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Inneren Frieden in Deutschland bewahren - Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2221 · Antrag · Original ↗

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Inneren Frieden in Deutschland bewahren - Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2221 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Stephan Brandner, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Pierre Lamely, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Christian Reck, Bernd Schattner, Lars Schieske, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter, René Springer, Otto Winfried Strauß, Martina Uhr, Mathias Weiser, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Inneren Frieden in Deutschland bewahren – Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Freiheit der Bürger wird durch Handlungen extremistischer Gruppierungen mehr denn je gefährdet. Letztere versuchen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu zerstören und an ihre Stelle Gewaltordnungen auf der Grundlage rechtsextremistischer, islamistischer oder linksextremistischer Ideologien zu setzen. Frühere Bundesregierungen neigten bisher dazu, die beiden letztgenannten Spektren und die davon ausgehenden Gefahren in gefährlicher Weise bei ihrer sicherheitspolitischen Ausrichtung zu vernachlässigen oder in der politischen Auseinandersetzung sogar ganz bewusst zu ignorieren. Dabei gelten insbesondere für gewaltorientierte Linksextremisten inzwischen schwerste Angriffe auf Menschen im sogenannten „antifaschistischen Kampf“ als legitim und erforderlich. Die selbstgewählte Definition des zu bekämpfenden „Faschismus“ umfasst dabei jedwede Ausprägung des konservativen Lebens ebenso wie die Rechtsstaatlichkeit und unsere marktwirtschaftliche Ordnung. Die Entmenschlichung von politisch Andersdenkenden und Polizeibeamten, die Angriffe auf demokratische Parteien und Institutionen sowie Anschläge auf die Kritische Infrastruktur Deutschlands sind dabei ein offener Angriff auf diese freiheitlich demokratische Grundordnung. Organisationen der „Antifa“ agieren gegen unser Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürger ungeachtet ihrer politischen Ansichten im demokratischen Spektrum an der politischen Willensbildung vorsieht. Jüngste gewaltsame Übergriffe von Linksextremisten auf Politiker wurden gerade wieder am 04.10.2025 dokumentiert. Fünf Tatverdächtige, darunter zwei Frauen, sollen im öffentlichen Raum in Göttingen AfD-Politiker attackiert haben (www.nius.de/gesellschaft/news/wir- kennendeine-fresse-linksextremisten-greifen-afd-politiker-in-goettingen-an/43a1454a-2acd- 46e6-9dd9-69c0a051c86a). In Hannover sind an mehreren Orten im Stadtgebiet Aufkleber angebracht worden, die als ein Anschlagsaufruf in Bezug auf die AfD- Bundesvorsitzende verstanden werden müssen: Auf diesen Aufklebern ist Alice Weidels Gesicht im Fadenkreuz zu sehen, darunter steht: „Aim here!“, zu Deutsch „Hier zielen“. Gekennzeichnet sind die Aufkleber mit dem Logo der Linksjugend, die die Urheberschaft bestreitet (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/aufkleber-in- hannovermordaufruf-gegen-alice-weidel-sticker,aufkleber-102.html). II. Der Deutsche Bundestag beschließt: 1. Die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen verurteilen gemeinsam und vollumfänglich politisch motivierte Gewalt gegenüber politisch unterschiedlich denkenden Bürgern, Amts- und Mandatsträgern sowie gegenüber Parteirepräsentanten, gleich welchen politischen Spektrums diese entspringt und nehmen dazu insbesondere Abstand von Relativierungen von Gewalttaten: Täter-Opfer- Umkehrungen darf es nicht mehr geben. Verhaltensweisen, die auf eine Entmenschlichung von politischen Gegnern zielen, die legitime gesellschaftliche Strömungen verfolgen, haben in einer pluralistischen Demokratie zu unterbleiben. Personen, die politisch anders denken, vornehmlich Konservative oder Rechtskonservative, durch historische Vergleiche mit dem Nationalsozialismus vorsätzlich und geradezu in hysterischer Form zu diskreditieren und zu dämonisieren, ermutigt zu politisch motivierten Anschlägen und schürt nahezu irreversible Feindbilder. 