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Schriftliche Frage 27 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union über die Verlängerung der befristeten Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zum fre…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union über die Verlängerung der befristeten Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zum fre… Frage 27 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Wie hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union über die Verlängerung der befristeten Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zum freiwilligen Durchsuchen privater Kommunikation (sogenannte Chatkontrolle) abgestimmt, und setzt sie sich dafür ein, dass die vom Europäischen Parlament beschlossene Ausnahme für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation im weiteren Verfahren erhalten bleibt, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vgl. https://n etzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chat kontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/, abgerufen am 24. Juli 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 31. Juli 2026: Die Bundesregierung hat der Verordnung (EU) 2026/1881 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (sog. Interims-Verordnung) zugestimmt. Im Rahmen der Verhandlungen für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. CSA-Verordnung) hat die Bundesregierung der Position des Rates, die im Kern insbesondere die freiwillige Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen und der Kontaktaufnahme zu Kindern beinhaltet, zugestimmt und unterstützt diese auch weiterhin im Rahmen der Trilogverhandlungen. Die Bundesregierung behält sich vor, ihre Position im Lichte des Fortgangs der Verhandlungen und neuer Kompromissvorschläge fortzuentwickeln.

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