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Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Welche genauen Folgen hätte ein Greifen der US-Sanktionen bei den drei Raffinerie-Gesellschaften mit Rosneft-Anteilen in Deutschland (PCK, MiRO und Bayernoil) nach dem 29. April 2026 (Auslaufen der aktuell von den USA gewährten Ausnahme, siehe www.moz.de/nachrichten/brandenburg/pck-raffinerie-schwedt-eingeschraenkter-betrieb-brief-warnt-vor-us-sanktionen-78591759.html) für die Versorgungssicherheit Deutschlands mit den Raffinerieprodukten, und trifft die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Vorbereitungen für ein mögliches Greifen der Sanktionen, und, wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann: Ein reibungsloser Betrieb von Rosneft Deutschland ist entscheidend insbesondere für die verlässliche Ölversorgung und den Betrieb unter anderem der PCK Raffinerie GmbH und damit für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Menschen, der Unternehmen und der Institutionen in Nordostdeutschland einschließlich des Flughafens BER sowie Westpolens mit Kraftstoffen und anderen Raffinerieprodukten. Ein Wegfall der Rosneft Deutschland und der von ihr kontrollierten Raffineriekapazitäten oder auch ein Wegfall der PCK allein könnten kurzfristig nicht durch zusätzliche Importe von Raffinerieprodukten voll kompensiert werden. Die am 29. Oktober 2025 vom Office of Foreign Assets Control (OFAC) des U.S. Department of the Treasury veröffentlichte General License erlaubt verbindlich und rechtssicher Transaktionen mit der unter Treuhand stehenden Rosneft Deutschland. Durch die General License werden Rosneft Deutschland und die Raffinerien, also auch die PCK Schwedt, von den am 22. Oktober durch die USA verhängten Sanktionen gegenüber Rosneft ausgenommen. Die General Licence ist zunächst befristet bis zum 29. April 2026. Die Bundesregierung steht zu einer über den 29. April 2026 hinausgehenden Genehmigung mit den US-Behörden in engem Austausch. Die Bundesregierung bereitet sich gleichzeitig auf Alternativszenarien zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor.

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