2. Die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen wirken zukünftig im Rahmen ihrer Vorbildfunktion als glaubwürdige Demokraten auf allen zur Verfügung stehenden Wegen auf ihre Anhängerschaften und Jugendorganisationen derart mäßigend ein, dass demokratisch erzielte Mehrheiten durch Wahlen in friedlicher Weise anerkannt werden und insbesondere die Regierungs- und Amtsgeschäftsübernahmen von zukünftigen demokratisch legitimierten Bundes- oder Landesregierungen nicht durch Gewaltaufrufe, Diffamierungen oder Massenmobilisierungen auf eine Weise behindert werden, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. unverzüglich zum Schutz des inneren Friedens, dem Erhalt unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie, insbesondere der Freiheit und der Volkssouveränität auf die politischen Kräfte im Land mäßigend einzuwirken: Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Recht auf Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb muss vollumfänglich geachtet und politisch motivierte Gewalt, gleich welchen Spektrums, soll scharf und anlassbezogen verurteilt werden; 2. alle dringend notwendigen Schritte einzuleiten, um das schwer beschädigte Vertrauensverhältnis der Bevölkerung gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz wiederaufzubauen. In einer funktionierenden rechtsstaatlichen Demokratie darf es keine politisch motivierten Verfolgungen legitimer Meinungsäußerungen geben; 3. die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung „Antifa“ oder „Antifaschistische Aktion“ zusammengeschlossen haben, beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren, zu prüfen und zeitnah umzusetzen, insbesondere wenn es sich um gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern handelt, die in Deutschland nachweislich existieren (wie die Ausführungen der Bundesregierung zu festen Strukturen und Mitgliedsgruppen der gewaltbereiten Antifa-Süd, BT-Drs. 21/282, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD anschaulich darlegen). Die in diesem Antrag angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands, deren Ausmaß inzwischen erhebliche Bevölkerungsteile und Industrien in Mitleidenschaft ziehen; 4. ihre tatsächlichen Aufklärungsbemühungen von insbesondere gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen und Netzwerken in bundesweiter Koordination mit den Ländern aufgrund der gebotenen Eilbedürftigkeit deutlich zu intensivieren und durch personelle Umsetzungen innerhalb der Sicherheitsbehörden des Bundes zu unterstützen, um damit zur Aufhellung der tatsächlichen Bedrohungslage und Erleichterung der Strafverfolgung beizutragen, da die bewusst ideologisch motivierte weitgehend einseitige Konzentrierung auf den Kampf gegen Rechts angesichts des Gewaltpotenzials dieser linksextremistischen Szenen so nicht weiter verfolgt werden kann. Die Länder sollen Anhand der Ergebnisse zudem verstärkt dazu aufgefordert werden, Vereinsverbote in Bezug auf lokale Antifa-Gruppierungen umzusetzen; 5. sich für eine Überarbeitung der Anti-Terrorgesetzgebung, vornehmlich § 129a StGB einzusetzen und zwar dahingehend, dass die gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB, sowie die Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB, im Rahmen des § 129a StGB Berücksichtigung finden und dass die Hürden des § 129a Absatz 2 StGB (z. B. im Hinblick auf das Tatbestandmerkmal der „Einschüchterung der Bevölkerung in erheblicher Weise“ oder das Merkmal der „erheblichen“ Staatsschädigung) dahingehend abgesenkt werden, dass § 129a StGB in der Praxis auch tatsächlich bei linksextremistisch motivieren Anschlägen, insbesondere den dort genannten gemeingefährlichen Straftaten, zur Anwendung kommen kann, was so bisher nicht der Fall ist; 6. sich mit Ungarn und den Niederlanden trilateral zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen linksextremistische Antifa-Bewegungen, einschließlich ihrer Finanzierungsquellen, abzustimmen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, was vor allem darin besteht, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Terrorrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/541 „Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates“, hier: Artikel 3) einzusetzen, um typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können; 7. in Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden internationale Verflechtungen deutscher Antifa-Netzwerke und paramilitärische Ausbildungslager im Ausland aufzuspüren und dafür spezielle Arbeitsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes einzurichten. Berlin, den 14. