polradar

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Wie hoch war der Anteil (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben) der sogenannten geschleusten Personen an allen beim Versuch der unerlaubten Einreise an den deutschen Landesgrenzen von der Bundespolizei festgestellten Personen seit Anfang Mai 2025 bzw. in den sechs Monaten zuvor (bitte jeweils auch differenzierte Angaben zu den Nord-, Ost-, Süd- und Westgrenzen machen), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand noch anhängiger Gerichtsverfahren zur Frage der (Un-)Rechtmäßigkeit von direkten Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen (ohne Dublin-Verfahren), vor dem Hintergrund, dass laut einem Medienartikel (www.lto.de/recht/hintergruende/h/drei-weitere-klagen-gegen-zurueckweisungen/print.html#) diese Zurückweisungen zwar „ganz offensichtlich gegen die Dublin-Regeln […] verstoßen“, dass sich anhängige Gerichtsverfahren aber meist dadurch erledigen, dass entweder die Bundespolizei die Einreise doch erlaubt oder den Betroffenen eine unerlaubte Einreise zu einem späteren Zeitpunkt gelingt, sodass sich eine einstweilige Anordnung in diesen Fällen erübrigt bzw. sich auch der Rechtsstreit in der Hauptsache gegebenenfalls erledigt hat (bitte ausführen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen stellte die Bundespolizei von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 22 337 vollendete unerlaubte Einreisen fest (14 125 versuchte unerlaubte Einreisen) und 2 281 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 10,21 Prozent zu den vollendeten unerlaubten Einreisen und 16,15 Prozent zu den versuchten unerlaubten Einreisen). Im Zeitraum November 2024 bis April 2025 stellte die Bundespolizei insgesamt 32 118 vollendete unerlaubte Einreisen fest (14 347 versuchte unerlaubte Einreisen) und 2 129 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 6,63 Prozent zu den vollendeten unerlaubten Einreisen und 14,84 Prozent zu den versuchten unerlaubten Einreisen). Differenzierte Angaben nach Nord-, Ost-, Süd- und Westgrenzen können nicht getroffen werden, jedoch Angaben nach den jeweiligen deutschen Landgrenzen: An der Grenze zu Belgien im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 1 249 vollendete unerlaubte Einreisen (98 Versuche) und 117 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 9,37 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 1 879 vollendete unerlaubte Einreisen (87 Versuche) und 220 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 11,82 Prozent). An der Grenze zu Dänemark im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 241 vollendete unerlaubte Einreisen (183 Versuche) und 11 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 4,56 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 218 vollendete unerlaubte Einreisen (139 Versuche) und 14 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 6,42 Prozent). An der Grenze zu Frankreich im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 4 944 vollendete unerlaubte Einreisen (3 885 Versuche) und 262 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 5,3 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 4 582 vollendete unerlaubte Einreisen (3 579 Versuche) und 182 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 3,97 Prozent). An der Grenze zu Luxemburg im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 604 vollendete unerlaubte Einreisen (471 Versuche) und 43 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 7,12 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 779 vollendete unerlaubte Einreisen (639 Versuche) und 42 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 5,39 Prozent). An der Grenze zu den Niederlanden im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 2 144 vollendete unerlaubte Einreisen (0 Versuche) und 170 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 7,93 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 1 997 vollendete unerlaubte Einreisen (2 Versuche) und 102 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 5,11 Prozent). An der Grenze zu Polen im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 3 756 vollendete unerlaubte Einreisen (2 089 Versuche) und 838 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 22,31 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 4 395 vollendete unerlaubte Einreisen (2 400 Versuche) und 406 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 9,23 Prozent). An der Grenze zur Schweiz im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 3 196 vollendete unerlaubte Einreisen (1 045 Versuche) und 98 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 3,07 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 3 790 vollendete unerlaubte Einreisen (849 Versuche) und 93 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 2,45 Prozent). An der Grenze zu Tschechien im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 insgesamt 2 296 vollendete unerlaubte Einreisen (1 128 Versuche) und 128 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 5,57 Prozent), im Zeitraum von November 2024 bis April 2025 insgesamt 2 764 vollendete unerlaubte Einreisen (992 Versuche) und 172 geschleuste Personen (das ergibt einen Anteil von 6,22 Prozent). Im Kontext von Zurückweisungen mit Asylgesuch im Sinne der Fragestellung sind derzeit Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten Berlin, Karlsruhe, Köln, Freiburg und München anhängig. Diese Zurückweisungen stehen nach Auffassung des Bundesministeriums des Innern grundsätzlich im Einklang mit nationalem und europäischem Recht. Die jeweils den Gerichtsverfahren zugrundeliegenden Sachverhalte sind im Einzelfall zu bewerten. Zur Erledigung in Einzelfällen kann es aus verschiedensten Gründen kommen.

Relationen