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Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über in Hannover aufgetauchte Aufkleber vor, die das Gesicht von Dr. Alice Weidel im Fadenkreuz und die Aufschrift „Aim here!“ (deutsch: „Hier zielen!“) zeigen und deshalb auch nach meiner Ansicht als Mordaufruf verstanden werden können, und, wenn ja, welche, insbesondere ob es sich entsprechend den kennzeichnenden Logos auf den Aufklebern um solche der Linksjugend [’solid] handelt, deren Sprecher die Urheberschaft bestreitet (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/aufkleber-in-hannover-mordaufruf-gegen-alice-weidel-sticker,aufkleber-102.html), und sieht oder sah die Bundesregierung hier Anlass, zu prüfen, ob damit tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen vorliegen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vor dem Hintergrund, dass die Linksjugend [’solid] den Mord am Vorsitzenden von „Turning Point USA“, Charles „Charlie“ Kirk, mit Posts wie „Blutige und rechte Politik führt zu blutigen Patronen. Mit einem Schuss in den Hals wurde das Ende seiner rechtsradikalen und ausbeuterischen Politik besiegelt“ und „Verrotte in der Hölle“ kommentierte (www.welt.de/politik/article68c7990791b818635a30d0de/Caren-Miosga-Und-dann-spricht-Reichinnek-darueber-was-sie-von-Charlie-Kirk-haelt.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Der Bundesregierung ist der in der Fragestellung beschriebene Sachverhalt bekannt. Der infrage stehende Sticker wurde nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals am 15. September 2025 in Hannover festgestellt und war in der Folge Gegenstand reichweitenstarker Medienberichterstattung. Die Ermittlungen werden durch die zuständige Polizeidirektion Hannover geführt. Weitere Informationen zum Ermittlungsstand liegen der Bundesregierung nicht vor und obliegen allein den ermittlungsführenden Behörden. Unabhängig davon ist bekannt, dass Funktionäre der AfD öffentlich angekündigt haben, Strafanzeige zu erstatten. Die Beobachtung von Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, obliegt in Deutschland dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Hierfür hat es den gesetzlichen Auftrag. Eine öffentliche Einschätzung bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen nimmt das BfV auf dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor. Die „Linksjugend [ʼsolid]“ wird derzeit im Verfassungsschutzbericht des Bundes nicht als extremistische Bestrebung erwähnt.

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