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Linksextremismus stellt eine massive Bedrohung für unser Land dar. Das linksextremistische Personenpotenzial beträgt inzwischen nach Berücksichtigung von Doppelzuordnungen 38.000 Personen. Über 11.200 Personen werden als gewaltorientiert eingestuft (Stand: Ende 2024, www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/ extremismus/linksextremismus/linksextremismus-node.html). Besonders das Ausmaß der von diesem Spektrum ausgehenden Gewalt gegen Politiker sprengt inzwischen sämtliche Grenzen: Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Angriffen auf im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien erfolgten im vergangenen Jahr (2024) insgesamt 93 gewalttätige Angriffe auf AfD-Repräsentanten (der Begriff erfasst nicht nur Amts- und Mandatsträger). Dahinter liegen mit deutlichem Abstand Grüne, deren Parteirepräsentanten in 20 Fällen Opfer eines gewalttätigen Übergriffs wurden. Es folgen die Linke (10), SPD (8), CDU (7), FDP (4) und CSU (1). Im Hinblick auf die politische Richtung dieser Angriffe sprechen die Zahlen eine klare Sprache: In 83 Fällen wurden die Angriffe der Kategorie „Politisch motivierte Kriminalität Links“ zugeordnet, lediglich in 15 Fällen der Kategorie „Politisch motivierte Kriminalität Rechts“. 41 Fälle landeten in der Kategorie „sonstige Zuordnung“, vier im Bereich „ausländische Ideologie“. Linksextremisten sind damit die größte Bedrohung für politische Gestalter in Deutschland. Alle 83 Übergriffe mit linksextremen Tatverdächtigen gingen zulasten von AfD- Politikern. Bei den 20 Angriffen auf die Grünen wurden vier rechtsextreme Tatverdächtige erfasst, die restlichen 16 Angreifer wurden in die Kategorie „sonstige Zuordnung“ eingeteilt (www.nius.de/politik/news/gewalt- politiker-2024-afd-gruene-linksextreme-kleine-anfrage-bundesregierung-bka/2463646d-33ca-45a3-a825- 6b77567ef685, BT-Drucksache 20/14879, S. 6). Aber nicht nur die AfD, sondern auch die Union steht zunehmend im besonderen Fokus von Linksextremisten. So musste die Berliner Polizei Mitarbeiter, Funktionäre und Abgeordnete der CDU nach einer Asyldebatte im Deutschen Bundestag am Anfang dieses Jahres ausdrücklich vor Angriffen warnen, die sich daraufhin teilweise in ihren Büros verbarrikadieren mussten (www.bz-berlin.de/berlin/berliner-polizei-warnt-cdu). Derartige Übergriffe auf Parteirepräsentanten und Parteieinrichtungen der CDU werden in absehbarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit noch zunehmen, wenn die Union mit der AfD auf bestimmten Themenfeldern kooperiert. Im Übrigen erfolgte im Hinblick auf die CSU gerade letzten Sonntag (04./05.10.2025) ein Brandanschlag auf die Parteizentrale in München, der einen Sachschaden von mehreren tausend Euro verursachte. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Brandanschläge politisch links motiviert sind. Der gefasste Tatverdächtige ist polizeibekannt (www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-brandanschlaege-csu-afd-verdaechtiger- untersuchungshaftli.3323382; www.sueddeutsche.de/muenchen/brandstiftung-csu-zentrale-muenchen-staatsschutz-li.3321798). Die Gefahr exzessiver linksextremer Gewalt ist nicht erst seit dem linksextremistisch motivierten Attentat auf den rechtskonservativen Aktivisten Charlie Kirk in den USA stetig präsent (www.lto.de/recht/nachrichten/n/ kirkattentat-prozess-angeklagter-beginnt-usa-strafrecht, www.welt.de/vermischtes/article68cbbe022bc81445b035 ac52/Die-letzten-Minuten-des-Charlie-Kirk-Er-schaute-in-die-Ewigkeit-Er-war-schon-bei-Jesus-sagt-sein- Freund-Frank-Turek.html). Das Attentat rief inzwischen eine Reihe von Reaktionen anderer Staaten hervor: Nach einer kürzlich erlassenen Anordnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten wird die Antifa als militaristische, anarchistische