlohnung passender gestaltet und das Meldeverfahren für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen ebenfalls vereinfacht. Obendrein wird die Selbstverwaltung angehalten, Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten. Diese werden beschleunigt, digitalisiert oder vollständig automatisiert. Im parlamentarischen Verfahren haben wir zudem wichtige fachfremde Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorgenommen, insbesondere das Maßnahmenpaket für stabile GKV-Beiträge. Mit diesen Maßnahmen wird kurzfristig eine Finanzierungslücke geschlossen – durch Einsparungen von bis zu 2 Milliarden Euro. Damit stabilisieren wir die Beitragssätze und halten unser politisches Versprechen an die Beitragszahlenden. Seit 2019 ist es damit das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden muss. Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt.

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