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Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)

dip / rede 17.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237) Kann die Bundesregierung garantieren, dass die USA die Ausnahme von ihren Sanktionen gegen Russland für die Anteile von Rosneft in Deutschland einschließlich denen an der PCK Raffinerie Schwedt über einen „Comfort Letter“ (siehe www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2025/10/us-sanktionen-auswirkungen-pck.html) nach dem 29. April 2026 fortsetzen wird, und, wenn nicht, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Fall, dass die Sanktionen ab dem 30. April 2026 greifen würden? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Die am 29. Oktober 2025 vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des U.S. Department of the Treasury veröffentlichte General License erlaubt Transaktionen mit der unter Treuhand stehenden Rosneft Deutschland und den Gesellschaften in ihrem Eigentum. Die General Licence ist zunächst befristet bis zum 29. April 2026. Es ist unser Verständnis, dass die am 29. Oktober veröffentliche General License ein erster Schritt ist. Die Bundesregierung steht zu einer über den 29. April 2026 hinausgehenden Genehmigung bereits mit den US-Behörden im Austausch. Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Rosneft Deutschland inklusive ihrer Raffinerien bewusst und prüft daher kontinuierlich alternative rechtssichere Maßnahmen zur Treuhandverwaltung.“

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