Organisation bezeichnet, die zum Sturz der US-Regierung, der Strafverfolgungsbehörden und des US-Rechtssystems mit gewaltsamen Mitteln aufruft. Es handele sich somit um eine „inländische terroristische Organisation“ (www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/09/designating-antifa-as-a- domestic-terrorist-organization/; www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-antifa-terrororganisation-102.html). Es werde, so die Anordnung, Ermittlungen gegen die Antifa und organisatorische wie finanzielle Unterstützer geben. Im niederländischen Parlament wurde kürzlich ein Antrag angenommen, wonach geprüft werden soll, ob die Antifa als terroristische Organisation eingestuft werden kann (www.spiegel.de/ausland/niederlande- parlamentstimmt-nach-vorstoss-von-donald-trump-fuer-antifa-verbot-a-3f4c9a22-e741-446d-840c-267776acfbbc). Auch Ungarn kündigte ein hartes Vorgehen gegen die Antifa-Bewegung an (www.zeit.de/politik/ausland/2025-09/ ungarn-viktor-orban-antifa-terrororganisation). Derartige Initiativen sind unter der Berücksichtigung der Gefahrenlage dringlichst auch auf Deutschland zu übertragen und anzupassen. In Deutschland geht eine besondere Gefahr von sich zunehmend fest verbindenden, gewaltbereiten linksextremen Netzwerken aus: Linksextremisten ermächtigen sich inzwischen selbst in Form vernetzter überregionaler Gruppierungen zum gewaltsamen Vorgehen gegen vermeintlich Rechte und verüben schwerste Gewalttaten gegen ihre Opfer. Exemplarisch genannt werden dabei die Angriffe durch die sogenannte „Antifa-Ost“, die auch als „Hammerbande“ bezeichnet wird. Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Juni 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen Nele A., Emilie D., Paula P., Luca S., Moritz S. und Clara W. erhoben. Die Bundesanwaltschaft führt dazu aus: „Die Angeschuldigten gehörten zu einer militanten linksextremistischen Vereinigung um den gesondert verfolgten Johann G. (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 39 vom 11. Juni 2025, www.generalbundesanwalt.de/Shared- Docs/Pressemitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-11-06-2025.html?nn=478184). Unter wechselnder Beteiligung, auch mit anderen Anhängern der Vereinigung, begingen sie ab April 2022 verschiedene gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der „rechten Szene“ kamen: Am 23. April 2022 überfielen Mitglieder dieser Vereinigung zeitgleich in Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin „Thor-Steinar“-Ladengeschäfte. Emilie D. beteiligte sich zusammen mit fünf anderen an dem Angriff in Erfurt. Dabei riss sie mit Gewalt die Verkäuferin zu Boden und versetzte dieser zahlreiche Faustschläge gegen den Kopf und Oberkörper. Eine Mittäterin schlug mindestens zwanzigmal mit einem Teleskopschlagstock auf die am Boden liegende Geschädigte ein. Weitere Angreifer versprühten in dem Laden großflächig unter anderem Buttersäure und Pfefferspray, letzteres auch gezielt gegen die Verkäuferin. An der Einrichtung und den Waren im Geschäft entstand ein Sachschaden von mehr als 60.000 Euro. Am 12. Januar 2023 griff Emilie D. gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Johann G. und anderen in Erfurt zwei zuvor ausgespähte Personen an. Die Gruppe näherte sich den Opfern von hinten an und brachte sie zu Fall. Sodann wurde ihnen mit der Faust, Schlagstöcken und einem Hammer mehrfach wuchtig, zum Teil lebensgefährlich, auch gegen den Kopf, geschlagen. In der Zeit vom 9. Februar bis 11. Februar 2023 beteiligten sich alle Angeschuldigten an Übergriffen in Budapest. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr in die Hauptstadt Ungarns reisen. Am Morgen des 9. Februar 2023 besprühten Nele A. und der gesondert verfolgte Paul M. am Budapester Bahnhof einen Mann mit Pfefferspray. Kurz darauf überfielen Nele A., Emilie D., Paula P. und Clara W. zusammen mit den gesondert verfolgten Johann G. und Paul M. sowie weiteren Anhängern der Vereinigung drei Personen vor einem Café in der Budapester Innenstadt. Die Gruppe trat und schlug unter anderem mit Schlagstöcken auf die Geschädigten ein. Am Vormittag des 10. Februar 2023 griffen Nele A., Emilie D., Moritz S. und Clara W. zusammen mit anderen