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Schriftliche Frage 86 von Christian Görke (DIE LINKE): Auf welche genauen Alternativszenarien bereitet sich die Bundesregierung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor, sollten US-Sankti…

dip / schriftliche_frage 13.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 86 von Christian Görke (DIE LINKE): Auf welche genauen Alternativszenarien bereitet sich die Bundesregierung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor, sollten US-Sankti… Frage 86 (Christian Görke, Die Linke): Auf welche genauen Alternativszenarien bereitet sich die Bundesregierung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor, sollten US-Sanktionen bei den deutschen Raffinerien mit Rosneft- Beteiligung greifen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 60, Plenarprotokoll 21/55; bitte die Szenarien und die Vorbereitungen der Bundesregierung jeweils detailliert beschreiben und bewerten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Februar 2026: Die Bundesregierung steht bezüglich der US-Sanktionen im Hinblick auf eine Verlängerung der maßgeblichen OFAC-General License für die deutschen Tochterunternehmen der russischen Rosneft in einem engen und konstruktiven Austausch mit den zuständigen US-Behörden. Es ist weiterhin das Verständnis der Bundesregierung, dass die US-Sanktionen nicht auf diese deutschen Tochtergesellschaften abzielen, die von der gelisteten russischen Muttergesellschaft abgekoppelt sind. Somit besteht bei den deutschen Raffinerien mit Rosneft-Beteiligung derzeit kein akuter Handlungsbedarf. Sollte sich dies jedoch ändern, so wird über alternative Maßnahmen zu entscheiden sein. Welche dies genau sein werden, kann derzeit noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, weil dies von den näheren Begleitumständen abhängen wird. In jedem Fall wird die Bundesregierung geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland auch weiterhin gewährleistet bleibt. Die Bundesregierung beobachtet die Lage bezüglich der Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH kontinuierlich und ist auf verschiedene Szenarien vorbereitet. Generell ergeben sich die jeweiligen Vorbereitungen aus den rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Instrumente. So wird beispielsweise die Treuhandverwaltung gemäß § 17 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) durch eine entsprechende Anordnung in Kraft gesetzt, der eine Anhörung mit anschließender Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Lage vorangeht. Das EnSiG bietet weitere Instrumente zur Sicherung der Energieversorgung, Auch hierfür können entsprechende Arbeiten bereits vorab geleistet werden. Der Deutsche Bundestag hat zudem eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen, die eine alternative Grundlage für eine Treuhandverwaltung schafft.

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