Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Liegen der Bundesregierung angesichts der Beratungen auf EU-, Bundes- und Botschafterebene zum EU-Gesetzesvorhaben zur Einführung einer Chatkontrolle (www.tagesschau.de/inland/chatkontrolle-eu-justizministerin-100.html) Erkenntnisse darüber vor, ob es durch eine solche Kontrolle möglich und beabsichtigt wäre, sicherzustellen, dass sich Fälle der Zurückhaltung oder gar Löschung von für Rechtsstreitigkeiten potenziell relevanten SMS-Nachrichten, wie möglicherweise im Falle milliardenschwerer Lieferungen von Covid-19-Impfstoffen, im Zuge derer es zu einem direkten Austausch von SMS zwischen der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, mit dem Chef eines möglichen Impfstofflieferanten gekommen sein soll, in Zukunft nicht wiederholen (www.lto.de/recht/nachrichten/n/t3623-eug-von-der-leyen-sms-pfizer-new-york-times)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Wir gehen davon aus, dass sich die Frage auf das EU-Gesetzesvorhaben zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO) bezieht. Dieses Vorhaben befasst sich ausschließlich mit der wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Schaffung einer dauerhaften und EU-weit einheitlichen Rechtsgrundlage zur Aufdeckung und Meldung von Missbrauchsabbildungen (CSAM) von Kindern im Netz.
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