an einem öffentlichen Platz eine Person hinterrücks an und verletzten diese massiv am Kopf. Emilie D. sprühte Pfefferspray in das Gesicht des Geschädigten. Paula P. und Luca S. hatten das Opfer zuvor ausgespäht. Am späten Abend des 10. Februar 2023 attackierten Luca S. und Clara W. gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Paul M. und anderen zwei Personen auf offener Straße. Die Täter sprühten den Opfern eine unbekannte Substanz ins Gesicht und schlugen wiederholt auf sie ein. Ein Geschädigter wurde mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht. Auch als er bewusstlos auf dem Gehsteig lag, erhielt er weitere Schläge mit einem Schlagwerkzeug auf den Kopf und den gesamten Körper. Für eine weitere Tat am frühen Morgen des 11. Februar 2023 spähte Paula P. zwei Personen aus. Diese wurden sodann von anderen Mitgliedern der Vereinigung, darunter der gesondert verfolgte Johann G., mit Pfefferspray, Schlagstöcken und einem Hammer angegriffen. Eines der Opfer erhielt mindestens 15 Schläge, überwiegend gegen den Kopf.“ (vgl. www.generalbundesan- walt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-08-07-2025.html?nn=478184). Nach jüngsten Informationen von NDR und WDR rechneten die sächsischen Sicherheitsbehörden dem Netzwerk um Johann G. zuletzt bis zu 40 Tatverdächtige zu, denen insgesamt neun Straftaten zugeordnet werden. Zwei Verdächtige sollen bis heute nicht identifiziert sein (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/lina-e-linksextremis- mus-anklagen-100.html). In diesem Kontext erscheint auch eine genauere Betrachtung der gewaltbereiten „Antifa-Süd“ zielführend: Diese verfügt über feste Strukturen und Mitgliedsgruppen und strebt als Fernziel die Etablierung einer bundesweiten „Antifa“ an. Damit grenzt sie sich deutlich von anderen „Antifa“-Strukturen ab, die bisher eher als Kleingruppen oder in Netzwerkstrukturen agieren. Der formale Zusammenschluss kann als eine neue Form der Bündelung antifaschistisch motivierter Akteure betrachtet werden und birgt ein weiteres Eskalationspotenzial. Es liegen zudem Hinweise vor, dass sich Akteure der „Antifa Süd“ 2024 an linksextremistisch motivierten Angriffen auf von ihnen als solche ausgemachte „Rechtsextremisten“ beteiligt haben könnten (vgl. www.verfassungs- schutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/ verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfas-sungsschutzbericht- 2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 148). Bereits in der 19. Wahlperiode wurde der schwerwiegende Fehler im Deutschen Bundestag begangen, die Initiative der damaligen AfD-Bundestagsfraktion „Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – Antifa ächten“, abzulehnen (BT-Drs. 19/29293). Auch der Antrag „Demokratie erhalten – Bundesweites Verbot der Antifa prüfen (BT-Drs. 19/20074) wurde abgelehnt. Die Folgen sind bis heute spürbar: Inzwischen bildet sich im Kontext des Nahost-Konflikts und des Terrorangriffs der Hamas auf Israel eine neue Querfront aus Linksextremisten und Islamisten, was zu einer massiven Bedrohungslage, nicht nur für in Deutschland lebende Juden, führt (www.kas.de/documents/d/guest/eine-neue-querfront-von- linksextremisten-und-islamisten, S. 5). Kürzlich warnte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl vor weiteren linksextremen Anschlägen und Gewalttaten – insbesondere mit antisemitischer Motivation: „Derzeit sehen wir wieder linksextremistischen Terror in Deutschland“. „Wir stehen vor enormen sicherheitspolitischen Herausforderungen in dem Bereich. Dazu zählt für mich ausdrücklich der Bereich des Antisemitismus: Auch hier stehen wir mindestens an der Schwelle zum Terror.