45 Jahre nach dem antisemitischen Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke
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45 Jahre nach dem antisemitischen Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2916
21. Wahlperiode 25.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marlene
Schönberger, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Schahina Gambir und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
45 Jahre nach dem antisemitischen Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke
Vor knapp 45 Jahren am 19. Dezember 1980 wurden der jüdische Verleger,
Rabbiner und ehemaliger Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde
Nürnberg, Shlomo Lewin, und seine Lebensgefährtin Frida Poeschke in ihrer
Wohnung in Erlangen ermordet. Shlomo Lewin floh in der Zeit des
Nationalsozialismus nach Palästina und kehrte im Jahr 1960 zurück nach Deutschland.
Lewin war Rabbiner und Verleger sowie Vertreter der Gesellschaft für
christlichjüdische Zusammenarbeit. Shlomo Lewin und Frida Poeschke engagierten sich
viele Jahre für den jüdisch-christlichen Dialog, für Toleranz und gegen
Faschismus und Antisemitismus.
Die genauen Hintergründe des Mordes sind bis heute nicht vollständig
aufgeklärt. Die Tatsache, dass Shlomo Lewin eine prominente jüdische Person in der
Region und deutlicher und langjähriger Kritiker der rechtsextremen und
antisemitischen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) war, wurde nach Ansicht der
Fragestellenden bei den Ermittlungen zu spät und unzureichend berücksichtigt.
Stattdessen wurde Shlomo Lewin nach dem Mord von Polizei, Politik und
Medien diskreditiert und sein privates Umfeld lange Verdächtigungen ausgesetzt.
Die öffentlichen Diffamierungen umfassten Behauptungen über vermeintliche
geheimdienstliche Aktivitäten und eine Rolle Shlomo Lewins im Jom-Kippur-
Krieg als auch auf Shlomo Lewins Privatleben abzielende rufschädigende
Aussagen. Der Journalist Ronen Steinke sieht hier Parallelen zu den Verfehlungen
und Diffamierungen durch Medien und Polizei, die im Kontext der Morde des
sog. Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) auftraten (vgl. Steinke 2020:
Terror gegen Juden, S. 10 f.).
Der Neonazi Uwe B., ein Mitglied der WSG, soll das Paar in ihrer Wohnung in
Erlangen aus antisemitischen Motiven erschossen haben. Karl-Heinz
Hoffmann, Gründer der rechtsextremen, im Jahr 1980 durch
Bundesinnenminister Gerhard Baum verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann lebte
zusammen mit seiner Lebensgefährtin Franziska B. und weiteren WSG-Mitgliedern,
darunter Uwe B., nur 16 Kilometer entfernt vom Wohn- und späteren Tatort in
Schloss Emreuth. Aufgrund einer am Tatort gefundenen Sonnenbrille begann
erst vier Jahre nach der Tat der Prozess gegen Franziska B., Karl-Heinz
Hoffmann und Uwe B.. Nach 186 Verhandlungstagen wurden Karl-Heinz
Hoffmann und Franziska B. in den die Morde betreffenden Anklagepunkten
freigesprochen. Der als tot geltende Uwe B. soll der alleinige Mörder gewesen
sein. In dem Mordfall wurde niemand verurteilt (vgl www.amadeu-antonio-stift
ung.de/ermordet-von-haenden-von-boesewichten-der-mord-an-shlomo-lewin-u
nd-frida-poeschke-64583/).
Karl-Heinz Hoffmann hat mit der WSG Hoffmann eine 400 bis 600 Mitglieder
umfassende neonazistische Gruppierung gegründet: Nach dem Verbot in
Deutschland durch Bundesinnenminister Gerhart Baum im Jahr 1980 verlegte
Hoffmann die Aktivitäten in den Libanon, wo die WSG in Trainingslagern der
PLO (Palestinian Liberation Organisation) paramilitärisch trainierte. Hoffmann
leugnete den Holocaust, wollte die parlamentarische Demokratie abschaffen
und baute gezielt paramilitärische Strukturen auf.
Der mutmaßliche Mörder Uwe B. war als Adjutant von WSG-Chef Hoffmann
eines der führenden Mitglieder der WSG. Geboren in der DDR, wurde er mit
22 Jahren im Jahr 1974 von der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
freigekauft, nachdem er wegen Republikflucht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Bereits vor dem Freikauf durch die BRD war er in der DDR durch
rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen. Diese setzte er in der BRD fort: u. a. in
rechtsextremen Burschenschaften und der WSG. Im libanesischen Exil war er
mutmaßlich an durch Hoffmann befehligten Folterungen anderer WSG-Mitglieder
beteiligt. Eine Person, Kay-Uwe Bergmann, die unter Beteiligung u. a. von
Uwe B. und Karl-Heinz Hoffmann tagelang gefoltert wurde, verschwand und
gilt bis heute als vermisst (vgl. www.spiegel.de/politik/mit-dem-rucksack-a-10
95aac9-0002-0001-0000-000013509040).
