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Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Gibt es neben der Befristung bis zum 29. April 2026 weitere Auflagen der USA für die Herausnahme der Rosneft Deutschland aus den amerikanischen Sanktionen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung angesichts dieser Befristung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die am 29. Oktober 2025 vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des U.S. Department of the Treasury veröffentlichte General License erlaubt verbindlich und rechtssicher Transaktionen mit der unter Treuhand stehenden Rosneft Deutschland. Die General Licence ist zunächst befristet bis zum 29. April 2026. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt und das schnelle Handeln der US-Behörden. Die Bundesregierung steht zu einer über den 29. April 2026 hinausgehenden Genehmigung bereits mit den US-Behörden im engen Austausch.

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