“ (www.bild.de/politik/inland/anschlaege-gewalt-erster-innenminister-spricht-von-linkem-terror- gegen-juden-68c91ab0420d2a3ce3b51673; www.welt.de/politik/deutschland/article68c9b928677ecd713710496- a/cdu-minister-warnt-derzeit-sehen-wir-wieder-linksextremistischen-terror-in-deutschland.html). Derartige Warnungen untermauern deutlich den dringenden Handlungsbedarf. Wie eine aktuelle INSA-Umfrage zeigt, befürwortet die politische Linke in Deutschland von allen Lagern am stärksten politische Gewalt. Mehr als ein Viertel, nämlich 26 Prozent der Befragten links der Mitte sehen Gewalt als legitimes Mittel, um politische Ziele durchzusetzen. Bei Rechten sind es nur 17 Prozent, in der politischen Mitte 13 Prozent (https://apollo-news.net/linke-befuerworten-politische-gewalt-wesentlich-haeufiger-als-rech- ter/). Zur aktuellen Entwicklung äußerte sich die Bundesregierung im Mai dieses Jahres wie folgt: „Die vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind weiterhin hoch. Linksextremisten verüben in Deutschland nahezu täglich Straf- und Gewalttaten. Besonders im „antifaschistischen Kampf“, aber auch im Vorgehen gegen die Polizei weist linksextremistische Gewalt eine hohe Brutalität auf, verbunden mit einer äußerst gezielten und professionellen Umsetzung. Diverse Taten zeigen, dass Linksextremisten auch potenziell tödliche Verletzungen in Kauf nehmen. Trotz der zum Teil brutalen und hemmungslosen Gewaltausübung ist die Solidarität der Szene mit linksextremistischen Gewalttätern ungebrochen. Die linksextremistische Szene zeigte sich bundesweit auch mit Daniela Klette solidarisch, die am 26. Februar 2024 in Berlin festgenommen wurde.“ (BT-Drs. 21/282, Frage 17). Linksextreme Gruppierungen verursachen durch Sachbeschädigungen und Brandanschläge gegen Kritische Infrastrukturen und Wirtschaftsunternehmen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe mit Auswirkungen auf unternehmerische Entscheidungen und Prozesse. Sie gefährden damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hervorzuheben ist der Brandanschlag durch das linksextremistische „Kommando Angry Birds“ auf eine wichtige Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Duisburg. Dieser Vorfall führte zu erheblichen Störungen für Zehntausende Reisende. Bereits im Mai 2023 hatte sich die Gruppe zu fünf ähnlichen Brandanschlägen auf Bahnsignalkabel im Großraum Düsseldorf bekannt (vgl. https://taz.de/Brandanschlag-auf-Bahnstrecke-in-NRW/!6101578/). Im Juni 2024 wurde in Leipzig ein Brandanschlag auf ein Autohaus verübt, der einen Sachschaden von etwa 450.000 Euro verursachte. Die Täter, die der linksextremistischen Szene zugeordnet werden, wurden auf frischer Tat ertappt (vgl. www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-brandanschlag-autohaus-gegen-verdaechtige-wird-wegen-tag- x-ermittelt-JAZBGXRNUBDRRL2ZEVDDNJWEKE.html). Auch bei einem Brandanschlag auf Strommasten im Berliner Südosten im September 2025 gehen Ermittler davon aus, dass die Tat von Linksextremisten aus dem Inland begangen wurde. Bei dem Brandanschlag auf zwei Strommasten im Ortsteil Johannisthal waren Starkstromkabel zerstört worden, die schwer zu reparieren sind. Die Folge war der längste Stromausfall in Berlin seit mindestens 25 Jahren mit tausenden betroffenen Bürgern und zahlreichen Unternehmen (vgl. www.rbb24.de/ panorama/beitrag/2025/09/berlin-brandanschlag-be-kennerschreiben-linksextremisten-stromausfall.html). Trotz dieser Analyse gefährdet die Bundesregierung durch ihr politisch einseitiges Vorgehen in hohem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in die Selbstverteidigungsfähigkeit des Staates gegen Terror, Gewaltkriminalität und politischen Extremismus. Sie vernachlässigt seit Jahren den Schutz unserer staatlichen wie privaten Einrichtungen sowie unserer Jugend vor Linksextremisten (siehe dazu auch die Einflussnahme von Linksextremisten auf Bildungseinrichtungen: BT-Drs. Drucksache 21/1417, Frage 5) und konzentriert sich weiterhin maßgeblich auf den Rechtsextremismus mit entsprechenden Folgen für den inneren Frieden und die Sicherheit der Bürger. Die ernsthafte Fragestellung im Rahmen einer Gesamtabwägung der Bedrohungslage in Deutschland ist damit nicht zuletzt auch für konservative bis rechtskonservative Politiker nicht mehr, ob es gegen sie gerichtete gewaltsame linksextremistisch motivierte Anschläge im Sinne einer schwerwiegenden Gefahr für Leib und Leben geben wird, sondern nur noch wen es wann und wie treffen wird. Dieser Bedrohungslage durch Linksextremisten muss jetzt entschlossen und rechtzeitig angesichts bevorstehender Landtagswahlen im nächsten Jahr begegnet werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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