Uwe B. wurde im Prozess von Hoffmann belastet, den Mord an Shlomo Lewin
und Frida Poeschke begangen zu haben.
Uwe B. soll nach der Tat am 23. Dezember 1980 noch einmal nach Pößneck in
die DDR eingereist sein, bevor er sich mit einem falschen Pass in den Libanon
absetzte und dort im Jahr 1981 mutmaßlich Suizid beging. Uwe B. hat
mutmaßlich über mehrere, zumindest teilweise gefälschte Pässe verfügt (vgl. www.
amadeu-antonio-stiftung.de/ermordet-von-haenden-von-boesewichten-der-mor
d-an-shlomo-lewin-und-frida-poeschke-64583/)
Es gab mehrere Berichte aus dem Umfeld der WSG, die die Mitwirkung Karl-
Heinz Hoffmanns an Tatvorbereitungen belegten, wie z. B. den Bau eines
Schalldämpfers für die Tatwaffe, von dem Teile am Tatort aufgefunden wurden.
Außerdem war am Tatort die Sonnenbrille von Franziska B. aufgefunden
worden. Trotzdem gelang es Karl-Heinz Hoffmann und Franziska B., aufgrund des
Alibis eines anderen Rechtsextremen im Prozess vom Mordvorwurf
freigesprochen zu werden. Wie gerichtlich festgestellt wurde, hatte Karl-Heinz Hoffmann
Uwe B. nach dem Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke Geld für die
Flucht in den Libanon gegeben und Beweismittel für den Mord beseitigt. Als
der Verdacht sich verdichtete, dass seine Lebensgefährtin Franziska B. und er
selbst an den Vorbereitungen und am Mord beteiligt gewesen sein könnten, hat
Karl-Heinz Hoffmann Uwe B. als alleinigen Täter beschuldigt. Auch wurde das
antisemitische Motiv der Tat im Prozess nicht ausreichend berücksichtigt (vgl.
www.amadeu-antonio-stiftung.de/ermordet-von-haenden-von-boesewichten-de
r-mord-an-shlomo-lewin-und-frida-poeschke-64583/).
Karl-Heinz Hoffmanns Rolle beim rechtsextremen Oktoberfestattentat nur zwei
Monate vor dem antisemitischen Mord und sein Einfluss in der rechtsextremen
Szene in Nürnberg und in ganz Deutschland sind bis zum heutigen Tag noch
immer nicht vollständig aufgeklärt. Gerade mit Blick auf aktuelle Bedrohungen
ist es von zentraler Bedeutung, auch entsprechende Taten der Vergangenheit
und ggf. weiterhin bestehende Strukturen und Netzwerke auszuleuchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele antisemitisch motivierte Morde sind der Bundesregierung seit
Gründung der Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Tage
bekannt (bitte Taten und Opfer chronologisch aufführen)?
2. Wird der Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke heute durch die
Bundesregierung als antisemitischer Mord anerkannt und entsprechend in
der PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-Statistik eingeordnet, und
wenn nein, warum nicht?
3. Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung und insbesondere auch
ihr nachgeordneter Behörden der damaligen Bundesregierung beim
Freikauf des Häftlings Uwe B. im Jahr 1974 bewusst, dass er schon der DDR
als Neonazi bekannt war, und wenn sie darüber Kenntnis hatte, wie hat
man diesen Umstand nach Kenntnis der Bundesregierung damals bewertet
(vgl. www.spiegel.de/politik/mit-dem-rucksack-a-1095aac9-0002-0001-0
000-000013509040?context=issue)?
4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung und/oder ihr nachgeordnete
Behörden darüber, wie der Freikauf von Behrendt konkret zustande kam,
welche Behörden auf Landes- und Bundesebene hieran beteiligt waren
und mit welcher Begründung Uwe B. für den Freikauf ausgewählt wurde?
5. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Uwe B. schon kurze Zeit nach
seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in rechtsextremen
Burschenschaften agierte und sich unter anderem auch der WSG Hoffmann
anschloss, war dies nach Kenntnis der Bundesregierung der damaligen
Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien und/oder ihr
nachgeordneten Behörden und/oder den bayerischen Landesbehörden bekannt?
6. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Uwe B. der
Staatssicherheit der DDR zur WSG Hoffmann oder zu anderen
rechtsextremistischen Zusammenhängen berichtete?
7. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass die in Frage 6
geschilderten Umstände ggf. auch der damaligen Bundesregierung,
einzelnen Bundesministerien und/oder ihr nachgeordneten Behörden oder
bayerischen Behörden, insbesondere dem bayerischen Landesamt für
Verfassungsschutz bekannt war?
8. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, dass Uwe B. nach der
Ermordung von Shlomo Lewin und Frida Poeschke am 23. Dezember
1980 zu seinen Eltern nach Pößneck in die damalige DDR reiste, und
liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden
Kenntnisse dazu vor, dass Uwe B. in diesem Zusammenhang direkt oder
indirekt Kontakt zur Staatssicherheit oder anderen Behörden der DDR hatte?
9. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass die in Frage 8
erwähnten Umstände ggf. auch der damaligen Bundesregierung, einzelnen
Bundesministerien und/oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt
waren?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung diese mögliche Reise in die DDR vor
dem Hintergrund extrem strenger Ein- und Ausreisebedingungen in bzw.
aus der Bundesrepublik Deutschland und der DDR?
11. Liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden
Kenntnisse darüber vor, dass die in Frage 10 geschilderten Umstände und
eine etwaige Reise ggf. durch staatliche Stellen unterstützt wurden, und
wenn ja, welche konkret?
12. Ist der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt,
inwiefern die DDR Uwe B. bei seiner Ausreise in den Libanon ggf.
unterstützt hat?
13. Wie viele Pässe aus welchen Ländern hatte Uwe B. nach Kenntnis der
Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden, wie viele davon
waren echt, wie viele gefälscht?
14. Inwiefern liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten
Behörden Kenntnisse und Bewertungen der DDR-Staatssicherheit zum Mord
an Shlomo Lewin und Frida Poeschke vor, wenn ja, zu welchen
Neubewertungen führen diese, und wenn nein, warum nicht, und ist eine
entsprechende Untersuchung geplant?
15. Ist die Tatwaffe von Uwe B. bis zum heutigen Tage nach Kenntnis der
Bundesregierung wieder aufgetaucht, und wenn ja, in welchen konkreten
Zusammenhängen?
16. Inwiefern liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten
Behörden durch die Auswertung der Unterlagen der DDR-Staatssicherheit
Kenntnisse zum bundesrepublikanischen Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus vor 1989 und einer etwaigen gezielten staatlichen
Unterstützung durch die DDR vor?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung diese mit den Erkenntnissen der
bundesrepublikanischen Sicherheitsbehörden abgeglichen, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und ist ein solcher Abgleich geplant?
17. Wie viele V-Personen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt, die
bis 1989 im Auftrag der DDR-Staatssicherheit in der Bundesrepublik
Deutschland tätig waren?
18. Inwieweit haben sich deutsche Sicherheitsbehörden nach der
Wiedervereinigung weiter mit Karl-Heinz Hoffmann befasst, und gibt es
beispielsweise neue Erkenntnisse über den mutmaßlichen Suizid oder hinsichtlich
neuer, bisher nicht bekannter Verbindungen zu anderen Rechtsextremisten
und/oder staatlichen Stellen, und wenn ja, welche konkret?
19. Wie viele V-Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder
ihr nachgeordneter Behörden bundesrepublikanische Sicherheitsbehörden
in der Wehrsportgruppe Hoffmann als Quelle geführt (bitte möglichst
konkret nach Bund bzw. Ländern und jeweiligen Behörden aufschlüsseln)?
20. Inwiefern wurde Karl-Heinz Hoffmann im Kontext rechtsextremistischer
und rechtsterroristischer Bewegungen der 1990er-Jahre vor allem mit
Blick auf den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU)
wahrgenommen und von Sicherheitsbehörden beobachtet, und inwiefern kann eine
Kontinuität des bundesrepublikanischen Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus vor 1989 für die Jahrzehnte danach aus Sicht der
Bundesregierung heute angenommen werden?
21. Inwiefern hält es die Bundesregierung für relevant, dass Nürnberg sowohl
für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) als auch vor 1989 für
Rechtsextreme um Karl-Heinz Hoffmann offenkundig ein
Aktionsschwerpunkt war, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
22. Haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden
zur Kenntnis genommen, dass bereits über eine Woche vor dem Mord an
Shlomo Lewin und Frida Poeschke von dem WSG-Mitglied und V-Mann
des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz über die
Vorbereitungen zu Ausführung einer Gewalttat berichtet wurde, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Tatsache (vgl. www.zeit.de/2023/33/shlomo-lewi
n-mord-rechtsextremismus-geheimdienst)?
23. Inwiefern liegt nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr
nachgeordneter Behörden und/oder des bayerischen Landesamtes für
Verfassungsschutz mittlerweile der Bericht von Frank Lippert zu mutmaßlichen
Vorbereitungen des Mordes an Shlomo Lewin und Frida Poeschke durch
die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ vor (vgl. www.zeit.de/2023/33/
shlomolewin-mord-rechtsextremismus-geheimdienst)?
24. Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr
nachgeordneter Behörden und/oder bayerischer Behörden der Bericht des V-Manns
Frank Lippert, der in Ermreuth, dem Wohnsitz von Hoffmann,
Franziska B. und Uwe B., den Bau eines Schalldämpfers und die Arbeiten
an einer Rohrbombe durch Uwe B. und Karl-Heinz Hoffmann beobachtet
hat, nur zwei Monate nach dem Münchner Oktoberfestattentat kein
Eingreifen der Sicherheitsbehörden ausgelöst?
25. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage des Berichtes
eine Wiederaufnahme der Mordermittlungen geprüft, und wenn nein, sieht
der Generalbundesanwalt nach Kenntnis der Bundesregierung neue
Ansatzpunkte für eigene Ermittlungen in diesem Kontext?
Berlin, den 25. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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